Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“FE 07.0294/2017/EGB Widerstand gegen bleibende Verformungen und Kälteeigenschaften – Ermittlung der Präzision in Ringversuchen
Z5kä-FE 07.0294/2017/EGB”
Produkte/Dienstleistungen: Forschungs- und Entwicklungsdienste und zugehörige Beratung📦
Kurze Beschreibung:
“FE 07.0294/2017/EGB Widerstand gegen bleibende Verformungen und Kälteeigenschaften – Ermittlung der Präszision in Ringversuchen”
Geschätzter Wert ohne MwSt: EUR 268907.56 💰
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Ort der Leistung: Rheinisch-Bergischer Kreis🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Erfüllungsort: Bergisch Gladbach
Beschreibung der Beschaffung:
“Die Prüfverfahren zur Ansprache des Widerstands gegen bleibende Verformungen von Asphalt (Einaxialer Druck-Schwellversuch und Dynamischer...”
Beschreibung der Beschaffung
Die Prüfverfahren zur Ansprache des Widerstands gegen bleibende Verformungen von Asphalt (Einaxialer Druck-Schwellversuch und Dynamischer Stempeleindringversuch) und zur Ansprache der Kälteeigenschaften von Asphalt (Einaxialer Zugversuch (UTST) und Abkühlversuch (TSRST)) sind seit vielen Jahren bekannt. Die Verfahren sind in den DIN EN 12697-25 und den TP Asphalt-StB, Teil 25 A 1 und B 1 sowie den DIN EN 12697-46 und den TP Asphalt-StB, Teil 46 beschrieben. Bislang wurden noch keine Ringversuche durchgeführt, so dass die Präzision noch unbekannt ist. Deshalb sind diese für Kontrollprüfungen oder andere Anwendungsfälle mit vertragsrechtlichem Hintergrund jedoch nur eingeschränkt anwendbar.
Im Rahmen von Ringversuchen ist die Präzision der Prüfverfahren zu ermitteln.
Gegenstand des vorliegenden Forschungsvorhabens sind Ringversuche zur Ermittlung der Kennwerte für die Genauigkeit (Richtigkeit und Präzision) gemäß des „Merkblattes über die statistische Auswertung von Prüfergebnissen“ der FGSV. Zur Sicherstellung der Funktionsfähigkeit der zum Einsatz kommenden Prüfmaschinen sind diese im Vorfeld der Ringversuche einer Kalibrierung und Systemprüfung zu unterziehen („Geräteaudit“). Erst mit einer nachweislich erfolgreichen Teilnahme darf die jeweilige Prüfstelle am Ringversuch teilnehmen.
Im Rahmen der Ringversuche sind für die TP Asphalt-StB, Teil 25 A 1 5 Gussasphalte und für die TP Asphalt-StB, Teil 25 B 1 5 Walzasphalte zu untersuchen. Für den Ringversuch der TP Asphalt-StB, Teil 46 sind ebenfalls 5 Mischgüter zu untersuchen. Die Mischgüter sollen so ausgewählt werden, dass unterschiedliche Messniveaus zu erwarten sind.
Es wird angestrebt, mindestens 12 Prüfstellen je Versuchstyp am Ringversuch zu beteiligen. Je Prüfstelle sind mindestens 2 Ergebnisse je Messniveau zu ermitteln.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert ohne MwSt: EUR 268907.56 💰
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Beschreibung
Dauer: 999
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen: Die Laufzeit des Vertrages ist anzubieten.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
“Wirtschaftliche Leistungsfähigkeit
— Eine aktuelle Bankerklärung (nicht älter als 3 Monate nach Ausstellungsdatum), Körperschaften des öffentlichen Rechts...”
Wirtschaftliche Leistungsfähigkeit
— Eine aktuelle Bankerklärung (nicht älter als 3 Monate nach Ausstellungsdatum), Körperschaften des öffentlichen Rechts können die finanzielle Leistungsfähigkeit durch eine Eigenerklärung nachweisen und
— ein aktueller Nachweis über eine bestehende Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung für Personen-, Vermögens- und Sachschäden, die über die Gesamtlaufzeit des Forschungsvorhabens Gültigkeit besitzt oder eine Eigenerklärung, in der der Bieter bestätigt, dass er sich im Fall der Zuschlagserteilung dazu verpflichtet, eine Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung im o. g. Sinne abzuschließen und den entsprechenden Nachweis vorzulegen.
