FE 06.0118/2018/CGB- Bewertung des Einflusses der Wasserempfindlichkeit von feinen Gesteinskörungen auf die Mörteleigenschaften von Asphaltdeckschichten aus Walzasphalt
FE 06.0118/2018/CGB – Bewertung des Einflusses der Wasserempfindlichkeit von feinen Gesteinskörungen auf die Mörteleigenschaften von Asphaltdeckschichten aus Walzasphalt
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-10-24.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-09-10.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“FE 06.0118/2018/CGB- Bewertung des Einflusses der Wasserempfindlichkeit von feinen Gesteinskörungen auf die Mörteleigenschaften von Asphaltdeckschichten aus...”
Titel
FE 06.0118/2018/CGB- Bewertung des Einflusses der Wasserempfindlichkeit von feinen Gesteinskörungen auf die Mörteleigenschaften von Asphaltdeckschichten aus Walzasphalt
Z5sh-FE 06.0118/2018/CGB
FE 06.0118/2018/CGB – Bewertung des Einflusses der Wasserempfindlichkeit von feinen Gesteinskörungen auf die Mörteleigenschaften von Asphaltdeckschichten aus Walzasphalt
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Geschätzter Wert ohne MwSt: EUR 210084.03 💰
1️⃣
Ort der Leistung: Rheinisch-Bergischer Kreis🏙️
Beschreibung der Beschaffung:
“Die Eigenschaft Wasserempfindlichkeit von feinen Gesteinskörnungen hat einen wesentlichen Einfluss auf die Mörteleigenschaften von Asphaltdeckschichten. Die...”
Beschreibung der Beschaffung
Die Eigenschaft Wasserempfindlichkeit von feinen Gesteinskörnungen hat einen wesentlichen Einfluss auf die Mörteleigenschaften von Asphaltdeckschichten. Die zurzeit in den EN 13043 verankerten Prüfverfahren ermöglichen jedoch keine adäquate Ansprache der Wasserempfindlichkeit. In früheren Forschungsvorhaben konnte gezeigt werden, das das Schüttel-Abriebverfahren geeignet ist, die Wasserempfindlichkeit des Sand als auch Fülleranteils von feinen Gesteinskörnungen differenziert zu beschreiben. Diese Ergebnisse haben zu einer Optimierung der Prüfvorschrift und einer Aufnahme in die TL Gestein-StB zur Erfahrungssammlung geführt. Im Moment wird das Verfahren hauptsächlich zur Ermittlung der Gleichmäßigkeit der Sandproduktion bzw. Produktionssteuerung eingesetzt. Umfangreiche Datensammlungen der FGSV haben gezeigt, dass die Prüfergebnisse eine Gesteinsabhängigkeit zeigen, die weiter untersucht werden soll.
Ziel des Forschungsvorhabens ist es einen Bewertungshintergrund für das Schüttel-Abriebverfahren zur Beurteilung der Wasserempfindlichkeit von feinen Gesteinskörnungen zu erarbeiten. Daraus können dann Kategorien zur Eingruppierung der feinen Gesteinskörnungen für das Regelwerk abgeleitet werden. Mit diesem Bewertungshintergrund und den in einem Ringversuch bestimmten Präzisionsdaten, soll das Prüfverfahren in den Europäischen Normen verankert werden. Der Nutzen besteht darin, dass zum einen die Hersteller von Asphalt die Möglichkeit haben, Sande für Walzasphalt praxisgerecht miteinander zu vergleichen und die für den jeweiligen Anwendungszweck günstigsten Gemische auszuwählen. Zum anderen können die Produzenten der Gesteinskörnungen die Aufbereitung zielgerichteter gestalten. Durch eine zuverlässige Bewertung der Eigenschaft Wasserempfindlichkeit wird die Qualität der Asphaltdeckschichten verbessert.
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Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert ohne MwSt: EUR 210084.03 💰
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Beschreibung
Dauer: 999
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen: Die Laufzeit des Vertrages ist anzubieten.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
“— Eine aktuelle Bankerklärung (nicht älter als drei Monate nach Ausstellungsdatum),
Körperschaften des öffentlichen Rechts können die finanzielle...”
— Eine aktuelle Bankerklärung (nicht älter als drei Monate nach Ausstellungsdatum),
Körperschaften des öffentlichen Rechts können die finanzielle Leistungsfähigkeit durch eine Eigenerklärung nachweisen
und
— ein aktueller Nachweis über eine bestehende Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung für Personen-, Vermögens- und Sachschäden, die über die Gesamtlaufzeit des Forschungsvorhabens Gültigkeit besitzt oder eine Eigenerklärung, in der der Bieter bestätigt, dass er sich im Fall der Zuschlagserteilung dazu verpflichtet, eine Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung im o. g. Sinne abzuschließen und den entsprechenden Nachweis vorzulegen.
Körperschaften des öffentlichen Rechts können den Rechtsstatus durch eine Eigenerklärung nachweisen.
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Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten):
“Anforderung/Nachzuweisen durch (Referenzliste bzw. Eigenerklärung)
Fachkunde: der Forschungsnehmer muss Erfahrungen bei der Organisation und Durchführung...”
