Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“FE 02.0384/2015/FRB – Nutzung von Ökokonten und Flächenpools für die Straßenbauplanung
Z5sh-FE 02.0384/2015/FRB”
Produkte/Dienstleistungen: Forschungs- und Entwicklungsdienste und zugehörige Beratung📦
Kurze Beschreibung:
“FE 02.0384/2015/FRB – Nutzung von Ökokonten und Flächenpools für die Straßenbauplanung”
Geschätzter Wert ohne MwSt: EUR 176470.59 💰
1️⃣
Ort der Leistung: Rheinisch-Bergischer Kreis🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Erfüllungsort: Bergisch Gladbach
Beschreibung der Beschaffung:
“1) Problem/Ausgangslage
Bevorratete Maßnahmen wie Ökokonten und Flächenpools werden bei der Planung von Straßen verstärkt eingesetzt. Viele Länder drängen...”
Beschreibung der Beschaffung
1) Problem/Ausgangslage
Bevorratete Maßnahmen wie Ökokonten und Flächenpools werden bei der Planung von Straßen verstärkt eingesetzt. Viele Länder drängen auf einen verstärkten Einsatz.
Die Straßenbauverwaltung ist mit Problemen bei der Planung von landschaftspflegerischen Maßnahmen (aufgrund Eingriffsregelung, Artenschutz oder Natura-2000-Gebietsschutz) konfrontiert. Die Ursachen sind vielfältig und reichen von Fehlern in der Planungs-, Ausführungs- oder Unterhaltungsphase über Vollzugsdefizite bis zu unvorhergesehenen Störungen, Vandalismus und Sabotage. Insbesondere mangelnde Flächenverfügbarkeit und die Widerstände der Betroffenen führen regelmäßig zu Planungsverzögerungen und Klagen sowie mitunter nachteiligen Kompromissen. Zudem zeigt sich, dass trotz klarer Regelwerke und langjähriger Erfahrung landschaftspflegerische Maßnahmen nicht immer den beabsichtigten Zustand erreichen.
Die Lösung dieser Probleme ist vor dem Hintergrund von FFH-Verträglichkeitsprüfung und Artenschutzprüfung sowie dem Umweltschadensrecht äußerst dringend, weil die Genehmigungsfähigkeit eines Straßenbauprojekts vom Erfolg der vorgesehen Maßnahmen abhängen kann und evtl. Haftungsansprüche geltend gemacht werden können.
Die Weiterentwicklung der Eingriffsregelung des BNatschG (§ 16) trägt diesen Defiziten Rechnung. Besonders hervorzuheben ist die Regelung zu Ökokonten und Flächenpools, da sie Vollzugsdefizite schon dadurch mindern kann, dass Kompensationsmaßnahmen vor dem Eingriff umgesetzt werden und wirksam sind bzw. die Verantwortung für das Gelingen von Maßnahmen ganz oder teilweise auf Dritte übertragen werden kann (siehe Verordnungen der Länder Hessen, Sachsen-Anhalt und Brandenburg).
2) Ziel/Nutzen
Die Umsetzung der rechtlichen Vorgaben des § 16 BNatSchG ist in den Bundesländern sehr unterschiedlich. Auch die Organisation der Träger der Ökokonten/Flächenpools, die Anrechenbarkeit der Maßnahmen, die Zuordnung im Zuge der Planfeststellung und die Möglichkeiten der rechtlich befreienden Übertragung sind vielfältig. Dies führt auch dazu, dass die Möglichkeiten von den Straßenbauverwaltungen der Länder sehr unterschiedlich genutzt werden. Die Forschungsarbeit soll die zugrunde liegenden Hemmnisse aufspüren, administrative Hilfen zu deren Beseitigung liefern und Nutzen und Grenzen von Ökokonten/Flächenpools aufzeigen.
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Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert ohne MwSt: EUR 176470.59 💰
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Beschreibung
Dauer: 999
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen: Die Laufzeit des Vertrages ist anzubieten.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen: (--)
“– eine aktuelle Bankerklärung (nicht älter als drei Monate nach Ausstellungsdatum), Körperschaften des öffentlichen Rechts können die finanzielle...”
– eine aktuelle Bankerklärung (nicht älter als drei Monate nach Ausstellungsdatum), Körperschaften des öffentlichen Rechts können die finanzielle Leistungsfähigkeit durch eine Eigenerklärung nachweisen und
– ein aktueller Nachweis über eine bestehende Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung für Personen-, Vermögens- und Sachschäden, die über die Gesamtlaufzeit des Forschungsvorhabens Gültigkeit besitzt oder eine Eigenerklärung, in der der Bieter bestätigt, dass er sich im Fall der Zuschlagserteilung dazu verpflichtet, eine Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung im o. g. Sinne abzuschließen und den entsprechenden Nachweis vorzulegen.
