FE 06.0118/2018/CGB- Bewertung des Einflusses der Wasserempfindlichkeit von feinen Gesteinskörungen auf die Mörteleigenschaften von Asphaltdeckschichten aus Walzasphalt

Bundesanstalt für Straßenwesen, Referat Z5

FE 06.0118/2018/CGB – Bewertung des Einflusses der Wasserempfindlichkeit von feinen Gesteinskörungen auf die Mörteleigenschaften von Asphaltdeckschichten aus Walzasphalt

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-10-24. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-09-10.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2018-09-10 Auftragsbekanntmachung
2019-04-09 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2018-09-10)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Forschungs- und Entwicklungsdienste und zugehörige Beratung
Referenznummer: Z5sh-FE 06.0118/2018/CGB
Kurze Beschreibung:
FE 06.0118/2018/CGB – Bewertung des Einflusses der Wasserempfindlichkeit von feinen Gesteinskörungen auf die Mörteleigenschaften von Asphaltdeckschichten aus Walzasphalt
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Forschungs- und Entwicklungsdienste und zugehörige Beratung 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Rheinisch-Bergischer Kreis 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Bundesanstalt für Straßenwesen, Referat Z5
Postanschrift: Brüderstraße 53
Postleitzahl: 51427
Postort: Bergisch Gladbach
Kontakt
Internetadresse: http://www.bast.de 🌏
E-Mail: forschungsvergabe@bast.de 📧
URL der Dokumente: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=215458 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2018-09-10 📅
Einreichungsfrist: 2018-10-24 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-09-11 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 174-395004
ABl. S-Ausgabe: 174
Zusätzliche Informationen
Die Angebotsöffnung ist nicht öffentlich.

Objekt
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert: 210084.03 EUR 💰
Kurze Beschreibung:
Die Eigenschaft Wasserempfindlichkeit von feinen Gesteinskörnungen hat einen wesentlichen Einfluss auf die Mörteleigenschaften von Asphaltdeckschichten. Die zurzeit in den EN 13043 verankerten Prüfverfahren ermöglichen jedoch keine adäquate Ansprache der Wasserempfindlichkeit. In früheren Forschungsvorhaben konnte gezeigt werden, das das Schüttel-Abriebverfahren geeignet ist, die Wasserempfindlichkeit des Sand als auch Fülleranteils von feinen Gesteinskörnungen differenziert zu beschreiben. Diese Ergebnisse haben zu einer Optimierung der Prüfvorschrift und einer Aufnahme in die TL Gestein-StB zur Erfahrungssammlung geführt. Im Moment wird das Verfahren hauptsächlich zur Ermittlung der Gleichmäßigkeit der Sandproduktion bzw. Produktionssteuerung eingesetzt. Umfangreiche Datensammlungen der FGSV haben gezeigt, dass die Prüfergebnisse eine Gesteinsabhängigkeit zeigen, die weiter untersucht werden soll.
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Ziel des Forschungsvorhabens ist es einen Bewertungshintergrund für das Schüttel-Abriebverfahren zur Beurteilung der Wasserempfindlichkeit von feinen Gesteinskörnungen zu erarbeiten. Daraus können dann Kategorien zur Eingruppierung der feinen Gesteinskörnungen für das Regelwerk abgeleitet werden. Mit diesem Bewertungshintergrund und den in einem Ringversuch bestimmten Präzisionsdaten, soll das Prüfverfahren in den Europäischen Normen verankert werden. Der Nutzen besteht darin, dass zum einen die Hersteller von Asphalt die Möglichkeit haben, Sande für Walzasphalt praxisgerecht miteinander zu vergleichen und die für den jeweiligen Anwendungszweck günstigsten Gemische auszuwählen. Zum anderen können die Produzenten der Gesteinskörnungen die Aufbereitung zielgerichteter gestalten. Durch eine zuverlässige Bewertung der Eigenschaft Wasserempfindlichkeit wird die Qualität der Asphaltdeckschichten verbessert.
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Geschätzter Wert ohne MwSt: 210084.03 EUR 💰
Dauer: 999 Monate
Beschreibung der Verlängerungen: Die Laufzeit des Vertrages ist anzubieten.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Mindeststandards:
— Eine aktuelle Bankerklärung (nicht älter als drei Monate nach Ausstellungsdatum),
Körperschaften des öffentlichen Rechts können die finanzielle Leistungsfähigkeit durch eine Eigenerklärung nachweisen
und
— ein aktueller Nachweis über eine bestehende Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung für Personen-, Vermögens- und Sachschäden, die über die Gesamtlaufzeit des Forschungsvorhabens Gültigkeit besitzt oder eine Eigenerklärung, in der der Bieter bestätigt, dass er sich im Fall der Zuschlagserteilung dazu verpflichtet, eine Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung im o. g. Sinne abzuschließen und den entsprechenden Nachweis vorzulegen.
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Körperschaften des öffentlichen Rechts können den Rechtsstatus durch eine Eigenerklärung nachweisen.
Anforderung/Nachzuweisen durch (Referenzliste bzw. Eigenerklärung)
Fachkunde: der Forschungsnehmer muss Erfahrungen bei der Organisation und Durchführung von Versuchen mit dem Schüttel-Abriebverfahren nachweisen./Mindestens ein Projekt in Form der Referenzliste Nr. 1 mit Angabe zum Projekt/Titel, zur Projektlaufzeit, zum Auftragswert und Auftraggeber aus den letzten 5 Jahren (siehe Formblatt Referenzliste Nr. 1 – Vergabeunterlage Nr. 4a)
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Technische Ausstattung: der Forschungsnehmer muss, da für die Bearbeitung des Forschungsprojektes die Geräte zur Durchführung des Schüttel-Abriebverfahrens gemäß TP Gestein StB, Teil 6.6.3 zwingend erforderlich sind, die in der TP Gestein StB, Teil 6.6.3 benannten Geräte zum angebotenen Leistungszeitpunkt (hier: Auftragsausführung bis zum Abschluss/Zielerreichung des FE-Projektes – FE 06.0118/2018/CGB) zu Verfügung stellen und fachkundig einsetzen. / Zwingend Eigenerklärung Nr. 1 zur Verfügbarkeit und fachkundigem Einsatz der geforderten technischen Ausstattung (siehe Formblatt Eigenerklärung Nr. 1 – Vergabeunterlage Nr. 4b)
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Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Aufträge werden grundsätzlich nur an fachkundige und leistungsfähige (geeignete) Bieter vergeben, sofern diese nicht nach § 123 GWB, § 124 GWB und §128 GWB auszuschließen sind.

