Am Sophien- und Hufeland-Klinikum Weimar wurde bislang der vorhandene, aber nicht genehmigte Dachlandeplatz als Notlandestelle für Hubschrauber im Rettungseinsatz gem. § 25 Abs. 2 Luftverkehrsgesetz (LuftVG) vorgehalten. Bislang fanden jährlich bis zu 30 Einsätzen statt. Nachdem nun im Oktober 2014 die Verordnung (EU) 965/2012 die bisherigen entsprechenden nationalen Regelungen ablöste, darf diese Dach-Landestelle nach zukünftiger Rechtslage nur noch vorbehaltlich einer Einzelfallprüfung durch das Luftfahrt-Bundesamt als sog. Landestelle an Einrichtungen von öffentlichem Interesse genutzt werden. Zur Genehmigung des Flugplatzes sind Ertüchtigungsmaßnahmen erforderlich die insbesondere die Erneuerung des Koalesenzabscheiders, Ableitung von verunreinigtem Abwasser durch das Gebäude, Erneuerung der Feuerlöschtechnik sowie die Erneuerung der Befeuerung (Bestandteil dieser Veröffentlichung) des Dachlandeplatzes umfassen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-06-14.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-05-08.
Auftragsbekanntmachung (2018-05-08) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Bauarbeiten für Flugplätze, Start- und Landebahnen und Rollfelder
Kurze Beschreibung:
Am Sophien- und Hufeland-Klinikum Weimar wurde bislang der vorhandene, aber nicht genehmigte Dachlandeplatz als Notlandestelle für Hubschrauber im Rettungseinsatz gem. § 25 Abs. 2 Luftverkehrsgesetz (LuftVG) vorgehalten. Bislang fanden jährlich bis zu 30 Einsätzen statt. Nachdem nun im Oktober 2014 die Verordnung (EU) 965/2012 die bisherigen entsprechenden nationalen Regelungen ablöste, darf diese Dach-Landestelle nach zukünftiger Rechtslage nur noch vorbehaltlich einer Einzelfallprüfung durch das Luftfahrt-Bundesamt als sog. Landestelle an Einrichtungen von öffentlichem Interesse genutzt werden. Zur Genehmigung des Flugplatzes sind Ertüchtigungsmaßnahmen erforderlich die insbesondere die Erneuerung des Koalesenzabscheiders, Ableitung von verunreinigtem Abwasser durch das Gebäude, Erneuerung der Feuerlöschtechnik sowie die Erneuerung der Befeuerung (Bestandteil dieser Veröffentlichung) des Dachlandeplatzes umfassen.
Am Sophien- und Hufeland-Klinikum Weimar wurde bislang der vorhandene, aber nicht genehmigte Dachlandeplatz als Notlandestelle für Hubschrauber im Rettungseinsatz gem. § 25 Abs. 2 Luftverkehrsgesetz (LuftVG) vorgehalten. Bislang fanden jährlich bis zu 30 Einsätzen statt. Nachdem nun im Oktober 2014 die Verordnung (EU) 965/2012 die bisherigen entsprechenden nationalen Regelungen ablöste, darf diese Dach-Landestelle nach zukünftiger Rechtslage nur noch vorbehaltlich einer Einzelfallprüfung durch das Luftfahrt-Bundesamt als sog. Landestelle an Einrichtungen von öffentlichem Interesse genutzt werden. Zur Genehmigung des Flugplatzes sind Ertüchtigungsmaßnahmen erforderlich die insbesondere die Erneuerung des Koalesenzabscheiders, Ableitung von verunreinigtem Abwasser durch das Gebäude, Erneuerung der Feuerlöschtechnik sowie die Erneuerung der Befeuerung (Bestandteil dieser Veröffentlichung) des Dachlandeplatzes umfassen.
