Ziel des gegenständlichen Beschaffungsvorhabens ist die Vergabe einer Rahmenvereinbarung im Sinne von § 21 VgV für Einkaufsdienstleistungen im Bereich medizinischer und pflegerischer Sachbedarf sowie zusätzliche Dienstleistungen für Kliniken an ein geeignetes und leistungsfähiges Unternehmen als langfristigen Kooperationspartner. Abrufberechtigt sollen sowohl die Klinik-Kompetenz-Bayern eG selbst als auch deren betreffende Mitglieder sein. Nicht Gegenstand der Rahmenvereinbarung sind Beschaffungsbereiche, die nicht zum medizinischen und pflegerischen Sachbedarf oder zu Investitionsgütern zu zählen sind. Zudem nicht Gegenstand der Rahmenvereinbarung sind rechts- oder steuerberatende Dienstleistungen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-08-29.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-07-21.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Öffentliche Auftraggeber (zusätzlich)
Name:
“Kliniken des Landkreises Neustadt a.d. Aisch – Bad Winsheim (Anstalt des öffentlichen Rechts)”
Postanschrift: Paracelsusstr. 30
Postort: Neustadt an der Aisch
Öffentliche Auftraggeber (zusätzlich)
Name: Kreisklinik Wörth a. d. Donau (Eigenbetrieb des Landkreises Regensburg)
Postanschrift: Krankenhausstr. 2
Postort: Wörth an der Donau
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Einkaufsdienstleistungen für medizinischen und pflegerischen Sachbedarf sowie zusätzliche Dienstleistungen für Kliniken
KKB-2018/001”
Produkte/Dienstleistungen: Beschaffungsberatung📦
Kurze Beschreibung:
“Ziel des gegenständlichen Beschaffungsvorhabens ist die Vergabe einer Rahmenvereinbarung im Sinne von § 21 VgV für Einkaufsdienstleistungen im Bereich...”
Kurze Beschreibung
Ziel des gegenständlichen Beschaffungsvorhabens ist die Vergabe einer Rahmenvereinbarung im Sinne von § 21 VgV für Einkaufsdienstleistungen im Bereich medizinischer und pflegerischer Sachbedarf sowie zusätzliche Dienstleistungen für Kliniken an ein geeignetes und leistungsfähiges Unternehmen als langfristigen Kooperationspartner. Abrufberechtigt sollen sowohl die Klinik-Kompetenz-Bayern eG selbst als auch deren betreffende Mitglieder sein. Nicht Gegenstand der Rahmenvereinbarung sind Beschaffungsbereiche, die nicht zum medizinischen und pflegerischen Sachbedarf oder zu Investitionsgütern zu zählen sind. Zudem nicht Gegenstand der Rahmenvereinbarung sind rechts- oder steuerberatende Dienstleistungen.
Leistungsorte sind der Sitz der Klinik-Kompetenz-Bayern eG sowie die Standorte der klinischen Einrichtungen der betreffenden Mitglieder der Klinik-Kompetenz-Bayern eG im Freistaat Bayern.
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Beschreibung der Beschaffung:
“Die Klinik-Kompetenz-Bayern eG („KKB“) ist ein freiwilliger Verbund, dem derzeit insgesamt 32 Träger mit 62 leistungsstarken kommunalen und...”
Beschreibung der Beschaffung
Die Klinik-Kompetenz-Bayern eG („KKB“) ist ein freiwilliger Verbund, dem derzeit insgesamt 32 Träger mit 62 leistungsstarken kommunalen und freigemeinnützigen Kliniken sowie Medizinischen Versorgungszentren („Mitglieder“) im Freistaat Bayern angehören. Die in der KKB zusammengeschlossenen Mitglieder betreuen derzeit rund 11 400 akut stationäre Betten sowie 383 Rehabilitationsbetten mit insgesamt ca. 1,5 Mio. Patienten pro Jahr. Das klinische Gesamtbeschaffungsvolumen in den Bereichen medizinischer und pflegerischer Sachbedarf sowie Investitionsgüter der zukünftig abrufberechtigten Mitglieder beträgt derzeit rund 160 Mio. EUR(netto) pro Jahr. Dem Beschaffungswesen im klinischen Bereich kommt ein sehr hoher wirtschaftlicher sowie strategischer Stellenwert zu. Neben der Steigerung der Wirtschaftlichkeit der Beschaffungsmaßnahmen an sich ist für eine nachhaltige Effizienzsteigerung auch eine klinikspezifische Optimierung der beschaffungsrelevanten Organisationsstrukturen, Prozesse und Einkaufsstrategien sowie die Klärung damit zusammenhängender Aufgabenstellungen erforderlich. Dabei ist auch die zunehmende Digitalisierung im klinischen Beschaffungswesen zu berücksichtigen. Mit der ausgeschriebenen Rahmenvereinbarung sollen daher nicht lediglich Einkaufsdienstleistungen für die Bereiche medizinischer und pflegerischer Sachbedarf sowie Investitionsgüter, sondern auch zusätzliche Dienstleistungen zur fachlichen Beratung der KKB und deren Mitglieder zu beschaffungsrelevanten Themen abgerufen werden können. Vor diesem Hintergrund beabsichtigen die KKB und deren betreffende Mitglieder mit der vorliegenden Ausschreibung einen entsprechend geeigneten und leistungsfähigen Kooperationspartner auszuwählen.
