Gesamtmaßnahme: Das Berufskolleg in Hennef wird komplett saniert. Das Gebäude stammt aus den späten 70er Jahren. Bis auf den statisch relevanten Rohbau wird alles abgetragen. Das 2-geschossige Bestandsgebäude wird um ein weiteres Geschoss aufgestockt. Die Aufstockung wird als Stahlkonstruktion ausgeführt. Diese erhält eine leichte Pfosten-Riegel-Fassade und ein Stahltrapezblechdach. Die Elektroarbeiten (Beleuchtung) sind Bestandteil der beschriebenen Leistung. Leistungsvolumen: Über 3000 Stck. LED – Deckenleuchten Detail s. „Beschreibung der Beschaffung“ (II.2.4)
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-02-11.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-12-19.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2018-12-19) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Elektroinstallationsarbeiten
Referenznummer: 0002-22-19-VOB
Kurze Beschreibung:
Gesamtmaßnahme:
Das Berufskolleg in Hennef wird komplett saniert.
Das Gebäude stammt aus den späten 70er Jahren. Bis auf den statisch relevanten Rohbau wird alles abgetragen.
Das 2-geschossige Bestandsgebäude wird um ein weiteres Geschoss aufgestockt. Die Aufstockung wird als Stahlkonstruktion ausgeführt. Diese erhält eine leichte Pfosten-Riegel-Fassade und ein Stahltrapezblechdach.
Die Elektroarbeiten (Beleuchtung) sind Bestandteil der beschriebenen Leistung.
Leistungsvolumen:
Über 3000 Stck. LED – Deckenleuchten
Detail s. „Beschreibung der Beschaffung“ (II.2.4)
Das Gebäude stammt aus den späten 70er Jahren. Bis auf den statisch relevanten Rohbau wird alles abgetragen.
Das 2-geschossige Bestandsgebäude wird um ein weiteres Geschoss aufgestockt. Die Aufstockung wird als Stahlkonstruktion ausgeführt. Diese erhält eine leichte Pfosten-Riegel-Fassade und ein Stahltrapezblechdach.
Die Elektroarbeiten (Beleuchtung) sind Bestandteil der beschriebenen Leistung.
Leistungsvolumen:
Über 3000 Stck. LED – Deckenleuchten
Detail s. „Beschreibung der Beschaffung“ (II.2.4)
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Bauleistung
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Elektroinstallationsarbeiten📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Rhein-Sieg-Kreis🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
Referenz Daten
Absendedatum: 2018-12-19 📅
Einreichungsfrist: 2019-02-11 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-12-21 📅
Datum des Beginns: 2019-04-12 📅
Datum des Endes: 2019-08-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 246-562902
ABl. S-Ausgabe: 246
Zusätzliche Informationen
Die Öffnung der Angebote wird von mindestens zwei Vertretern des Auftraggebers gemeinsam an einem Öffnungstermin unverzüglich nach Ablauf der Angebotsfrist durchgeführt.
Bieter und Bevollmächtige sind zum Eröffnungstermin nicht zugelassen. Informationen gem. § 14 EU Abs. 3 Nr. 1a-d werden allen Bietern unverzüglich elektronisch zur Verfügung gestellt.
Die Öffnung der Angebote wird von mindestens zwei Vertretern des Auftraggebers gemeinsam an einem Öffnungstermin unverzüglich nach Ablauf der Angebotsfrist durchgeführt.
Bieter und Bevollmächtige sind zum Eröffnungstermin nicht zugelassen. Informationen gem. § 14 EU Abs. 3 Nr. 1a-d werden allen Bietern unverzüglich elektronisch zur Verfügung gestellt.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Gesamtmaßnahme:
Das Berufskolleg in Hennef wird komplett saniert.
Das Gebäude stammt aus den späten 70er Jahren. Bis auf den statisch relevanten Rohbau wird alles abgetragen.
Das 2-geschossige Bestandsgebäude wird um ein weiteres Geschoss aufgestockt. Die Aufstockung wird als Stahlkonstruktion ausgeführt. Diese erhält eine leichte Pfosten-Riegel-Fassade und ein Stahltrapezblechdach.
