FE 04.0326/2018/DGB – Fortschreibung von Qualitätsstandards zur Abnahme von Ebenheitsmesssystemen für ZEB- und Abnahmemessungen vor dem Hintergrund neuer Erfassungstechnologien

Bundesanstalt für Straßenwesen, Referat Z5

FE 04.0326/2018/DGB – Fortschreibung von Qualitätsstandards zur Abnahme von Ebenheitsmesssystemen für ZEB- und Abnahmemessungen vor dem Hintergrund neuer Erfassungstechnologien

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-01-31. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-11-06.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2018-11-06 Auftragsbekanntmachung
2019-04-02 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2018-11-06)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Forschungs- und Entwicklungsdienste und zugehörige Beratung
Referenznummer: Z5ka-FE 04.0326/2018/DGB
Kurze Beschreibung:
FE 04.0326/2018/DGB – Fortschreibung von Qualitätsstandards zur Abnahme von Ebenheitsmesssystemen für ZEB- und Abnahmemessungen vor dem Hintergrund neuer Erfassungstechnologien
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Forschungs- und Entwicklungsdienste und zugehörige Beratung 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Rheinisch-Bergischer Kreis 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Bundesanstalt für Straßenwesen, Referat Z5
Postanschrift: Brüderstraße 53
Postleitzahl: 51427
Postort: Bergisch Gladbach
Kontakt
Internetadresse: http://www.bast.de/ 🌏
E-Mail: forschungsvergabe@bast.de 📧
URL der Dokumente: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=224367 🌏
URL der Teilnahme: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=224367 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2018-11-06 📅
Einreichungsfrist: 2019-01-31 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-11-09 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 216-494155
ABl. S-Ausgabe: 216
Zusätzliche Informationen
Die Angebotsöffnung ist nicht öffentlich.

Objekt
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert: 184873.95 EUR 💰
Kurze Beschreibung:
Seit 1992 werden Befahrungen mit schnellfahrenden Messsystemen zur netzweiten Erfassung des Straßenzustandes auf dem Bundesfernstraßennetz durchgeführt. Die dabei einzusetzenden Messverfahren werden in den TP Eben – Berührungslose Messungen beschrieben. Mittlerweile haben sich die zur Verfügung stehenden Systemkomponenten der Lasermesstechnik jedoch weiterentwickelt, so dass diese nicht mehr vollumfänglich über die TP Eben – Berührungslose Messverfahren abgedeckt werden. So sind neuere 3D-Scannergenerationen wie z. B. der PPS+ (Pavement Profile Scanner) oder auch Lichtschnittverfahren wie das LCMS (Laser Crack Measurement System) marktgängig, die das Oberflächenprofil sehr hochaufgelöst aufnehmen und zugleich eine Abbildung der Oberfläche (Oberflächenbild) ermöglichen. Unter Berücksichtigung der Fahrzeugbewegung ermöglichen diese Systeme, durch ihre flächige Erfassung auch eine Rückrechnung auf die Längsebenheit in der Rollspur. Im Ausland sind schon länger Einzellaser-Messsysteme mit Beschleunigungssensoren im Einsatz, deren Eignung für die in Deutschland üblichen Kennwerte noch nicht nachgewiesen wurde.
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In dem Projekt sollen die national und international zur Verfügung stehenden Systeme und Komponenten zur Ebenheitserfassung analysiert und unter den gegebenen Anforderungen aus den technischen Regelwerken sowie anwendungsseitigen Anforderungen ausgewählt und näher untersucht werden. Die selektierten Systeme und Komponenten sollen einem Vergleich unterzogen werden und die Ergebnisse in einer geeigneten Übersicht sowie ergänzend in einzelnen Beschreibungen dargestellt werden.
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Das Forschungsprojekt soll die Grundlagen bereitstellen für eine Erweiterung der Einsatzmöglichkeiten verschiedener neuartiger Messsysteme für Ebenheitserfassungen, so dass neuartige Technologien hinsichtlich ihrer Eignung und Vergleichbarkeit zu den klassischen Ebenheitsmesssystemen besser beurteilt werden können.
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Geschätzter Wert ohne MwSt: 184873.95 EUR 💰
Dauer: 999 Monate
Beschreibung der Verlängerungen: Die Laufzeit des Vertrages ist anzubieten.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Bergisch Gladbach

