FE 06.0116/2017/DGB, Praxisgerechte Anforderungen an den Polierwiderstand feiner Gesteinskörnungen

Bundesanstalt für Straßenwesen, Referat Z5

Praxisgerechte Anforderungen an den Polierwiderstand feiner Gesteinskörnungen

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-09-04. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-07-03.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2018-07-03 Auftragsbekanntmachung
2018-07-11 Ergänzende Angaben
2019-01-09 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2018-07-03)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Forschungs- und Entwicklungsdienste und zugehörige Beratung
Referenznummer: Z5sä-FE 06.0116/2017/DGB
Kurze Beschreibung: Praxisgerechte Anforderungen an den Polierwiderstand feiner Gesteinskörnungen
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Forschungs- und Entwicklungsdienste und zugehörige Beratung 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Rheinisch-Bergischer Kreis 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Bundesanstalt für Straßenwesen, Referat Z5
Postanschrift: Brüderstraße 53
Postleitzahl: 51427
Postort: Bergisch Gladbach
Kontakt
Internetadresse: http://www.bast.de 🌏
E-Mail: forschungsvergabe@bast.de 📧
URL der Dokumente: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=205106 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2018-07-03 📅
Einreichungsfrist: 2018-09-04 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-07-06 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 128-291812
ABl. S-Ausgabe: 128
Zusätzliche Informationen
Die Angebotsöffnung ist nicht öffentlich.

Objekt
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert: 151260.50 EUR 💰
Kurze Beschreibung:
Die Griffigkeitsentwicklung einer Straße wird maßgebend durch den Polierwiderstand der verwendeten Gesteinskörnungen bestimmt. Der resultierende Polierwiderstand des Gesteinskörnungsgemisches wird durch die grobe und feine Gesteinskörnung entsprechend ihren Anteilen im Gesteinskörnungsgemisch sowie ihres jeweiligen Polierwiderstands bestimmt.
Mehr anzeigen
Gebrochene feine Gesteinskörnungen dürfen im Asphaltdeckschichtmischgut nur eingesetzt werden, wenn der Polierwiderstand der stellvertretenden groben Gesteinskörnung den jeweiligen Anforderungen genügt. Werden Gesteine unterschiedlicher Polierresistenz eingesetzt, muss der rechnerisch ermittelte Polierwiderstand der betreffenden Lieferkörnungen dem geforderten Polish Stone Value (PSV) entsprechen. In der Berechnung werden ausschließlich Gesteinskörnungen mit einem PSV größer 42 berücksichtigt. Die Einbeziehung eines Natursandes oder gebrochener feiner Gesteinskörnungen, deren grobe Gesteinskörnungen nicht den Anforderungen des Polierwiderstandes genügen, ist daher nicht möglich.
Mehr anzeigen
Es hat sich gezeigt, dass eine Übertragung des an der groben Gesteinskörnung ermittelten PSV auf die Sandfraktion nicht immer zutreffend ist, da der Polierwiderstand von feinen Gesteinskörnungen im Wesentlichen von den Eigenschaften der einzelnen Mineralien abhängt.
Mehr anzeigen
Ziel dieses Forschungsvorhabens ist die Formulierung praxisgerechter Anforderungswerte an Eigenschaften feiner Gesteinskörnungen, u. a. an den Polierwiderstand auf Basis des Verfahrens nach Wehner/Schulze (PWS), um griffige Asphaltdeckschichten herzustellen. Die Übertragung des Polierwiderstandes (PSV) der groben Gesteinskörnung auf die feine ist dann nicht mehr notwendig.
Mehr anzeigen
Geschätzter Wert ohne MwSt: 151260.50 EUR 💰
Dauer: 999 Monate
Beschreibung der Verlängerungen: Die Laufzeit des Vertrages ist anzubieten.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Bergisch Gladbach

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Mindeststandards:
— Eine aktuelle Bankerklärung (nicht älter als 3 Monate nach Ausstellungsdatum), Körperschaften des öffentlichen Rechts können die finanzielle Leistungsfähigkeit durch eine Eigenerklärung nachweisen und
— ein aktueller Nachweis über eine bestehende Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung für Personen-, Vermögens- und Sachschäden, die über die Gesamtlaufzeit des Forschungsvorhabens Gültigkeit besitzt oder eine Eigenerklärung, in der der Bieter bestätigt, dass er sich im Fall der Zuschlagserteilung dazu verpflichtet, eine Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung im o. g. Sinne abzuschließen und den entsprechenden Nachweis vorzulegen.
Mehr anzeigen
Körperschaften des öffentlichen Rechts können den Rechtsstatus durch eine Eigenerklärung nachweisen.
Der Forschungsnehmer muss Erfahrungen bei der Organisation und Durchführung von Versuchen mit dem Verfahren nach Wehner/Schulze nachweisen .
Mindestens ein abgeschlossenes Projekt (letzte 3 Jahre) in Form einer Referenzliste mit Angabe zu Leistungszeitpunkt, Auftragswert und
Auftraggeber der Forschungsnehmer muss Erfahrungen bei der Organisation und Durchführung von Versuchen zur Bestimmung des Polierwertes (PSV) nachweisen.
Auftraggeber.
Geräte zur Durchführung des Prüfverfahren nach Wehner und Schulze zur Bestimmung des Polierwertes (PWS) nach TP Gestein StB, Teil 5.4.2.
Eigenerklärung über Verfügbarkeit der Ausstattung (Bezugszeitpunkt für die Erklärung: Auftragsausführung).
Geräte zur Durchführung des Prüfverfahren zur Bestimmung des Polierwertes (PSV) nach DIN EN 1097-8.

