Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“FE 04.0261/2012/MRB Ermittlung der Vergleichs- und Wiederholstreubereiche bei der Erfassung von Substanzmerkmalen (Oberfläche)
Z5ka-FE 04.0261/2012/MRB”
Produkte/Dienstleistungen: Forschungs- und Entwicklungsdienste und zugehörige Beratung📦
Kurze Beschreibung:
“FE 04.0261/2012/MRB Ermittlung der Vergleichs- und Wiederholstreubereiche bei der Erfassung von Substanzmerkmalen (Oberfläche)”
Geschätzter Wert ohne MwSt: EUR 302521.01 💰
1️⃣
Ort der Leistung: Rheinisch-Bergischer Kreis🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Bergisch Gladbach
Beschreibung der Beschaffung:
“Innerhalb der Zustandserfassung und –bewertung (ZEB) werden u. a. die Substanzmerkmale (Oberfläche) der Fahrbahnoberflächen schnellfahrend erfasst und...”
Beschreibung der Beschaffung
Innerhalb der Zustandserfassung und –bewertung (ZEB) werden u. a. die Substanzmerkmale (Oberfläche) der Fahrbahnoberflächen schnellfahrend erfasst und ausgewertet. Die erzielten Ergebnisse geben einen Hinweis auf die Zerstörung der Straßensubstanz, können aber auch im Rahmen der Abnahme und des Ablaufs der Verjährungsfrist für Mängelansprüche von Baumaßnahmen einen Beitrag zur Substanzbewertung leisten.
Aufgrund der vertragsrechtlichen Verankerung (z. B. in der ZEB) besteht ein dringender Bedarf an einer Absicherung des Messverfahrens (erreichbare Vergleichs- und Wiederholge-nauigkeiten). Derzeit werden gemäß den ZTV ZEB-StB (Ausgabe 2006) bei einer Vergleichsmessung von zwei Messfahrten Anforderungen an die Differenz der 2 km-Mittelwerte und der Standardabweichung der 100 m-Einzeldifferenzen gestellt (jeweils halbe Zustandsnote).
Ziel des Projektes ist es, die Vergleichs- und Wiederholstreubereiche bei der Erfassung und Auswertung der Oberflächenbilder auf der Grundlage von Zustandsgrößen zu ermitteln. Zusätzlich soll auch die Verwendung von alternativen Kennwerten geprüft werden.
Ein Untersuchungskollektiv aus dem deutschen Bundesfernstraßennetz (ggf. auch Landesstraßen) ist mit mindestens zwei verschiedenen für die ZEB zugelassenen Messfahrzeugen aufzunehmen. Die Oberflächenbilder sind durch geschultes Personal auszuwerten. Eine unabhängige Auswertung der Erfassungen soll in Form einer Referenzauswertung erfolgen.
Nach Analyse der Zusammenhänge „Einfluss Messsystem“ und „Einfluss Auswerter“ sollen im Ergebnis Empfehlungen für Grenzwerte ausgesprochen werden und Toleranzvorgaben erfolgen (Differenz der 2 km-Mittelwerte, Standardabweichung der 100 m-Einzeldifferenzen, Anzahl der übereinstimmenden Rasterfelder bzw. Betonplatten, „Weighted Kappa“ etc.). Eine Differenzierung zwischen Zulassungsprüfungen (Zeitbefristete Betriebszulassung), Kontrollprüfungen (ZEB) und objektbezogene Messungen (Bauvertrag) sowie unterschiedlichen Schweregraden der Merkmale ist ggf. vorzunehmen.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert ohne MwSt: EUR 302521.01 💰
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Beschreibung
Dauer: 999
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen: Die Laufzeit des Vertrages ist anzubieten.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
“— Eine aktuelle Bankerklärung (nicht älter als drei Monate nach Ausstellungsdatum),
Körperschaften des öffentlichen Rechts können die finanzielle...”
— Eine aktuelle Bankerklärung (nicht älter als drei Monate nach Ausstellungsdatum),
Körperschaften des öffentlichen Rechts können die finanzielle Leistungsfähigkeit durch eine Eigenerklärung nachweisen,
Und
— ein aktueller Nachweis über eine bestehende Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung für Personen-, Vermögens- und Sachschäden, die über die Gesamtlaufzeit des Forschungsvorhabens Gültigkeit besitzt oder eine Eigenerklärung, in der der Bieter bestätigt, dass er sich im Fall der Zuschlagserteilung dazu verpflichtet, eine Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung im o. g. Sinne abzuschließen und den entsprechenden Nachweis vorzulegen.
