Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“FE 04.0310/2017/MRB – Netzweite Früherkennung AKR-geschädigter Betonfahrbahndecken mit schnellfahrenden Messsystemen
Z5ka-FE 04.0310/2017/MRB”
Produkte/Dienstleistungen: Forschungs- und Entwicklungsdienste und zugehörige Beratung📦
Kurze Beschreibung:
“FE 04.0310/2017/MRB Netzweite Früherkennung AKR-geschädigter Betonfahrbahndecken mit schnellfahrenden Messsystemen”
Geschätzter Wert ohne MwSt: EUR 243697.48 💰
1️⃣
Ort der Leistung: Rheinisch-Bergischer Kreis🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Bergisch Gladbach
Beschreibung der Beschaffung:
“Innerhalb der Zustandserfassung und -bewertung (ZEB) werden im Teilprojekt 3 die Substanzmerkmale (Oberfläche) der Fahrbahnoberflächen schnellfahrend mit...”
Beschreibung der Beschaffung
Innerhalb der Zustandserfassung und -bewertung (ZEB) werden im Teilprojekt 3 die Substanzmerkmale (Oberfläche) der Fahrbahnoberflächen schnellfahrend mit bildgebenden Verfahren durch Messfahrzeuge erfasst und anschließend manuell ausgewertet. Die hierbei erzielten Ergebnisse geben einen wichtigen Hinweis auf die Zerstörung der Straßensubstanz.
Bei der Bewertung der Oberflächenbilder ist laut ZTV ZEB-StB bei der Betonbauweise derzeit für Schädigungen durch die sogenannte Alkali-Kieselsäure-Reaktionen (AKR), die eine fortschreitende Zersetzung der Betonoberflächen nach sich zieht, kein eigenständiges Merkmal definiert, welches bei der Bildauswertung zu codieren ist.
Die Erfahrungen zeigen, dass der Schädigungsprozess der AKR von vielen Randbedingungen beeinflusst wird und der Schädigungsgrad unterschiedlich stark voranschreitet. Die Planung einer baulichen Erhaltungsmaßnahme im Falle einer nachgewiesenen AKR ist unumgänglich. Mit einer Früherkennung bieten sich jedoch bessere Möglichkeiten der zeitlichen Planung, ggf. sind Maßnahmen ergreifbar, die den Schädigungsprozess verlangsamen können.
Im Rahmen dieses Projektes sollen daher die Möglichkeiten zur Früherkennung einer durch AKR geschädigten Betonfahrbahn untersucht werden. Hierbei stehen die Anforderungen hinsichtlich einer netzweiten und schnellfahrenden Erfassung im Fokus.
In einem ersten Schritt ist ein geeignetes Verfahren zur Aufnahme farbiger Oberflächenbilder auszuwählen und zu entwickeln. Nach einer Piloterfassung zur Verifizierung der Technik und der Konzeptionierung eines Auswerte- und Bewertungsverfahrens soll das Projekt mit einer Teilnetzerfassung abschließen. Bei der Konzeptionierung ist darauf zu achten, dass die Möglichkeit der Einbindung in das derzeitige standardisierte ZEB-Verfahren besteht.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert ohne MwSt: EUR 243697.48 💰
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Beschreibung
Dauer: 999
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen: Die Laufzeit des Vertrages ist anzubieten
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
“— Eine aktuelle Bankerklärung (nicht älter als drei Monate nach Ausstellungsdatum),
Körperschaften des öffentlichen Rechts können die finanzielle...”
— Eine aktuelle Bankerklärung (nicht älter als drei Monate nach Ausstellungsdatum),
Körperschaften des öffentlichen Rechts können die finanzielle Leistungsfähigkeit durch eine Eigenerklärung nachweisen
und
— ein aktueller Nachweis über eine bestehende Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung für Personen-, Vermögens- und Sachschäden, die über die Gesamtlaufzeit des Forschungsvorhabens Gültigkeit besitzt oder eine Eigenerklärung, in der der Bieter bestätigt, dass er sich im Fall der Zuschlagserteilung dazu verpflichtet, eine Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung im o. g. Sinne abzuschließen und den entsprechenden Nachweis vorzulegen.
Körperschaften des öffentlichen Rechts können den Rechtsstatus durch eine Eigenerklärung nachweisen.
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Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten):
“Anforderung nachzuweisen durch (Referenzliste bzw. Eigenerklärung):
Nr.1: Kenntnisse und Erfahrungen in dem Teilprojekt Substanzmerkmale (Oberfläche) der...”