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 15:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2018-12-31 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2018-09-05 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 15:00
Ort des Eröffnungstermins: Bergisch Gladbach
Zusätzliche Informationen: Die Angebotsöffnung ist nicht öffentlich.

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Dokumente URL: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=205106 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
Wir weisen darauf hin, dass der Zuschlag erst nach Verabschiedung des Bundeshaushaltes 2018 erteilt werden kann.
Für das Angebot sind die von der BASt-Vergabestelle (Referat Z5) vorgegebenen Vordrucke (siehe Nr. 2, Liste der Vergabe- und Vertragsunterlagen) zu verwenden.
Die Angebote sind in Schriftform einzureichen.
Das Angebot ist mit Namen (Firma/Institut) des Bieters sowie mit Datum und Unterschrift zu versehen und in einen Umschlag einzulegen.
Der Umschlag ist zu verschließen und wie folgt zu kennzeichnen:
Angebot
FE 06.0116/2017/DGB
„Praxisgerechte Anforderungen an den Polierwiderstand feiner Gesteinskörnungen“
Schlusstermin für den Eingang der Angebote:
4.9.2018; 15.00 Uhr
– Bitte nicht vor dem Schlusstermin öffnen –
Das Angebot ist an folgende Adresse zu richten:
Bundesanstalt für Straßenwesen
Brüderstraße 53
51427 Bergisch Gladbach
Nachträgliche Änderungen und Berichtigungen des Angebotes können innerhalb der Angebotsfrist in einem verschlossenen Umschlag, gekennzeichnet wie bei der Angebotsabgabe, zugestellt werden.
Die schriftlichen Angebote müssen zur leichteren Verarbeitung folgendermaßen gestaltet werden:
Kopierfähige Vorlage: DIN A4, einseitig bedruckt, nicht geheftet / nicht gebunden.
Das Design der eingereichten Angebote spielt bei der Bewertung keine Rolle, maßgebend ist der Inhalt. Eingesandte Unterlagen (Ordner, Präsentationsmappen etc.) werden nicht zurückgeschickt. (aus Ziffer 3.1 TLN)
Der Bieter hat nachzuweisen, dass kein Ausschlussgrund nach § 123 GWB oder § 124 GWB vorliegt. Hierzu hat er eine Eigenerklärung nach den §§ 123, 124 GWB vorzulegen (Nr. 4c, Liste der Vergabe- undVertragsunterlagen).
Ab einem Auftragswert von 30 000 EUR wird die Vergabestelle beim Bundesamt für Justiz von Amts wegen einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister (gemäß § 150a Abs. 1 Nr. 4 GewO) anfordern und bei derEignung entsprechend bewerten. Diese Abforderung erfolgt nur bei Bietern, die für eine Zuschlagsentscheidung in Frage kommen. Von Universitäten und außeruniversitären Forschungseinrichtungen ist zusätzlich die „Garantieerklärung zur Vermeidung unzulässiger Beihilfen und Quersubventionen“ (siehe Nr. 5, Liste Vergabe- und Vertragsunterlagen) vorzulegen. (aus Ziffer 4.4 TLN)
Mehr anzeigen
Nebenangebote werden nicht zugelassen. (aus Ziffer 7 TLN)
Die vollständigen Vergabeunterlagen stehen unter www.evergabe-online.de bzw. www.bund.de kostenlos zur Einsicht und zum Download zur Verfügung.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Bundeskartellamt – Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de 📧
Internetadresse: http://ww.bundeskartellamt.bund.de 🌏
Quelle: OJS 2018/S 128-291812 (2018-07-03)
Ergänzende Angaben (2018-07-11)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben

