Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“FE 02.0377/2014/AGB – „Anpassung und Anwendung des Verfahrens zur Sicherheitsbewertung von Ortsdurchfahrten“
Z5mü - FE 02.0377/2014/AGB”
Produkte/Dienstleistungen: Forschungs- und Entwicklungsdienste und zugehörige Beratung📦
Kurze Beschreibung:
“FE 02.0377/2014/AGB – „Anpassung und Anwendung des Verfahrens zur Sicherheitsbewertung von Ortsdurchfahrten“”
Geschätzter Wert ohne MwSt: EUR 213445.37 💰
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Ort der Leistung: Rheinisch-Bergischer Kreis🏙️
Beschreibung der Beschaffung:
“FE 02.0377/2014/AGB
„Anpassung und Anwendung des Verfahrens zur Sicherheitsbewertung von Ortsdurchfahrten"
Mit dem bisher im Entwurf entwickelten „Handbuch...”
Beschreibung der Beschaffung
FE 02.0377/2014/AGB
„Anpassung und Anwendung des Verfahrens zur Sicherheitsbewertung von Ortsdurchfahrten"
Mit dem bisher im Entwurf entwickelten „Handbuch für die Bewertung der Verkehrssicherheit von Straßen“ (HVS) soll anhand von Grundunfallkostenraten (gUKR) eine Bewertung der Verkehrssicherheit für verschiedene Typen von Straßenverkehrsanlagen erfolgen. Zu den gUKR kommen u. U. Zuschläge (zUKR), mit denen Einflüsse von Entwurfsdefiziten oder besonders sicherheitsrelevante Rahmenbedingungen der Geometrie oder der Verkehrsstruktur bewertet werden. Die bisher entwickelten gUKR sowie zUKR basieren auf wenigen, nicht ausreichend validierten Forschungserkenntnissen sowie Expertenschätzungen. In der jüngeren Vergangenheit wurden einige Forschungsprojekte zu Außerortsstraßen durchgeführt, um diese Setzungen mit Hilfe multikriterieller statistischer Modelle durch belastbare Erkenntnisse zur Sicherheitswirkung verschiedener Einflussgrößen abzusichern oder zu modifizieren. In Analogie dazu sollen nun die im Entwurf vorliegenden Verfahren zur Bewertung der Verkehrssicherheit von innerörtlichen Straßen weiterentwickelt werden. Aufgrund der gewonnen Erkenntnisse zu den Außerortsstraßen erscheint es wahrscheinlich, dass für die Weiterentwicklung über den vorzunehmenden modelltheoretischen Ansatz hinausgehende Überlegungen unabdingbar sind. Sie betreffen beispielsweise das „Übersetzen“ der berechneten Modellergebnisse hin zu anwenderfreundlichen Tabellenwerten sowie das Füllen der u. U. offengebliebenen Wissenslücken zu den Sicherheitswirkungen einzelner Einflussgrößen. Erst diese Arbeitsschritte ermöglichen ein in sich geschlossenes Bewertungsverfahren für die Anwendung in der Praxis, erfordern aber auch eine intensive Abstimmung mit den relevanten FGSV-Gremien. Schließlich soll durch den Abgleich von Beispielrechnungen mit Praxisbeispielen eine qualitative Einschätzung der vorhandenen und noch zu ergänzenden Bewertungsgrößen geleistet und die Beispiele in Form einer Beispielsammlung zur Unterstützung der späteren Anwendung des HVS in der Planungspraxis aufbereitet werden.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Beschreibung
Dauer: 999
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen: Die Laufzeit des Vertrages ist anzubieten.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
“• Eine aktuelle Bankerklärung (nicht älter als drei Monate nach Ausstellungsdatum), Körperschaften des öffentlichen Rechts können die finanzielle...”
• Eine aktuelle Bankerklärung (nicht älter als drei Monate nach Ausstellungsdatum), Körperschaften des öffentlichen Rechts können die finanzielle Leistungsfähigkeit durch eine Eigenerklärung nachweisen und
• ein aktueller Nachweis über eine bestehende Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung für Personen-, Vermögens- und Sachschäden, die über die Gesamtlaufzeit des Forschungsvorhabens Gültigkeit besitzt oder eine Eigenerklärung, in der der Bieter bestätigt, dass er sich im Fall der Zuschlagserteilung dazu verpflichtet, eine Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung im o. g. Sinne abzuschließen und den entsprechenden Nachweis vorzulegen.
