Ausgeschrieben wird die Prüfung der Qualität der Leistungen in Einrichtungen der Sozialhilfe als Rahmenvertrag mit Einzelabruf. Gegenstand der Qualitätsprüfung ist insbesondere ein Soll-Ist Vergleich bezüglich des Betreuungspersonals, also ob und ggf. inwieweit der Leistungserbringer seinen Verpflichtungen hinsichtlich Qualität und Quantität des eingesetzten Personals nachkommt. Optional kann zusätzlich die Überprüfung der Einhaltung der sonstigen Vereinbarungen der Leistungsbeschreibung beauftragt werden, z.B. die Einhaltung von Qualitätssicherungskonzepten, das Angebot von Fortbildungen für das Personal, sowie die tatsächliche Umsetzung in der Konzeption vorgesehener Angebote für die Leistungsberechtigten.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-07-27.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-06-21.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2018-06-21) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen für Unternehmen: Recht, Marketing, Consulting, Einstellungen, Druck und Sicherheit
Kurze Beschreibung:
Ausgeschrieben wird die Prüfung der Qualität der Leistungen in Einrichtungen der Sozialhilfe als Rahmenvertrag mit Einzelabruf. Gegenstand der Qualitätsprüfung ist insbesondere ein Soll-Ist Vergleich bezüglich des Betreuungspersonals, also ob und ggf. inwieweit der Leistungserbringer seinen Verpflichtungen hinsichtlich Qualität und Quantität des eingesetzten Personals nachkommt. Optional kann zusätzlich die Überprüfung der Einhaltung der sonstigen Vereinbarungen der Leistungsbeschreibung beauftragt werden, z.B. die Einhaltung von Qualitätssicherungskonzepten, das Angebot von Fortbildungen für das Personal, sowie die tatsächliche Umsetzung in der Konzeption vorgesehener Angebote für die Leistungsberechtigten.
Ausgeschrieben wird die Prüfung der Qualität der Leistungen in Einrichtungen der Sozialhilfe als Rahmenvertrag mit Einzelabruf. Gegenstand der Qualitätsprüfung ist insbesondere ein Soll-Ist Vergleich bezüglich des Betreuungspersonals, also ob und ggf. inwieweit der Leistungserbringer seinen Verpflichtungen hinsichtlich Qualität und Quantität des eingesetzten Personals nachkommt. Optional kann zusätzlich die Überprüfung der Einhaltung der sonstigen Vereinbarungen der Leistungsbeschreibung beauftragt werden, z.B. die Einhaltung von Qualitätssicherungskonzepten, das Angebot von Fortbildungen für das Personal, sowie die tatsächliche Umsetzung in der Konzeption vorgesehener Angebote für die Leistungsberechtigten.
Referenz Daten
Absendedatum: 2018-06-21 📅
Einreichungsfrist: 2018-07-27 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-06-26 📅
Datum des Beginns: 2018-09-12 📅
Datum des Endes: 2019-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 120-273499
ABl. S-Ausgabe: 120
Objekt Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert: 232 470 EUR 💰
Kurze Beschreibung:
Ausgeschrieben wird die Prüfung der Qualität der Leistungen in einer bestimmten Einrichtung der Sozialhilfe durch Rahmenvertrag mit Einzelabruf. Gegenstand der Qualitätsprüfung ist insbesondere ein Soll-Ist Vergleich bezüglich des Betreuungspersonals, also ob und ggf. inwieweit der Leistungserbringer seinen Verpflichtungen hinsichtlich Qualität und Quantität des eingesetzten Personals nachkommt. Optional kann zusätzlich die Überprüfung der Einhaltung der sonstigen Vereinbarungen der Leistungsbeschreibung beauftragt werden, z.B. die Einhaltung von Qualitätssicherungskonzepten, das Angebot von Fortbildungen für das Personal, sowie die tatsächliche Umsetzung in der Konzeption vorgesehener Angebote für die Leistungsberechtigten. Die Prüfung hat hauptsächlich in Form eines Abgleichs der vom Träger der prüfungsgegenständlichen Einrichtung zur Verfügung gestellten Dokumente (innerbetrieblichen Dokumentationen und Unterlagen) mit den betreffenden Vereinbarungen zu erfolgen. Sofern und soweit im Einzelfall die vom Träger vorgelegten Unterlagen nicht eindeutig sind, oder