Körperschaften des öffentlichen Rechts können den Rechtsstatus durch eine Eigenerklärung nachweisen.
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Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten):
“Nr./Anforderung – Nachzuweisen durch (Referenzliste bzw. Eigenerklärung)
1) Fachkunde und Erfahrung/ Referenzleistungen
Erfahrung und Kenntnisse im...”
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten)
Nr./Anforderung – Nachzuweisen durch (Referenzliste bzw. Eigenerklärung)
1) Fachkunde und Erfahrung/ Referenzleistungen
Erfahrung und Kenntnisse im Erstellen wissenschaftlicher Berichte und Dokumentationen von komplexen Sachverhalten mindestens ein Referenzprojekt aus den letzten 5 Jahren (einzutragen in die Referenzliste zu Anforderung Nr. 1).
2) Fachkunde und Erfahrung/ Referenzleistungen
Erfahrung und Kenntnisse in der Durchführung von Versuchen gemäß TP Asphalt-StB, Teil 25 A 1 und 25 B 1 mindestens ein Referenzprojekt aus den letzten 5 Jahren (einzutragen in die Referenzliste zu Anforderung Nr. 2).
3) Fachkunde und Erfahrung/ Referenzleistungen
Erfahrung und Kenntnisse in der Durchführung von Versuchen gemäß TP Asphalt-StB, Teil 46 mindestens ein Referenzprojekt aus den letzten 5 Jahren (einzutragen in die Referenzliste zu Anforderung Nr. 3).
4) Fachkunde und Erfahrung/ Referenzleistungen
Erfahrung und Kenntnisse in der Anwendung statistischer Verfahren zur Auswertung von Prüfergebnissen mindestens ein Referenzprojekt aus den letzten 5 Jahren (einzutragen in die Referenzliste zu Anforderung Nr. 4).
5) Fachkunde und Erfahrung/ Referenzleistungen
Erfahrung und Kenntnisse auf dem Gebiet der Qualitätssicherung von Performance-Prüfungen im Asphaltstraßenbau und auf dem Gebiet der Mess- und Prüftechnik mindestens ein Referenzprojekt aus den letzten 5 Jahren (einzutragen in die Referenzliste zu Anforderung Nr. 5).
6) Technische Ausstattung
Gerät(e) zur Durchführung von Versuchen gemäß TP Asphalt-StB, Teil 25 A 1 und 25 B 1 Eigenerklärung über die Verfügbarkeit der Ausstattung (Bezugszeitpunkt für die Erklärung: Auftragsausführung).
7) Technische Ausstattung
Gerät(e) zur Durchführung von Versuchen gemäß TP Asphalt-StB, Teil 46 Eigenerklärung über die Verfügbarkeit der Ausstattung (Bezugszeitpunkt für die Erklärung: Auftragsausführung).
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Aufträge werden gründsätzlich nur an fachkundige und leistungsfähige (geeignete) Bieter vergeben, sofern diese nicht nach § 123 GWB, 124 GWB und § 128 GWB...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
Aufträge werden gründsätzlich nur an fachkundige und leistungsfähige (geeignete) Bieter vergeben, sofern diese nicht nach § 123 GWB, 124 GWB und § 128 GWB auszuschließen sind.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2018-12-05
15:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2019-02-28 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2018-12-06
15:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): Bergisch Gladbach
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren): Die Angebotsöffnung ist nicht öffentlich.
“Für die Bewerbung um den Forschungsauftrag gelten die anliegenden Teilnahmebedingungen.” Körper überprüfen
Name: Bundeskartellamt – Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 228-94990📞
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de📧
Fax: +49 228-9499163 📠
URL: http://www.bundeskartellamt.bund.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten folgende Fristen:
— Einlegung einer Rüge als Voraussetzung für den Nachprüfungsantrag, § 160 Abs. 3 S.1 Nr.1...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten folgende Fristen:
— Einlegung einer Rüge als Voraussetzung für den Nachprüfungsantrag, § 160 Abs. 3 S.1 Nr.1 GWB: Innerhalb von 10 Kalendertagen nach Erkennen des Vergabeverstoßes,
— Einlegung eines Nachprüfungsantrages, § 160 Abs. 3 S.1 Nr.4 GWB:
spätestens 15 Tage nach Zurückweisung der Rüge durch den öffentlichen Auftraggeber.