Zu den wesentlichen Leistungsgegenständen zählen:
(1) Fachliche Beschaffungsunterstützung (Vorbereitung, Verhandlung und Abschluss von Dienstleistungs- und Lieferaufträgen sowie Rahmenvereinbarungen in Abstimmung mit dem Auftraggeber) im klinischen Bereich bezogen auf;
(a) allgemeinen medizinischen und pflegerischen Sachbedarf (Verbrauchs- und Gebrauchsmaterialen, dabei insbesondere Implantate, Herzschrittmacher, Desinfektions- und Hygienebedarf);
(b) (optional) kardiochirurgischen medizinischen und pflegerischen Sachbedarf sowie;
(c) Investitionsgüter (medizintechnische Systeme und Geräte sowie Technik).
(2) Weitere Unterstützungsleistungen zur Durchführung, Optimierung und Fortentwicklung von Beschaffungsprozessen in den betreffenden Bereichen.
Nach Erteilung des Auftrages (Zuschlag) ist beabsichtigt, in einem ersten Schritt zunächst die Vorbereitung und Durchführung der Leistungsübernahme durch den Auftragnehmer für die KKB und sämtliche betreffenden Mitglieder zu realisieren (Transitionsphase), um dann in einem zweiten Schritt zum 1.1.2020 die auftragsgegenständlichen Leistungen unterbrechungsfrei und vollumfänglich für die KKB und deren Mitglieder erbringen zu können.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Dauer
Datum des Beginns: 2019-07-01 📅
Datum des Endes: 2024-12-31 📅
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen:
“Die Rahmenvereinbarung kann von der KKB und den betreffenden Mitgliedernzweimalig um jeweils weitere 24 Monate durch einseitige schriftliche Erklärung...”
Beschreibung der Verlängerungen
Die Rahmenvereinbarung kann von der KKB und den betreffenden Mitgliedernzweimalig um jeweils weitere 24 Monate durch einseitige schriftliche Erklärung gegenüber dem Auftragnehmer spätestens 12 Monate vor Ablauf der jeweils geltenden Vertragslaufzeit verlängert werden (einseitiges Optionsrecht). Damit ergibt sich eine mögliche Maximallaufzeit der Rahmenvereinbarung bis zum Ablauf des 31.12.2028.
Mehr anzeigen Informationen über die Begrenzung der Zahl der einzuladenden Bewerber
Vorgesehene Mindestanzahl: 3
Maximale Anzahl: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
“Öffentliche Aufträge sind gemäß § 122 Abs. 1 GWB an fachkundige und leistungsfähige (geeignete) Unternehmen zu vergeben, die zudem nicht nach den §§ 123...”
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Öffentliche Aufträge sind gemäß § 122 Abs. 1 GWB an fachkundige und leistungsfähige (geeignete) Unternehmen zu vergeben, die zudem nicht nach den §§ 123 oder 124 GWB ausgeschlossen worden sind. Vom Auftraggeber ist beabsichtigt, gemäß § 51 VgV mindestens drei und höchstens 5 geeignete Unternehmen auszuwählen und im nächsten Verfahrensschritt zur Angebotsabgabe und zur Teilnahme an Verhandlungen aufzufordern. Für den Fall, dass mehr als 5 Unternehmen die erforderliche Eignung nachweisen, wird in analoger Anwendung des § 75 Abs. 6 VgV eine Losentscheidung herbeigeführt.
Daraus ergibt sich für das Vergabeverfahren folgende Prüfungsreihenfolge:
(1) Keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB
Im ersten Schritt prüft der Auftraggeber anhand der form- und fristgerecht eingegangenen Teilnahmeanträge (Bewerbungen) der einzelnen Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften, ob Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB einschlägig sind bzw. – falls dies der Fall sein sollte –, ob wirksame Selbstreinigungsmaßnahmen nach Maßgabe von § 125 GWB durchgeführt und nachgewiesen sind oder ob die Höchstfristen für einen Ausschluss nach § 126 GWB überschritten sind.
(2) Erfüllung der Mindestanforderungen an die Eignung
Im zweiten Schritt prüft der Auftraggeber anhand der form- und fristgerecht eingegangenen Teilnahmeanträge (Bewerbungen) der einzelnen Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften – die auf der 1) Prüfungsstufe nicht vom weiteren Vergabeverfahren auszuschließen waren – die Erfüllung der Mindestanforderungen an die Eignung. Solche Anforderungen sind in der Bekanntmachung des Auftraggebers im elektronischen Amtsblatt der Europäischen Union ausdrücklich als „Mindestanforderung“ gekennzeichnet. Die Nichterfüllung der Mindestanforderungen an die Eignung führt zum Ausschluss vom weiteren Vergabeverfahren.