sich Zweifel an deren Richtigkeit und/oder Vollständigkeit ergeben, muss eine Überprüfung durch Befragung von Personal und/oder Leistungsberechtigten und/oder einer Inaugenscheinnahme der Räumlichkeiten erfolgen. Die prüfenden Personen haben den Träger der Einrichtung zeitnah über wesentliche Prüfungsergebnisse zu unterrichten und ihm Gelegenheit zur Stellungnahme einzuräumen. Vor Abschluss der Prüfung und Erstellung des Prüfungsberichtes muss ein Abschlussgespräch zwischen dem Träger der Einrichtung, den prüfenden Personen und dem Träger der Sozialhilfe stattfinden, das der Auftragnehmer koordinieren muss. Anschließend ist zeitnah – spätestens binnen eines Monats nach dem Abschlussgespräch - ein Prüfungsbericht zu erstellen. Dieser muss Folgendes enthalten:
Ausgeschrieben wird die Prüfung der Qualität der Leistungen in einer bestimmten Einrichtung der Sozialhilfe durch Rahmenvertrag mit Einzelabruf. Gegenstand der Qualitätsprüfung ist insbesondere ein Soll-Ist Vergleich bezüglich des Betreuungspersonals, also ob und ggf. inwieweit der Leistungserbringer seinen Verpflichtungen hinsichtlich Qualität und Quantität des eingesetzten Personals nachkommt. Optional kann zusätzlich die Überprüfung der Einhaltung der sonstigen Vereinbarungen der Leistungsbeschreibung beauftragt werden, z.B. die Einhaltung von Qualitätssicherungskonzepten, das Angebot von Fortbildungen für das Personal, sowie die tatsächliche Umsetzung in der Konzeption vorgesehener Angebote für die Leistungsberechtigten. Die Prüfung hat hauptsächlich in Form eines Abgleichs der vom Träger der prüfungsgegenständlichen Einrichtung zur Verfügung gestellten Dokumente (innerbetrieblichen Dokumentationen und Unterlagen) mit den betreffenden Vereinbarungen zu erfolgen. Sofern und soweit im Einzelfall die vom Träger vorgelegten Unterlagen nicht eindeutig sind, oder sich Zweifel an deren Richtigkeit und/oder Vollständigkeit ergeben, muss eine Überprüfung durch Befragung von Personal und/oder Leistungsberechtigten und/oder einer Inaugenscheinnahme der Räumlichkeiten erfolgen. Die prüfenden Personen haben den Träger der Einrichtung zeitnah über wesentliche Prüfungsergebnisse zu unterrichten und ihm Gelegenheit zur Stellungnahme einzuräumen. Vor Abschluss der Prüfung und Erstellung des Prüfungsberichtes muss ein Abschlussgespräch zwischen dem Träger der Einrichtung, den prüfenden Personen und dem Träger der Sozialhilfe stattfinden, das der Auftragnehmer koordinieren muss. Anschließend ist zeitnah – spätestens binnen eines Monats nach dem Abschlussgespräch - ein Prüfungsbericht zu erstellen. Dieser muss Folgendes enthalten:
— den Prüfauftrag mit Angaben über Umfang und Ziel der Prüfung,
— die Darlegung der Vorgehensweise bei der Prüfung, insbesondere die angewandten Ver-fahren und Methoden,
— die zugrunde gelegten Daten und Unterlagen,
— eine Darstellung des Prüfungsergebnisses. Dabei sind auch etwaige Meinungsverschiedenheiten zwischen den prüfenden Personen und dem Träger der Einrichtung darzustellen.
Im Falle festgestellter dauerhafter und nicht nur geringfügiger Unterschreitung des vereinbarten Personals muss der Auftragnehmer außerdem eine Empfehlung für eine angemessene rückwirkende Kürzung der vereinbarten Vergütung unterbreiten.
Geschätzter Wert ohne MwSt: 232 470 EUR 💰
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Diverse soziale Einrichtungen in Berlin
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Erklärung (bei Bietergemeinschaft von allen Mitgliedern):
III.1.1.1) Eigenerklärung zum Unternehmen (Anlage 2);
III.1.1.2) Eigenerklärung zur Eignung, zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123, 124 GWB,zum Abschluss einer Betriebshaftpflichtversicherung, zur ordnungsgemäßen gewerblichen Anmeldung/Registereintragung (Anlage 7).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Erklärung (bei Bietergemeinschaft von allen Mitgliedern):
III.1.2.1) Eigenerklärung zum Unternehmen (Anlage 2).
