FE 02.0377/2014/AGB – „Anpassung und Anwendung des Verfahrens zur Sicherheitsbewertung von Ortsdurchfahrten“

Bundesanstalt für Straßenwesen, Referat Z5

FE 02.0377/2014/AGB – „Anpassung und Anwendung des Verfahrens zur Sicherheitsbewertung von Ortsdurchfahrten“

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-02-21. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-12-20.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2018-12-20 Auftragsbekanntmachung
2019-06-06 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2018-12-20)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Forschungs- und Entwicklungsdienste und zugehörige Beratung
Referenznummer: Z5mü - FE 02.0377/2014/AGB
Kurze Beschreibung:
FE 02.0377/2014/AGB – „Anpassung und Anwendung des Verfahrens zur Sicherheitsbewertung von Ortsdurchfahrten“
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Forschungs- und Entwicklungsdienste und zugehörige Beratung 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Rheinisch-Bergischer Kreis 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Bundesanstalt für Straßenwesen, Referat Z5
Postanschrift: Brüderstraße 53
Postleitzahl: 51427
Postort: Bergisch Gladbach
Kontakt
Internetadresse: http://www.bast.de 🌏
E-Mail: forschungsvergabe@bast.de 📧
URL der Dokumente: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=232029 🌏
URL der Teilnahme: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=232029 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2018-12-20 📅
Einreichungsfrist: 2019-02-21 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-12-22 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 247-569400
ABl. S-Ausgabe: 247
Zusätzliche Informationen
Die Angebotsöffnung ist nicht öffentlich.

Objekt
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert: 213445.37 EUR 💰
Kurze Beschreibung:
FE 02.0377/2014/AGB
„Anpassung und Anwendung des Verfahrens zur Sicherheitsbewertung von Ortsdurchfahrten"
Mit dem bisher im Entwurf entwickelten „Handbuch für die Bewertung der Verkehrssicherheit von Straßen“ (HVS) soll anhand von Grundunfallkostenraten (gUKR) eine Bewertung der Verkehrssicherheit für verschiedene Typen von Straßenverkehrsanlagen erfolgen. Zu den gUKR kommen u. U. Zuschläge (zUKR), mit denen Einflüsse von Entwurfsdefiziten oder besonders sicherheitsrelevante Rahmenbedingungen der Geometrie oder der Verkehrsstruktur bewertet werden. Die bisher entwickelten gUKR sowie zUKR basieren auf wenigen, nicht ausreichend validierten Forschungserkenntnissen sowie Expertenschätzungen. In der jüngeren Vergangenheit wurden einige Forschungsprojekte zu Außerortsstraßen durchgeführt, um diese Setzungen mit Hilfe multikriterieller statistischer Modelle durch belastbare Erkenntnisse zur Sicherheitswirkung verschiedener Einflussgrößen abzusichern oder zu modifizieren. In Analogie dazu sollen nun die im Entwurf vorliegenden Verfahren zur Bewertung der Verkehrssicherheit von innerörtlichen Straßen weiterentwickelt werden. Aufgrund der gewonnen Erkenntnisse zu den Außerortsstraßen erscheint es wahrscheinlich, dass für die Weiterentwicklung über den vorzunehmenden modelltheoretischen Ansatz hinausgehende Überlegungen unabdingbar sind. Sie betreffen beispielsweise das „Übersetzen“ der berechneten Modellergebnisse hin zu anwenderfreundlichen Tabellenwerten sowie das Füllen der u. U. offengebliebenen Wissenslücken zu den Sicherheitswirkungen einzelner Einflussgrößen. Erst diese Arbeitsschritte ermöglichen ein in sich geschlossenes Bewertungsverfahren für die Anwendung in der Praxis, erfordern aber auch eine intensive Abstimmung mit den relevanten FGSV-Gremien. Schließlich soll durch den Abgleich von Beispielrechnungen mit Praxisbeispielen eine qualitative Einschätzung der vorhandenen und noch zu ergänzenden Bewertungsgrößen geleistet und die Beispiele in Form einer Beispielsammlung zur Unterstützung der späteren Anwendung des HVS in der Planungspraxis aufbereitet werden.
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Dauer: 999 Monate
Beschreibung der Verlängerungen: Die Laufzeit des Vertrages ist anzubieten.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Mindeststandards:
• Eine aktuelle Bankerklärung (nicht älter als drei Monate nach Ausstellungsdatum), Körperschaften des öffentlichen Rechts können die finanzielle Leistungsfähigkeit durch eine Eigenerklärung nachweisen und
• ein aktueller Nachweis über eine bestehende Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung für Personen-, Vermögens- und Sachschäden, die über die Gesamtlaufzeit des Forschungsvorhabens Gültigkeit besitzt oder eine Eigenerklärung, in der der Bieter bestätigt, dass er sich im Fall der Zuschlagserteilung dazu verpflichtet, eine Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung im o. g. Sinne abzuschließen und den entsprechenden Nachweis vorzulegen.
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Körperschaften des öffentlichen Rechts können den Rechtsstatus durch eine Eigenerklärung nachweisen.
— Kenntnisse und Erfahrungen bei der Durchführung von wissenschaftlichen Untersuchungen im Fachbereich Entwurf von Stadtstraßen.
Nachzuweisen durch mindestens 1 Referenzprojekt aus den letzten 5 Jahren
— Kenntnisse und Erfahrungen mit Sicherheitsaudits von Stadtstraßen i. A. oder Ortsdurchfahrten im Speziellen.
Nachzuweisen durch Nennung der vorgesehenen Mitarbeitenden unter Angabe, dass es sich dabei um einen zertifizierten Auditor/eine zertifizierte Auditorin handelt oder dass eine Beteiligung an der Auditorenausbildung erfolgt (Eigenerklärung).
Alternativ kann auch mind. ein Referenzaudit aus den letzten 3 Jahren als Nachweis angeführt werden (Referenzliste).
— Kenntnisse und Erfahrungen bei der Erhebung von möglichen Einflussgrößen auf das Unfallgeschehen (z. B. Straßengeometriedaten).
— Kenntnisse und Erfahrungen bei der Sammlung, Aufbereitung und Auswertung von Unfalldaten.
— Kenntnisse und Erfahrungen bei der Anwendung multikriterieller Verfahren bei der Bewertung der Infrastruktursicherheit.
— Kenntnisse und Erfahrungen bei der Erstellung von technischen Regelwerken der FGSV.
Nachzuweisen durch mindestens 1 Regelwerk aus den letzten 10 Jahren
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Aufträge werden grundsätzlich nur an fachkundige und leistungsfähige (geeignete) Bieter vergeben, sofern diese nicht nach § 123 GWB, § 124 GWB und § 128 GWB auszuschließen sind.