(3) Grad der Vergleichbarkeit der eingereichten Referenzen.
Im dritten Schritt prüft der Auftraggeber anhand der form- und fristgerecht eingegangenen Teilnahmeanträge (Bewerbungen) der einzelnen Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften – die auf der 1. und 2. Prüfungsstufe nicht vom weiteren Vergabeverfahren auszuschließen waren –, den Grad der Vergleichbarkeit der eingereichten Referenzen mit dem Auftragsgegenstand. Bei diesem Wertungsvorgang werden die Grundsätze zur Wertung von Referenzen im Rahmen der Eignungsprüfung nach aktuellen Entscheidungen in der vergaberechtlichen Rechtsprechung berücksichtigt (vgl. z.B. VK Bund, Beschl. v. 30.10.2017 – VK 2-114/17). Wesentliche Kriterien für diese Auswahl sind, ob ein Bewerber über besser vergleichbare, das heißt nach der Aufgabenstellung (Art, Umfang Komplexität) näher an dem zu vergebenden Auftrag liegende Referenzen verfügt, wobei auch die Qualität der Leistung nach (vom Auftraggeber abgefragter) Aussage der Referenzgeber sowie die Anzahl solcher Referenzen in jüngster Vergangenheit von Bedeutung sein können. Besonders positiv gewertet werden solche Referenzen, die eine Leistungserbringung für Krankenhäuser bzw. Kliniken im Verbund belegen.
Mehr anzeigen Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
“Es ist eine einseitige Option zugunsten der KKB und deren betreffende Mitglieder zur Verlängerung der Laufzeit der Rahmenvereinbarung vorgesehen (siehe...”
Beschreibung der Optionen
Es ist eine einseitige Option zugunsten der KKB und deren betreffende Mitglieder zur Verlängerung der Laufzeit der Rahmenvereinbarung vorgesehen (siehe bereits Ziffer II.2.7) dieser Bekanntmachung). Im Übrigen gilt für die fachliche Beschaffungsunterstützung im klinischen Bereich bezogen auf kardiochirurgischen medizinischen und pflegerischen Sachbedarf, dass dieser Leistungsbereich optional vorgesehen ist und durch gesonderte schriftliche Erklärung gegenüber dem Auftragnehmer beauftragt werden kann (einseitiges Optionsrecht).
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Folgende Angaben, Nachweise und Erklärungen sind vom Bewerber bzw. der Bewerbergemeinschaft mit dem Teilnahmeantrag einzureichen.
(1) Angabe von...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Folgende Angaben, Nachweise und Erklärungen sind vom Bewerber bzw. der Bewerbergemeinschaft mit dem Teilnahmeantrag einzureichen.
(1) Angabe von vollständigem Firmennamen, Anschrift, Name des Ansprechpartners nebst Kontaktdaten (Telefon, Telefax und E-Mail);
(2) Bewerbergemeinschaften sind zugelassen und haben sich bereits als solche zu bewerben. Mit dem Teilnahmeantrag muss eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Bewerbergemeinschaftserklärung gem. § 53 Abs. 9 VgV vorgelegt werden:
(a) in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist;
(b) in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrages bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist;
(c) in der erklärt wird, dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt;
(d) in der erklärt wird, dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften;
(e) in der der konkrete Leistungsumfang jedes Mitglieds unterteilt nach Leistungsphasen angegeben oder eine leistungsübergreifende Verantwortlichkeit ausdrücklich bestätigt wird.
Wird diese Bewerbergemeinschaftserklärung nicht mit dem Teilnahmeantrag eingereicht, wird der Teilnahmeantrag der Bewerbergemeinschaften zwingend ausgeschlossen. Mehrfachbewerbungen sind nicht zulässig und führen zum Ausschluss. Mehrfachbewerbungen stellen auch Teilnahmeanträge unterschiedlicher Niederlassungen eines Bieters bzw. Bewerbers sowie mehrerer Mitglieder ständiger Büro- und Arbeitsgemeinschaften dar.