Mindeststandards: Mindestjahresumsatz der letzten 3 Jahre: jeweils 150.000,00 EUR
Technische und berufliche Fähigkeiten:
III.1.3.1) Eigenerklärung zu mindestens 3 geeigneten Referenzen (Anlage 8);
III.1.3.2) Selbst erstellte Anlage zur Qualifikation der die Prüfung leitenden und kontrollierenden Personenrüfer (Anlage 10.2) (Angabe voin mindestens 2 AngestelltenPersonen, die zur Leitung und Kontrolle der Prüfungen eingesetzt werden, mit Angabe des abgeschlossenen Studiums).
III.1.3.2) Selbst erstellte Anlage zur Qualifikation der die Prüfung leitenden und kontrollierenden Personenrüfer (Anlage 10.2) (Angabe voin mindestens 2 AngestelltenPersonen, die zur Leitung und Kontrolle der Prüfungen eingesetzt werden, mit Angabe des abgeschlossenen Studiums).
Mindeststandards:
Sämtliche prüfenden Personen müssen über ein abgeschlossenes Studium der Wirtschaftswissenschaften oder einen vergleichbaren Abschluss verfügen.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Erklärungen bei Bietergemeinschaft von allen Mitgliedern:
III.2.2.1) Besondere Vertragsbedingungen und Eigenerklärung zu Tariftreue, Mindestentlohnung u.Sozialversicherungsbeiträgen (Anlage 5);
III.2.2.2) Besondere Vertragsbedingungen und Erklärung gem. Frauenförderverordnung (Anlage 6);
III.2.2.3) Eigenerklärung zu Abfragedatenblatt Korruptionsregistergesetz (Anlage 9);
III.2.2.4) Ausgefüllte Anlage Persönliche Referenzen (mind. 2) der die Prüfung leitenden und kontrollierenden Personen (mind. 2) gem. Ziffer 3.2 der Leistungsbeschreibung (Anlage 10.1);
III.2.2.5) nur bei Bietergemeinschaft (Anlage 1.1).
Verfahren
Anzahl der in Betracht zu ziehenden Teilnehmer: 2
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2018-09-28 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2018-08-21 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 11:00
1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
a) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt;
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
a) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt;
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Quelle: OJS 2018/S 120-273499 (2018-06-21)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-09-05) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Ausgeschrieben wird die Prüfung der Qualität der Leistungen in Einrichtungen der Sozialhilfe als Rahmenvertrag mit Einzelabruf. Gegenstand der Qualitätsprüfung ist insbesondere ein Soll-Ist Vergleich bezüglich des Betreuungspersonals, also ob und ggf. inwieweit der Leistungserbringer seinen Verpflichtungen hinsichtlich Qualität und Quantität des eingesetzten Personals nachkommt. Optional kann zusätzlich die Überprüfung der Einhaltung der sonstigen Vereinbarungen der Leistungsbeschreibung beauftragt werden, z. B. die Einhaltung von Qualitätssicherungskonzepten, das Angebot von Fortbildungen für das Personal, sowie die tatsächliche Umsetzung in der Konzeption vorgesehener Angebote für die Leistungsberechtigten.
Ausgeschrieben wird die Prüfung der Qualität der Leistungen in Einrichtungen der Sozialhilfe als Rahmenvertrag mit Einzelabruf. Gegenstand der Qualitätsprüfung ist insbesondere ein Soll-Ist Vergleich bezüglich des Betreuungspersonals, also ob und ggf. inwieweit der Leistungserbringer seinen Verpflichtungen hinsichtlich Qualität und Quantität des eingesetzten Personals nachkommt. Optional kann zusätzlich die Überprüfung der Einhaltung der sonstigen Vereinbarungen der Leistungsbeschreibung beauftragt werden, z. B. die Einhaltung von Qualitätssicherungskonzepten, das Angebot von Fortbildungen für das Personal, sowie die tatsächliche Umsetzung in der Konzeption vorgesehener Angebote für die Leistungsberechtigten.