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten)
Anforderung nachzuweisen durch (Referenzliste bzw. Eigenerklärung):
Nr.1: Kenntnisse und Erfahrungen in dem Teilprojekt Substanzmerkmale (Oberfläche) der Zustandserfassung und -bewertung von Straßen hinsichtlich der Aufnahme und Auswertung von Oberflächenschäden – mind. 1 abgeschlossenes Referenzprojekt aus den letzten 5 Jahren (siehe Referenzliste)
Nr.2: Kenntnisse und Erfahrungen auf dem Gebiet der Straßenbautechnik (Bewertung von Oberflächenschäden auf Betonfahrbahnen (insbesondere AKR-Schäden) hinsichtlich ihrer bautechnischen Relevanz) – mind. 1 abgeschlossenes Referenzprojekt aus den letzten 5 Jahren (siehe Referenzliste)
Nr.3: Kenntnisse und praktische Erfahrungen in der Konzeption und Entwicklung von Messtechnik, insb. im Bereich der Substanzmerkmale (Oberfläche) – mind. 1 abgeschlossenes Referenzprojekt aus den letzten 5 Jahren (siehe Referenzliste)
Nr. 4: Kenntnisse und Erfahrungen in der statistischen Auswertung von erhobenen Versuchsdaten – mind. 1 abgeschlossenes Referenzprojekt aus den letzten 5 Jahren (siehe Referenzliste)
Nr.5: Kenntnisse und Erfahrungen im Erstellen wissenschaftlicher Berichte und Dokumentationen von komplexen Sachverhalten – mind. 1 abgeschlossenes Referenzprojekt aus den letzten 5 Jahren (siehe Referenzliste)
Nr. 6: Notwendige technische Ausstattung gemäß des geforderten Vorgehens – Eigenerklärung über Verfügbarkeit der Ausstattung
(Bezugszeitpunkt für die Erklärung: Auftragsausführung)
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Aufträge werden grundsätzlich nur an fachkundige und leistungsfähige (geeignete) Bieter vergeben, sofern diese nicht nach § 123 GWB, § 124 GWB und § 128 GWB...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
Aufträge werden grundsätzlich nur an fachkundige und leistungsfähige (geeignete) Bieter vergeben, sofern diese nicht nach § 123 GWB, § 124 GWB und § 128 GWB auszuschließen sind.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2018-10-09
15:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2019-01-31 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2018-10-10
15:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren): Die Angebotsöffnung ist nicht öffentlich.
“Wir weisen darauf hin, dass der Zuschlag erst nach Verabschiedung des Bundeshaushaltes 2018 erteilt werden kann.
Für die Bewerbung um den Forschungsauftrag...”
Wir weisen darauf hin, dass der Zuschlag erst nach Verabschiedung des Bundeshaushaltes 2018 erteilt werden kann.
Für die Bewerbung um den Forschungsauftrag gelten die anliegenden Teilnahmebedingungen.
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Name: Bundeskartellamt – Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 4922-894990📞
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de📧
Fax: +49 4922-89499163 📠
URL: http://www.bundeskartellamt.bund.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten folgende Fristen:
— Einlegung einer Rüge als Voraussetzung für den Nachprüfungsantrag, § 160 Abs. 3 S.1 Nr.1...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten folgende Fristen:
— Einlegung einer Rüge als Voraussetzung für den Nachprüfungsantrag, § 160 Abs. 3 S.1 Nr.1 GWB: Innerhalb von 10 Kalendertagen nach Erkennen des Vergabeverstoßes,
— Einlegung eines Nachprüfungsantrages, § 160 Abs. 3 S.1 Nr.4 GWB:
Spätestens 15 Tage nach Zurückweisung der Rüge durch den öffentlichen Auftraggeber.
— Feststellung der Unwirksamkeit einer Zuschlagserteilung:
Innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bewerber/ Bieter durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung.
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Quelle: OJS 2018/S 139-317848 (2018-07-19)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-04-02) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
“FE 04.0310/2017/MRB Netzweite Früherkennung AKR-geschädigter Betonfahrbahndecken mit schnellfahrenden Messsystemen.”
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 243697.48 💰
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualität
Qualitätskriterium (Gewichtung): 50
Preis (Gewichtung): 50
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2018/S 139-317848
Auftragsvergabe
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Vertragsnummer: Z5ka-FE 04.0310/2017/MRB
Titel:
“FE 04.0310/2017/MRB – Netzweite Früherkennung AKR-geschädigter Betonfahrbahndecken mit schnellfahrenden Messsystemen”
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-02-13 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 4
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 0
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: TÜV Rheinland Schniering GmbH
Postort: Essen
Postleitzahl: 45356
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Essen, Kreisfreie Stadt🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Geschätzter Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 243697.48 💰
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 0.01 💰
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten folgende Fristen:
— Einlegung einer Rüge als Voraussetzung für den Nachprüfungsantrag, § 160 Abs. 3 S.1 Nr.1...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten folgende Fristen:
— Einlegung einer Rüge als Voraussetzung für den Nachprüfungsantrag, § 160 Abs. 3 S.1 Nr.1 GWB: Innerhalb von 10 Kalendertagen nach Erkennen des Vergabeverstoßes,
— Einlegung eines Nachprüfungsantrages, § 160 Abs. 3 S.1 Nr.4 GWB:
Spätestens 15 Tage nach Zurückweisung der Rüge durch den öffentlichen Auftraggeber.
— Feststellung der Unwirksamkeit einer Zuschlagserteilung:
Innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bewerber/Bieter durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung.
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Quelle: OJS 2019/S 067-157816 (2019-04-02)