Die Elektroarbeiten (Beleuchtung) sind Bestandteil der beschriebenen Leistung.
Leistungsvolumen:
Über 3000 Stck. LED – Deckenleuchten
Detail s. „Beschreibung der Beschaffung“ (II.2.4)
Elektroarbeiten (Beleuchtung):
Art und Umfang der Leistungen:
— 1 260 St. LED – Deckeneinbauleuchten mit DALI – Regelung für Klassenräume, Büros etc,
— 1 540 St. LED – Deckeneinbauleuchten rund mit LED – Bestückung für Flure und Nebenräume, Mitte, Umkleiden, WC´s und vergleichbare Räume, teilweise mit DALI – Regelung,
— 16 LED – Lichtelemente für die Aula als Deckeneinbauleuchte mit DALI – Regelung,
— 300 St. LED – Deckenanbauleuchten in hoher Schutzart für Werkstätten mit DALI – Regelung,
— 50 St. LED – Deckeneinbauleuchten mit hoher Schutzart für Nebenräume teilweise mit DALI – Regelung,
— 50 St. LED – Decken- oder Wandanbauleuchten für Technikräume,
— 130 St. LED – Lichtkanäle breit als Deckeneinbau- oder Pendelleuchte, Länge von 1,20 m bis 10,0 m, mit DALI – Regelung,
— 10 St. LED – Lichtkanäle schmal als Deckeneinbaukanäle mit DALI – Regelung, Länge 15,0 m,
— 6 St. LED – Lichtbänder,
— 75 St. LED – Außenleuchten als Wand- oder Deckeneinbauleuchte,
— 50 St. LED – Ausstattungsleuchten verschiedener Art als Pendelleuchten oder Wandleuchten,
— 1 St. Mobile Bühnenlichtanlage mit LED – Leuchten und Zubehör,
— 60 St. Überwachungsmodule für Sicherheitsbeleuchtungsanlage,
— 40 St. Sonderpiktogramme Feuerlöscher zum Anschluss an Sicherheitsbeleuchtung,
— 10 St. Lichttableaus für DALI – Regelung in unterschiedlichen Größen und Lichtsteuerelemente,
— 1 St. Unterverteilung mit Installation und Beleuchtung für den Fahrradabstellplatz,
— 2 St. Verteiler für Außenanlagen zum Anschluss der Außenbeleuchtungsanlage,
— 11 St. Fluchtwegesicherungssysteme.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Carl-Reuther-Berufskolleg
Fritz-Jacobi-Straße 20
3373 Hennef
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
I. Zum Nachweis der persönlichen Lage des Wirtschaftsteilnehmers sind mit Angebotsabgabe folgende Erklärungen und Nachweise vorzulegen die ggf. unter Fristsetzung nachgefordert werden können:
a) Der Bewerber hat das Nichtvorliegen von Ausschlusskriterien gem. §§ 123, 124 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) durch Eigenerklärung (vorbereiteter Vordruck) zu erklären. Die Erklärung ist - auf Verlangen der Vergabestelle - für alle vorgesehenen Nachunternehmer fristgerecht vorzulegen.
a) Der Bewerber hat das Nichtvorliegen von Ausschlusskriterien gem. §§ 123, 124 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) durch Eigenerklärung (vorbereiteter Vordruck) zu erklären. Die Erklärung ist - auf Verlangen der Vergabestelle - für alle vorgesehenen Nachunternehmer fristgerecht vorzulegen.
II. Auf Verlangen der Vergabestelle sind vom vorgesehenen Auftragnehmer bzw. von den in der engeren Auswahl befindlichen Bietern folgende Nachweise vorzulegen:
a) Nachweis des zuständigen Sozialversicherungsträgers (örtlich zuständige Krankenkasse, der die Mehrheit der Mitarbeiter angehört) über die ordnungsgemäße Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge (oder eine gleichwertige Urkunde der zuständigen bzw. vergleichbaren Einrichtung des Herkunftslandes des Bieters).
a) Nachweis des zuständigen Sozialversicherungsträgers (örtlich zuständige Krankenkasse, der die Mehrheit der Mitarbeiter angehört) über die ordnungsgemäße Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge (oder eine gleichwertige Urkunde der zuständigen bzw. vergleichbaren Einrichtung des Herkunftslandes des Bieters).