— Feststellung der Unwirksamkeit einer Zuschlagserteilung:
Innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bewerber/Bieter durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung.
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Quelle: OJS 2018/S 198-448618 (2018-10-11)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-04-03) Objekt Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Die Prüfverfahren zur Ansprache des Widerstands gegen bleibende Verformungen von Asphalt (Einaxialer Druck-Schwellversuch und Dynamischer...”
Beschreibung der Beschaffung
Die Prüfverfahren zur Ansprache des Widerstands gegen bleibende Verformungen von Asphalt (Einaxialer Druck-Schwellversuch und Dynamischer Stempeleindringversuch) und zur Ansprache der Kälteeigenschaften von Asphalt (Einaxialer Zugversuch (UTST) und Abkühlversuch (TSRST)) sind seit vielen Jahren bekannt. Die Verfahren sind in den DIN EN 12697-25 und den TP Asphalt-StB, Teil 25 A 1 und B 1 sowie den DIN EN 12697-46 und den TP Asphalt-StB, Teil 46 beschrieben. Bislang wurden noch keine Ringversuche durchgeführt, so dass die Präzision noch unbekannt ist. Deshalb sind diese für Kontrollprüfungen oder andere Anwendungsfälle mit vertragsrechtlichem Hintergrund jedoch nur eingeschränkt anwendbar.
Im Rahmen von Ringversuchen ist die Präzision der Prüfverfahren zu ermitteln.
Gegenstand des vorliegenden Forschungsvorhabens sind Ringversuche zur Ermittlung der Kennwerte für die Genauigkeit (Richtigkeit und Präzision) gemäß des „Merkblattes über die statistische Auswertung von Prüfergebnissen“ der FGSV. Zur Sicherstellung der Funktionsfähigkeit der zum Einsatz kommenden Prüfmaschinen sind diese im Vorfeld der Ringversuche einer Kalibrierung und Systemprüfung zu unterziehen („Geräteaudit“). Erst mit einer nachweislich erfolgreichen Teilnahme darf die jeweilige Prüfstelle am Ringversuch teilnehmen.
Im Rahmen der Ringversuche sind für die TP Asphalt-StB, Teil 25 A 1 fünf Gussasphalte und für die TP Asphalt-StB, Teil 25 B 1 fünf Walzasphalte zu untersuchen. Für den Ringversuch der TP Asphalt-StB, Teil 46 sind ebenfalls fünf Mischgüter zu untersuchen. Die Mischgüter sollen so ausgewählt werden, dass unterschiedliche Messniveaus zu erwarten sind.
Es wird angestrebt, mindestens 12 Prüfstellen je Versuchstyp am Ringversuch zu beteiligen. Je Prüfstelle sind mindestens zwei Ergebnisse je Messniveau zu ermitteln.
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2018/S 198-448618
Auftragsvergabe
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Vertragsnummer: Z5kä-FE 07.0294/2017/EGB
Titel:
“FE 07.0294/2017/EGB Widerstand gegen bleibende Verformungen und Kälteeigenschaften – Ermittlung der Präzision in Ringversuchen” Informationen über nicht gewährte Zuschüsse
Es sind keine Angebote oder Teilnahmeanträge eingegangen oder alle wurden abgelehnt
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten folgende Fristen:
— Einlegung einer Rüge als Voraussetzung für den Nachprüfungsantrag, § 160 Abs. 3 S.1 Nr. 1...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten folgende Fristen:
— Einlegung einer Rüge als Voraussetzung für den Nachprüfungsantrag, § 160 Abs. 3 S.1 Nr. 1 GWB: Innerhalb von 10 Kalendertagen nach Erkennen des Vergabeverstoßes,
— Einlegung eines Nachprüfungsantrages, § 160 Abs. 3 S.1 Nr. 4 GWB:
Spätestens 15 Tage nach Zurückweisung der Rüge durch den öffentlichen Auftraggeber.
— Feststellung der Unwirksamkeit einer Zuschlagserteilung:
Innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bewerber/Bieter durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung.
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Quelle: OJS 2019/S 069-162790 (2019-04-03)