Ausgeschrieben wird die Prüfung der Qualität der Leistungen in Einrichtungen der Sozialhilfe als Rahmenvertrag mit Einzelabruf. Gegenstand der Qualitätsprüfung ist insbesondere ein Soll-Ist Vergleich bezüglich des Betreuungspersonals, also ob und ggf. inwieweit der Leistungserbringer seinen Verpflichtungen hinsichtlich Qualität und Quantität des eingesetzten Personals nachkommt. Optional kann zusätzlich die Überprüfung der Einhaltung der sonstigen Vereinbarungen der Leistungsbeschreibung beauftragt werden, z.B. die Einhaltung von Qualitätssicherungskonzepten, das Angebot von Fortbildungen für das Personal, sowie die tatsächliche Umsetzung in der Konzeption vorgesehener Angebote für die Leistungsberechtigten.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-07-27.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-06-21.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-09-05) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name:
“Land Berlin, vertreten durch die Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales”
Postanschrift: Oranienstraße 106
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10969
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Jakoby Rechtsanwälte als ausschreibende Stelle
Telefon: +49 308803200📞
E-Mail: vergabe@jakobyrechtsanwaelte.de📧
Fax: +49 3088032010 📠
Region: Berlin🏙️
URL: https://www.berlin.de/sen/ias/🌏
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Durchführung von Qualitätsprüfungen von Einrichtungen der Sozialhilfe
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen für Unternehmen: Recht, Marketing, Consulting, Einstellungen, Druck und Sicherheit📦
Kurze Beschreibung:
“Ausgeschrieben wird die Prüfung der Qualität der Leistungen in Einrichtungen der Sozialhilfe als Rahmenvertrag mit Einzelabruf. Gegenstand der...”
Kurze Beschreibung
Ausgeschrieben wird die Prüfung der Qualität der Leistungen in Einrichtungen der Sozialhilfe als Rahmenvertrag mit Einzelabruf. Gegenstand der Qualitätsprüfung ist insbesondere ein Soll-Ist Vergleich bezüglich des Betreuungspersonals, also ob und ggf. inwieweit der Leistungserbringer seinen Verpflichtungen hinsichtlich Qualität und Quantität des eingesetzten Personals nachkommt. Optional kann zusätzlich die Überprüfung der Einhaltung der sonstigen Vereinbarungen der Leistungsbeschreibung beauftragt werden, z. B. die Einhaltung von Qualitätssicherungskonzepten, das Angebot von Fortbildungen für das Personal, sowie die tatsächliche Umsetzung in der Konzeption vorgesehener Angebote für die Leistungsberechtigten.
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Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 232 470 💰
Ausgeschrieben wird die Prüfung der Qualität der Leistungen in einer bestimmten Einrichtung der Sozialhilfe durch Rahmenvertrag mit Einzelabruf. Gegenstand der Qualitätsprüfung ist insbesondere ein Soll-Ist Vergleich bezüglich des Betreuungspersonals, also ob und ggf. inwieweit der Leistungserbringer seinen Verpflichtungen hinsichtlich Qualität und Quantität des eingesetzten Personals nachkommt. Optional kann zusätzlich die Überprüfung der Einhaltung der sonstigen Vereinbarungen der Leistungsbeschreibung beauftragt werden, z. B. die Einhaltung von Qualitätssicherungskonzepten, das Angebot von Fortbildungen für das Personal, sowie die tatsächliche Umsetzung in der Konzeption vorgesehener Angebote für die Leistungsberechtigten. Die Prüfung hat hauptsächlich in Form eines Abgleichs der vom Träger der prüfungsgegenständlichen Einrichtung zur Verfügung gestellten Dokumente (innerbetrieblichen Dokumentationen und Unterlagen) mit den betreffenden Vereinbarungen zu erfolgen. Sofern und soweit im Einzelfall die vom Träger vorgelegten Unterlagen nicht eindeutig sind, oder sich Zweifel an deren Richtigkeit und/oder Vollständigkeit ergeben, muss eine Überprüfung durch Befragung von Personal und/oder Leistungsberechtigten und/oder einer Inaugenscheinnahme der Räumlichkeiten erfolgen. Die prüfenden Personen haben den Träger der Einrichtung zeitnah über wesentliche Prüfungsergebnisse zu unterrichten und ihm Gelegenheit zur Stellungnahme einzuräumen. Vor Abschluss der Prüfung und Erstellung des Prüfungsberichtes muss ein Abschlussgespräch zwischen dem Träger der Einrichtung, den prüfenden Personen und dem Träger der Sozialhilfe stattfinden, das der Auftragnehmer koordinieren muss. Anschließend ist zeitnah – spätestens binnen eines Monats nach dem Abschlussgespräch – ein Prüfungsbericht zu erstellen. Dieser muss Folgendes enthalten:
— den Prüfauftrag mit Angaben über Umfang und Ziel der Prüfung,
— die Darlegung der Vorgehensweise bei der Prüfung, insbesondere die angewandten Ver-fahren und Methoden,
— die zugrunde gelegten Daten und Unterlagen,
— eine Darstellung des Prüfungsergebnisses. Dabei sind auch etwaige Meinungsverschiedenheiten zwischen den prüfenden Personen und dem Träger der Einrichtung darzustellen.
Im Falle festgestellter dauerhafter und nicht nur geringfügiger Unterschreitung des vereinbarten Personals muss der Auftragnehmer außerdem eine Empfehlung für eine angemessene rückwirkende Kürzung der vereinbarten Vergütung unterbreiten.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Informationen zur Rahmenvereinbarung
Die Beschaffung umfasst die Erstellung einer Rahmenvereinbarung
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2018/S 120-273499
Auftragsvergabe
1️⃣
Titel: Durchführung von Qualitätsprüfungen von Einrichtungen der Sozialhilfe
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-08-23 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 0
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Globis GmbH
Postanschrift: Michaelkirchstr. 17-18
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10179
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 30400549-14📞
E-Mail: globis@globis-berlin.de📧
Fax: +49 30400549-28 📠
Region: Deutschland🏙️
URL: www.globis-consulting.com🌏
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Geschätzter Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 232 470 💰
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 232 470 💰
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Berlin
Postanschrift: Martin-Luther-Straße 105
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 3090138316📞
E-Mail: vergabekammer@senwtf.berlin.de📧
Fax: +49 3090137613 📠
URL: https://www.berlin.de/sen/wirtschaft/wirtschaft-und-technologie/wirtschaftsrecht/vergabekammer/🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
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Quelle: OJS 2018/S 171-389112 (2018-09-05)