Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: FE 02.0424/2018/IGB – Abriebe von Fahrbahnoberflächen
Z5sh-FE 02.0424/2018/IGB
Produkte/Dienstleistungen: Forschungs- und Entwicklungsdienste und zugehörige Beratung📦
Kurze Beschreibung: FE 02.0424/2018/IGB – Abriebe von Fahrbahnoberflächen
Geschätzter Wert ohne MwSt: EUR 151260.50 💰
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Ort der Leistung: Rheinisch-Bergischer Kreis🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Erfüllungsort: Bergisch Gladbach
Beschreibung der Beschaffung:
“Luftschadstoffmessungen zeigen, dass die Grenzwerte der 39. BImSchV für einige Luftschadstoffe insbesondere an verkehrsnahen Standorten zum Teil stark...”
Beschreibung der Beschaffung
Luftschadstoffmessungen zeigen, dass die Grenzwerte der 39. BImSchV für einige Luftschadstoffe insbesondere an verkehrsnahen Standorten zum Teil stark überschritten werden. Neben anderen bereitet die Grenzwerteinhaltung der Partikelfraktionen PM10 und PM2, 5 Probleme und bei Überschreitung der Grenzwerte drohen an Verkehrswegen u. a auch Verkehrsbeschränkungen. Für die Planung von schadstoffmindernden Maßnahmen im Zuge von Straßenaus- und Straßenneubau dienen Modelle, die einer kontinuierlichen Verbesserung der Eingangsdaten unterzogen werden müssen. Für die Modellierung werden Emissionsfaktoren über die zu den Partikelfraktionen PM10 und PM2, 5 beitragenden Abriebe unterschiedlicher Fahrbahnoberflächen in möglichst hoher Genauigkeit benötigt. Derzeit liegen jedoch in den FGSV-Richtlinien RLuS nur feste, teils mit großer Unsicherheit verbundene Emissionsfaktoren für nicht-motorbedingte Abriebsemissionen vor.
Ziel des Projektes ist es daher, eine systematische Untersuchung zum Abriebsverhalten und damit zur Partikelemission verschiedener Fahrbahnoberflächen durchzuführen, die Ergebnisse zu quantifizieren und eine Empfehlung für die Berücksichtigung abgeleiteter Emissionsfaktoren in den FGSV-Richtlinien RLuS zu geben. Hierfür sollen die bisherigen Kenntnisse über Abriebsmaße in Abhängigkeit von den Fahrbahneigenschaften zusammengetragen und Prüfungen der Straßenoberfläche für Proben aus den Asphalt- und Betonbauweisen sowie Untersuchungen an den Gesteinskörnungen durchgeführt werden. Die Abriebsmaße sollen in Abhängigkeit verschiedener Randparameter quantifiziert und die Emissionsfaktoren der Partikelfraktionen PM10 und PM2,5 für die betrachteten Fahrbahnbeläge bestimmt werden. Unterschiede in den PM10- und PM2, 5-Emissionsfaktoren sind durch Modellrechnungen mit Hilfe eines geeigneten Berechnungsverfahrens zu quantifizieren. Die Ergebnisse der Messungen und Modellrechnungen sollen weiterhin systematisiert sowie analysiert und auf ihre Übertragbarkeit überprüft werden.
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Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert ohne MwSt: EUR 151260.50 💰
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Beschreibung
Dauer: 999
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen: Die Laufzeit des Vertrages ist anzubieten
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
“— eine aktuelle Bankerklärung (nicht älter als 3 Monate nach Ausstellungsdatum),
Körperschaften des öffentlichen Rechts können die finanzielle...”
— eine aktuelle Bankerklärung (nicht älter als 3 Monate nach Ausstellungsdatum),
Körperschaften des öffentlichen Rechts können die finanzielle Leistungsfähigkeit durch eine Eigenerklärung nachweisen und
— ein aktueller Nachweis über eine bestehende Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung für Personen-, Vermögens- und Sachschäden, die über die Gesamtlaufzeit des Forschungsvorhabens Gültigkeit besitzt oder eine Eigenerklärung, in der der Bieter bestätigt, dass er sich im Fall der Zuschlagserteilung dazu verpflichtet, eine Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung im o. g. Sinne abzuschließen und den entsprechenden Nachweis vorzulegen.
