Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“FE 03.0574/2018/HRB – Auswirkungen des Bodens auf das Verhalten von Fahrzeug-Rückhaltesystemen
Z5mg - FE 03.0574/2018/HRB”
Produkte/Dienstleistungen: Forschungs- und Entwicklungsdienste und zugehörige Beratung📦
Kurze Beschreibung:
“FE 03.0574/2018/HRB – Auswirkungen des Bodens auf das Verhalten von Fahrzeug-Rückhaltesystemen”
Geschätzter Wert ohne MwSt: EUR 504201.60 💰
1️⃣
Ort der Leistung: Rheinisch-Bergischer Kreis🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Bergisch Gladbach
Beschreibung der Beschaffung:
“Aktuell müssen Fahrzeug-Rückhaltesysteme in Deutschland zur Bestimmung der Leistungsdaten auf einem Prüfgelände verschiedenen Anprallversuchen unterzogen...”
Beschreibung der Beschaffung
Aktuell müssen Fahrzeug-Rückhaltesysteme in Deutschland zur Bestimmung der Leistungsdaten auf einem Prüfgelände verschiedenen Anprallversuchen unterzogen werden. Der Lastabtrag der auftretenden Einwirkungsgrößen in den Boden erfolgt über gerammte Pfosten der Stahlsysteme, verankernde Elemente oder über die Gestaltung der Unterseite der Schutzeinrichtungen aus Beton. In der internationalen Fachwelt bereits diskutierte Einzelfalluntersuchungen haben gezeigt, dass Wirkungsweise und Leistungsdaten einer Schutzeinrichtung durch die jeweiligen Bodenverhältnisse in einer nicht pauschal vernachlässigbaren Größenordnung beeinflusst werden können.
Um die Leistungsdaten zu erreichen, wird bei Schutzeinrichtungen aus Stahl oder Beton in den ZTV FRS und in den Einbauhandbüchern bisher auf Bodenklassen nach DIN 18300 (alt) verwiesen. In den Neuausgaben 2015 von DIN 18300 und DIN 18304 sind die bisherigen Bodenklassen durch Homogenbereiche abgelöst worden. Damit wird zukünftig eine detaillierte Beschreibung der erforderlichen Bodeneigenschaften in den für Schutzeinrichtungen maßgebenden Bodenschichten gefordert.
Theoretische Voruntersuchungen durch umfassende Recherchen zum aktuellen Wissens- und Sachstand bilden die Grundlage für das weitere Vorgehen in diesem Vorhaben. Dieses unterteilt sich im Weiteren in zwei Teilschritte unterschiedlicher Forschungsschwerpunkte: während im Teilschritt A experimentelle Untersuchungen an Einzelpfosten und kompletten Schutzeinrichtungen durchgeführt werden, sind im Teilschritt B validierte Simulationsmodelle mit abgebildeten Eigenschaften der Böden zu entwickeln, verschiedene Modellierungstechniken zu untersuchen und Variationsuntersuchungen zu Einflussfaktoren aus Böden vorzunehmen. Die Erkenntnisse der Teilschritte werden für das Gesamtforschungsziel in die Ableitung einfacher baupraktischer Kriterien für Bodenverhältnisse überführt. Dazu gehört auch die Anpassung der Mustertexte für Ausschreibungen.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Beschreibung
Dauer: 999
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen: Die Laufzeit des Vertrages ist anzubieten.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
“— Eine aktuelle Bankerklärung (nicht älter als drei Monate nach Ausstellungsdatum),
Körperschaften des öffentlichen Rechts können die finanzielle...”
— Eine aktuelle Bankerklärung (nicht älter als drei Monate nach Ausstellungsdatum),
Körperschaften des öffentlichen Rechts können die finanzielle Leistungsfähigkeit durch eine Eigenerklärung nachweisen und
— ein aktueller Nachweis über eine bestehende Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung für Personen-, Vermögens- und Sachschäden, die über die Gesamtlaufzeit des Forschungsvorhabens Gültigkeit besitzt oder eine Eigenerklärung, in der der Bieter bestätigt, dass er sich im Fall der Zuschlagserteilung dazu verpflichtet, eine Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung im o. g. Sinne abzuschließen und den entsprechenden Nachweis vorzulegen.