(3) Erklärung, dass keine Ausschlussgründe im Sinne von § 123 und § 124 GWB vorliegen;
(4) Der Bewerber (bzw. das Mitglied der Bewerbergemeinschaft) erklärt zudem, dass:
(a) er die gewerberechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der Leistung selbst erfüllt oder durch Dritte, wobei er dies auf einem Beiblatt erläutert, falls er diese Voraussetzungen nicht selbst erfüllt;
(b) er Mitarbeitern oder Erfüllungsgehilfen des Auftraggebers und der Vergabestelle keine Vorteile angeboten, versprochen oder gewährt hat;
(c) er unverzüglich weitere gewünschte Angaben machen bzw. Nachweise vorlegen wird, falls der Auftraggeber Rückfragen oder weiteren Klärungsbedarf insbesondere zur Eignung äußert oder Erläuterungen oder Nachweise wünscht (z. B. die Bescheinigung eines Sozialversicherungsträgers, einen Gewerbezentral- oder Handelsregisterauszug oder eine Bankerklärung);
(d) er nicht zu einer Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister verpflichtet ist oder er in einem solchen eingetragen ist, und zwar unter der Nummer [Nr.] beim Register (Bezeichnung, Ort); und
(e) er den Auftraggeber unverzüglich informiere(n) und gegebenenfalls aktualisierte Eigenerklärungen sowie ggf. Nachweise abgeben werde(n), falls sich während des weiteren Verfahrens (vor oder nach Angebotsabgabe) Änderungen an den von ihm vorstehend erklärten Sachverhalten oder anderen für ihn erkennbar relevanten Voraussetzungen für eine Zuschlagserteilung ergeben;
(5) Einverständniserklärung zur Speicherung und Verarbeitung mitgeteilter personenbezogener Daten für das Vergabeverfahren;
(6) Falls sich der Bewerber (bzw. die Bewerbergemeinschaft) hinsichtlich seiner Eignung für dieses Projekt auf Kenntnisse, Fähigkeiten, Ressourcen o. a. Mittel Dritter beruft, Angabe von Leistungsbereich, Name und Adresse des Dritten, Art und Weise der Einbindung des Dritten (z. B. Nachunternehmer) und Bestätigung, dass der Bieter/die Bietergemeinschaft auf Verlangen der Vergabestelle bzw. des Auftraggebers unverzüglich die Verpflichtungserklärung(en) für wesentliche Teilleistungen auf der Vorlage des Formblatts Verpflichtungserklärung des Dritten dazu vorlegt, dass ihm die erforderlichen Mittel dieser Unternehmen zur Verfügung stehen, und für Unternehmen, die nach ihrem Umfang und/oder ihrer Bedeutung wesentliche Leistungsteile erbringen sollen, entsprechende Erklärungen und auf Anforderung Nachweise zur Eignung;
(7) Vertraulichkeitserklärung des Bewerbers bzw. jedes Mitglieds einer Bewerbergemeinschaft.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Folgende Angaben, Nachweise und Erklärungen sind vom Bewerber bzw. der Bewerbergemeinschaft mit dem Teilnahmeantrag (Bewerbung) einzureichen.
(1) Erklärung...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Folgende Angaben, Nachweise und Erklärungen sind vom Bewerber bzw. der Bewerbergemeinschaft mit dem Teilnahmeantrag (Bewerbung) einzureichen.
(1) Erklärung über den Gesamtumsatz in EUR (netto) des Bewerbers mit Einkaufsdienstleistungen in den Jahren 2015, 2016 und 2017 und Angaben zur Dauer des jeweiligen Geschäftsjahres (falls nicht mit Kalenderjahr identisch) sowie zum Beginn der Geschäftstätigkeit (bei Aufnahme der Geschäftstätigkeit nach 2015); sowie
(2) Nachweis — nicht älter als 10 Monate — über eine gültige Berufs- und Vermögenshaftpflichtversicherung für Sach- und Vermögensschäden von einem in der Europäischen Union zugelassenen Versicherer. Die Deckungssumme je Schadensfall muss mind. 10 000 000,00 EUR für Sach- und Vermögensschäden betragen (Mindestanforderung). Die Versicherung muss im Falle der Liquidation des Versicherungsnehmers eine Nachhaftungsfrist von mindestens 5 Jahren aufweisen.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Folgende Angaben, Nachweise und Erklärungen sind vom Bewerber bzw. der Bewerbergemeinschaft mit dem Teilnahmeantrag einzureichen.
(1) Erklärung, dass die...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Folgende Angaben, Nachweise und Erklärungen sind vom Bewerber bzw. der Bewerbergemeinschaft mit dem Teilnahmeantrag einzureichen.
(1) Erklärung, dass die Leistungen unabhängig von Ausführungs- und Lieferinteressen erbracht werden;
(2) Angaben über das jährlich im Durchschnitt betreute Einkaufsvolumen (2015, 2016 und 2017) in den Bereichen medizinischer sowie pflegerischer Sachbedarf in EUR (netto), wobei das betreute Einkaufsvolumen in den einzelnen Jahren mindestens 250 000 000,00 EUR (netto) betragen haben muss (Mindestanforderung);
(3) Angabe von Referenzen über erbrachte Dienstleistungen, die mit den zu vergebenden Leistungen nach der Aufgabenstellung, also Art, Umfang und Komplexität des Auftrags vergleichbar sind. Anzugeben ist der Auftraggeber nebst Ansprechpartner mit Kontaktdaten (Anschrift, Name, Telefon, und E-Mail), die einzelnen Mitgliedseinrichtungen (nur sofern Verbund), der Projektleiter beim Auftragnehmer (Name, Vorname), ob es sich um (eine) Klinik(en) in öffentlicher Trägerschaft handelt, die erbrachten Leistungen in beschaffungsnahen Bereichen, die Anzahl der Planbetten sowie der Leistungszeitraum. Die anzugebenden Referenzen müssen aktuell sein, d. h. die Leistungen im Zeitraum vom 1.1.2013 bis einschließlich 30.6.2018 erbracht worden sein (Mindestanforderung).