Körperschaften des öffentlichen Rechts können den Rechtsstatus durch eine Eigenerklärung nachweisen.
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Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten):
“Anforderung Nr./Nachzuweisen durch:
Nr. 1 – Fachkunde und Erfahrung auf dem Gebiet der Luftqualität an Verkehrswegen (insbesondere in Bezug auf die...”
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten)
Anforderung Nr./Nachzuweisen durch:
Nr. 1 – Fachkunde und Erfahrung auf dem Gebiet der Luftqualität an Verkehrswegen (insbesondere in Bezug auf die Ermittlung von Emissionsfaktoren oder die Berechnung von Emissionen)/Nachzuweisen durch: mindestens drei Referenzprojekte aus den letzten 5 Jahren einzutragen in die Referenzliste mit Angabe Projekt, Auftragswert, Leistungszeitraum und Auftraggeber zu Anforderung Nr. 1 – siehe Vergabeunterlagen Nr. 04a
Nr. 2 – Fachkunde und Erfahrung auf dem Gebiet der Asphalt- bzw. Betonbauweisen und/oder der Gesteinskörnungen/Nachzuweisen durch: mindestens drei Referenzprojekte aus den letzten 5 Jahren einzutragen in die Referenzliste mit Angabe Projekt, Auftragswert, Leistungszeitraum und Auftraggeber zu Anforderung Nr. 2 – siehe Vergabeunterlagen Nr. 04a
Nr. 3 – Verfügbarkeit (Besitz bzw. Anmietung) der technischen Ausstattung zur zeitgerechten Durchführung der Prüfung der Straßenoberfläche sowie der Gesteinskörnung im Hinblick auf Abriebe von Fahrbahnoberflächen inklusive Spezifizierung (Auflistung) der für die Zielerreichung benötigten technischen Geräte gemäß meines/unseres angebotenen Untersuchungsansatzes sowie Bestätigung der Verfügbarkeit dieser Geräte im Falle der Auftragsausführung./Nachzuweisen durch: Eigenerklärung Nr. 1 über die Verfügbarkeit der eingetragenen technischen Ausstattung (Bezugszeitpunkt für die Erklärung: Auftragsausführung) Nachweis mittels Formular „Eigenerklärung Nr. 1“ – siehe Vergabeunterlagen Nr. 04b_01
Nr. 4 – Fachgerechte Anwendung der für die Zielerreichung benötigten technischen Geräte durch das bedienende Personal/Nachzuweisen durch: Eigenerklärung Nr. 2 (Bezugszeitpunkt für die Erklärung: Auftragsausführung) Nachweis mittels Formular „Eigenerklärung Nr. 2“ – siehe Vergabeunterlagen Nr. 04b_02
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Aufträge werden grundsätzlich nur an fachkundige und leistungsfähige (geeignete) Bieter vergeben, sofern diese nicht nach § 123 GWB, § 124 GWB und § 128 GWB...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
Aufträge werden grundsätzlich nur an fachkundige und leistungsfähige (geeignete) Bieter vergeben, sofern diese nicht nach § 123 GWB, § 124 GWB und § 128 GWB auszuschließen sind.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2018-12-12
15:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2019-03-31 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2018-12-13
15:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): Bergisch Gladbach
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren): Die Angebotsöffnung ist nicht öffentlich.
“Für die Bewerbung um den Forschungsauftrag gelten die anliegenden Teilnahmebedingungen.” Körper überprüfen
Name: Bundeskartellamt – Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 228-94990📞
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de📧
Fax: +49 228-9499163 📠
URL: http://www.bundeskartellamt.bund.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten folgende Fristen:
— Einlegung einer Rüge als Voraussetzung für den Nachprüfungsantrag, § 160 Abs. 3 S.1 Nr. 1...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten folgende Fristen:
— Einlegung einer Rüge als Voraussetzung für den Nachprüfungsantrag, § 160 Abs. 3 S.1 Nr. 1 GWB: innerhalb von 10 Kalendertagen nach Erkennen des Vergabeverstoßes,
— Einlegung eines Nachprüfungsantrages, § 160 Abs. 3 S.1 Nr. 4 GWB:
spätestens 15 Tage nach Zurückweisung der Rüge durch den öffentlichen Auftraggeber.
— Feststellung der Unwirksamkeit einer Zuschlagserteilung:
Innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bewerber/Bieter durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung.
