Im Zuge des Sanierungsfortschritts der ehemaligen industriellen Absetzanlage Helmsdorf ist der Ersatzneubau einer Wasserbehandlungsanlage für belastetes Sickerwasser an einem neuen Standort geplant. In diesem Zusammenhang wird ein neues Betriebsgebäudes für die Behandlungsanlage sowie den erforderlichen Sozial- und Funktionsbereichen errichtet. Neben dem Bau einer neuen Trafostation und eines erdeingelassenen Lösch- und Ablaufwasserbehälters erfolgt auch die infrastrukturelle Erschließung des Bereiches. Es erfolgt die Errichtung von Gebäuden und Bauwerken mit Erschließung des künftigen Standortes und dem Neubau einer Zufahrtsstraße sowie die Errichtung neuer Maschinen- und Verfahrenstechnik, elektrotechnischer Anlagen sowie Anlagen der Automatisierungstechnik mit einer geplanten Bauzeit von fast 20 Monaten.
Der Bau umfasst 6 Lose für insgesamt ca. 8 800 000 EUR, hier:
Los 1 – Erdarbeiten, Fundamentplatte, Stahlbau und Gebäude
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-01-15.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-10-18.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Die Wismut GmbH ist ein Unternehmen des Bundes in Sachsen und Thüringen. Ihre Hauptaufgabe besteht in der Stilllegung, Sanierung und Rekultivierung von Urangewinnungs- und Uranaufbereitungsbetrieben.
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Ersatzneubau der Wasserbehandlungsanlage Helmsdorf, Los 1 – Erdarbeiten, Fundamentplatte, Stahlbau und Gebäude
1201470-U57”
Produkte/Dienstleistungen: Bau von Wasseraufbereitungsanlagen📦
Kurze Beschreibung:
“Im Zuge des Sanierungsfortschritts der ehemaligen industriellen Absetzanlage Helmsdorf ist der Ersatzneubau einer Wasserbehandlungsanlage für belastetes...”
Kurze Beschreibung
Im Zuge des Sanierungsfortschritts der ehemaligen industriellen Absetzanlage Helmsdorf ist der Ersatzneubau einer Wasserbehandlungsanlage für belastetes Sickerwasser an einem neuen Standort geplant. In diesem Zusammenhang wird ein neues Betriebsgebäudes für die Behandlungsanlage sowie den erforderlichen Sozial- und Funktionsbereichen errichtet. Neben dem Bau einer neuen Trafostation und eines erdeingelassenen Lösch- und Ablaufwasserbehälters erfolgt auch die infrastrukturelle Erschließung des Bereiches. Es erfolgt die Errichtung von Gebäuden und Bauwerken mit Erschließung des künftigen Standortes und dem Neubau einer Zufahrtsstraße sowie die Errichtung neuer Maschinen- und Verfahrenstechnik, elektrotechnischer Anlagen sowie Anlagen der Automatisierungstechnik mit einer geplanten Bauzeit von fast 20 Monaten.
Der Bau umfasst 6 Lose für insgesamt ca. 8 800 000 EUR, hier:
Los 1 – Erdarbeiten, Fundamentplatte, Stahlbau und Gebäude
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Geschätzter Wert ohne MwSt: EUR 3 444 000 💰
Die Ausschreibung zu Los 1 „Bautechnik“ umfasst die Errichtung eines Betriebsgebäudes (Grundfläche von ca. 42,50 m × 31,60 m, weitestgehend eingeschossig), einer Trafostation und baulichen Anlagenteilen sowie die infrastrukturelle Erschließung des Standortes der neuen Wasserbehandlungsanlage:
— Allgemeine Leistungen,
— Erdarbeiten Baugruben, Kabel- und Rohrleitungsgräben,
— Rohrleitungs- und Kabelverlegung, Entwässerung, Kabelschutz,
— Bodenplatten, Fundamente, Aufbeton und Entladetasse,
— Außen- und Innenwände, Stahlbetondecke mit Stahlbeton-, Mauerwerks-, Putz- Maler- und Trockenbauarbeiten,
— Estricharbeiten, Beschichtungen und Fliesenarbeiten,
— Metall- und Stahlbauarbeiten, Klempnerarbeiten, Türen, Tore, Fenster,
— Blitzschutzanlagen,
— Technische Gebäudeausrüstung (Heizung, Lüftung, Sanitär),
— Betonfertigteilbauten (Trafostation, Lösch-/Ablaufwasserbehälter),
— Außenanlagen mit Straßenbau, Entwässerung und Zaunbau.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Preis
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert ohne MwSt: EUR 3 444 000 💰
Dauer
Datum des Beginns: 2019-04-03 📅
Datum des Endes: 2020-04-08 📅
Beschreibung
Zusätzliche Informationen:
“Die Arbeiten werden zudem im Strahlenschutzbereich des Betriebsgeländes ausgeführt.”