Körperschaften des öffentlichen Rechts können den Rechtsstatus durch eine Eigenerklärung nachweisen.
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Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten):
“Anforderung Nachzuweisen durch (Referenzliste bzw. Eigenerklärung):
Nr. 1 Kenntnisse und Erfahrungen in dem Teilprojekt Substanzmerkmale (Oberfläche) der...”
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten)
Anforderung Nachzuweisen durch (Referenzliste bzw. Eigenerklärung):
Nr. 1 Kenntnisse und Erfahrungen in dem Teilprojekt Substanzmerkmale (Oberfläche) der Zustandserfassung und -bewertung von Straßen hinsichtlich der Aufnahme und Auswertung von Oberflächenschäden – mind. 1 abgeschlossenes Referenzprojekt aus den letzten 5 Jahren (siehe Referenzliste)
Nr. 2 Kenntnisse und Erfahrungen auf dem Gebiet der Straßenbautechnik (Bewertung von Oberflächenschäden hinsichtlich ihrer bautechnischen Relevanz) - mind. 1 abgeschlossenes Referenzprojekt aus den letzten 5 Jahren (siehe Referenzliste)
Nr.3 Kenntnisse und Erfahrungen in der wissenschaftlichen und statistischen Auswertung von im Rahmen von Ringversuchen bzw. Vergleichsuntersuchungen erhobenen Versuchsdaten – mind. 1 abgeschlossenes Referenzprojekt aus den letzten 5 Jahren (siehe Referenzliste)
Nr. 4 Kenntnisse und Erfahrungen im Erstellen wissenschaftlicher Berichte und Dokumentationen von komplexen Sachverhalten – mind. 1 abgeschlossenes Referenzprojekt aus den letzten 5 Jahren (siehe Referenzliste)
Nr. 5 Notwendige technische Ausstattung gemäß des geforderten Vorgehens – Eigenerklärung über Verfügbarkeit der Ausstattung (Bezugszeitpunkt für die Erklärung: Auftragsausführung)
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Aufträge werden grundsätzlich nur an fachkundige und leistungsfähige (geeignete) Bieter vergeben, sofern diese nicht nach § 123 GWB, § 124 GWB und § 128 GWB...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
Aufträge werden grundsätzlich nur an fachkundige und leistungsfähige (geeignete) Bieter vergeben, sofern diese nicht nach § 123 GWB, § 124 GWB und § 128 GWB auszuschließen sind.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2018-09-18
15:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2018-12-31 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2018-09-19
15:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren): Die Angebotsöffnung ist nicht öffentlich.
“Wir weisen darauf hin, dass der Zuschlag erst nach Verabschiedung des Bundeshaushaltes 2018 erteilt werden kann.
Für die Bewerbung um den Forschungsauftrag...”
Wir weisen darauf hin, dass der Zuschlag erst nach Verabschiedung des Bundeshaushaltes 2018 erteilt werden kann.
Für die Bewerbung um den Forschungsauftrag gelten die anliegenden Teilnahmebedingungen.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Bundeskartellamt – Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 4922-894990📞
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de📧
Fax: +49 4922-89499163 📠
URL: http://www.bundeskartellamt.bund.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten folgende Fristen:
— Einlegung einer Rüge als Voraussetzung für den Nachprüfungsantrag, § 160 Abs. 3 S.1 Nr.1...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten folgende Fristen:
— Einlegung einer Rüge als Voraussetzung für den Nachprüfungsantrag, § 160 Abs. 3 S.1 Nr.1 GWB: Innerhalb von 10 Kalendertagen nach Erkennen des Vergabeverstoßes,
— Einlegung eines Nachprüfungsantrages, § 160 Abs. 3 S.1 Nr.4 GWB: spätestens 15 Tage nach Zurückweisung der Rüge durch den öffentlichen Auftraggeber,
— Feststellung der Unwirksamkeit einer Zuschlagserteilung:
Innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bewerber/ Bieter durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung.
