FE 04.0310/2017/MRB – Netzweite Früherkennung AKR-geschädigter Betonfahrbahndecken mit schnellfahrenden Messsystemen

Bundesanstalt für Straßenwesen, Referat Z5

FE 04.0310/2017/MRB Netzweite Früherkennung AKR-geschädigter Betonfahrbahndecken mit schnellfahrenden Messsystemen

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-10-09. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-07-19.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2018-07-19 Auftragsbekanntmachung
2019-04-02 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2018-07-19)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Forschungs- und Entwicklungsdienste und zugehörige Beratung
Referenznummer: Z5ka-FE 04.0310/2017/MRB
Kurze Beschreibung:
FE 04.0310/2017/MRB Netzweite Früherkennung AKR-geschädigter Betonfahrbahndecken mit schnellfahrenden Messsystemen
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Forschungs- und Entwicklungsdienste und zugehörige Beratung 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Rheinisch-Bergischer Kreis 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Bundesanstalt für Straßenwesen, Referat Z5
Postanschrift: Brüderstraße 53
Postleitzahl: 51427
Postort: Bergisch Gladbach
Kontakt
Internetadresse: http://www.bast.de 🌏
E-Mail: forschungsvergabe@bast.de 📧
URL der Dokumente: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=207259 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2018-07-19 📅
Einreichungsfrist: 2018-10-09 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-07-21 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 139-317848
ABl. S-Ausgabe: 139
Zusätzliche Informationen
Die Angebotsöffnung ist nicht öffentlich.

Objekt
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert: 243697.48 EUR 💰
Kurze Beschreibung:
Innerhalb der Zustandserfassung und -bewertung (ZEB) werden im Teilprojekt 3 die Substanzmerkmale (Oberfläche) der Fahrbahnoberflächen schnellfahrend mit bildgebenden Verfahren durch Messfahrzeuge erfasst und anschließend manuell ausgewertet. Die hierbei erzielten Ergebnisse geben einen wichtigen Hinweis auf die Zerstörung der Straßensubstanz.
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Bei der Bewertung der Oberflächenbilder ist laut ZTV ZEB-StB bei der Betonbauweise derzeit für Schädigungen durch die sogenannte Alkali-Kieselsäure-Reaktionen (AKR), die eine fortschreitende Zersetzung der Betonoberflächen nach sich zieht, kein eigenständiges Merkmal definiert, welches bei der Bildauswertung zu codieren ist.
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Die Erfahrungen zeigen, dass der Schädigungsprozess der AKR von vielen Randbedingungen beeinflusst wird und der Schädigungsgrad unterschiedlich stark voranschreitet. Die Planung einer baulichen Erhaltungsmaßnahme im Falle einer nachgewiesenen AKR ist unumgänglich. Mit einer Früherkennung bieten sich jedoch bessere Möglichkeiten der zeitlichen Planung, ggf. sind Maßnahmen ergreifbar, die den Schädigungsprozess verlangsamen können.
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Im Rahmen dieses Projektes sollen daher die Möglichkeiten zur Früherkennung einer durch AKR geschädigten Betonfahrbahn untersucht werden. Hierbei stehen die Anforderungen hinsichtlich einer netzweiten und schnellfahrenden Erfassung im Fokus.
In einem ersten Schritt ist ein geeignetes Verfahren zur Aufnahme farbiger Oberflächenbilder auszuwählen und zu entwickeln. Nach einer Piloterfassung zur Verifizierung der Technik und der Konzeptionierung eines Auswerte- und Bewertungsverfahrens soll das Projekt mit einer Teilnetzerfassung abschließen. Bei der Konzeptionierung ist darauf zu achten, dass die Möglichkeit der Einbindung in das derzeitige standardisierte ZEB-Verfahren besteht.
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Geschätzter Wert ohne MwSt: 243697.48 EUR 💰
Dauer: 999 Monate
Beschreibung der Verlängerungen: Die Laufzeit des Vertrages ist anzubieten
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Bergisch Gladbach