b) Nachweis der zuständigen Stelle über die ordnungsgemäße Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Unfallversicherung oder einer gleichwertigen Urkunde einer zuständigen Einrichtung des Herkunftslandes des Bieters.
c) Nachweis über die Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister oder die Handwerksrolle des Sitzes oder Wohnsitzes bzw. Nachweis einer entsprechenden Ausnahmebewilligung für Unternehmen, die ihren Betriebssitz nicht in Deutschland haben.
Die unter II. a) und b) genannten Nachweise dürfen nicht älter als 1 Jahr sein.
Rechtsform der / Anforderung an Bietergemeinschaften:
Bietergemeinschaften haben auf Anforderung der Vergabestelle eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung (Bietergemeinschaftserklärung) mit folgendem Regelungsinhalt abzugeben:
a) in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist,
b) in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrages bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist,
c) dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt,
d) dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
Mehrfachangebote von Einzelbietern und/ oder Bietern als Mitglied einer oder mehrerer Bietergemeinschaften sind nicht zulässig und führen automatisch zum Ausschluss. Es wird empfohlen, die Bietergemeinschaftserklärung bereits mit Angebotsabgabe vorzulegen. Eine auch auf Anforderung nicht vollständig ausgefüllte oder unterzeichnete vorgelegte Bietergemeinschaftserklärung führt zwingend zum Ausschluss des Angebots. Ein Entwurf der geforderten Erklärung kann auf dem Vergabemarktplatz Rheinland eingesehen und heruntergeladen werden.
Mehrfachangebote von Einzelbietern und/ oder Bietern als Mitglied einer oder mehrerer Bietergemeinschaften sind nicht zulässig und führen automatisch zum Ausschluss. Es wird empfohlen, die Bietergemeinschaftserklärung bereits mit Angebotsabgabe vorzulegen. Eine auch auf Anforderung nicht vollständig ausgefüllte oder unterzeichnete vorgelegte Bietergemeinschaftserklärung führt zwingend zum Ausschluss des Angebots. Ein Entwurf der geforderten Erklärung kann auf dem Vergabemarktplatz Rheinland eingesehen und heruntergeladen werden.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Nachweis einer aktuellen Betriebshaftpflichtversicherung (nur vom vorgesehenen Auftragnehmer bzw. den in der engeren Auswahl befindlichen Bietern).
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Zum Nachweis der Eignung sind mit Angebotsabgabe folgende Erklärungen und Nachweise vorzulegen:
a) Referenzangaben unter Angabe des Auftraggebers (Name und Anschrift), den Kontaktdaten des zuständigenAnsprechpartners (Telefon, Telefax, E-Mail), Art und Umfang, genauere Beschreibung und Ausführungszeitraum der erbrachten Leistungen.
Mindeststandards:
1) Referenzen
Es sind mindestens drei Referenzprojekte mit den entsprechenden Angaben aufzuführen.
Anforderungen an alle Referenzprojekte:
— abgeschlossene Bauleistungen (Schlussabnahme muss erfolgt sein): Fertigstellung ab 12/2013
— Art der Arbeiten: Elektroarbeiten (Beleuchtung),
— Umfang der Arbeiten: je Referenz mindestens 15 % der Angebotssumme
Referenzen, welche die vorgenannten Mindestanforderungen nicht erfüllen, werden nicht anerkannt. Der Auftraggeber wird die angegebenen Referenzen stichprobenartig überprüfen. Falsche oder fehlerhafte Angaben führen zur Nichtberücksichtigung der angegebenen Referenz. Sofern hierdurch bedingt die geforderte Mindestanzahl an Referenzen unterschritten wird, ist die projektspezifische Eignung nicht nachgewiesen. Das Angebot wird in diesem Fall von der Wertung ausgeschlossen.