Körperschaften des öffentlichen Rechts können den Rechtsstatus durch eine Eigenerklärung nachweisen.
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Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten):
“— Kenntnisse und Erfahrungen bei der Durchführung von wissenschaftlichen Untersuchungen im Fachbereich Entwurf von Stadtstraßen.
Nachzuweisen durch...”
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten)
— Kenntnisse und Erfahrungen bei der Durchführung von wissenschaftlichen Untersuchungen im Fachbereich Entwurf von Stadtstraßen.
Nachzuweisen durch mindestens 1 Referenzprojekt aus den letzten 5 Jahren
— Kenntnisse und Erfahrungen mit Sicherheitsaudits von Stadtstraßen i. A. oder Ortsdurchfahrten im Speziellen.
Nachzuweisen durch Nennung der vorgesehenen Mitarbeitenden unter Angabe, dass es sich dabei um einen zertifizierten Auditor/eine zertifizierte Auditorin handelt oder dass eine Beteiligung an der Auditorenausbildung erfolgt (Eigenerklärung).
Alternativ kann auch mind. ein Referenzaudit aus den letzten 3 Jahren als Nachweis angeführt werden (Referenzliste).
— Kenntnisse und Erfahrungen bei der Erhebung von möglichen Einflussgrößen auf das Unfallgeschehen (z. B. Straßengeometriedaten).
Nachzuweisen durch mindestens 1 Referenzprojekt aus den letzten 5 Jahren
— Kenntnisse und Erfahrungen bei der Sammlung, Aufbereitung und Auswertung von Unfalldaten.
Nachzuweisen durch mindestens 1 Referenzprojekt aus den letzten 5 Jahren
— Kenntnisse und Erfahrungen bei der Anwendung multikriterieller Verfahren bei der Bewertung der Infrastruktursicherheit.
Nachzuweisen durch mindestens 1 Referenzprojekt aus den letzten 5 Jahren
— Kenntnisse und Erfahrungen bei der Erstellung von technischen Regelwerken der FGSV.
Nachzuweisen durch mindestens 1 Regelwerk aus den letzten 10 Jahren
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Aufträge werden grundsätzlich nur an fachkundige und leistungsfähige (geeignete) Bieter vergeben, sofern diese nicht nach § 123 GWB, § 124 GWB und § 128 GWB...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
Aufträge werden grundsätzlich nur an fachkundige und leistungsfähige (geeignete) Bieter vergeben, sofern diese nicht nach § 123 GWB, § 124 GWB und § 128 GWB auszuschließen sind.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2019-02-21
15:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2019-04-30 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2019-02-21
15:30 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren): Die Angebotsöffnung ist nicht öffentlich.
“Für die Bewerbung um den Forschungsauftrag gelten die anliegenden Teilnahmebedingungen.” Körper überprüfen
Name: Bundeskartellamt – Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 4922-894990📞
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de📧
Fax: +49 4922-89499163 📠
URL: http://www.bundeskartellamt.bund.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten folgende Fristen:
— Einlegung einer Rüge als Voraussetzung für den Nachprüfungsantrag, § 160 Abs. 3 S.1 Nr.1...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten folgende Fristen:
— Einlegung einer Rüge als Voraussetzung für den Nachprüfungsantrag, § 160 Abs. 3 S.1 Nr.1 GWB: Innerhalb von 10 Kalendertagen nach Erkennen des Vergabeverstoßes,
— Einlegung eines Nachprüfungsantrages, § 160 Abs. 3 S.1 Nr.4 GWB:
Spätestens 15 Tage nach Zurückweisung der Rüge durch den öffentlichen Auftraggeber,
— Feststellung der Unwirksamkeit einer Zuschlagserteilung:
Innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bewerber/ Bieter durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung.
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Quelle: OJS 2018/S 247-569400 (2018-12-20)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-06-06) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“FE 02.0377/2014/AGB - „Anpassung und Anwendung des Verfahrens zur Sicherheitsbewertung von Ortsdurchfahrten“
Z5mü - FE 02.0377/2014/AGB”
Kurze Beschreibung:
“FE 02.0377/2014/AGB - „Anpassung und Anwendung des Verfahrens zur Sicherheitsbewertung von Ortsdurchfahrten“.”