Folgende Anforderungen müssen mit den Referenzen erfüllt werden:
(a) Nachweis, dass Leistungen für anderweitige Auftraggeber mit einer Anzahl von insgesamt mindestens 25 000 stationären Planbetten erbracht werden (Mindestanforderung);
(b) Nachweis, dass Leistungen für anderweitige Auftraggeber erbracht werden, von denen mindestens eine Anzahl von 20 Krankenhäusern bzw. Kliniken von einem öffentlichen Träger betrieben werden (Mindestanforderung);
(c) Nachweis, dass weitere Unterstützungsleistungen zur Durchführung, Optimierung und Fortentwicklung von Beschaffungsprozessen für anderweitige Auftraggeber in mindestens 3 der beschaffungsnahen Bereiche;
(aa) Artikelstandardisierung;
(bb) Wirtschaftlichkeitsanalysen zu Produktarten und -gruppen sowie Benchmarking;
(cc) Implementierung von Standardisierungsprojekten;
(dd) Optimierung und Automatisierung der Einkaufs- und Logistikprozesse für die gesamte Warenkette (Bedarfsanforderung, Bestellung, Lagerung, Belieferung von Stationen, Rechnungsabwicklung);
(ee) elektronischer Datenabgleich von Artikelstammsätzen, Preisen, Warengruppenklassifizierungen, Bestellungen etc. in einem Warenwirtschaftssystem bzw. Zurverfügungstellung der hierfür notwendigen Schnittstellen, oder
(ff) Weiterbildungen und Schulungen, Know-how-Vermittlung und Informationsaustausch im Bereich Beschaffung erbracht werden (Mindestanforderung).
(4) Angaben zum vorgesehenen (stellvertretenden) Projektleiter mit Nachweis der fachlichen Qualifikationen durch Angaben zum Berufsstand und Vorlage des Berufsabschlusszeugnisses, zur Dauer der Zugehörigkeit zum Unternehmen und zur branchenspezifischen Berufserfahrung in Jahren. Zudem ist für den (stellvertretenden) Projektleiter ein tabellarischer Lebenslauf nebst Angaben zu wesentlichen Referenzprojekten als Anlage beizufügen;
(5) Erklärung über die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl (2015, 2016 und 2017) unterteilt nach Mitarbeitergruppen (Geschäftsführer, Außendienstmitarbeiter zur Betreuung von Krankenhäusern bzw. Kliniken, Mitarbeiter in der Beschaffungsabteilung, Fachberatungspersonal in den Tätigkeitsbereichen Verbrauchsgüter (medizinischer sowie pflegerischer Sachbedarf) und Investitionsgüter sowie Beschaffungsstrategie, und Sonstiges Personal); sowie
(6) Erklärung über die beabsichtige Vergabe von Unteraufträgen und gegebenenfalls Vorlage einer Erklärung des als Unterauftragnehmer vorgesehenen Unternehmens, mit der der Unterauftragnehmer versichert, dass im Falle der Beauftragung die erforderlichen Mittel und Kapazitäten zur Auftragsdurchführung vorhanden sind (Verpflichtungserklärung).
Mehr anzeigen Informationen über das für die Ausführung des Auftrags zuständige Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der mit der Ausführung des Auftrags betrauten Mitarbeiter
Verfahren Art des Verfahrens
Wettbewerbliches Verfahren mit Verhandlung
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvereinbarung mit mehreren Betreibern
Beschreibung
Vorgesehene Höchstzahl der Teilnehmer an der Rahmenvereinbarung: 30
Informationen über die Reduzierung der Anzahl von Lösungen oder Angeboten während der Verhandlungen oder des Dialogs
Rückgriff auf ein gestaffeltes Verfahren, um die Zahl der zu erörternden Lösungen oder zu verhandelnden Angebote schrittweise zu verringern
Informationen zur Verhandlung
Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf der Grundlage der ersten Angebote zu vergeben, ohne Verhandlungen zu führen
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2018-08-29
15:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2019-03-31 📅
“Sämtliche Vergabeunterlagen für das gegenständliche Verfahren können jeweils unter der Internetseite http://www.deutsche-evergabe.de abgerufen werden und...”