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Mindeststandards:
Eine aktuelle Bankerklärung (nicht älter als drei Monate nach Ausstellungsdatum), Körperschaften des öffentlichen Rechts können die finanzielle Leistungsfähigkeit durch eine Eigenerklärung nachweisen
und
— ein aktueller Nachweis über eine bestehende Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung für Personen-, Vermögens- und Sachschäden, die über die Gesamtlaufzeit des Forschungsvorhabens Gültigkeit besitzt oder eine Eigenerklärung, in der der Bieter bestätigt, dass er sich im Fall der Zuschlagserteilung dazu verpflichtet, eine Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung im o. g. Sinne abzuschließen und den entsprechenden Nachweis vorzulegen.
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Körperschaften des öffentlichen Rechts können den Rechtsstatus durch eine Eigenerklärung nachweisen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
— Fachkenntnisse und praktische Erfahrungen in der
Konzeption und Durchführung von Projekten im Bereich der Zustandserfassung und Zustandsbewertung – nachzuweisen durch mindestens ein Referenzprojekt aus den letzten 5 Jahren (siehe Referenzliste),
Konzeption/Entwicklung und des Einsatzes von Messtechnik, insb. im Bereich der Lasermesstechnik und Ebenheitserfassung – nachzuweisen durch mindestens ein Referenzprojekt aus den letzten 5 Jahren (siehe Referenzliste),
— Notwendige technische Ausstattung gemäß des geforderten Vorgehens – nachzuweisen durch eine Eigenerklärung über die Verfügbarkeit der Ausstattung
(Bezugszeitpunkt für die Erklärung: Auftragsausführung)
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Aufträge werden grundsätzlich nur an fachkundige und leistungsfähige (geeignete) Bieter vergeben, sofern diese nicht nach § 123 GWB, § 124 GWB und § 128 GWB auszuschließen sind.

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Datum der Angebotseröffnung: 2019-01-31 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 14:00
Ort des Eröffnungstermins: Bergisch Gladbach
Zusätzliche Informationen: Die Angebotsöffnung ist nicht öffentlich.

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Dokumente URL: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=224367 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
Für die Bewerbung um den Forschungsauftrag gelten die anliegenden Teilnahmebedingungen.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Bundeskartellamt – Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 228-94990 📞
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de 📧
Fax: +49 228-9499163 📠
Internetadresse: http://www.bundeskartellamt.bund.de/ 🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten folgende Fristen:
— Einlegung einer Rüge als Voraussetzung für den Nachprüfungsantrag, § 160 Abs. 3 S.1 Nr. 1 GWB: Innerhalb von 10 Kalendertagen nach Erkennen des Vergabeverstoßes,
— Einlegung eines Nachprüfungsantrages, § 160 Abs. 3 S.1 Nr. 4 GWB: spätestens 15 Tage nach Zurückweisung der Rüge durch den öffentlichen Auftraggeber,
— Feststellung der Unwirksamkeit einer Zuschlagserteilung: innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bewerber/Bieter durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung.
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Quelle: OJS 2018/S 216-494155 (2018-11-06)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-04-02)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
FE 04.0326/2018/DGB – Fortschreibung von Qualitätsstandards zur Abnahme von Ebenheitsmesssystemen für ZEB- und Abnahmemessungen vor dem Hintergrund neuer Erfassungstechnologien.
Gesamtwert des Auftrags: 184873.95 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2019-04-02 📅
Veröffentlichungsdatum: 2019-04-04 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2019/S 067-157827
Verweist auf Bekanntmachung: 2018/S 216-494155
ABl. S-Ausgabe: 67

Verfahren
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualität
Qualitätskriterium (Gewichtung): 50
Preis (Gewichtung): 50

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-03-26 📅
Name: Lehmann + Partner GmbH
Postort: Erfurt
Postleitzahl: 99086
Land: Deutschland 🇩🇪
Erfurt, Kreisfreie Stadt 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
— Einlegung einer Rüge als Voraussetzung für den Nachprüfungsantrag, § 160 Abs. 3 S.1 Nr.1 GWB: Innerhalb von 10 Kalendertagen nach Erkennen des Vergabeverstoßes.
— Einlegung eines Nachprüfungsantrages, § 160 Abs. 3 S.1 Nr.4 GWB:
Spätestens 15 Tage nach Zurückweisung der Rüge durch den öffentlichen Auftraggeber.
— Feststellung der Unwirksamkeit einer Zuschlagserteilung:
Innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bewerber/ Bieter durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung.
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Quelle: OJS 2019/S 067-157827 (2019-04-02)