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Sonstiges
Name des öffentlichen Auftraggebers: Sophien- und Hufeland-Klinikum gGmbH
Postanschrift: Henry-van-de-Velde-Straße 2
Postleitzahl: 99425
Postort: Weimar
Kontakt
Internetadresse: http://www.klinikum-weimar.de/🌏
E-Mail: w.jenszoewski@klinikum-weimar.de📧
Telefon: +49 3643573011📞
Fax: +49 3643573032 📠
URL der Dokumente: http://www.klinikum-weimar.de/🌏
Referenz Daten
Absendedatum: 2018-05-08 📅
Einreichungsfrist: 2018-06-14 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-05-09 📅
Datum des Beginns: 2018-07-24 📅
Datum des Endes: 2018-10-12 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 089-199170
ABl. S-Ausgabe: 89
Zusätzliche Informationen
Die Öffnung der Angebote erfolgt unter den Vorgaben des § 55 VgV, demnach ist die Anwesenheit der Bieter nicht zugelassen. Die Öffnung der Angebote erfolgt durch zwei Vertreter des Sophien- und Hufeland Klinikums.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Ertüchtigung eines Hubschrauberlandeplatzes nach den Richtlinien nach BMVBW, ICAO und FAA sowie den allgemein anerkannten Regeln der Technik. Erneuerung des Steuerschranks der Hindernis- und Flugfeldbeleuchtung mit Austausch der vorhandenen Kabel und Leitungen inkl. Austausch der 20 Bestandsfeuer, der 6 Überflurfeuer der Anflugbefeuerung sowie der 4 Flutlichtstrahler des Landeplatzes. Einbeziehen von neu montierten Komponenten in die vorhandene Blitzschutz- und Erdungsanlage. Durchführen sämtlicher Installations- und Klemmarbeiten sowie notwendiger Messungen an Datenleitungen zum Nachweis der geforderten Verbindungsqualität. Prüfung und sicherstellen des Betriebs auch von der Ferne.
Ertüchtigung eines Hubschrauberlandeplatzes nach den Richtlinien nach BMVBW, ICAO und FAA sowie den allgemein anerkannten Regeln der Technik. Erneuerung des Steuerschranks der Hindernis- und Flugfeldbeleuchtung mit Austausch der vorhandenen Kabel und Leitungen inkl. Austausch der 20 Bestandsfeuer, der 6 Überflurfeuer der Anflugbefeuerung sowie der 4 Flutlichtstrahler des Landeplatzes. Einbeziehen von neu montierten Komponenten in die vorhandene Blitzschutz- und Erdungsanlage. Durchführen sämtlicher Installations- und Klemmarbeiten sowie notwendiger Messungen an Datenleitungen zum Nachweis der geforderten Verbindungsqualität. Prüfung und sicherstellen des Betriebs auch von der Ferne.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Henry-van-de-Velde-Str. 2,
99425 Weimar.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Eine Bescheinigung der zuständigen Stelle des Mitgliedsstaates, in dem das Unternehmen ansässig ist, aus der hervorgeht, dass der Unternehmer/das Unternehmen über eine Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister verfügt. Ggf. ist die erlaubte Berufsausübung in anderer geeigneter Form nachzuweisen.
Eine Bescheinigung der zuständigen Stelle des Mitgliedsstaates, in dem das Unternehmen ansässig ist, aus der hervorgeht, dass der Unternehmer/das Unternehmen über eine Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister verfügt. Ggf. ist die erlaubte Berufsausübung in anderer geeigneter Form nachzuweisen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Eine Bescheinigung der zuständigen Stelle des Mitgliedsstaates, in dem das Unternehmen ansässig ist, aus der hervorgeht, dass der Unternehmer seiner Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Sozialbeiträgen nach den Rechtsvorschriften des Landes, in dem er ansässig ist, erfüllt hat. Eigenerklärungen der Bieter/Bewerber im Sinne des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes sowie des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes werden anerkannt.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Eine Bescheinigung der zuständigen Stelle des Mitgliedsstaates, in dem das Unternehmen ansässig ist, aus der hervorgeht, dass der Unternehmer seiner Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Sozialbeiträgen nach den Rechtsvorschriften des Landes, in dem er ansässig ist, erfüllt hat. Eigenerklärungen der Bieter/Bewerber im Sinne des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes sowie des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes werden anerkannt.
Als Sicherheit für die Vertragserfüllung und der Mängelansprüche wird eine unbefristete Bürgschaft eines in der Europäischen Gemeinschaft zugelassenen Kreditinstitutes oder Kreditversicherers verlangt. Für die Vertragserfüllung 10 % der Auftragssumme, für die Mängelansprüche 5 % der Abrechnungssumme.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Als Sicherheit für die Vertragserfüllung und der Mängelansprüche wird eine unbefristete Bürgschaft eines in der Europäischen Gemeinschaft zugelassenen Kreditinstitutes oder Kreditversicherers verlangt. Für die Vertragserfüllung 10 % der Auftragssumme, für die Mängelansprüche 5 % der Abrechnungssumme.