Sämtliche Vergabeunterlagen für das gegenständliche Verfahren können jeweils unter der Internetseite http://www.deutsche-evergabe.de abgerufen werden und werden ausschließlich in elektronischer Form zur Verfügung gestellt. Die Maßnahme ist dort unter der Bezeichnung „Klinik-Kompetenz-Bayern eG, Einkaufsdienstleistungen für medizinischen und pflegerischen Sachbedarf für Kliniken“ auffindbar. Die Vergabeunterlagen sind gemäß §§ 41 Abs. 1, 9 VgV für die Interessenten/Bewerber/ Bieter unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und unmittelbar unter vorstehender Internetadresse abrufbar. Ausgenommen hiervon sind lediglich diejenigen Bereiche der Vergabeunterlagen, die besonders schützenswert sind. Diese Unterlagen werden zur Sicherstellung des erforderlichen Maßes an Vertraulichkeit gemäß § 41 Abs. 3 VgV erst nach Zugang einer unterzeichneten sowie mit Firmenstempel versehenen Vertraulichkeitserklärung (Teil B der Vergabeunterlagen) zugänglich gemacht. Diese Vertraulichkeitserklärung ist zeitgleich mit dem Teilnahmeantrag (Bewerbung) form- und fristgerecht einzureichen. Die schützenswerten Bereiche der Leistungsbeschreibung werden dann mit der Aufforderung zur Abgabe eines Angebots und der Teilnahme an Verhandlungen gesondert an diejenigen Bieter übersandt, bei denen die erforderliche Eignung im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs festgestellt wird. Eine Bewerbung um die Teilnahme am Verhandlungsverfahren (Teilnahmeantrag) ist ausschließlich mittels des vom Auftraggeber vorgegebenen Bewerbungsformulars (Teil D der Vergabeunterlagen) nebst den dazugehörigen Anlagen möglich. Mit dem Teilnahmeantrag sind sämtliche geforderten Angaben, Erklärungen und Nachweise sowie die Vertraulichkeitserklärung einzureichen. Angaben, Erklärungen und Nachweise, die von einem Bieter nicht bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist vorgelegt wurden, können bis zum Ablauf einer vom Auftraggeber zu bestimmenden Nachfrist bei dem Bewerber angefordert werden. Reicht der Bewerber die geforderten Angaben, Erklärungen und Nachweise nicht innerhalb einer vom Auftraggeber verbindlich gesetzten Nachfrist ein, so wird der Teilnahmeantrag ausgeschlossen. Der Auftraggeber ist nicht verpflichtet, dem Bewerber Gelegenheit zur Ergänzung seiner Angaben nach Ablauf der Bewerbungsfrist zu geben. Der Teilnahmeantrag ist bei der genannten Kontaktstelle schriftlich und mit rechtsverbindlicher Unterschrift an den entsprechend gekennzeichneten Stellen einzureichen. Eine elektronische Übermittlung des Teilnahmeantrages ist ausgeschlossen.
Für den Fall einer Bewerbung als Bewerbergemeinschaft muss jedes einzelne Mitglied die Vertraulichkeitserklärung (Teil B der Vergabeunterlagen) und das Bewerbungsformular (Teil D der Vergabeunterlagen) nebst den dazugehörigen Anlagen ausfüllen und gemäß den vorgenannten Vorgaben bei der genannten Kontaktstelle zusammen mit dem Teilnahmeantrag der anderen Mitglieder der Bewerbungsgemeinschaft schriftlich und mit rechtsverbindlicher Unterschrift an den entsprechend gekennzeichneten Stellen einreichen.
Dabei ist der Teilnahmeantrag in einem verschlossenen Umschlag, dieser wiederum in einem verschlossenen Umschlag mit dem dafür zur Verfügung gestellten Adressetikett zu versehen und einzureichen.
Weitere Verfahrensbedingungen ergeben sich aus den Vergabeunterlagen, dort in den Teilen A („Allgemeine Verfahrensbedingungen“), C („Bewerbungsbedingungen für den Teilnahmewettbewerb“) und E („Vergabebedingungen für Angebots- und Verhandlungsphase“).
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Nordbayern bei der der Regierung von Mittelfranken
Postanschrift: Postfach 606
Postort: Ansbach
Postleitzahl: 91511
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 98153-1277📞
E-Mail: vergabekammer.nordbayern@reg-mfr.bayern.de📧
Fax: +49 98153-1837 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Für die Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf die §§ 155 ff. GWB verwiesen. Hinsichtlich der zu beachten Fristen für die Einlegung von...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Für die Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf die §§ 155 ff. GWB verwiesen. Hinsichtlich der zu beachten Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen ist § 160 Abs. 3 GWB zu beachten.
Dieser lautet:
„Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt;
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.“.