Körperschaften des öffentlichen Rechts können den Rechtsstatus durch eine Eigenerklärung nachweisen.
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Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten):
“Nachzuweisen sind:
1) Materialkenntnisse aus der Grund- und Bodenmechanik, insbesondere zum Verhalten von Böden unter dynamischer Beanspruchung:
Mindestens...”
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten)
Nachzuweisen sind:
1) Materialkenntnisse aus der Grund- und Bodenmechanik, insbesondere zum Verhalten von Böden unter dynamischer Beanspruchung:
Mindestens 1 Referenzprojekt aus den letzten 5 Jahren (siehe Formblatt Referenzlisten)
2) Kenntnisse und Erfahrung bei der Konzeption und Durchführung von Material-, Komponenten- bzw. Systemtests:
Mindestens 1 Referenzprojekt aus den letzten 5 Jahren (siehe Formblatt Referenzlisten)
3) Kenntnisse und Erfahrung in der Simulation mit der Finite-Elemente-Methode und in der Anwendung der LS-DYNA-Software:
Mindestens 1 Referenzprojekt aus den letzten 5 Jahren (siehe Formblatt Referenzlisten)
4) Kenntnisse und Erfahrung im Erstellen wissenschaftlicher Berichte und in der Dokumentation von komplexen Sachverhalten:
Mindestens 1 Referenzprojekt aus den letzten 5 Jahren (siehe Formblatt Referenzlisten)
5) Kenntnisse in der europäischen Normung und nationalen Regelwerken zum Thema Fahrzeug-Rückhaltesysteme:
Mindestens 1 in diesem Zusammenhang stehende Veröffentlichung bzw. Gremientätigkeit aus den letzten 5 Jahren (siehe Formblatt Referenzlisten)
6) Ausreichende technische Ausstattung für die zeitgerechte Durchführung der zu vergebenden Leistung Eigenerklärung über die Verfügbarkeit der Ausstattung.
Bezugszeitpunkt für die Erklärung: Auftragsausführung (siehe Formblatt Eigenerklärung_technische_Austattung)
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Aufträge werden grundsätzlich nur an fachkundige und leistungsfähige (geeignete) Bieter vergeben, sofern diese nicht nach § 123 GWB, § 124 GWB und § 128 GWB...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
Aufträge werden grundsätzlich nur an fachkundige und leistungsfähige (geeignete) Bieter vergeben, sofern diese nicht nach § 123 GWB, § 124 GWB und § 128 GWB auszuschließen sind.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2018-10-02
15:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2018-12-31 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2018-10-04
15:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren): Die Angebotsöffnung ist nicht öffentlich.
“Wir weisen darauf hin, dass der Zuschlag erst nach Verabschiedung des Bundeshaushaltes 2018 erteilt werden kann.
Für die Bewerbung um den Forschungsauftrag...”
Wir weisen darauf hin, dass der Zuschlag erst nach Verabschiedung des Bundeshaushaltes 2018 erteilt werden kann.
Für die Bewerbung um den Forschungsauftrag gelten die anliegenden Teilnahmebedingungen.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Bundeskartellamt – Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 4922-894990📞
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de📧
Fax: +49 4922-89499163 📠
URL: http://www.bundeskartellamt.bund.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten folgende Fristen:
— Einlegung einer Rüge als Voraussetzung für den Nachprüfungsantrag, § 160 Abs. 3 S.1 Nr.1...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten folgende Fristen:
— Einlegung einer Rüge als Voraussetzung für den Nachprüfungsantrag, § 160 Abs. 3 S.1 Nr.1 GWB: innerhalb von 10 Kalendertagen nach Erkennen des Vergabeverstoßes,
— Einlegung eines Nachprüfungsantrages, § 160 Abs. 3 S.1 Nr.4 GWB:
Spätestens 15 Tage nach Zurückweisung der Rüge durch den öffentlichen Auftraggeber.