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) und ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Bei Einsatz von anderen Unternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung mit dem Angebot
— entweder die ausgefüllte „Eigenerklärung zur Eignung“, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise,
— oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) vorzulegen.
Bei Einsatz von anderen Unternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Sind die anderen Unternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der benannten anderen Unternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der „Eigenerklärung zur Eignung“ bzw. in der EEE genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung durch...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) und ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Bei Einsatz von anderen Unternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung mit dem Angebot
— entweder die ausgefüllte „Eigenerklärung zur Eignung“, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise,
— oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) vorzulegen.
Bei Einsatz von anderen Unternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese Abzugeben ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Sind die anderen Unternehmen Präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden ggf. ergänzt durch geforderte Auftragsspezifische Einzelnachweise.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der benannten anderen Unternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der „Eigenerklärung zur Eignung“ bzw. in der EEE genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) und ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Bei Einsatz von anderen Unternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung mit dem Angebot
— entweder die ausgefüllte „Eigenerklärung zur Eignung“, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise,
— oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) vorzulegen.
Bei Einsatz von anderen Unternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Sind die anderen Unternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der benannten anderen Unternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der „Eigenerklärung zur Eignung“ bzw. in der EEE genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Mit der Abgabe des Angebotes werden zur Prüfung der Fachkunde des Bieters (bzw. der vorgesehenen Nachunternehmer) aufgrund der spezifischen Anforderungen durch die Maßnahme folgende zusätzliche Angaben verlangt:
— Zertifizierung nach DVGW Arbeitsblatt GW 301 oder gleichwertig.
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Sicherheit für Vertragserfüllung in Höhe von 5,0 % der Auftragssumme. Sicherheit für Mängelansprüche in Höhe von 3,0 % der Abrechnungssumme.
Rechtsform bei...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
Sicherheit für Vertragserfüllung in Höhe von 5,0 % der Auftragssumme. Sicherheit für Mängelansprüche in Höhe von 3,0 % der Abrechnungssumme.
Rechtsform bei Bietergemeinschaften: Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2019-01-15
11:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2019-03-29 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2019-01-15
11:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren): Der Bieter und dessen Vertreter sind nicht zugelassen.
“Die Vergabeunterlagen können kostenfrei unter https://www.subreport.de/E27244251 heruntergeladen werden.
Das Herunterladen der Vergabeunterlagen hat nur vom...”
Die Vergabeunterlagen können kostenfrei unter https://www.subreport.de/E27244251 heruntergeladen werden.
Das Herunterladen der Vergabeunterlagen hat nur vom Bewerber/Bieter selbst zu erfolgen. Eine Weitergabe an Dritte ist nicht gestattet.
Angebote können elektronisch unter der unter der v. g. ELViS ID auf www.subreport.de hochgeladen werden.
Die Kommunikation bis zur Angebotsfrist erfolgt elektronisch über www.subreport.de/ E27244251
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemomblerstraße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 2289/4990📞
E-Mail: info@bundeskartellamt.bund.de📧
Fax: +49 2289 / 499-400 📠
URL: http://www.bundeskartellamt.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Hinsichtlich der Fristen zur Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verwiesen.
§ 160 GWB...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Hinsichtlich der Fristen zur Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verwiesen.
§ 160 GWB lautet wie folgt:
Einleitung; Antrag.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr.2.§134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.
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Quelle: OJS 2018/S 204-463986 (2018-10-18)
Ergänzende Angaben (2019-01-11) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Postleitzahl: 09117
Ergänzende Informationen Referenz der ursprünglichen Mitteilung
Nummer der Bekanntmachung im Amtsblatt S: 2018/S 204-463986
Änderungen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: IV.2.2)
Ort des zu ändernden Textes: Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Alter Wert
Datum: 2019-01-15 📅
Zeit: 11:00
Neuer Wert
Datum: 2019-01-29 📅
Zeit: 13:00
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: IV.2.7)
Ort des zu ändernden Textes: Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Alter Wert
Datum: 2019-01-15 📅
Zeit: 11:00
Neuer Wert
Datum: 2019-01-29 📅
Zeit: 13:01
Andere zusätzliche Informationen
“Es wurde durch einen Bieter festgestellt, dass die ausgeschriebenen Fenster in den Positionen 08.12.05.0030 und 12.05.0040 mit den geforderten Parameter so...”
Es wurde durch einen Bieter festgestellt, dass die ausgeschriebenen Fenster in den Positionen 08.12.05.0030 und 12.05.0040 mit den geforderten Parameter so nicht realisierbar sind. Es wurde deshalb eine Änderung des Leistungsverzeichnisses vorgenommen. Um allen Bietern die Möglichkeit zu geben ihr Angebot zu überarbeiten bzw. zu erarbeiten, wurde der Schlusstermin für den Eingang der Angebote um 2 Wochen verlängert.