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Quelle: OJS 2018/S 139-317905 (2018-07-19)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-04-02) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
“FE 04.0261/2012/MRB Ermittlung der Vergleichs- und Wiederholstreubereiche bei der Erfassung von Substanzmerkmalen (Oberfläche).”
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 302521.01 💰
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Innerhalb der Zustandserfassung und –bewertung (ZEB) werden u. a. die Substanzmerkmale (Oberfläche) der Fahrbahnoberflächen schnell fahrend erfasst und...”
Beschreibung der Beschaffung
Innerhalb der Zustandserfassung und –bewertung (ZEB) werden u. a. die Substanzmerkmale (Oberfläche) der Fahrbahnoberflächen schnell fahrend erfasst und ausgewertet. Die erzielten Ergebnisse geben einen Hinweis auf die Zerstörung der Straßensubstanz, können aber auch im Rahmen der Abnahme und des Ablaufs der Verjährungsfrist für Mängelansprüche von Baumaßnahmen einen Beitrag zur Substanzbewertung leisten.
Aufgrund der vertragsrechtlichen Verankerung (z. B. in der ZEB) besteht ein dringender Bedarf an einer Absicherung des Messverfahrens (erreichbare Vergleichs- und Wiederholgenauigkeiten). Derzeit werden gemäß den ZTV ZEB-StB (Ausgabe 2006) bei einer Vergleichsmessung von 2 Messfahrten Anforderungen an die Differenz der 2 km-Mittelwerte und der Standardabweichung der 100 m-Einzeldifferenzen gestellt (jeweils halbe Zustandsnote).
Ziel des Projektes ist es, die Vergleichs- und Wiederholstreubereiche bei der Erfassung und Auswertung der Oberflächenbilder auf der Grundlage von Zustandsgrößen zu ermitteln. Zusätzlich soll auch die Verwendung von alternativen Kennwerten geprüft werden.
Ein Untersuchungskollektiv aus dem deutschen Bundesfernstraßennetz (ggf. auch Landesstraßen) ist mit mindestens 2 verschiedenen für die ZEB zugelassenen Messfahrzeugen aufzunehmen. Die Oberflächenbilder sind durch geschultes Personal auszuwerten. Eine unabhängige Auswertung der Erfassungen soll in Form einer Referenzauswertung erfolgen.
Nach Analyse der Zusammenhänge „Einfluss Messsystem“ und „Einfluss Auswerter“ sollen im Ergebnis Empfehlungen für Grenzwerte ausgesprochen werden und Toleranzvorgaben erfolgen (Differenz der 2 km-Mittelwerte, Standardabweichung der 100 m-Einzeldifferenzen, Anzahl der übereinstimmenden Rasterfelder bzw. Betonplatten, „Weighted Kappa“ etc.). Eine Differenzierung zwischen Zulassungsprüfungen (Zeitbefristete Betriebszulassung), Kontrollprüfungen (ZEB) und objektbezogene Messungen (Bauvertrag) sowie unterschiedlichen Schweregraden der Merkmale ist ggf. vorzunehmen.
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2018/S 139-317905
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: Z5ka-FE 04.0261/2012/MRB
Titel:
“FE 04.0261/2012/MRB Ermittlung der Vergleichs- und Wiederholstreubereiche bei der Erfassung von Substanzmerkmalen (Oberfläche).”
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-02-18 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 0
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Lehmann + Partner GmbH
Postort: Erfurt
Postleitzahl: 99086
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Erfurt, Kreisfreie Stadt🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Geschätzter Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 302521.01 💰
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 0.01 💰
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten folgende Fristen:
— Einlegung einer Rüge als Voraussetzung für den Nachprüfungsantrag, § 160 Abs. 3 S.1 Nr. 1...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten folgende Fristen:
— Einlegung einer Rüge als Voraussetzung für den Nachprüfungsantrag, § 160 Abs. 3 S.1 Nr. 1 GWB: Innerhalb von 10 Kalendertagen nach Erkennen des Vergabeverstoßes,
— Einlegung eines Nachprüfungsantrages, § 160 Abs. 3 S.1 Nr.4 GWB:
Spätestens 15 Tage nach Zurückweisung der Rüge durch den öffentlichen Auftraggeber.
— Feststellung der Unwirksamkeit einer Zuschlagserteilung:
Innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bewerber/Bieter durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung.
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Quelle: OJS 2019/S 067-157775 (2019-04-02)