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 213445.37 💰
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“FE 02.0377/2014/AGB - „Anpassung und Anwendung des Verfahrens zur Sicherheitsbewertung von Ortsdurchfahrten“:
Mit dem bisher im Entwurf entwickelten...”
Beschreibung der Beschaffung
FE 02.0377/2014/AGB - „Anpassung und Anwendung des Verfahrens zur Sicherheitsbewertung von Ortsdurchfahrten“:
Mit dem bisher im Entwurf entwickelten „Handbuch für die Bewertung der Verkehrssicherheit von Straßen“ (HVS) soll anhand von Grundunfallkostenraten (gUKR) eine Bewertung der Verkehrssicherheit für verschiedene Typen von Straßenverkehrsanlagen erfolgen. Zu den gUKR kommen u. U. Zuschläge (zUKR), mit denen Einflüsse von Entwurfsdefiziten oder besonders sicherheitsrelevante Rahmenbedingungen der Geometrie oder der Verkehrsstruktur bewertet werden. Die bisher entwickelten gUKR sowie zUKR basieren auf wenigen, nicht ausreichend validierten Forschungserkenntnissen sowie Expertenschätzungen. In der jüngeren Vergangenheit wurden einige Forschungsprojekte zu Außerortsstraßen durchgeführt, um diese Setzungen mit Hilfe multikriterieller statistischer Modelle durch belastbare Erkenntnisse zur Sicherheitswirkung verschiedener Einflussgrößen abzusichern oder zu modifizieren. In Analogie dazu sollen nun die im Entwurf vorliegenden Verfahren zur Bewertung der Verkehrssicherheit von innerörtlichen Straßen weiterentwickelt werden. Aufgrund der gewonnen Erkenntnisse zu den Außerortsstraßen erscheint es wahrscheinlich, dass für die Weiterentwicklung über den vorzunehmenden modelltheoretischen Ansatz hinausgehende Überlegungen unabdingbar sind. Sie betreffen beispielsweise das „Übersetzen“ der berechneten Modellergebnisse hin zu anwenderfreundlichen Tabellenwerten sowie das Füllen der u. U. offengebliebenen Wissenslücken zu den Sicherheitswirkungen einzelner Einflussgrößen. Erst diese Arbeitsschritte ermöglichen ein in sich geschlossenes Bewertungsverfahren für die Anwendung in der Praxis, erfordern aber auch eine intensive Abstimmung mit den relevanten FGSV-Gremien. Schließlich soll durch den Abgleich von Beispielrechnungen mit Praxisbeispielen eine qualitative Einschätzung der vorhandenen und noch zu ergänzenden Bewertungsgrößen geleistet und die Beispiele in Form einer Beispielsammlung zur Unterstützung der späteren Anwendung des HVS in der Planungspraxis aufbereitet werden.
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2018/S 247-569400
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: Z5mü - FE 02.0377/2014/AGB
Titel:
“FE 02.0377/2014/AGB - „Anpassung und Anwendung des Verfahrens zur Sicherheitsbewertung von Ortsdurchfahrten“”
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-05-14 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 1
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: PTV Transport Consult GmbH
Postort: Stuttgart
Postleitzahl: 70197
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Stuttgart, Stadtkreis🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Geschätzter Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 213445.37 💰
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 0.01 💰
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten folgende Fristen:
— Einlegung einer Rüge als Voraussetzung für den Nachprüfungsantrag, § 160 Abs. 3 S.1 Nr.1...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten folgende Fristen:
— Einlegung einer Rüge als Voraussetzung für den Nachprüfungsantrag, § 160 Abs. 3 S.1 Nr.1 GWB: Innerhalb von 10 Kalendertagen nach Erkennen des Vergabeverstoßes,
— Einlegung eines Nachprüfungsantrages, § 160 Abs. 3 S.1 Nr.4 GWB:
Spätestens 15 Tage nach Zurückweisung der Rüge durch den öffentlichen Auftraggeber.
— Feststellung der Unwirksamkeit einer Zuschlagserteilung:
Innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bewerber/ Bieter durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung.
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Quelle: OJS 2019/S 110-269516 (2019-06-06)