Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Allgemeine Bedingungen (Ziffer III.1.1 – III.1.3):
Im Rahmen der Angebotsabgabe sind sämtliche der nachfolgend unter Ziffer III.1.1 bis III.1.3 aufgelisteten Nachweise, Erklärungen und Angaben (Unterlagen) beizubringen. Die Vergabestelle behält sich vor, bei fehlenden, unvollständigen oder fehlerhaften unternehmensbezogenen Unterlagen (insb. Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen, sonstigen Nachweisen) den Bieter aufzufordern, diese nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren (§ 16a VOB/A). Die Bewerber haben hierauf jedoch keinen Anspruch.
Mehrere Bewerber können sich zu einer Bewerbergemeinschaft/Bietergemeinschaft zusammenschließen (Formblatt A-4_Bietergemeinschaft). In diesem Fall soll die Bewerbergemeinschaft mit Einreichung des Angebotes (i) sämtliche Mitglieder der an der Bewerbergemeinschaft/Bietergemeinschaft beteiligten Unternehmen namentlich mit Anschrift, Telefon- und Telefaxnummer sowie E-Mail-Adresse benennen,
(ii) einen bevollmächtigten Vertreter für das Vergabeverfahren sowie den Abschluss und die Durchführung des Vertrages bezeichnen und (iii) eine von allen Mitgliedern unterschriebene Vollmacht (im Original) vorlegen (Bewerbergemeinschaftserklärung/Bietergemeinschaftserklärung).
Im Falle einer Bewerbergemeinschaft/Bietergemeinschaft sind sämtliche unter Ziffer III.1.1 Nr. (1) bis (3) aufgeführten Unterlagen jeweils von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft vorzulegen.
Ein Bewerber kann sich zum Nachweis seiner Leistungsfähigkeit und Fachkunde (gemäß den Bedingungen unter Ziffern III.1.2 und III.1.3) der Fähigkeiten anderer Unternehmen bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesen Unternehmen bestehenden Verbindungen. In diesem Fall hat der Bewerber diese anderen Unternehmen (Dritte) zu benennen (Formblatt A-3_Verpflichtungserklärung Drittunternehmen) und die unter Ziffern III.1.2 und III.1.3 bezeichneten Unterlagen für diese Dritten in dem Umfang vorzulegen, in dem sich der Bewerber auf die Fähigkeiten der Dritten zum Nachweis der Leistungsfähigkeit und/oder Fachkunde beruft. Außerdem hat der Bewerber die unter Ziffer III.1.1 Nr. (1) bis (3) aufgeführten Unterlagen jeweils auch von den benannten Dritten beizubringen.
Beabsichtigen Bewerber Teile des Auftrags durch Unterauftragnehmer zu erbringen – ohne sich zugleich auf deren Leistungsfähigkeit und/oder Fachkunde zu berufen –, haben sie diese Unterauftragnehmer im Angebot zu benennen und zum Nachweis der Zuverlässigkeit und Gesetzestreue dieser Unterauftragnehmer die unter Ziffer III.1.1 Nr. (1) bis (3) aufgeführten Unterlagen für diese mit Angebotsabgabe vorzulegen.
Ferner sind spätestens bis zur Vergabeentscheidung Erklärungen der benannten Dritten bzw. Unterauftragnehmer einzureichen, aus denen hervorgeht, dass der Bewerber im Falle der Zuschlagserteilung auf sämtliche für die Auftragsdurchführung erforderlichen Mittel der benannten Dritten bzw. Unterauftragnehmer zugreifen kann (Verpflichtungserklärung). Die Vergabestelle behält sich vor, zu jedem Zeitpunkt des Verfahrens erneut in die Eignungsprüfung einzusteigen. (siehe auch Anlage 2 kaufmännische Bedingungen)