Referenzen, welche die vorgenannten Mindestanforderungen nicht erfüllen, werden nicht anerkannt. Der Auftraggeber wird die angegebenen Referenzen stichprobenartig überprüfen. Falsche oder fehlerhafte Angaben führen zur Nichtberücksichtigung der angegebenen Referenz. Sofern hierdurch bedingt die geforderte Mindestanzahl an Referenzen unterschritten wird, ist die projektspezifische Eignung nicht nachgewiesen. Das Angebot wird in diesem Fall von der Wertung ausgeschlossen.
Für den Nachweis der Einhaltung der Mindestanforderungen wird die Verwendung des Formblattes "Referenzen" empfohlen.
Die Nachbesserung bereits abgegebener Erklärungen ist nicht zulässig.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
a) Sicherheit für die Vertragserfüllung in Höhe von 5 % der Angebotssumme;
b) Sicherheit für Mängelansprüche in Höhe von 3 % der Angebotssumme;
c) Abschluss des Integritätsvertrags (Muster siehe Vergabeportal).
Eintragungen im Vergaberegister des Landes NRW und/oder im Gewerbezentralregister können zum Angebotsausschluss führen. Die Abfrage wird vom Auftraggeber veranlasst und auf den engeren Kreis der Bewerber beschränkt.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 11:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2019-04-12 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2019-02-11 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 11:00
Ort des Eröffnungstermins: Rhein-Sieg-Kreises, Kaiser-Wilhelm-Platz 1, 53721 Siegburg, Raum B 5.31
Zusätzliche Informationen:
Die Öffnung der Angebote wird von mindestens zwei Vertretern des Auftraggebers gemeinsam an einem Öffnungstermin unverzüglich nach Ablauf der Angebotsfrist durchgeführt.
Bieter und Bevollmächtige sind zum Eröffnungstermin nicht zugelassen. Informationen gem. § 14 EU Abs. 3 Nr. 1a-d werden allen Bietern unverzüglich elektronisch zur Verfügung gestellt.
Es sind ausschließlich elektronische Angebote über das Vergabeportal unter Zuhilfenahme des Bietertools zugelassen. Zu diesbezüglichen Einzelheiten wird auf die Vergabeunterlagen verwiesen.
Erklärungen u. Nachweise, die zwingend unter Beachtung der Maßgaben dieser Bekanntmachung mit dem Angebot abzugeben sind und die von der Vergabestelle nicht nachgefordert werden:
— vollständig ausgefülltes u. unterzeichnetes Angebotsformular,
Eignungsnachweise, die im Rahmen eines PQ-Verfahrens erworben wurden, sind – unter Angabe der PQ-Nummer – zugelassen. In diesem Fall sind nur die dort nicht hinterlegten Nachweise zu erbringen. Dies gilt auch für Unternehmen, die aktuell in der Bieterdatei des Rhein-Sieg-Kreises registriert sind.
Eignungsnachweise, die im Rahmen eines PQ-Verfahrens erworben wurden, sind – unter Angabe der PQ-Nummer – zugelassen. In diesem Fall sind nur die dort nicht hinterlegten Nachweise zu erbringen. Dies gilt auch für Unternehmen, die aktuell in der Bieterdatei des Rhein-Sieg-Kreises registriert sind.
Ein Bieter kann sich, auch als Mitglied einer Bietergemeinschaft, zum Nachweis seiner Leistungsfähigkeit und/oder Fachkunde der Fähigkeiten anderer Unternehmen bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters, der zwischen ihm u. diesen Unternehmen bestehenden Verbindungen (§ 6d EU Abs. 1 VOB/A). Auf Verlangen der Vergabestelle hat der Bieter die Eignungsnachweise für diese Dritten in dem Umfang vorzulegen, in dem sich der Bieter auf die Fähigkeiten der Dritten zum Nachweis der Leistungsfähigkeit und/oder Fachkunde beruft. Auf Verlangen der Vergabestelle sind Erklärungen der benannten Dritten vorzulegen, aus denen hervorgeht, dass der Bieter im Falle der Zuschlagserteilung auf alle erforderlichen Mittel zurückgreifen kann (Verpflichtungserklärung).