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Vergabekammer Nordbayern bei der der Regierung von Mittelfranken
Postanschrift: Postfach 606
Postort: Ansbach
Postleitzahl: 91511
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 98153-1277📞
E-Mail: vergabekammer.nordbayern@reg-mfr.bayern.de📧
Fax: +49 98153-1837 📠
Quelle: OJS 2018/S 141-323034 (2018-07-21)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-06-14) Öffentliche Auftraggeber (zusätzlich) Name und Adressen
Postanschrift: Albert-Schweitzer-Straße 90
Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 1 💰
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Die Klinik-Kompetenz-Bayern eG („KKB“) ist ein freiwilliger Verbund, dem derzeit insgesamt 32 Träger mit 62 leistungsstarken kommunalen und...”
Beschreibung der Beschaffung
Die Klinik-Kompetenz-Bayern eG („KKB“) ist ein freiwilliger Verbund, dem derzeit insgesamt 32 Träger mit 62 leistungsstarken kommunalen und freigemeinnützigen Kliniken sowie Medizinischen Versorgungszentren („Mitglieder“) im Freistaat Bayern angehören. Die in der KKB zusammengeschlossenen Mitglieder betreuen derzeit rund 11 400 akut stationäre Betten sowie 383 Rehabilitationsbetten mit insgesamt ca. 1,5 Mio. Patienten pro Jahr. Das klinische Gesamtbeschaffungsvolumen in den Bereichen medizinischer und pflegerischer Sachbedarf sowie Investitionsgüter der zukünftig abrufberechtigten Mitglieder beträgt derzeit rund 160 Mio. EUR (netto) pro Jahr. Dem Beschaffungswesen im klinischen Bereich kommt ein sehr hoher wirtschaftlicher sowie strategischer Stellenwert zu. Neben der Steigerung der Wirtschaftlichkeit der Beschaffungsmaßnahmen an sich ist für eine nachhaltige Effizienzsteigerung auch eine klinikspezifische Optimierung der beschaffungsrelevanten Organisationsstrukturen, Prozesse und Einkaufsstrategien sowie die Klärung damit zusammenhängender Aufgabenstellungen erforderlich. Dabei ist auch die zunehmende Digitalisierung im klinischen Beschaffungswesen zu berücksichtigen. Mit der ausgeschriebenen Rahmenvereinbarung sollen daher nicht lediglich Einkaufsdienstleistungen für die Bereiche medizinischer und pflegerischer Sachbedarf sowie Investitionsgüter, sondern auch zusätzliche Dienstleistungen zur fachlichen Beratung der KKB und deren Mitglieder zu beschaffungsrelevanten Themen abgerufen werden können. Vor diesem Hintergrund beabsichtigen die KKB und deren betreffende Mitglieder mit der vorliegenden Ausschreibung einen entsprechend geeigneten und leistungsfähigen Kooperationspartner auszuwählen.
Zu den wesentlichen Leistungsgegenständen zählen:
(1) Fachliche Beschaffungsunterstützung (Vorbereitung, Verhandlung und Abschluss von Dienstleistungs- und Lieferaufträgen sowie Rahmenvereinbarungen in Abstimmung mit dem Auftraggeber) im klinischen Bereich bezogen auf;
(a) allgemeinen medizinischen und pflegerischen Sachbedarf (Verbrauchs- und Gebrauchsmaterialen, dabei insbesondere Implantate, Herzschrittmacher, Desinfektions- und Hygienebedarf);
(b) (optional) kardiochirurgischen medizinischen und pflegerischen Sachbedarf sowie;
(c) Investitionsgüter (medizintechnische Systeme und Geräte sowie Technik).
(2) Weitere Unterstützungsleistungen zur Durchführung, Optimierung und Fortentwicklung von Beschaffungsprozessen in den betreffenden Bereichen.
Nach Erteilung des Auftrages (Zuschlag) ist beabsichtigt, in einem ersten Schritt zunächst die Vorbereitung und Durchführung der Leistungsübernahme durch den Auftragnehmer für die KKB und sämtliche betreffenden Mitglieder zu realisieren (Transitionsphase), um dann in einem zweiten Schritt zum 1.1.2020 die auftragsgegenständlichen Leistungen unterbrechungsfrei und vollumfänglich für die KKB und deren Mitglieder erbringen zu können.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Gesamteindruck des vorgesehenen Projektleiterteams aus der Bieterpräsentation
Qualitätskriterium (Gewichtung): 5 %
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Konzept zur Vorbereitung und Durchführung der Leistungsübernahme
Qualitätskriterium (Gewichtung): 30 %
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Konzept zur Auftragsdurchführung
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Konzept zur Versorgungssicherheit
Qualitätskriterium (Gewichtung): 35 %
Preis (Gewichtung): 50 %
Verfahren Informationen zur Rahmenvereinbarung
Die Beschaffung umfasst die Erstellung einer Rahmenvereinbarung
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2018/S 141-323034
Auftragsvergabe
1️⃣
Titel:
“Einkaufsdienstleistungen für medizinischen und pflegerischen Sachbedarf sowie zusätzliche Dienstleistungen für Kliniken”
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-05-02 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Prospitalia GmbH
Postort: Ulm
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Ulm, Stadtkreis🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 1 💰
“Sämtliche Vergabeunterlagen für das gegenständliche Verfahren können jeweils unter der Internetseite http://www.deutsche-evergabe.de abgerufen werden und...”
