Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“FE 02.0425/2018/FGB – Aktualisierung der Berechnungsverfahren zur Kapazität von Kreisverkehren
Z5mü - FE 02.0425/2018/FGB”
Produkte/Dienstleistungen: Forschungs- und Entwicklungsdienste und zugehörige Beratung📦
Kurze Beschreibung:
“FE 02.0425/2018/FGB – Aktualisierung der Berechnungsverfahren zur Kapazität von Kreisverkehren”
Geschätzter Wert ohne MwSt: EUR 210084.03 💰
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Ort der Leistung: Rheinisch-Bergischer Kreis🏙️
Beschreibung der Beschaffung:
“FE 02.0425/2018/FGB
„Aktualisierung der Berechnungsverfahren zur Kapazität von Kreisverkehren“
Die im HBS 2015 beschriebenen Verfahren zur Bewertung der...”
Beschreibung der Beschaffung
FE 02.0425/2018/FGB
„Aktualisierung der Berechnungsverfahren zur Kapazität von Kreisverkehren“
Die im HBS 2015 beschriebenen Verfahren zur Bewertung der Leistungsfähigkeit und die dort enthaltenen Kapazitätsfunktionen für ein- und zweistreifig befahrbare Kreisverkehre beruhen auf Kenntnissen aus mehreren Forschungsprojekten der frühen 1990er Jahren. Zu diesem Zeitpunkt existierten noch nicht viele Kreisverkehre, die sich uneingeschränkt als Untersuchungsobjekte eigneten, d.h. die bis zur Kapazitätsgrenze ausgelastet waren. Desweiteren wurden vergleichsweise wenige Einflussfaktoren in die Untersuchungen einbezogen, u.a. die Anzahl der Fahrstreifen in der Kreisfahrbahn und in der Zufahrt sowie Elemente der geometrischen Gestaltung. Durch aktuelle Einflüsse wie die Gewöhnung der Fahrzeugführer an Kreisverkehre und die leistungsstärkere Motorisierung könnten höhere Kapazitäten als bei den Untersuchungen der 1990er Jahre erreicht werden.
Als wichtig erscheint auch die Auswirkung der Fußgänger und Radfahrer auf das Leistungsvermögen der Kreisverkehrszufahrten. Die gebräuchlichen Formeln dafür stammen vom Anfang der neunziger Jahre und beruhen auf einer Stichprobe von zwei Kreisverkehrszufahrten. Für die Auswirkung der Fußgänger an den Kreisverkehrsausfahrten liegt ein Konzept vor, dass für Minikreisverkehre entwickelt wurde. Es soll eine Überprüfung erfolgen, ob dies auch für andere Formen von Kreisverkehren anwendbar ist.
Nicht ausreichend geklärt ist auch die Bedeutung des aus dem Kreis ausfahrenden Verkehrs für die Kapazität der benachbarten Zufahrt. Hier ist sowohl ein positiver als auch negativer Einfluss auf die Kapazität denkbar, der näher analysiert werden soll.
Da vorübergehende Rückstaus innerhalb der Kreisfahrbahn eine Kapazitätsminderung bewirken, muss außerdem das Zusammenwirken der einzelnen Knotenpunktarme betrachtet werden. Wegen dieser offenen Fragestellungen und der hohen Bedeutung der Kreisverkehre soll eine Aktualisierung der Berechnungsverfahren unter Berücksichtigung der genannten Aspekte erfolgen.
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Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert ohne MwSt: EUR 210084.03 💰
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Beschreibung
Dauer: 999
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen: Die Laufzeit des Vertrages ist anzubieten.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
“— Eine aktuelle Bankerklärung (nicht älter als drei Monate nach Ausstellungsdatum),
Körperschaften des öffentlichen Rechts können die finanzielle...”