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten)
Anforderung/Nachzuweisen durch (Referenzliste bzw. Eigenerklärung)
Fachkunde: der Forschungsnehmer muss Erfahrungen bei der Organisation und Durchführung von Versuchen mit dem Schüttel-Abriebverfahren nachweisen./Mindestens ein Projekt in Form der Referenzliste Nr. 1 mit Angabe zum Projekt/Titel, zur Projektlaufzeit, zum Auftragswert und Auftraggeber aus den letzten 5 Jahren (siehe Formblatt Referenzliste Nr. 1 – Vergabeunterlage Nr. 4a)
Technische Ausstattung: der Forschungsnehmer muss, da für die Bearbeitung des Forschungsprojektes die Geräte zur Durchführung des Schüttel-Abriebverfahrens gemäß TP Gestein StB, Teil 6.6.3 zwingend erforderlich sind, die in der TP Gestein StB, Teil 6.6.3 benannten Geräte zum angebotenen Leistungszeitpunkt (hier: Auftragsausführung bis zum Abschluss/Zielerreichung des FE-Projektes – FE 06.0118/2018/CGB) zu Verfügung stellen und fachkundig einsetzen. / Zwingend Eigenerklärung Nr. 1 zur Verfügbarkeit und fachkundigem Einsatz der geforderten technischen Ausstattung (siehe Formblatt Eigenerklärung Nr. 1 – Vergabeunterlage Nr. 4b)
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Aufträge werden grundsätzlich nur an fachkundige und leistungsfähige (geeignete) Bieter vergeben, sofern diese nicht nach § 123 GWB, § 124 GWB und §128 GWB...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
Aufträge werden grundsätzlich nur an fachkundige und leistungsfähige (geeignete) Bieter vergeben, sofern diese nicht nach § 123 GWB, § 124 GWB und §128 GWB auszuschließen sind.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2018-10-24
15:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2019-03-31 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2018-10-25
15:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren): Die Angebotsöffnung ist nicht öffentlich.
“Für die Bewerbung um den Forschungsauftrag gelten die anliegenden Teilnahmebedingungen.” Körper überprüfen
Name: Bundeskartellamt – Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 228-94990📞
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de📧
Fax: +49 228-9499163 📠
URL: http://www.bundeskartellamt.bund.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten folgende Fristen:
— Einlegung einer Rüge als Voraussetzung für den Nachprüfungsantrag, § 160 Abs. 3 S.1 Nr.1...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten folgende Fristen:
— Einlegung einer Rüge als Voraussetzung für den Nachprüfungsantrag, § 160 Abs. 3 S.1 Nr.1 GWB: innerhalb von 10 Kalendertagen nach Erkennen des Vergabeverstoßes,
— Einlegung eines Nachprüfungsantrages, § 160 Abs. 3 S.1 Nr.4 GWB:
spätestens 15 Tage nach Zurückweisung der Rüge durch den öffentlichen Auftraggeber,
— Feststellung der Unwirksamkeit einer Zuschlagserteilung:
innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bewerber/Bieter durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung.
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Quelle: OJS 2018/S 174-395004 (2018-09-10)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-04-09) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
“FE 06.0118/2018/CGB – Bewertung des Einflusses der Wasserempfindlichkeit von feinen Gesteinskörungen auf die Mörteleigenschaften von Asphaltdeckschichten...”
Kurze Beschreibung
FE 06.0118/2018/CGB – Bewertung des Einflusses der Wasserempfindlichkeit von feinen Gesteinskörungen auf die Mörteleigenschaften von Asphaltdeckschichten aus Walzasphalt.
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Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 210084.03 💰
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualität
Qualitätskriterium (Gewichtung): 50
Preis (Gewichtung): 50
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2018/S 174-395004
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: Z5sh-FE 06.0118/2018/CGB
Titel:
“FE 06.0118/2018/CGB- Bewertung des Einflusses der Wasserempfindlichkeit von feinen Gesteinskörungen auf die Mörteleigenschaften von Asphaltdeckschichten aus...”
Titel
FE 06.0118/2018/CGB- Bewertung des Einflusses der Wasserempfindlichkeit von feinen Gesteinskörungen auf die Mörteleigenschaften von Asphaltdeckschichten aus Walzasphalt
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Datum des Vertragsabschlusses: 2019-02-18 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 2
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: TU München
Postanschrift: Baumbachstraße 7
Postort: München
Postleitzahl: 81245
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: München, Kreisfreie Stadt🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Geschätzter Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 210084.03 💰
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 0.01 💰
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten folgende Fristen:
— Einlegung einer Rüge als Voraussetzung für den Nachprüfungsantrag, § 160 Abs. 3 S.1 Nr. 1...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten folgende Fristen:
— Einlegung einer Rüge als Voraussetzung für den Nachprüfungsantrag, § 160 Abs. 3 S.1 Nr. 1 GWB: Innerhalb von 10 Kalendertagen nach Erkennen des Vergabeverstoßes,
— Einlegung eines Nachprüfungsantrages, § 160 Abs. 3 S.1 Nr. 4 GWB:
Spätestens 15 Tage nach Zurückweisung der Rüge durch den öffentlichen Auftraggeber.
— Feststellung der Unwirksamkeit einer Zuschlagserteilung:
Innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bewerber/Bieter durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung.
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Quelle: OJS 2019/S 073-173298 (2019-04-09)