Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“FE 05.0203/2018/CGB – Eignung konventioneller Prüfverfahren für Recycling-Baustoffe und industrielle Nebenprodukte im Erdbau
Z5sh-FE 05.0203/2018/CGB”
Produkte/Dienstleistungen: Forschungs- und Entwicklungsdienste und zugehörige Beratung📦
Kurze Beschreibung:
“FE 05.0203/2018/CGB – Eignung konventioneller Prüfverfahren für Recycling-Baustoffe und industrielle Nebenprodukte im Erdbau”
Geschätzter Wert ohne MwSt: EUR 218487.39 💰
1️⃣
Ort der Leistung: Rheinisch-Bergischer Kreis🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Erfüllungsort: Bergisch Gladbach
Beschreibung der Beschaffung:
“Konventionelle Prüfverfahren eignen sich nicht zwingend für die Prüfung einiger industrieller Nebenprodukte sowie von Recycling-Baustoffen im Erdbau....”
Beschreibung der Beschaffung
Konventionelle Prüfverfahren eignen sich nicht zwingend für die Prüfung einiger industrieller Nebenprodukte sowie von Recycling-Baustoffen im Erdbau. Beispielsweise kann häufig beim Proctorversuch kein Proctoroptimum im Sinne eines Maximums bei einem Wassergehalt ermittelt werden. Daher soll in diesem Forschungsvorhaben untersucht werden, inwieweit sich konventionelle Prüfverfahren für Recycling-Baustoffe und industrielle Nebenprodukte eignen, um durch diese die Eignung des Baustoffs für den vorgesehenen Verwendungszweck zu belegen.
Für die vertragssichere Anwendung ist es notwendig, Regelungen zu schaffen, durch die Baustoffe hinsichtlich ihrer Eignung bewertet werden können. Der Einsatz von industriellen Nebenprodukten und Recycling-Baustoffen im Erdbau soll weiterhin möglich sein, wenn diesem aus bau- und umwelttechnischen Gesichtsgründen nichts entgegensteht.
Mögliches Vorgehen: Im Rahmen einer Literaturrecherche sind Daten zu den bautechnischen Eigenschaften von industriellen Nebenprodukten und Recycling-Baustoffen im Erdbau zusammenzutragen. In einem nächsten Schritt soll eine Umfrage bei am Bau Beteiligten und Verbänden ermitteln, welche Baustoffe bei welchen Prüfverfahren zu Auffälligkeiten und Problemen führen. In Laborversuchen ist das erdbautechnische Verhalten von natürlichen Böden (Brechkorn) mit jenem von granulometrisch vergleichbaren industriellen Nebenprodukten bzw. Recycling-Baustoffen zu vergleichen. Anhand der Ergebnisse der Laborversuche sollen im Anschluss vergleichende Untersuchungen mit aus den Laborversuchen ausgewählten Materialien in großmaßstäblichen Versuchen erfolgen. Aus den Ergebnissen aller Untersuchungen sollen Vorschläge für die Weiterentwicklung des bestehenden straßenbautechnischen Regelwerkes zur Klassifizierung, Eignungsprüfung und Prüfung solcher Materialien im Feld entwickelt werden.
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Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert ohne MwSt: EUR 218487.39 💰
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Beschreibung
Dauer: 999
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen: Die Laufzeit des Vertrages ist anzubieten.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
“– Eine aktuelle Bankerklärung (nicht älter als 3 Monate nach Ausstellungsdatum), Körperschaften des öffentlichen Rechts können die finanzielle...”
– Eine aktuelle Bankerklärung (nicht älter als 3 Monate nach Ausstellungsdatum), Körperschaften des öffentlichen Rechts können die finanzielle Leistungsfähigkeit durch eine Eigenerklärung nachweisen und
– ein aktueller Nachweis über eine bestehende Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung für Personen-, Vermögens- und Sachschäden, die über die Gesamtlaufzeit des Forschungsvorhabens Gültigkeit besitzt oder eine Eigenerklärung, in der der Bieter bestätigt, dass er sich im Fall der Zuschlagserteilung dazu verpflichtet, eine Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung im o. g. Sinne abzuschließen und den entsprechenden Nachweis vorzulegen.
Körperschaften des öffentlichen Rechts können den Rechtsstatus durch eine Eigenerklärung nachweisen.
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Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten):
“Nr/Anforderungen/Nachzuweisen durch:
Nr.1 / Anforderung 1: Fachkunde und Erfahrung – Der Forschungsnehmer muss Vorerfahrungen hinsichtlich der Ausführung...”