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Quelle: OJS 2019/S 010-018055 (2019-01-11)
Ergänzende Angaben (2019-01-23)
Änderungen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: IV.2.2)
Ort des zu ändernden Textes: Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Alter Wert
Datum: 2019-01-15 📅
Zeit: 11:00
Neuer Wert
Datum: 2019-02-05 📅
Zeit: 11:00
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: IV.2.6)
Ort des zu ändernden Textes: Bindefrist des Angebots
Alter Wert
Datum: 2019-03-29 📅
Neuer Wert
Datum: 2019-04-05 📅
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: IV.2.7)
Ort des zu ändernden Textes: Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Alter Wert
Datum: 2019-01-15 📅
Zeit: 11:00
Neuer Wert
Datum: 2019-02-05 📅
Zeit: 11:01
Andere zusätzliche Informationen
“Es wurde durch einen Bieter festgestellt, dass es zu einigen Positionen mit den geforderten Parameter Unklarheiten bestehen. Es wurde eine erneute Änderung...”
Es wurde durch einen Bieter festgestellt, dass es zu einigen Positionen mit den geforderten Parameter Unklarheiten bestehen. Es wurde eine erneute Änderung des Leistungsverzeichnisses vorgenommen um die Unklarheiten zu beseitigen.
Um allen Bietern die Möglichkeit zu geben ihr Angebot zu überarbeiten bzw. zu erarbeiten, wurde der Schlusstermin für den Eingang der Angebote sowie die Bindefrist um eine Woche verlängert.
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Quelle: OJS 2019/S 018-037676 (2019-01-23)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-05-23) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 3519757.19 💰
Beschreibung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
“WISMUT GmbH
BSR; Standort Crossen; IAA Helmsdorf
Harthstraße
OT Hartmannsdorf
08028 Zwickau”
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2018/S 204-463986
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: 3224250-U57
Los-Identifikationsnummer: 1
Titel:
“Erzsatzneubau der Wasserbehandlungsanlage Helmsdorf am Standort Crossen der Wismut Los 1 – Erdarbeiten, Fundamentplatte, Stahlbau und Gebäude”
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-04-18 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 4
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 4
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: TS Bau GMBH NL Riesa
Postanschrift: Industriestraße A 20
Postort: Glaubitz
Postleitzahl: 01612
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 352572890📞
E-Mail: info-riesa@ts-bau.com📧
Fax: +49 3525728916 📠
Region: Mittelsachsen🏙️
URL: www.ts-bau.com🌏
Der Auftragnehmer ist ein KMU
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 3519757.19 💰
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Postleitzahl: D-53123
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Hinsichtlich der Fristen zur Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verwiesen.
§ 160 GWB...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Hinsichtlich der Fristen zur Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verwiesen.
§ 160 GWB lautet wie folgt:
Einleitung; Antrag.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. §134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.
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Quelle: OJS 2019/S 101-243766 (2019-05-23)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2019-09-11) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Fax: +49 3718120-430 📠
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Ersatzneubau der Wasserbehandlungsanlage Helmsdorf, Los 1 — Erdarbeiten, Fundamentplatte, Stahlbau und Gebäude
1201470-U57”
Titel:
“Ersatzneubau der Wasserbehandlungsanlage Helmsdorf, Los 1 — Erdarbeiten, Fundamentplatte, Stahlbau und Gebäude”
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2019/S 101-243766
Auftragsvergabe
Titel:
“Erzsatzneubau der Wasserbehandlungsanlage Helmsdorf am Standort Crossen der Wismut, Los 1 — Erdarbeiten, Fundamentplatte, Stahlbau und Gebäude” Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: TS BAU GMBH NL Riesa
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 3519757.19 💰
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Hinsichtlich der Fristen zur Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verwiesen.
§ 160 GWB...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Hinsichtlich der Fristen zur Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verwiesen.
§ 160 GWB lautet wie folgt:
Einleitung; Antrag.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr.2 .§ 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.
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Quelle: OJS 2019/S 178-432864 (2019-09-11)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2019-10-21) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Ersatzneubau der Wasserbehandlungsanlage Helmsdorf, Los 1 – Erdarbeiten, Fundamentplatte, Stahlbau und Gebäude”
Auftragsvergabe
Titel:
“Erzsatzneubau der Wasserbehandlungsanlage Helmsdorf am Standort Crossen der Wismut, Los 1 -Erdarbeiten, Fundamentplatte, Stahlbau und Gebäude” Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 3519757.19 💰
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Hinsichtlich der Fristen zur Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verwiesen.
§ 160 GWB...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Hinsichtlich der Fristen zur Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verwiesen.
§ 160 GWB lautet wie folgt:
Einleitung; Antrag.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 . § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.
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Quelle: OJS 2019/S 207-503774 (2019-10-21)