— Feststellung der Unwirksamkeit einer Zuschlagserteilung:
Innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bewerber/Bieter durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung.
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Quelle: OJS 2018/S 138-315494 (2018-07-18)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-12-21) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 504201.60 💰
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Aktuell müssen Fahrzeug-Rückhaltesysteme in Deutschland zur Bestimmung der Leistungsdaten auf einem Prüfgelände verschiedenen Anprallversuchen unterzogen...”
Beschreibung der Beschaffung
Aktuell müssen Fahrzeug-Rückhaltesysteme in Deutschland zur Bestimmung der Leistungsdaten auf einem Prüfgelände verschiedenen Anprallversuchen unterzogen werden. Der Lastabtrag der auftretenden Einwirkungsgrößen in den Boden erfolgt über gerammte Pfosten der Stahlsysteme, verankernde Elemente oder über die Gestaltung der Unterseite der Schutzeinrichtungen aus Beton. In der internationalen Fachwelt bereits diskutierte Einzelfalluntersuchungen haben gezeigt, dass Wirkungsweise und Leistungsdaten einer Schutzeinrichtung durch die jeweiligen Bodenverhältnisse in einer nicht pauschal vernachlässigbaren Größenordnung beeinflusst werden können.
Um die Leistungsdaten zu erreichen, wird bei Schutzeinrichtungen aus Stahl oder Beton in den ZTV FRS und in den Einbauhandbüchern bisher auf Bodenklassen nach DIN 18300 (alt) verwiesen. In den Neuausgaben 2015 von DIN 18300 und DIN 18304 sind die bisherigen Bodenklassen durch Homogenbereiche abgelöst worden. Damit wird zukünftig eine detaillierte Beschreibung der erforderlichen Bodeneigenschaften in den für Schutzeinrichtungen maßgebenden Bodenschichten gefordert.
Theoretische Voruntersuchungen durch umfassende Recherchen zum aktuellen Wissens- und Sachstand bilden die Grundlage für das weitere Vorgehen in diesem Vorhaben. Dieses unterteilt sich im Weiteren in zwei Teilschritte unterschiedlicher Forschungsschwerpunkte: Während im Teilschritt A experimentelle Untersuchungen an Einzelpfosten und kompletten Schutzeinrichtungen durchgeführt werden, sind im Teilschritt B validierte Simulationsmodelle mit abgebildeten Eigenschaften der Böden zu entwickeln, verschiedene Modellierungstechniken zu untersuchen und Variationsuntersuchungen zu Einflussfaktoren aus Böden vorzunehmen. Die Erkenntnisse der Teilschritte werden für das Gesamtforschungsziel in die Ableitung einfacher baupraktischer Kriterien für Bodenverhältnisse überführt. Dazu gehört auch die Anpassung der Mustertexte für Ausschreibungen.
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2018/S 138-315494
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: Z5mg - FE 03.0574/2018/HRB
Titel:
“FE 03.0574/2018/HRB – Auswirkungen des Bodens auf das Verhalten von Fahrzeug-Rückhaltesystemen”
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-12-20 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: TÜV SÜD Industrie Service GmbH
Postort: München
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: München, Kreisfreie Stadt🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Geschätzter Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 504201.60 💰
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 0.01 💰
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten folgende Fristen:
— Einlegung einer Rüge als Voraussetzung für den Nachprüfungsantrag, § 160 Abs. 3 S.1 Nr.1...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten folgende Fristen:
— Einlegung einer Rüge als Voraussetzung für den Nachprüfungsantrag, § 160 Abs. 3 S.1 Nr.1 GWB: Innerhalb von 10 Kalendertagen nach Erkennen des Vergabeverstoßes,
— Einlegung eines Nachprüfungsantrages, § 160 Abs. 3 S.1 Nr.4 GWB:
Spätestens 15 Tage nach Zurückweisung der Rüge durch den öffentlichen Auftraggeber.
— Feststellung der Unwirksamkeit einer Zuschlagserteilung:
Innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bewerber/ Bieter durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung.
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Quelle: OJS 2018/S 248-574186 (2018-12-21)