FE 05.0203/2018/CGB – Eignung konventioneller Prüfverfahren für Recycling-Baustoffe und industrielle Nebenprodukte im Erdbau

Bundesanstalt für Straßenwesen, Referat Z5

FE 05.0203/2018/CGB – Eignung konventioneller Prüfverfahren für Recycling-Baustoffe und industrielle Nebenprodukte im Erdbau

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-01-30. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-11-07.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2018-11-07 Auftragsbekanntmachung
2019-04-09 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2018-11-07)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Forschungs- und Entwicklungsdienste und zugehörige Beratung
Referenznummer: Z5sh-FE 05.0203/2018/CGB
Kurze Beschreibung:
FE 05.0203/2018/CGB – Eignung konventioneller Prüfverfahren für Recycling-Baustoffe und industrielle Nebenprodukte im Erdbau
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Forschungs- und Entwicklungsdienste und zugehörige Beratung 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Rheinisch-Bergischer Kreis 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Bundesanstalt für Straßenwesen, Referat Z5
Postanschrift: Brüderstraße 53
Postleitzahl: 51427
Postort: Bergisch Gladbach
Kontakt
Internetadresse: http://www.bast.de 🌏
E-Mail: forschungsvergabe@bast.de 📧
URL der Dokumente: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=224641 🌏
URL der Teilnahme: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=224641 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2018-11-07 📅
Einreichungsfrist: 2019-01-30 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-11-10 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 217-496522
ABl. S-Ausgabe: 217
Zusätzliche Informationen
Die Angebotsöffnung ist nicht öffentlich.

Objekt
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert: 218487.39 EUR 💰
Kurze Beschreibung:
Konventionelle Prüfverfahren eignen sich nicht zwingend für die Prüfung einiger industrieller Nebenprodukte sowie von Recycling-Baustoffen im Erdbau. Beispielsweise kann häufig beim Proctorversuch kein Proctoroptimum im Sinne eines Maximums bei einem Wassergehalt ermittelt werden. Daher soll in diesem Forschungsvorhaben untersucht werden, inwieweit sich konventionelle Prüfverfahren für Recycling-Baustoffe und industrielle Nebenprodukte eignen, um durch diese die Eignung des Baustoffs für den vorgesehenen Verwendungszweck zu belegen.
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Für die vertragssichere Anwendung ist es notwendig, Regelungen zu schaffen, durch die Baustoffe hinsichtlich ihrer Eignung bewertet werden können. Der Einsatz von industriellen Nebenprodukten und Recycling-Baustoffen im Erdbau soll weiterhin möglich sein, wenn diesem aus bau- und umwelttechnischen Gesichtsgründen nichts entgegensteht.
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Mögliches Vorgehen: Im Rahmen einer Literaturrecherche sind Daten zu den bautechnischen Eigenschaften von industriellen Nebenprodukten und Recycling-Baustoffen im Erdbau zusammenzutragen. In einem nächsten Schritt soll eine Umfrage bei am Bau Beteiligten und Verbänden ermitteln, welche Baustoffe bei welchen Prüfverfahren zu Auffälligkeiten und Problemen führen. In Laborversuchen ist das erdbautechnische Verhalten von natürlichen Böden (Brechkorn) mit jenem von granulometrisch vergleichbaren industriellen Nebenprodukten bzw. Recycling-Baustoffen zu vergleichen. Anhand der Ergebnisse der Laborversuche sollen im Anschluss vergleichende Untersuchungen mit aus den Laborversuchen ausgewählten Materialien in großmaßstäblichen Versuchen erfolgen. Aus den Ergebnissen aller Untersuchungen sollen Vorschläge für die Weiterentwicklung des bestehenden straßenbautechnischen Regelwerkes zur Klassifizierung, Eignungsprüfung und Prüfung solcher Materialien im Feld entwickelt werden.
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Geschätzter Wert ohne MwSt: 218487.39 EUR 💰
Dauer: 999 Monate
Beschreibung der Verlängerungen: Die Laufzeit des Vertrages ist anzubieten.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Erfüllungsort: Bergisch Gladbach

