Druck- und Konfektionierungs-, Logistik und sonstigen Dienstleistungen im Rahmen der operativen Durchführung von Schulleistungsstudien (Kompetenzermittlungen – KERMIT)
Die Freie und Hansestadt Hamburg (FHH) – Behörde für Schule und Berufsbildung (BSB) – Institut für Bildungsmonitoring und Qualitätsentwicklung (IfBQ) als Auftraggeber (AG) beabsichtigt den Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Druck- und Konfektionierungs-, Logistik und sonstigen Dienstleistungen im Rahmen der operativen Durchführung von Schulleistungsstudien (Kompetenzermittlungen – KERMIT).
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-01-25.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-12-14.
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Druck- und Konfektionierungs-, Logistik und sonstigen Dienstleistungen im Rahmen der operativen Durchführung von Schulleistungsstudien...”
Titel
Druck- und Konfektionierungs-, Logistik und sonstigen Dienstleistungen im Rahmen der operativen Durchführung von Schulleistungsstudien (Kompetenzermittlungen – KERMIT)
2018000739
Die Freie und Hansestadt Hamburg (FHH) – Behörde für Schule und Berufsbildung (BSB) – Institut für Bildungsmonitoring und Qualitätsentwicklung (IfBQ) als Auftraggeber (AG) beabsichtigt den Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Druck- und Konfektionierungs-, Logistik und sonstigen Dienstleistungen im Rahmen der operativen Durchführung von Schulleistungsstudien (Kompetenzermittlungen – KERMIT).
Das Institut für Bildungsmonitoring und Qualitätsentwicklung (IfBQ) in Hamburg verantwortet die Entwicklung, Durchführung (inkl. Druck, Konfektionierung und Logistik) und Auswertung unterschiedlicher Schulleistungsstudien, Befragungen und sonstiger wissenschaftlicher Erhebungen im Auftrag der Behörde für Schule und Berufsbildung in der Freien und Hansestadt Hamburg.
Dazu gehören – unter anderem – verpflichtende Kompetenzermittlungen (KERMIT) in den Jahrgangstufen 2, 3, 5, 7, 8 und 9 in verschiedenen Domänen für alle Hamburger Schülerinnen und Schüler. Zudem finden in unregelmäßigen Abständen weitere Erhebungen, Pilotierungen und Normierungen von Testverfahren im Rahmen der Evaluation der Hamburger Bildungspolitik mit kleineren Kohorten statt.
In diesem Zusammenhang werden regelmäßig – zum Teil in erheblichem Umfang – Materialien für Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte, Pädagogen und Eltern bzw. Erziehungsberechtigte zur Durchführung für Testungen in Schulen gestaltet, produziert und transportiert.
Im Rahmen der Kooperation mit anderen Kultusministerien sind außerdem Konfektionierung, logistische Planungen nebst Datenmanagement sowie Versand und Rückholung von extern produziertem bzw. zugeliefertem Material durchzuführen.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Dauer
Datum des Beginns: 2019-02-01 📅
Datum des Endes: 2020-12-31 📅
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen: Zweimalige Verlängerungsoption um je ein weiteres Jahr bis zum 31.12.2022
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Gem. 1.6 der Leistungsbeschreibung:
Eigenerklärung zur Eignung;
Eigenerklärung über Eintrag in das Handelsregister/Gewerberegister;
Bisher durchgeführte...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Gem. 1.6 der Leistungsbeschreibung:
Eigenerklärung zur Eignung;
Eigenerklärung über Eintrag in das Handelsregister/Gewerberegister;
Bisher durchgeführte Leistungen ähnlicher Art und ähnlichen Umfangs der letzten 3 Jahre. Diese können für öffentliche sowie für nicht öffentliche bzw. privatwirtschaftliche Auftraggeber durchgeführt worden sein.
Bei diesen aussagefähigen Referenzen sind jeweils
— Auftragsumfang,
— AG mit Ansprechpartner und Telefonnummer und E-Mail,
— Auftragsjahr und Vertragslaufzeit sowie
— Gesamtumsatz
zu nennen. (Diese werden von der Vergabestelle streng vertraulich behandelt.)
Bei Bietern, die die FHH als AG in den letzten Jahren mit Leistungen ähnlicher Art beliefert haben, ist ein entsprechender Hinweis in den Angeboten anstelle der Referenzen ausreichend.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Gem. 1.6 der Leistungsbeschreibung:
Eigenerklärung zur Darstellung des Unternehmens hinsichtlich Fachkunde und Leistungsfähigkeit mit Angaben zum...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Gem. 1.6 der Leistungsbeschreibung:
Eigenerklärung zur Darstellung des Unternehmens hinsichtlich Fachkunde und Leistungsfähigkeit mit Angaben zum Gesamtumsatz in den letzten 3 Geschäftsjahren sowie Angaben zum Umsatz für die ausgeschriebene Leistung getrennt nach Jahren.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Gem. 1.6 der Leistungsbeschreibung:
Fachkundenachweis/Qualifizierungsnachweis für spezielle Tätigkeiten/Erfahrungen sind dem AG auf Verlangen und durch...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Gem. 1.6 der Leistungsbeschreibung:
Fachkundenachweis/Qualifizierungsnachweis für spezielle Tätigkeiten/Erfahrungen sind dem AG auf Verlangen und durch namentliche Benennung des/der Mitarbeiter/s des AN nachzuweisen. Nachweise sind abgeschlossene Berufsausbildungen bzw. eine mindestens vierjährige Berufserfahrung des Mitarbeiters/der Mitarbeiterin in den vorgenannten Bereichen (s. auch 3.1 der Leistungsbeschreibung);
Eigenerklärung, dass folgende Software zur Verfügung steht und für die Verarbeitung eingesetzt werden:
1) Für Testhefte, Anleitungen, Protokolle etc.:
Microsoft Word 2010
2) Für Schülerteilnahmelisten u. ä.:
Microsoft Access und Excel 2010
3) Für Bearbeitung von zugelieferten Testheften; Fragebögen u. ä. Material:
Microsoft Visio 2010, Adobe Photoshop mind. CS4, Adobe Acrobat
Der Austausch der Datenquellen für den Seriendruck, Lieferung und Testterminplanung erfolgt ebenfalls in digitaler Form. Hierzu werden vom IfBQ Daten ausschließlich aus MySQL in Form eines „Dump Projekt Folder“ geliefert, dessen fehlerfreie Weiterverarbeitung der Auftragnehmer durch den Einsatz geeigneter Hard- und Software sicherstellen muss; Nachweis Betriebshaftpflichtversicherung (vgl. 2.10 der Leistungsbeschreibung).
Mehr anzeigen Informationen über das für die Ausführung des Auftrags zuständige Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der mit der Ausführung des Auftrags betrauten Mitarbeiter
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvertrag mit einem einzigen Betreiber
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2019-01-25
12:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2019-04-30 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2019-01-25
12:00 📅
Ergänzende Informationen Informationen über das Wiederauftreten
Dies ist eine wiederkehrende Beschaffung ✅ Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer bei der Finanzbehörde
Postanschrift: Große Bleichen 27
Postort: Hamburg
Postleitzahl: 20354
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 40428231448📞
Fax: +49 40428232020 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Gemäß § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB unzulässig, wenn...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Gemäß § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB unzulässig, wenn der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat. Die Rüge gilt nur dann als unverzüglich, wenn sie nicht später als 10 Kalendertage nach Kenntnis des behaupteten Verstoßes eingelegt wird. Des Weiteren ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB der Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn mehr als 15 Tage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
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Quelle: OJS 2018/S 244-558669 (2018-12-14)