Körperschaften des öffentlichen Rechts können den Rechtsstatus durch eine Eigenerklärung nachweisen.
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Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten):
“Anforderung Nr: / Nachzuweisen durch:
Anforderung Nr. 1 / Nachzuweisen durch Fachkunde und Erfahrung / Referenzleistungen Kenntnisse und Erfahrungen im...”
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten)
Anforderung Nr: / Nachzuweisen durch:
Anforderung Nr. 1 / Nachzuweisen durch Fachkunde und Erfahrung / Referenzleistungen Kenntnisse und Erfahrungen im Bereich von landschaftspflegerischen Maßnahmen (incl. FFH-VP, Artenschutzprüfung und Umweltschadensrecht) mindestens 1 Referenzprojekt aus den letzten 5 Jahren mit Angabe zu Leistungszeitraum, Auftragswert und Auftraggeber (einzutragen in die Referenzliste Nr. 1 – Vergabeunterlage Nr. 04a)
Anforderung Nr. 2 / Nachzuweisen durch Fachkunde und Erfahrung / Referenzleistungen
Kenntnisse und Erfahrungen in der Erstellung wissenschaftlicher Berichte oder Gutachten; mindestens 1 Referenzprojekt aus den letzten 5 Jahren mit Angabe zu Leistungszeitraum, Auftragswert und Auftraggeber (einzutragen in die Referenzliste Nr. 2 – Vergabeunterlagen Nr. 04a)
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Aufträge werden grundsätzlich nur an fachkundige und leistungsfähige (geeignete) Bieter vergeben, sofern diese nicht nach § 123 GWB, § 124 GWB und § 128 GWB...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
Aufträge werden grundsätzlich nur an fachkundige und leistungsfähige (geeignete) Bieter vergeben, sofern diese nicht nach § 123 GWB, § 124 GWB und § 128 GWB auszuschließen sind.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2019-02-13
12:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2019-06-30 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2019-02-13
15:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren): Die Angebotsöffnung ist nicht öffentlich.
“Für die Bewerbung um den Forschungsauftrag gelten die anliegenden Teilnahmebedingungen.” Körper überprüfen
Name: Bundeskartellamt – Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 228-94990📞
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de📧
Fax: +49 228-9499163 📠
URL: http://www.bundeskartellamt.bund.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten folgende Fristen:
— Einlegung einer Rüge als Voraussetzung für den Nachprüfungsantrag, § 160 Abs. 3 S.1 Nr.1...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten folgende Fristen:
— Einlegung einer Rüge als Voraussetzung für den Nachprüfungsantrag, § 160 Abs. 3 S.1 Nr.1 GWB: Innerhalb von 10 Kalendertagen nach Erkennen des Vergabeverstoßes,
— Einlegung eines Nachprüfungsantrages, § 160 Abs. 3 S.1 Nr.4 GWB:
Spätestens 15 Tage nach Zurückweisung der Rüge durch den öffentlichen Auftraggeber,
— Feststellung der Unwirksamkeit einer Zuschlagserteilung:
Innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bewerber/ Bieter durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung.
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Quelle: OJS 2018/S 246-564663 (2018-12-17)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-03-06) Objekt Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualität
Qualitätskriterium (Gewichtung): 50
Preis (Gewichtung): 50
Beschreibung
Zusätzliche Informationen:
“Da bis zum Ablauf der Angebotsfrist keine Angebote eingegangen sind, wurde das Verfahren gemäß § 63 Abs. 1, Satz 1 VgV aufgehoben.”
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2018/S 246-564663
Auftragsvergabe
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Vertragsnummer: Z5sh-FE 02.0384/2015/FRB
Titel:
“FE 02.0384/2015/FRB – Nutzung von Ökokonten und Flächenpools für die Straßenbauplanung” Informationen über nicht gewährte Zuschüsse
Es sind keine Angebote oder Teilnahmeanträge eingegangen oder alle wurden abgelehnt
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten folgende Fristen:
— Einlegung einer Rüge als Voraussetzung für den Nachprüfungsantrag, § 160 Abs. 3 S.1 Nr.1...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten folgende Fristen:
— Einlegung einer Rüge als Voraussetzung für den Nachprüfungsantrag, § 160 Abs. 3 S.1 Nr.1 GWB: Innerhalb von 10 Kalendertagen nach Erkennen des Vergabeverstoßes,
— Einlegung eines Nachprüfungsantrages, § 160 Abs. 3 S.1 Nr.4 GWB:
Spätestens 15 Tage nach Zurückweisung der Rüge durch den öffentlichen Auftraggeber.
— Feststellung der Unwirksamkeit einer Zuschlagserteilung:
Innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bewerber/ Bieter durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung.
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Quelle: OJS 2019/S 049-113025 (2019-03-06)