— Eine aktuelle Bankerklärung (nicht älter als drei Monate nach Ausstellungsdatum),
Körperschaften des öffentlichen Rechts können die finanzielle Leistungsfähigkeit durch eine Eigenerklärung nachweisen
Und
— ein aktueller Nachweis über eine bestehende Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung für Personen-, Vermögens- und Sachschäden, die über die Gesamtlaufzeit des Forschungsvorhabens Gültigkeit besitzt oder eine Eigenerklärung, in der der Bieter bestätigt, dass er sich im Fall der Zuschlagserteilung dazu verpflichtet, eine Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung im o. g. Sinne abzuschließen und den entsprechenden Nachweis vorzulegen.
Körperschaften des öffentlichen Rechts können den Rechtsstatus durch eine Eigenerklärung nachweisen.
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Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten):
“— Kenntnisse und Erfahrungen bei der Durchführung von empirischen Verkehrsdatenerhebungen – Nachzuweisen durch mindestens 1 abgeschlossenes Referenzprojekt...”
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten)
— Kenntnisse und Erfahrungen bei der Durchführung von empirischen Verkehrsdatenerhebungen – Nachzuweisen durch mindestens 1 abgeschlossenes Referenzprojekt aus den letzten 5 Jahren (Referenzliste 1),
— Kenntnisse und Erfahrungen bei der Durchführung von Modellierungen bzgl. des Verkehrsablaufs in wissenschaftlichen Untersuchungen – Nachzuweisen durch mindestens 1 abgeschlossenes Referenzprojekt aus den letzten 5 Jahren (Referenzliste 2),
— Mitwirkung bei der Erarbeitung von Richtlinien, Leitfäden oder wissenschaftlichen Dokumentationen aus dem Bereich Verkehrsablauf – Nachzuweisen durch mindestens 1 abgeschlossenes Referenzprojekt aus den letzten 5 Jahren (Referenzliste 3),
— Vorhandensein von Fachpersonal für die Projektdurchführung - Nachzuweisen durch die Eigenerklärung über die Qualifikation der Mitarbeiter, mit namentlicher Nennung des Projektleiters und der Hauptbearbeiter (Eigenerklärung 1).
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Aufträge werden grundsätzlich nur an fachkundige und leistungsfähige (geeignete) Bieter vergeben, sofern diese nicht nach § 123 GWB, § 124 GWB und § 128 GWB...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
Aufträge werden grundsätzlich nur an fachkundige und leistungsfähige (geeignete) Bieter vergeben, sofern diese nicht nach § 123 GWB, § 124 GWB und § 128 GWB auszuschließen sind.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2018-12-10
15:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2019-02-28 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2018-12-11
09:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren): Die Angebotsöffnung ist nicht öffentlich.
“Für die Bewerbung um den Forschungsauftrag gelten die anliegenden Teilnahmebedingungen.” Körper überprüfen
Name: Bundeskartellamt – Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 228-94990📞
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de📧
Fax: +49 228-9499163 📠
URL: http://www.bundeskartellamt.bund.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten folgende Fristen:
— Einlegung einer Rüge als Voraussetzung für den Nachprüfungsantrag, § 160 Abs. 3 S.1 Nr.1...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten folgende Fristen:
— Einlegung einer Rüge als Voraussetzung für den Nachprüfungsantrag, § 160 Abs. 3 S.1 Nr.1 GWB: Innerhalb von 10 Kalendertagen nach Erkennen des Vergabeverstoßes,
— Einlegung eines Nachprüfungsantrages, § 160 Abs. 3 S.1 Nr.4 GWB: Spätestens 15 Tage nach Zurückweisung der Rüge durch den öffentlichen Auftraggeber,
— Feststellung der Unwirksamkeit einer Zuschlagserteilung: Innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bewerber/ Bieter durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung.
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Quelle: OJS 2018/S 210-480268 (2018-10-29)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-04-08) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 210084.03 💰
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“FE 02.0425/2018/FGB
„Aktualisierung der Berechnungsverfahren zur Kapazität von Kreisverkehren“
Die im HBS 2015 beschriebenen Verfahren zur Bewertung der...”
