Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“FE 06.0117/2017/DRB Überprüfung der Praxisrelevanz des Prüfverfahrens Friction after Polishing (FAP-Verfahren)
Z5kä - FE 06.0117/2017/DRB”
Produkte/Dienstleistungen: Forschungs- und Entwicklungsdienste und zugehörige Beratung📦
Kurze Beschreibung:
“Überprüfung der Praxisrelevanz des Prüfverfahrens „Friction after Polishing“ (FAP-Verfahren)”
Geschätzter Wert ohne MwSt: EUR 151260.50 💰
1️⃣
Ort der Leistung: Rheinisch-Bergischer Kreis🏙️
Beschreibung der Beschaffung:
“Die Griffigkeit der Straßenoberflächen ist eine wesentliche Anforderung an das Bauwerk Straße. Die Griffigkeit muss sowohl unmittelbar nach Erstellung der...”
Beschreibung der Beschaffung
Die Griffigkeit der Straßenoberflächen ist eine wesentliche Anforderung an das Bauwerk Straße. Die Griffigkeit muss sowohl unmittelbar nach Erstellung der Straße als auch über ihre Nutzungsdauer gegeben sein, damit eine sichere Nutzung der Straße gewährleistet ist.
Zur Sicherstellung einer ausreichenden Griffigkeit von Straßenoberflächen wird derzeit der „Polished Stone Value“ (PSV) am verwendeten Gestein als wesentliches Kriterium herangezogen. Gleichwohl ist bekannt, dass der PSV der im Asphaltmischgut enthaltenen groben Gesteinskörnung nicht die einzige straßenseitige Einflussgröße ist, die das anfängliche Griffigkeitsniveau und vor allem den Verlauf der Griffigkeit über die Nutzungsdauer bestimmt. Hier sind auch noch weitere Parameter der Mischgutzusammensetzung aber auch die Ausprägung der Oberflächentextur, diese auch beeinflusst durch die Bauausführung, zu berücksichtigen.
Mit dem Prüfverfahren „Friction after Polishing“ (FAP-Verfahren) steht seit einigen Jahren ein Laborverfahren zur Verfügung, das in der Lage ist, das Griffigkeitspotential von Oberflächen am verdichteten Asphalt zu erfassen.
Mit dem vorliegenden Forschungsvorhaben soll untersucht werden, welches mit dem FAP Verfahren ermittelte Anforderungsniveau den derzeitigen Anforderungen an den PSV entsprechen würde. Damit sollen für das FAP-Verfahren Anforderungswerte für die Griffigkeit von Asphaltmischgut in erster Näherung abgeschätzt werden. Die Einflüsse aus der Herstellung einer Asphaltdeckschicht in situ und der Verkehrsbeanspruchung bleiben hierbei unberücksichtigt.
Zunächst sind Gesteine aus einem relevanten PSV-Bereich systematisch zu untersuchen. Anschließend sind an Asphaltmischgut, das unter Verwendung von Gesteinskörnungen mit bekannten PSV hergestellt wird, Untersuchungen mit dem FAP Verfahren durchzuführen.
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Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert ohne MwSt: EUR 151260.50 💰
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Beschreibung
Dauer: 999
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen: Die Laufzeit des Vertrages ist anzubieten.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
“— Eine aktuelle Bankerklärung (nicht älter als 3 Monate nach Ausstellungsdatum), Körperschaften des öffentlichen Rechts können die finanzielle...”
— Eine aktuelle Bankerklärung (nicht älter als 3 Monate nach Ausstellungsdatum), Körperschaften des öffentlichen Rechts können die finanzielle Leistungsfähigkeit durch eine Eigenerklärung nachweisen
Und
— ein aktueller Nachweis über eine bestehende Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung für Personen-, Vermögens- und Sachschäden, die über die Gesamtlaufzeit des Forschungsvorhabens Gültigkeit besitzt oder eine Eigenerklärung, in der der Bieter bestätigt, dass er sich im Fall der Zuschlagserteilung dazu verpflichtet, eine Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung im o. g. Sinne abzuschließen und den entsprechenden Nachweis vorzulegen.
Körperschaften des öffentlichen Rechts können den Rechtsstatus durch eine Eigenerklärung nachweisen.
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Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten):
“1) Erfahrung und Kenntnisse im Erstellen wissenschaftlicher Berichte und Dokumentationen von komplexen Sachverhalten Nachzuweisen durch mindestens ein...”