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Mindeststandards:
— Eine aktuelle Bankerklärung (nicht älter als drei Monate nach Ausstellungsdatum),
Körperschaften des öffentlichen Rechts können die finanzielle Leistungsfähigkeit durch eine Eigenerklärung nachweisen
und
— ein aktueller Nachweis über eine bestehende Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung für Personen-, Vermögens- und Sachschäden, die über die Gesamtlaufzeit des Forschungsvorhabens Gültigkeit besitzt oder eine Eigenerklärung, in der der Bieter bestätigt, dass er sich im Fall der Zuschlagserteilung dazu verpflichtet, eine Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung im o. g. Sinne abzuschließen und den entsprechenden Nachweis vorzulegen.
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Körperschaften des öffentlichen Rechts können den Rechtsstatus durch eine Eigenerklärung nachweisen.
Anforderung nachzuweisen durch (Referenzliste bzw. Eigenerklärung):
Nr.1: Kenntnisse und Erfahrungen in dem Teilprojekt Substanzmerkmale (Oberfläche) der Zustandserfassung und -bewertung von Straßen hinsichtlich der Aufnahme und Auswertung von Oberflächenschäden – mind. 1 abgeschlossenes Referenzprojekt aus den letzten 5 Jahren (siehe Referenzliste)
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Nr.2: Kenntnisse und Erfahrungen auf dem Gebiet der Straßenbautechnik (Bewertung von Oberflächenschäden auf Betonfahrbahnen (insbesondere AKR-Schäden) hinsichtlich ihrer bautechnischen Relevanz) – mind. 1 abgeschlossenes Referenzprojekt aus den letzten 5 Jahren (siehe Referenzliste)
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Nr.3: Kenntnisse und praktische Erfahrungen in der Konzeption und Entwicklung von Messtechnik, insb. im Bereich der Substanzmerkmale (Oberfläche) – mind. 1 abgeschlossenes Referenzprojekt aus den letzten 5 Jahren (siehe Referenzliste)
Nr. 4: Kenntnisse und Erfahrungen in der statistischen Auswertung von erhobenen Versuchsdaten – mind. 1 abgeschlossenes Referenzprojekt aus den letzten 5 Jahren (siehe Referenzliste)
Nr.5: Kenntnisse und Erfahrungen im Erstellen wissenschaftlicher Berichte und Dokumentationen von komplexen Sachverhalten – mind. 1 abgeschlossenes Referenzprojekt aus den letzten 5 Jahren (siehe Referenzliste)
Nr. 6: Notwendige technische Ausstattung gemäß des geforderten Vorgehens – Eigenerklärung über Verfügbarkeit der Ausstattung
(Bezugszeitpunkt für die Erklärung: Auftragsausführung)
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Aufträge werden grundsätzlich nur an fachkundige und leistungsfähige (geeignete) Bieter vergeben, sofern diese nicht nach § 123 GWB, § 124 GWB und § 128 GWB auszuschließen sind.

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 15:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2019-01-31 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2018-10-10 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 15:00
Zusätzliche Informationen: Die Angebotsöffnung ist nicht öffentlich.

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Dokumente URL: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=207259 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
Wir weisen darauf hin, dass der Zuschlag erst nach Verabschiedung des Bundeshaushaltes 2018 erteilt werden kann.
Für die Bewerbung um den Forschungsauftrag gelten die anliegenden Teilnahmebedingungen.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Bundeskartellamt – Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 4922-894990 📞
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de 📧
Fax: +49 4922-89499163 📠
Internetadresse: http://www.bundeskartellamt.bund.de 🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten folgende Fristen:
— Einlegung einer Rüge als Voraussetzung für den Nachprüfungsantrag, § 160 Abs. 3 S.1 Nr.1 GWB: Innerhalb von 10 Kalendertagen nach Erkennen des Vergabeverstoßes,
— Einlegung eines Nachprüfungsantrages, § 160 Abs. 3 S.1 Nr.4 GWB:
Spätestens 15 Tage nach Zurückweisung der Rüge durch den öffentlichen Auftraggeber.
— Feststellung der Unwirksamkeit einer Zuschlagserteilung:
Innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bewerber/ Bieter durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung.
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Quelle: OJS 2018/S 139-317848 (2018-07-19)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-04-02)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
FE 04.0310/2017/MRB Netzweite Früherkennung AKR-geschädigter Betonfahrbahndecken mit schnellfahrenden Messsystemen.
Gesamtwert des Auftrags: 243697.48 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2019-04-02 📅
Veröffentlichungsdatum: 2019-04-04 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2019/S 067-157816
Verweist auf Bekanntmachung: 2018/S 139-317848
ABl. S-Ausgabe: 67
Zusätzliche Informationen
Wir weisen darauf hin, dass der Zuschlag erst nach Verabschiedung des Bundeshaushaltes 2018 erteilt werden kann. Für die Bewerbung um den Forschungsauftrag gelten die anliegenden Teilnahmebedingungen.

Verfahren
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualität
Qualitätskriterium (Gewichtung): 50
Preis (Gewichtung): 50

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-02-13 📅
Name: TÜV Rheinland Schniering GmbH
Postort: Essen
Postleitzahl: 45356
Land: Deutschland 🇩🇪
Essen, Kreisfreie Stadt 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 4

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bewerber/Bieter durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2019/S 067-157816 (2019-04-02)