Beschreibung der Beschaffung
FE 02.0425/2018/FGB
„Aktualisierung der Berechnungsverfahren zur Kapazität von Kreisverkehren“
Die im HBS 2015 beschriebenen Verfahren zur Bewertung der Leistungsfähigkeit und die dort enthaltenen Kapazitätsfunktionen für ein- und zweistreifig befahrbare Kreisverkehre beruhen auf Kenntnissen aus mehreren Forschungsprojekten der frühen 1990er Jahren. Zu diesem Zeitpunkt existierten noch nicht viele Kreisverkehre, die sich uneingeschränkt als Untersuchungsobjekte eigneten, d. h. die bis zur Kapazitätsgrenze ausgelastet waren. Desweiteren wurden vergleichsweise wenige Einflussfaktoren in die Untersuchungen einbezogen, u. a. die Anzahl der Fahrstreifen in der Kreisfahrbahn und in der Zufahrt sowie Elemente der geometrischen Gestaltung. Durch aktuelle Einflüsse wie die Gewöhnung der Fahrzeugführer an Kreisverkehre und die leistungsstärkere Motorisierung könnten höhere Kapazitäten als bei den Untersuchungen der 1990er Jahre erreicht werden.
Als wichtig erscheint auch die Auswirkung der Fußgänger und Radfahrer auf das Leistungsvermögen der Kreisverkehrszufahrten. Die gebräuchlichen Formeln dafür stammen vom Anfang der neunziger Jahre und beruhen auf einer Stichprobe von 2 Kreisverkehrszufahrten. Für die Auswirkung der Fußgänger an den Kreisverkehrsausfahrten liegt ein Konzept vor, dass für Minikreisverkehre entwickelt wurde. Es soll eine Überprüfung erfolgen, ob dies auch für andere Formen von Kreisverkehren anwendbar ist.
Nicht ausreichend geklärt ist auch die Bedeutung des aus dem Kreis ausfahrenden Verkehrs für die Kapazität der benachbarten Zufahrt. Hier ist sowohl ein positiver als auch negativer Einfluss auf die Kapazität denkbar, der näher analysiert werden soll.
Da vorübergehende Rückstaus innerhalb der Kreisfahrbahn eine Kapazitätsminderung bewirken, muss außerdem das Zusammenwirken der einzelnen Knotenpunktarme betrachtet werden. Wegen dieser offenen Fragestellungen und der hohen Bedeutung der Kreisverkehre soll eine Aktualisierung der Berechnungsverfahren unter Berücksichtigung der genannten Aspekte erfolgen.
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2018/S 210-480268
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: Z5mü - FE 02.0425/2018/FGB
Titel:
“FE 02.0425/2018/FGB - Aktualisierung der Berechnungsverfahren zur Kapazität von Kreisverkehren”
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-02-27 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 1
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name:
“TU Dresden, Professur für Integrierte Verkehrsplanung und Straßenverkehrstechnik”
Postort: Dresden
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Dresden, Kreisfreie Stadt🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Geschätzter Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 210084.03 💰
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 0.01 💰
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten folgende Fristen:
— Einlegung einer Rüge als Voraussetzung für den Nachprüfungsantrag, § 160 Abs. 3 S.1 Nr. 1...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten folgende Fristen:
— Einlegung einer Rüge als Voraussetzung für den Nachprüfungsantrag, § 160 Abs. 3 S.1 Nr. 1 GWB: Innerhalb von 10 Kalendertagen nach Erkennen des Vergabeverstoßes,
— Einlegung eines Nachprüfungsantrages, § 160 Abs. 3 S.1 Nr. 4 GWB: Spätestens 15 Tage nach Zurückweisung der Rüge durch den öffentlichen Auftraggeber,
— Feststellung der Unwirksamkeit einer Zuschlagserteilung: Innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bewerber/ Bieter durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung.
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Quelle: OJS 2019/S 071-168535 (2019-04-08)