Ein Bieter kann sich, auch als Mitglied einer Bietergemeinschaft, zum Nachweis seiner Leistungsfähigkeit und/oder Fachkunde der Fähigkeiten anderer Unternehmen bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters, der zwischen ihm u. diesen Unternehmen bestehenden Verbindungen (§ 6d EU Abs. 1 VOB/A). Auf Verlangen der Vergabestelle hat der Bieter die Eignungsnachweise für diese Dritten in dem Umfang vorzulegen, in dem sich der Bieter auf die Fähigkeiten der Dritten zum Nachweis der Leistungsfähigkeit und/oder Fachkunde beruft. Auf Verlangen der Vergabestelle sind Erklärungen der benannten Dritten vorzulegen, aus denen hervorgeht, dass der Bieter im Falle der Zuschlagserteilung auf alle erforderlichen Mittel zurückgreifen kann (Verpflichtungserklärung).
Bei Bildung einer Bietergemeinschaft wird die Verwendung des Formblattes „Bietergemeinschaftserklärung“ empfohlen.
Vertragsbedingungen werden die im Vergabeportal hochgeladenen Vergabeunterlagen – insbesondere die Leistungsbeschreibung, die Zusätzlichen bzw. Besonderen Vertragsbedingungen u. der Integritätsvertrag, die Besonderen Vertragsbedingungen zur Einhaltung des Tariftreue- und Vergabegesetzes NRW – sowie die VOB, Teile B und C.
Vertragsbedingungen werden die im Vergabeportal hochgeladenen Vergabeunterlagen – insbesondere die Leistungsbeschreibung, die Zusätzlichen bzw. Besonderen Vertragsbedingungen u. der Integritätsvertrag, die Besonderen Vertragsbedingungen zur Einhaltung des Tariftreue- und Vergabegesetzes NRW – sowie die VOB, Teile B und C.
Die Vergabeunterlagen werden registrierungsfrei zur Verfügung gestellt. Interessenten wird dennoch dringend die Registrierung auf dem Vergabeportal empfohlen. Sofern sich im Verlauf der Angebotsfrist die Notwendigkeit der Anpassung von Vergabeunterlagen ergibt, ist die jeweils aktuellste Version zu verwenden. Über evtl. notwendige Änderungen werden registrierte Bewerber mittels Bewerberkommunikation unterrichtet.
Die Vergabeunterlagen werden registrierungsfrei zur Verfügung gestellt. Interessenten wird dennoch dringend die Registrierung auf dem Vergabeportal empfohlen. Sofern sich im Verlauf der Angebotsfrist die Notwendigkeit der Anpassung von Vergabeunterlagen ergibt, ist die jeweils aktuellste Version zu verwenden. Über evtl. notwendige Änderungen werden registrierte Bewerber mittels Bewerberkommunikation unterrichtet.
Die Nichtbeachtung dieser Vorgaben sowie die nicht fristgerechte oder unvollständige Vorlage von Erklärungen und Nachweisen führen zwingend zum Ausschluss des Angebotes.
Rückfragen sind bevorzugt über das Vergabeportal an die Vergabestelle zu richten
Bekanntmachungs-ID: CXPTYYBYXQZ
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Rheinland bei der Bezirksregierung Köln – Spruchkörper Köln
Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
Postort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 221 / 147-2120📞
E-Mail: vergabekammer@bezregkoeln.nrw.de📧
Fax: +49 221 / 147-2889 📠
Internetadresse: http://www.bezreg-koeln.nrw.de🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Hinsichtlich der Fristen zur Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verwiesen.
§ 160 Einleitung, Antrag.
1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
(1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
(4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.siehe § 160 Absatz 3 GWB.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.siehe § 160 Absatz 3 GWB.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Quelle: OJS 2018/S 246-562902 (2018-12-19)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-04-16) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Gesamtmaßnahme:
Das Berufskolleg in Hennef wird komplett saniert.
Die Elektroarbeiten (Beleuchtung) sind Bestandteil der beschriebenen Leistung.
Leistungsvolumen:
Über 3 000 St. LED – Deckenleuchten
Detail s. {Beschreibung der Beschaffung“ (II.2.4).