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 15:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2019-03-31 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2018-10-25 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 15:00
Zusätzliche Informationen: Die Angebotsöffnung ist nicht öffentlich.

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Dokumente URL: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=215458 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
Für die Bewerbung um den Forschungsauftrag gelten die anliegenden Teilnahmebedingungen.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Bundeskartellamt – Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 228-94990 📞
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de 📧
Fax: +49 228-9499163 📠
Internetadresse: http://www.bundeskartellamt.bund.de 🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten folgende Fristen:
— Einlegung einer Rüge als Voraussetzung für den Nachprüfungsantrag, § 160 Abs. 3 S.1 Nr.1 GWB: innerhalb von 10 Kalendertagen nach Erkennen des Vergabeverstoßes,
— Einlegung eines Nachprüfungsantrages, § 160 Abs. 3 S.1 Nr.4 GWB:
spätestens 15 Tage nach Zurückweisung der Rüge durch den öffentlichen Auftraggeber,
— Feststellung der Unwirksamkeit einer Zuschlagserteilung:
innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bewerber/Bieter durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung.
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Quelle: OJS 2018/S 174-395004 (2018-09-10)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-04-09)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
FE 06.0118/2018/CGB – Bewertung des Einflusses der Wasserempfindlichkeit von feinen Gesteinskörungen auf die Mörteleigenschaften von Asphaltdeckschichten aus Walzasphalt.
Gesamtwert des Auftrags: 210084.03 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2019-04-09 📅
Veröffentlichungsdatum: 2019-04-12 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2019/S 073-173298
Verweist auf Bekanntmachung: 2018/S 174-395004
ABl. S-Ausgabe: 73

Verfahren
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualität
Qualitätskriterium (Gewichtung): 50
Preis (Gewichtung): 50

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-02-18 📅
Name: TU München
Postanschrift: Baumbachstraße 7
Postort: München
Postleitzahl: 81245
Land: Deutschland 🇩🇪
München, Kreisfreie Stadt 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
— Einlegung einer Rüge als Voraussetzung für den Nachprüfungsantrag, § 160 Abs. 3 S.1 Nr. 1 GWB: Innerhalb von 10 Kalendertagen nach Erkennen des Vergabeverstoßes,
— Einlegung eines Nachprüfungsantrages, § 160 Abs. 3 S.1 Nr. 4 GWB:
Spätestens 15 Tage nach Zurückweisung der Rüge durch den öffentlichen Auftraggeber.
Innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bewerber/Bieter durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2019/S 073-173298 (2019-04-09)