Sämtliche Vergabeunterlagen für das gegenständliche Verfahren können jeweils unter der Internetseite http://www.deutsche-evergabe.de abgerufen werden und werden ausschließlich in elektronischer Form zur Verfügung gestellt. Die Maßnahme ist dort unter der Bezeichnung „Klinik-Kompetenz-Bayern eG, Einkaufsdienstleistungen für medizinischen und pflegerischen Sachbedarf für Kliniken“ auffindbar. Die Vergabeunterlagen sind gemäß §§ 41 Abs. 1, 9 VgV für die Interessenten/Bewerber/ Bieter unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und unmittelbar unter vorstehender Internetadresse abrufbar. Ausgenommen hiervon sind lediglich diejenigen Bereiche der Vergabeunterlagen, die besonders schützenswert sind. Diese Unterlagen werden zur Sicherstellung des erforderlichen Maßes an Vertraulichkeit gemäß § 41 Abs. 3 VgV erst nach Zugang einer unterzeichneten sowie mit Firmenstempel versehenen Vertraulichkeitserklärung (Teil B der Vergabeunterlagen) zugänglich gemacht. Diese Vertraulichkeitserklärung ist zeitgleich mit dem Teilnahmeantrag (Bewerbung) form- und fristgerecht einzureichen. Die schützenswerten Bereiche der Leistungsbeschreibung werden dann mit der Aufforderung zur Abgabe eines Angebots und der Teilnahme an Verhandlungen gesondert an diejenigen Bieter übersandt, bei denen die erforderliche Eignung im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs festgestellt wird. Eine Bewerbung um die Teilnahme am Verhandlungsverfahren (Teilnahmeantrag) ist ausschließlich mittels des vom Auftraggeber vorgegebenen Bewerbungsformulars (Teil D der Vergabeunterlagen) nebst den dazugehörigen Anlagen möglich. Mit dem Teilnahmeantrag sind sämtliche geforderten Angaben, Erklärungen und Nachweise sowie die ertraulichkeitserklärung einzureichen. Angaben, Erklärungen und Nachweise, die von einem Bieter nicht bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist vorgelegt wurden, können bis zum Ablauf einer vom Auftraggeber zu bestimmenden Nachfrist bei dem Bewerber angefordert werden. Reicht der Bewerber die geforderten Angaben, Erklärungen und Nachweise nicht innerhalb einer vom Auftraggeber verbindlich gesetzten Nachfrist ein, so wird der Teilnahmeantrag ausgeschlossen. Der Auftraggeber ist nicht verpflichtet,dem Bewerber Gelegenheit zur Ergänzung seiner Angaben nach Ablauf der Bewerbungsfrist zu geben. Der Teilnahmeantrag ist bei der genannten Kontaktstelle schriftlich und mit rechtsverbindlicher Unterschrift an den entsprechend gekennzeichneten Stellen einzureichen. Eine elektronische Übermittlung des Teilnahmeantrages ist ausgeschlossen. Für den Fall einer Bewerbung als Bewerbergemeinschaft muss jedes einzelne Mitglied die Vertraulichkeitserklärung (Teil B der Vergabeunterlagen) und das Bewerbungsformular (Teil D der Vergabeunterlagen) nebst den dazugehörigen Anlagen ausfüllen und gemäß den vorgenannten Vorgaben bei der genannten Kontaktstelle zusammen mit dem Teilnahmeantrag der anderen Mitglieder der Bewerbungsgemeinschaft schriftlich und mit rechtsverbindlicher Unterschrift an den entsprechend gekennzeichneten Stellen einreichen.Dabei ist der Teilnahmeantrag in einem verschlossenen Umschlag, dieser wiederum in einem verschlossenen Umschlag mit dem dafür zur Verfügung gestellten Adressetikett zu versehen und einzureichen. Weitere Verfahrensbedingungen ergeben sich aus den Vergabeunterlagen, dort in den Teilen A („Allgemeine Verfahrensbedingungen“), C („Bewerbungsbedingungen für den Teilnahmewettbewerb“) und E („Vergabebedingungen für Angebots- und Verhandlungsphase“).
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Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Für die Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf die §§ 155 ff. GWB verwiesen. Hinsichtlich der zu beachten Fristen für die Einlegung von...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Für die Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf die §§ 155 ff. GWB verwiesen. Hinsichtlich der zu beachten Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen ist § 160 Abs. 3 GWB zu beachten.
Dieser lautet:
„Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.“
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Quelle: OJS 2019/S 115-283108 (2019-06-14)