Referenz
Daten
Absendedatum: 2018-07-11 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-07-14 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 134-306398
Verweist auf Bekanntmachung: 2018/S 128-291812
ABl. S-Ausgabe: 134
Quelle: OJS 2018/S 134-306398 (2018-07-11)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-01-09)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 151260.50 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2019-01-09 📅
Veröffentlichungsdatum: 2019-01-10 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2019/S 007-012421
ABl. S-Ausgabe: 7
Zusätzliche Informationen
Wir weisen darauf hin, dass der Zuschlag erst nach Verabschiedung des Bundeshaushaltes 2018 erteilt werden kann. Für das Angebot sind die von der BASt-Vergabestelle (Referat Z5) vorgegebenen Vordrucke (siehe Nr. 2, Liste der Vergabe- und Vertragsunterlagen) zu verwenden. Die Angebote sind in Schriftform einzureichen. Das Angebot ist mit Namen (Firma/Institut) des Bieters sowie mit Datum und Unterschrift zu versehen und in einen Umschlag einzulegen. Der Umschlag ist zu verschließen und wie folgt zu kennzeichnen: Angebot FE 06.0116/2017/DGB „Praxisgerechte Anforderungen an den Polierwiderstand feiner Gesteinskörnungen“ Schlusstermin für den Eingang der Angebote: 4.9.2018; 15.00 Uhr — Bitte nicht vor dem Schlusstermin öffnen - Das Angebot ist an folgende Adresse zu richten: Bundesanstalt für Straßenwesen Brüderstraße 53 51427 Bergisch Gladbach Nachträgliche Änderungen und Berichtigungen des Angebotes können innerhalb der Angebotsfrist in einem verschlossenen Umschlag, gekennzeichnet wie bei der Angebotsabgabe, zugestellt werden. Die schriftlichen Angebote müssen zur leichteren Verarbeitung folgendermaßen gestaltet werden: Kopierfähige Vorlage: DIN A4, einseitig bedruckt, nicht geheftet / nicht gebunden. Das Design der eingereichten Angebote spielt bei der Bewertung keine Rolle, maßgebend ist der Inhalt. Eingesandte Unterlagen (Ordner, Präsentationsmappen etc.) werden nicht zurückgeschickt. (aus Ziffer 3.1 TLN) Der Bieter hat nachzuweisen, dass kein Ausschlussgrund nach § 123 GWB oder § 124 GWB vorliegt. Hierzu hat er eine Eigenerklärung nach den §§ 123, 124 GWB vorzulegen (Nr. 4c, Liste der Vergabe- undVertragsunterlagen). Ab einem Auftragswert von 30 000 EUR wird die Vergabestelle beim Bundesamt für Justiz von Amts wegeneinen Auszug aus dem Gewerbezentralregister (gemäß § 150a Abs. 1 Nr. 4 GewO) anfordern und bei derEignung entsprechend bewerten. Diese Abforderung erfolgt nur bei Bietern, die für eine Zuschlagsentscheidungin Frage kommen. Von Universitäten und außeruniversitären Forschungseinrichtungen ist zusätzlich die „Garantieerklärung zur Vermeidung unzulässiger Beihilfen und Quersubventionen“ (siehe Nr. 5, Liste Vergabe- und Vertragsunterlagen) vorzulegen. (aus Ziffer 4.4 TLN) Nebenangebote werden nicht zugelassen. (aus Ziffer 7 TLN) Die vollständigen Vergabeunterlagen stehen unter www.evergabe-online.de bzw. www.bund.de kostenlos zur Einsicht und zum Download zur Verfügung.
Mehr anzeigen

Verfahren
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualität
Qualitätskriterium (Gewichtung): 50
Preis (Gewichtung): 50

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-11-28 📅
Name: ISAC GmbH
Postort: Aachen
Postleitzahl: 52076
Land: Deutschland 🇩🇪
Städteregion Aachen 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3

Referenz
Zusätzliche Informationen
— Bitte nicht vor dem Schlusstermin öffnen -
Ab einem Auftragswert von 30 000 EUR wird die Vergabestelle beim Bundesamt für Justiz von Amts wegeneinen Auszug aus dem Gewerbezentralregister (gemäß § 150a Abs. 1 Nr. 4 GewO) anfordern und bei derEignung entsprechend bewerten. Diese Abforderung erfolgt nur bei Bietern, die für eine Zuschlagsentscheidungin Frage kommen. Von Universitäten und außeruniversitären Forschungseinrichtungen ist zusätzlich die „Garantieerklärung zur Vermeidung unzulässiger Beihilfen und Quersubventionen“ (siehe Nr. 5, Liste Vergabe- und Vertragsunterlagen) vorzulegen. (aus Ziffer 4.4 TLN)
Mehr anzeigen

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Bundeskartellamt - Vergabekammer des Bundes
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
„Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten folgende Fristen:
— Einlegung einer Rüge als Voraussetzung für den Nachprüfungsantrag, § 160 Abs. 3 S.1 Nr.1 GWB: Innerhalb von 10 Kalendertagen nach Erkennen des Vergabeverstoßes,
— Einlegung eines Nachprüfungsantrages, § 160 Abs. 3 S.1 Nr. 4 GWB:
Spätestens 15 Tage nach Zurückweisung der Rüge durch den öffentlichen Auftraggeber.
— Feststellung der Unwirksamkeit einer Zuschlagserteilung:
Innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bewerber/ Bieter durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung.“
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2019/S 007-012421 (2019-01-09)