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten)
Nr/Anforderungen/Nachzuweisen durch:
Nr.1 / Anforderung 1: Fachkunde und Erfahrung – Der Forschungsnehmer muss Vorerfahrungen hinsichtlich der Ausführung von Prüfverfahren für Recycling-Baustoffe und industrielle Nebenprodukte im Erdbau nachweisen. / Nachzuweisen durch: mindestens ein Referenzprojekt aus den letzten 4 Jahren mit Angabe zu Projekt/Titel, Projektlaufzeit, Auftragswert und Auftraggeber (einzutragen in die Referenzliste1 zu Anforderung Nr. 1);
Nr.2 / Anforderung 2: Fachkunde und Erfahrung – Der Forschungsnehmer muss wissenschaftliche Berichte anfertigen können./ Nachzuweisen durch: mindestens ein Referenzbericht aus den letzten 4 Jahren mit Angabe zu Berichtstitel, Erstellungszeitpunkt, Berichtsumfang (Seiten) und Auftraggeber (einzutragen in die Referenzliste 2 zu Anforderung Nr. 2);
Nr. 3 / Anforderung 3: Fachkunde und Erfahrung – Der Forschungsnehmer muss Erfahrungen im Bereich des Straßenbaus, insbesondere im Bereich des Erdbaus besitzen./ Nachzuweisen durch: mindestens ein Referenzprojekte aus den letzten 4 Jahren mit Angabe zu Projekt/Titel, Projektlaufzeit, Auftragswert und Auftraggeber (einzutragen in die Referenzliste 3 zu Anforderung Nr. 3)
(Referenzlisten 1 bis 3 siehe Vergabeunterlage Nr. 04a).
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Aufträge werden grundsätzlich nur an fachkundige und leistungsfähige (geeignete) Bieter vergeben, sofern diese nicht nach § 123 GWB, § 124 GWB und § 128 GWB...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
Aufträge werden grundsätzlich nur an fachkundige und leistungsfähige (geeignete) Bieter vergeben, sofern diese nicht nach § 123 GWB, § 124 GWB und § 128 GWB auszuschließen sind.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2019-01-30
15:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2019-04-30 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2019-01-31
10:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren): Die Angebotsöffnung ist nicht öffentlich.
“Für die Bewerbung um den Forschungsauftrag gelten die anliegenden Teilnahmebedingungen.” Körper überprüfen
Name: Bundeskartellamt – Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 228-94990📞
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de📧
Fax: +49 228-9499163 📠
URL: http://www.bundeskartellamt.bund.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten folgende Fristen:
— Einlegung einer Rüge als Voraussetzung für den Nachprüfungsantrag, § 160 Abs. 3 S.1 Nr.1...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten folgende Fristen:
— Einlegung einer Rüge als Voraussetzung für den Nachprüfungsantrag, § 160 Abs. 3 S.1 Nr.1 GWB: Innerhalb von 10 Kalendertagen nach Erkennen des Vergabeverstoßes,
— Einlegung eines Nachprüfungsantrages, § 160 Abs. 3 S.1 Nr.4 GWB:
Spätestens 15 Tage nach Zurückweisung der Rüge durch den öffentlichen Auftraggeber,
— Feststellung der Unwirksamkeit einer Zuschlagserteilung:
Innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bewerber/ Bieter durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung.
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Quelle: OJS 2018/S 217-496522 (2018-11-07)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-04-09) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“FE 05.0203/2018/CGB – Eignung konventioneller Prüfverfahren für Recycling-Baustoffe und industrielle Nebenprodukte im Erdbau.
Z5sh-FE 05.0203/2018/CGB”
Kurze Beschreibung:
“FE 05.0203/2018/CGB – Eignung konventioneller Prüfverfahren für Recycling-Baustoffe und industrielle Nebenprodukte im Erdbau.”
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 218487.39 💰
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualtität
Qualitätskriterium (Gewichtung): 50
Preis (Gewichtung): 50
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2018/S 217-496522
Auftragsvergabe
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Vertragsnummer: Z5sh-FE 05.0203/2018/CGB
Titel:
“FE 05.0203/2018/CGB – Eignung konventioneller Prüfverfahren für Recycling-Baustoffe und industrielle Nebenprodukte im Erdbau”
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-03-27 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 1
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: TU München
Postanschrift: Baumbachstraße 7
Postort: München
Postleitzahl: 81245
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: München, Kreisfreie Stadt🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Geschätzter Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 218487.39 💰
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 0.01 💰
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten folgende Fristen:
— Einlegung einer Rüge als Voraussetzung für den Nachprüfungsantrag, § 160 Abs. 3 S.1 Nr.1...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten folgende Fristen:
— Einlegung einer Rüge als Voraussetzung für den Nachprüfungsantrag, § 160 Abs. 3 S.1 Nr.1 GWB: Innerhalb von 10 Kalendertagen nach Erkennen des Vergabeverstoßes,
— Einlegung eines Nachprüfungsantrages, § 160 Abs. 3 S.1 Nr.4 GWB:
Spätestens 15 Tage nach Zurückweisung der Rüge durch den öffentlichen Auftraggeber.
— Feststellung der Unwirksamkeit einer Zuschlagserteilung:
Innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bewerber/Bieter durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung.
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Quelle: OJS 2019/S 073-173311 (2019-04-09)