Gesamtwert des Auftrags: 232 470 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Ausgeschrieben wird die Prüfung der Qualität der Leistungen in einer bestimmten Einrichtung der Sozialhilfe durch Rahmenvertrag mit Einzelabruf. Gegenstand der Qualitätsprüfung ist insbesondere ein Soll-Ist Vergleich bezüglich des Betreuungspersonals, also ob und ggf. inwieweit der Leistungserbringer seinen Verpflichtungen hinsichtlich Qualität und Quantität des eingesetzten Personals nachkommt. Optional kann zusätzlich die Überprüfung der Einhaltung der sonstigen Vereinbarungen der Leistungsbeschreibung beauftragt werden, z. B. die Einhaltung von Qualitätssicherungskonzepten, das Angebot von Fortbildungen für das Personal, sowie die tatsächliche Umsetzung in der Konzeption vorgesehener Angebote für die Leistungsberechtigten. Die Prüfung hat hauptsächlich in Form eines Abgleichs der vom Träger der prüfungsgegenständlichen Einrichtung zur Verfügung gestellten Dokumente (innerbetrieblichen Dokumentationen und Unterlagen) mit den betreffenden Vereinbarungen zu erfolgen. Sofern und soweit im Einzelfall die vom Träger vorgelegten Unterlagen nicht eindeutig sind, oder sich Zweifel an deren Richtigkeit und/oder Vollständigkeit ergeben, muss eine Überprüfung durch Befragung von Personal und/oder Leistungsberechtigten und/oder einer Inaugenscheinnahme der Räumlichkeiten erfolgen. Die prüfenden Personen haben den Träger der Einrichtung zeitnah über wesentliche Prüfungsergebnisse zu unterrichten und ihm Gelegenheit zur Stellungnahme einzuräumen. Vor Abschluss der Prüfung und Erstellung des Prüfungsberichtes muss ein Abschlussgespräch zwischen dem Träger der Einrichtung, den prüfenden Personen und dem Träger der Sozialhilfe stattfinden, das der Auftragnehmer koordinieren muss. Anschließend ist zeitnah – spätestens binnen eines Monats nach dem Abschlussgespräch – ein Prüfungsbericht zu erstellen. Dieser muss Folgendes enthalten:
Ausgeschrieben wird die Prüfung der Qualität der Leistungen in einer bestimmten Einrichtung der Sozialhilfe durch Rahmenvertrag mit Einzelabruf. Gegenstand der Qualitätsprüfung ist insbesondere ein Soll-Ist Vergleich bezüglich des Betreuungspersonals, also ob und ggf. inwieweit der Leistungserbringer seinen Verpflichtungen hinsichtlich Qualität und Quantität des eingesetzten Personals nachkommt. Optional kann zusätzlich die Überprüfung der Einhaltung der sonstigen Vereinbarungen der Leistungsbeschreibung beauftragt werden, z. B. die Einhaltung von Qualitätssicherungskonzepten, das Angebot von Fortbildungen für das Personal, sowie die tatsächliche Umsetzung in der Konzeption vorgesehener Angebote für die Leistungsberechtigten. Die Prüfung hat hauptsächlich in Form eines Abgleichs der vom Träger der prüfungsgegenständlichen Einrichtung zur Verfügung gestellten Dokumente (innerbetrieblichen Dokumentationen und Unterlagen) mit den betreffenden Vereinbarungen zu erfolgen. Sofern und soweit im Einzelfall die vom Träger vorgelegten Unterlagen nicht eindeutig sind, oder sich Zweifel an deren Richtigkeit und/oder Vollständigkeit ergeben, muss eine Überprüfung durch Befragung von Personal und/oder Leistungsberechtigten und/oder einer Inaugenscheinnahme der Räumlichkeiten erfolgen. Die prüfenden Personen haben den Träger der Einrichtung zeitnah über wesentliche Prüfungsergebnisse zu unterrichten und ihm Gelegenheit zur Stellungnahme einzuräumen. Vor Abschluss der Prüfung und Erstellung des Prüfungsberichtes muss ein Abschlussgespräch zwischen dem Träger der Einrichtung, den prüfenden Personen und dem Träger der Sozialhilfe stattfinden, das der Auftragnehmer koordinieren muss. Anschließend ist zeitnah – spätestens binnen eines Monats nach dem Abschlussgespräch – ein Prüfungsbericht zu erstellen. Dieser muss Folgendes enthalten:
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-08-23 📅
Name: Globis GmbH
Postanschrift: Michaelkirchstr. 17-18
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10179
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 30400549-14📞
E-Mail: globis@globis-berlin.de📧
Internetadresse: www.globis-consulting.com🌏
Gesamtwert des Auftrags: 232 470 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,