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 15:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2019-04-30 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2019-02-21 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 15:30
Zusätzliche Informationen: Die Angebotsöffnung ist nicht öffentlich.

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Dokumente URL: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=232029 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
Für die Bewerbung um den Forschungsauftrag gelten die anliegenden Teilnahmebedingungen.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Bundeskartellamt – Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 4922-894990 📞
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de 📧
Fax: +49 4922-89499163 📠
Internetadresse: http://www.bundeskartellamt.bund.de 🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten folgende Fristen:
— Einlegung einer Rüge als Voraussetzung für den Nachprüfungsantrag, § 160 Abs. 3 S.1 Nr.1 GWB: Innerhalb von 10 Kalendertagen nach Erkennen des Vergabeverstoßes,
— Einlegung eines Nachprüfungsantrages, § 160 Abs. 3 S.1 Nr.4 GWB:
Spätestens 15 Tage nach Zurückweisung der Rüge durch den öffentlichen Auftraggeber,
— Feststellung der Unwirksamkeit einer Zuschlagserteilung:
Innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bewerber/ Bieter durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung.
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Quelle: OJS 2018/S 247-569400 (2018-12-20)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-06-06)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
FE 02.0377/2014/AGB - „Anpassung und Anwendung des Verfahrens zur Sicherheitsbewertung von Ortsdurchfahrten“.
Gesamtwert des Auftrags: 213445.37 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2019-06-06 📅
Veröffentlichungsdatum: 2019-06-10 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2019/S 110-269516
Verweist auf Bekanntmachung: 2018/S 247-569400
ABl. S-Ausgabe: 110

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
FE 02.0377/2014/AGB - „Anpassung und Anwendung des Verfahrens zur Sicherheitsbewertung von Ortsdurchfahrten“:

Verfahren
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualität
Qualitätskriterium (Gewichtung): 50
Preis (Gewichtung): 50

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-05-14 📅
Name: PTV Transport Consult GmbH
Postort: Stuttgart
Postleitzahl: 70197
Land: Deutschland 🇩🇪
Stuttgart, Stadtkreis 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Spätestens 15 Tage nach Zurückweisung der Rüge durch den öffentlichen Auftraggeber.
Innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bewerber/ Bieter durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2019/S 110-269516 (2019-06-06)