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten)
1) Erfahrung und Kenntnisse im Erstellen wissenschaftlicher Berichte und Dokumentationen von komplexen Sachverhalten Nachzuweisen durch mindestens ein abgeschlossenes Referenzprojekt aus den letzten 3 Jahren (einzutragen in die Referenzliste zu Anforderung Nr. 1)
2) Erfahrung und Kenntnisse in der Konzeption und Durchführung von Versuchen mit dem „Friction after Polishing“ Verfahren (FAP-Verfahren) Nachzuweisen durch mindestens ein abgeschlossenes Referenzprojekt aus den letzten 3 Jahren (einzutragen in die Referenzliste zu Anforderung Nr. 2)
3) Erfahrung und Kenntnisse in der Konzeption und Durchführung von Versuchen zur Bestimmung des Polierwertes (PSV) Nachzuweisen durch mindestens ein abgeschlossenes Referenzprojekt aus den letzten 3 Jahren (einzutragen in die Referenzliste zu Anforderung Nr. 3)
4) Erfahrung und Kenntnisse bei der Organisation und Durchführung von Untersuchungen zur Bestimmung der Mineralogie und Petrografie Nachzuweisen durch mindestens ein abgeschlossenes Referenzprojekt aus den letzten 3 Jahren (einzutragen in die Referenzliste zu Anforderung Nr. 4) Technische Ausstattung
5) Geräte zur Durchführung des Prüfverfahren nach Wehner und Schulze zur Bestimmung des Polierwertes (PWS) nach TP Gestein StB, Teil 5.4.2 Nachzuweisen durch Eigenerklärung über die Verfügbarkeit der Ausstattung (Bezugszeitpunkt für die Erklärung: Auftragsausführung)
6) Geräte zur Durchführung des Prüfverfahren zur Bestimmung des Polierwertes (PSV) nach DIN EN 1097-8 Nachzuweisen durch Eigenerklärung über die Verfügbarkeit der Ausstattung (Bezugszeitpunkt für die Erklärung: Auftragsausführung)
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Aufträge werden grundsätzlich nur an fachkundige und leistungsfähige (geeignete) Bieter vergeben, sofern diese nicht nach § 123 GWB, § 124 GWB auszuschließen sind.”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
Aufträge werden grundsätzlich nur an fachkundige und leistungsfähige (geeignete) Bieter vergeben, sofern diese nicht nach § 123 GWB, § 124 GWB auszuschließen sind.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2018-09-19
15:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2018-12-31 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2018-09-20
15:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren): Die Angebotsöffnung ist nicht öffentlich.
“Wir weisen darauf hin, dass der Zuschlag erst nach Verabschiedung des Bundeshaushaltes 2018 erteilt werden kann.
Für die Bewerbung um den Forschungsauftrag...”
Wir weisen darauf hin, dass der Zuschlag erst nach Verabschiedung des Bundeshaushaltes 2018 erteilt werden kann.
Für die Bewerbung um den Forschungsauftrag gelten die anliegenden Teilnahmebedingungen.
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Name: Bundeskartellamt – Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 4922-894990📞
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de📧
Fax: +49 4922-89499163 📠
URL: http://www.bundeskartellamt.bund.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten folgende Fristen:
— Einlegung einer Rüge als Voraussetzung für den Nachprüfungsantrag, § 160 Abs. 3 S.1 Nr.1...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten folgende Fristen:
— Einlegung einer Rüge als Voraussetzung für den Nachprüfungsantrag, § 160 Abs. 3 S.1 Nr.1 GWB: Innerhalb von 10 Kalendertagen nach Erkennen des Vergabeverstoßes,
— Einlegung eines Nachprüfungsantrages, § 160 Abs. 3 S.1 Nr.4 GWB:
Spätestens 15 Tage nach Zurückweisung der Rüge durch den öffentlichen Auftraggeber.
— Feststellung der Unwirksamkeit einer Zuschlagserteilung:
Innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bewerber/ Bieter durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss.
Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung.
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Quelle: OJS 2018/S 139-317910 (2018-07-19)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-12-21) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 151260.50 💰
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualitätskriterien
Qualitätskriterium (Gewichtung): 50
Preis (Gewichtung): 50
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2018/S 139-317910
Auftragsvergabe
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Vertragsnummer: Z5kä - FE 06.0117/2017/DRB
Titel:
“FE 06.0117/2017/DRB Überprüfung der Praxisrelevanz des Prüfverfahrens Friction after Polishing (FAP-Verfahren)”
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-11-23 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 1
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: ASPHALTA Prüf- und Forschungslaboratorium GmbH
Postort: Berlin
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Berlin🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Geschätzter Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 151260.50 💰
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 0.01 💰
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten folgende Fristen:
— Einlegung einer Rüge als Voraussetzung für den Nachprüfungsantrag, § 160 Abs. 3 S.1 Nr.1...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten folgende Fristen:
— Einlegung einer Rüge als Voraussetzung für den Nachprüfungsantrag, § 160 Abs. 3 S.1 Nr.1 GWB: Innerhalb von 10 Kalendertagen nach Erkennen des Vergabeverstoßes,
— Einlegung eines Nachprüfungsantrages, § 160 Abs. 3 S.1 Nr.4 GWB:
Spätestens 15 Tage nach Zurückweisung der Rüge durch den öffentlichen Auftraggeber.
— Feststellung der Unwirksamkeit einer Zuschlagserteilung:
Innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bewerber/ Bieter durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss.
Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung.
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Quelle: OJS 2018/S 248-574184 (2018-12-21)