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Mindeststandards:
– Eine aktuelle Bankerklärung (nicht älter als 3 Monate nach Ausstellungsdatum), Körperschaften des öffentlichen Rechts können die finanzielle Leistungsfähigkeit durch eine Eigenerklärung nachweisen und
– ein aktueller Nachweis über eine bestehende Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung für Personen-, Vermögens- und Sachschäden, die über die Gesamtlaufzeit des Forschungsvorhabens Gültigkeit besitzt oder eine Eigenerklärung, in der der Bieter bestätigt, dass er sich im Fall der Zuschlagserteilung dazu verpflichtet, eine Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung im o. g. Sinne abzuschließen und den entsprechenden Nachweis vorzulegen.
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Körperschaften des öffentlichen Rechts können den Rechtsstatus durch eine Eigenerklärung nachweisen.
Nr/Anforderungen/Nachzuweisen durch:
Nr.1 / Anforderung 1: Fachkunde und Erfahrung – Der Forschungsnehmer muss Vorerfahrungen hinsichtlich der Ausführung von Prüfverfahren für Recycling-Baustoffe und industrielle Nebenprodukte im Erdbau nachweisen. / Nachzuweisen durch: mindestens ein Referenzprojekt aus den letzten 4 Jahren mit Angabe zu Projekt/Titel, Projektlaufzeit, Auftragswert und Auftraggeber (einzutragen in die Referenzliste1 zu Anforderung Nr. 1);
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Nr.2 / Anforderung 2: Fachkunde und Erfahrung – Der Forschungsnehmer muss wissenschaftliche Berichte anfertigen können./ Nachzuweisen durch: mindestens ein Referenzbericht aus den letzten 4 Jahren mit Angabe zu Berichtstitel, Erstellungszeitpunkt, Berichtsumfang (Seiten) und Auftraggeber (einzutragen in die Referenzliste 2 zu Anforderung Nr. 2);
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Nr. 3 / Anforderung 3: Fachkunde und Erfahrung – Der Forschungsnehmer muss Erfahrungen im Bereich des Straßenbaus, insbesondere im Bereich des Erdbaus besitzen./ Nachzuweisen durch: mindestens ein Referenzprojekte aus den letzten 4 Jahren mit Angabe zu Projekt/Titel, Projektlaufzeit, Auftragswert und Auftraggeber (einzutragen in die Referenzliste 3 zu Anforderung Nr. 3)
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(Referenzlisten 1 bis 3 siehe Vergabeunterlage Nr. 04a).
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Aufträge werden grundsätzlich nur an fachkundige und leistungsfähige (geeignete) Bieter vergeben, sofern diese nicht nach § 123 GWB, § 124 GWB und § 128 GWB auszuschließen sind.

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 15:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2019-04-30 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2019-01-31 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:00
Zusätzliche Informationen: Die Angebotsöffnung ist nicht öffentlich.

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Dokumente URL: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=224641 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
Für die Bewerbung um den Forschungsauftrag gelten die anliegenden Teilnahmebedingungen.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Bundeskartellamt – Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 228-94990 📞
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de 📧
Fax: +49 228-9499163 📠
Internetadresse: http://www.bundeskartellamt.bund.de 🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten folgende Fristen:
— Einlegung einer Rüge als Voraussetzung für den Nachprüfungsantrag, § 160 Abs. 3 S.1 Nr.1 GWB: Innerhalb von 10 Kalendertagen nach Erkennen des Vergabeverstoßes,
— Einlegung eines Nachprüfungsantrages, § 160 Abs. 3 S.1 Nr.4 GWB:
Spätestens 15 Tage nach Zurückweisung der Rüge durch den öffentlichen Auftraggeber,
— Feststellung der Unwirksamkeit einer Zuschlagserteilung:
Innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bewerber/ Bieter durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung.
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Quelle: OJS 2018/S 217-496522 (2018-11-07)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-04-09)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
FE 05.0203/2018/CGB – Eignung konventioneller Prüfverfahren für Recycling-Baustoffe und industrielle Nebenprodukte im Erdbau.
Gesamtwert des Auftrags: 218487.39 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2019-04-09 📅
Veröffentlichungsdatum: 2019-04-12 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2019/S 073-173311
Verweist auf Bekanntmachung: 2018/S 217-496522
ABl. S-Ausgabe: 73

Verfahren
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualtität
Qualitätskriterium (Gewichtung): 50
Preis (Gewichtung): 50

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-03-27 📅
Name: TU München
Postanschrift: Baumbachstraße 7
Postort: München
Postleitzahl: 81245
Land: Deutschland 🇩🇪
München, Kreisfreie Stadt 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Spätestens 15 Tage nach Zurückweisung der Rüge durch den öffentlichen Auftraggeber.
Innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bewerber/Bieter durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung.
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Quelle: OJS 2019/S 073-173311 (2019-04-09)