Technische und berufliche Fähigkeiten: Nachweis der Eignung durch 3 vergleichbare Referenzprojekte
Verfahren
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 11:59
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2 Monate
Datum der Angebotseröffnung: 2018-06-14 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 12:00
Ort des Eröffnungstermins: Sophien- und Hufeland-Klinikum gGmbH,
Henry-van-de-Velde-Straße 2,
99425 Weimar.
Zusätzliche Informationen:
Die Öffnung der Angebote erfolgt unter den Vorgaben des § 55 VgV, demnach ist die Anwesenheit der Bieter nicht zugelassen. Die Öffnung der Angebote erfolgt durch zwei Vertreter des Sophien- und Hufeland Klinikums.
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: juristische Person des privaten Rechts nach § 99 Ziff. 4 GWB
Kontakt
Kontaktperson: Sophien- und Hufeland-Klinikum gGmbH, Abteilung Technik, Henry-van-de-VeldeStraße 2, 99425 Weimar, Deutschland
Dokumente URL: http://www.klinikum-weimar.de/🌏
Name des öffentlichen Auftraggebers: Ingenieurbüro Hirsch GmbH
Postanschrift: Heckerstieg 3
Postort: Erfurt
Postleitzahl: 99085
Kontaktperson: Herr Bartels
Telefon: +49 36166480-17📞
E-Mail: moewius@ibh-erfurt.de📧
Fax: +49 36166480-99 📠
Land: Erfurt, Kreisfreie Stadt
🏙️
Internetadresse: www.ibh-erfurt.de🌏
Name des öffentlichen Auftraggebers: Sophien- und Hufeland-Klinikum gGmbH Geschäftsleitung
Kontaktperson: Sophien- und Hufeland-Klinikum gGmbH Geschäftsleitung
Telefon: +49 3643572000📞
E-Mail: sekretariat-geschaeftsfuehrung@klinikum-weimar.de📧
Land: Weimar, Kreisfreie Stadt
🏙️
Erkennt ein am Auftrag interessierter Bieter/Bewerber im vorliegenden Vergabeverfahren einen Verstoß gegen Vergabevorschriften, hat er dies gegenüber dem Auftraggeber unter den vorstehend genannten Kontaktdaten innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen zu rügen.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Erkennt ein am Auftrag interessierter Bieter/Bewerber im vorliegenden Vergabeverfahren einen Verstoß gegen Vergabevorschriften, hat er dies gegenüber dem Auftraggeber unter den vorstehend genannten Kontaktdaten innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen zu rügen.
Unabhängig davon müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die bereits aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber der Vergabestelle gerügt werden.
Außerdem müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, ebenfalls innerhalb dieser Frist bei der Vergabestelle gerügt werden.
Verstößt ein Bieter gegen diese Obliegenheiten, ist ein Antrag auf Nachprüfung gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nrn.1 bis 3 GWB unzulässig. Im Falle der Nichtabhilfe einer Rüge hat der Bieter innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, Nachprüfungsantrag bei der vorstehend unter Ziff.VI.4.1) genannten Vergabekammer zu stellen. Der Auftraggeber informiert die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, unverzüglich nach Abschluss der Bewertung der Angebote. Die Mitteilung erfolgt spätestens 15 Kalendertage vor der beabsichtigten Zuschlagserteilung. Die Frist beginnt am Tage nach der Absendung der Information durch die Vergabestelle. Auf den Tag des Zugangs der Information beim betroffenen Bieter oder Bewerber kommt es nicht an. Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet, verkürzt sich die vorstehend genannte.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Verstößt ein Bieter gegen diese Obliegenheiten, ist ein Antrag auf Nachprüfung gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nrn.1 bis 3 GWB unzulässig. Im Falle der Nichtabhilfe einer Rüge hat der Bieter innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, Nachprüfungsantrag bei der vorstehend unter Ziff.VI.4.1) genannten Vergabekammer zu stellen. Der Auftraggeber informiert die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, unverzüglich nach Abschluss der Bewertung der Angebote. Die Mitteilung erfolgt spätestens 15 Kalendertage vor der beabsichtigten Zuschlagserteilung. Die Frist beginnt am Tage nach der Absendung der Information durch die Vergabestelle. Auf den Tag des Zugangs der Information beim betroffenen Bieter oder Bewerber kommt es nicht an. Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet, verkürzt sich die vorstehend genannte.
Frist auf 10 Kalendertage, § 134 Abs. 2 GWB. Mit Ablauf der Wartefrist kann der Auftraggeber den Zuschlag erteilen. Ein Nachprüfungsantrag ist nur statthaft, solange der Zuschlag noch nicht erteilt wurde.
Für Mediationsverfahren zuständige Stelle Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2018/S 089-199170 (2018-05-08)