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Quelle: OJS 2018/S 203-462410 (2018-10-17)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-03-18) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: FE 02.0424/2018/IGB – Abriebe von Fahrbahnoberflächen.
Z5sh-FE 02.0424/2018/IGB
Kurze Beschreibung: FE 02.0424/2018/IGB – Abriebe von Fahrbahnoberflächen.
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 151260.50 💰
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Luftschadstoffmessungen zeigen, dass die Grenzwerte der 39. BImSchV für einige Luftschadstoffe insbesondere an verkehrsnahen Standorten zum Teil stark...”
Beschreibung der Beschaffung
Luftschadstoffmessungen zeigen, dass die Grenzwerte der 39. BImSchV für einige Luftschadstoffe insbesondere an verkehrsnahen Standorten zum Teil stark überschritten werden. Neben anderen bereitet die Grenzwerteinhaltung der Partikelfraktionen PM10 und PM2,5 Probleme und bei Überschreitung der Grenzwerte drohen an Verkehrswegen u. a. auch Verkehrsbeschränkungen. Für die Planung von schadstoffmindernden Maßnahmen im Zuge von Straßenaus- und Straßenneubau dienen Modelle, die einer kontinuierlichen Verbesserung der Eingangsdaten unterzogen werden müssen. Für die Modellierung werden Emissionsfaktoren über die zu den Partikelfraktionen PM10 und PM2,5 beitragenden Abriebe unterschiedlicher Fahrbahnoberflächen in möglichst hoher Genauigkeit benötigt. Derzeit liegen jedoch in den FGSV-Richtlinien RLuS nur feste, teils mit großer Unsicherheit verbundene Emissionsfaktoren für nicht-motorbedingte Abriebsemissionen vor.
Ziel des Projektes ist es daher, eine systematische Untersuchung zum Abriebsverhalten und damit zur Partikelemission verschiedener Fahrbahnoberflächen durchzuführen, die Ergebnisse zu quantifizieren und eine Empfehlung für die Berücksichtigung abgeleiteter Emissionsfaktoren in den FGSV-Richtlinien RLuS zu geben. Hierfür sollen die bisherigen Kenntnisse über Abriebsmaße in Abhängigkeit von den Fahrbahneigenschaften zusammengetragen und Prüfungen der Straßenoberfläche für Proben aus den Asphalt- und Betonbauweisen sowie Untersuchungen an den Gesteinskörnungen durchgeführt werden. Die Abriebsmaße sollen in Abhängigkeit verschiedener Randparameter quantifiziert und die Emissionsfaktoren der Partikelfraktionen PM10 und PM2,5 für die betrachteten Fahrbahnbeläge bestimmt werden. Unterschiede in den PM10- und PM2,5-Emissionsfaktoren sind durch Modellrechnungen mit Hilfe eines geeigneten Berechnungsverfahrens zu quantifizieren. Die Ergebnisse der Messungen und Modellrechnungen sollen weiterhin systematisiert sowie analysiert und auf ihre Übertragbarkeit überprüft werden.
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2018/S 203-462410
Auftragsvergabe
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Vertragsnummer: Z5sh-FE 02.0424/2018/IGB
Titel: FE 02.0424/2018/IGB – Abriebe von Fahrbahnoberflächen
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-02-25 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Ingenieurbüro Lohmeyer GmbH & Co. KG
Postort: Radebeul
Postleitzahl: 01445
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Meißen🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Geschätzter Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 151260.50 💰
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 0.01 💰
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten folgende Fristen:
— Einlegung einer Rüge als Voraussetzung für den Nachprüfungsantrag, § 160 Abs. 3 S.1 Nr. 1...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten folgende Fristen:
— Einlegung einer Rüge als Voraussetzung für den Nachprüfungsantrag, § 160 Abs. 3 S.1 Nr. 1 GWB: Innerhalb von 10 Kalendertagen nach Erkennen des Vergabeverstoßes,
— Einlegung eines Nachprüfungsantrages, § 160 Abs. 3 S.1 Nr.4 GWB:
Spätestens 15 Tage nach Zurückweisung der Rüge durch den öffentlichen Auftraggeber.
— Feststellung der Unwirksamkeit einer Zuschlagserteilung:
Innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bewerber/ Bieter durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung.
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Quelle: OJS 2019/S 056-129924 (2019-03-18)