Aufgrund einer Plausibilitätsprüfung in der für die Erstellung dieser Bekanntmachung verwendeten Software mussten zwingend Auftragswerte in dieser Bekanntmachung angegeben werden. Aus den in § 18 EU Absatz 3 Nr. 5 VOB/A genannten Gründen wurden nicht die geschätzten bzw. die tatsächlichen Auftragswerte angegeben, sondern fiktive, die keinesfalls den ordnungsgemäß geschätzten bzw. den tatsächlichen Auftragswerten entsprechen.
Bekanntmachungs-ID: CXPTYYBYU3M
Aufgrund einer Plausibilitätsprüfung in der für die Erstellung dieser Bekanntmachung verwendeten Software mussten zwingend Auftragswerte in dieser Bekanntmachung angegeben werden. Aus den in § 18 EU Absatz 3 Nr. 5 VOB/A genannten Gründen wurden nicht die geschätzten bzw. die tatsächlichen Auftragswerte angegeben, sondern fiktive, die keinesfalls den ordnungsgemäß geschätzten bzw. den tatsächlichen Auftragswerten entsprechen.
Bekanntmachungs-ID: CXPTYYBYU3M
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Über 3 000 St. LED – Deckenleuchten
Detail s. {Beschreibung der Beschaffung“ (II.2.4).
— 16 LED - Lichtelemente für die Aula als Deckeneinbauleuchte mit DALI – Regelung,
— 130 St. LED – Lichtkanäle breit als Deckeneinbau- oder Pendelleuchte, Länge von 1,20 m bis 10,0 m, mit DALI – Regelung,
— 10 St. LED – Lichtkanäle schmal als Deckeneinbaukanäle mit DALI 0û Regelung, Länge 15,0 m,
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: 53373 Hennef
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-04-04 📅
Name: Rhenac Elektro- und Sicherheitstechnik GmbH
Postort: Siegburg
Land: Deutschland 🇩🇪 Rhein-Sieg-Kreis🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Referenz Zusätzliche Informationen
Aufgrund einer Plausibilitätsprüfung in der für die Erstellung dieser Bekanntmachung verwendeten Software mussten zwingend Auftragswerte in dieser Bekanntmachung angegeben werden. Aus den in § 18 EU Absatz 3 Nr. 5 VOB/A genannten Gründen wurden nicht die geschätzten bzw. die tatsächlichen Auftragswerte angegeben, sondern fiktive, die keinesfalls den ordnungsgemäß geschätzten bzw. den tatsächlichen Auftragswerten entsprechen.
Aufgrund einer Plausibilitätsprüfung in der für die Erstellung dieser Bekanntmachung verwendeten Software mussten zwingend Auftragswerte in dieser Bekanntmachung angegeben werden. Aus den in § 18 EU Absatz 3 Nr. 5 VOB/A genannten Gründen wurden nicht die geschätzten bzw. die tatsächlichen Auftragswerte angegeben, sondern fiktive, die keinesfalls den ordnungsgemäß geschätzten bzw. den tatsächlichen Auftragswerten entsprechen.
Bekanntmachungs-ID: CXPTYYBYU3M
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt;
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt;
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach§ 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.siehe § 160 Absatz 3 GWB.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach§ 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.siehe § 160 Absatz 3 GWB.
Quelle: OJS 2019/S 078-185011 (2019-04-16)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2020-11-17) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit
Aufgrund einer Plausibilitätsprüfung in der für die Erstellung dieser Bekanntmachung verwendeten Softwaremussten zwingend Auftragswerte in dieser Bekanntmachung angegebe n werden. Aus den in § 18 EU Absatz 3 Nr. 5 VOB/A genannten Gründen wurden nicht die geschätzten bzw. die tatsächlichen Auftragswerteangegeben, sondern fiktive, die keinesfalls den ordnungsgemäß geschätzten bzw. den tatsächlichen Auftragswerten…
… entsprechen.
Bekanntmachungs-ID: CXPTYYBYU3M
… entsprechen.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt;
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt;
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Quelle: OJS 2020/S 227-556015 (2020-11-17)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2021-06-17) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
— 1 260 St. LED – Deckeneinbauleuchten mit DALI – Regelung für Klassenräume, Büros etc.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
§ 160 Einleitung, Antrag:
1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,