FE 07.0299/2018/LGB – Gebrauchsverhalten von Heißasphalt mit Asphaltgranulat unterschiedlicher Art und Menge sowie Ableitung eines einfachen Performance-Kriteriums
FE 07.0299/2018/LGB – Gebrauchsverhalten von Heißasphalt mit Asphaltgranulat unterschiedlicher Art und Menge sowie Ableitung eines einfachen Performance-Kriteriums
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-12-18.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-10-24.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“FE 07.0299/2018/LGB – Gebrauchsverhalten von Heißasphalt mit Asphaltgranulat unterschiedlicher Art und Menge sowie Ableitung eines einfachen...”
Titel
FE 07.0299/2018/LGB – Gebrauchsverhalten von Heißasphalt mit Asphaltgranulat unterschiedlicher Art und Menge sowie Ableitung eines einfachen Performance-Kriteriums
Z5kä - FE 07.0299/2018/LGB
FE 07.0299/2018/LGB – Gebrauchsverhalten von Heißasphalt mit Asphaltgranulat unterschiedlicher Art und Menge sowie Ableitung eines einfachen Performance-Kriteriums
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Geschätzter Wert ohne MwSt: EUR 252100.84 💰
1️⃣
Ort der Leistung: Rheinisch-Bergischer Kreis🏙️
Beschreibung der Beschaffung:
“Die bisherige Forschung und die Praxis zur Wiederverwendung von Asphalt haben gezeigt, dass bei sorgfältigem Asphaltgranulat-Management eine...”
Beschreibung der Beschaffung
Die bisherige Forschung und die Praxis zur Wiederverwendung von Asphalt haben gezeigt, dass bei sorgfältigem Asphaltgranulat-Management eine Wiederverwendung auf hohem Niveau der Wertschöpfung möglich ist. Von unterschiedlichen Forschungsstellen wurden sogar Vorteile bei der Kälteflexibilität, den Verdichtungseigenschaften und punktuell auch bei den Ermüdungseigenschaften festgestellt. Eine Ursache für diese Verbesserung der Kälte- und Ermüdungseigenschaften wird im Zusammenhang mit der Dominanz des im Regelfall weicheren Zugabebitumens gesehen: Das Asphaltgranulatstück bzw. das Mörtelkonglomerat wird beim Mischprozess nicht vollständig aufgeschlossen, was zu einer unvollständigen Vermischung des neuen und „alten“ Bitumens, bzw. der neuen und „alten“ insbesondere feinen Gesteinskörnungen und des Füllers und zu einer Umhüllung des Asphaltgranulatstücks mit dem neuen Bitumen führen kann. Die variierenden Ermüdungseigenschaften – mal begünstigt, mal indifferent und mal verschlechtert – sind im Zusammenhang mit der Art und Menge des Asphaltgranulats und der Mischdauer zu sehen und sind bisher nicht zielsicher vorherzusagen. Auch die meist verbesserte Verformungsbeständigkeit kann mit dem o. g. beschriebenen Effekt der Doppelumhüllung nicht begründet sondern eher infrage gestellt werden.
Das Ziel des Forschungsprojektes ist eine zielsichere Beurteilung des Einflusses der Zugabe von Asphaltgranulat nach Art, Menge und Mischdauer auf die Ermüdungseigenschaft und auch auf die Kälteflexibilität. Dabei ist auch die Intensität des Aufschlusses des Asphaltgranulates zu untersuchen.
Zweifel an der Wiederverwendung mit der Begründung einer zweifelhaften Asphaltperformance müssen konsequent beseitigt werden.
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Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert ohne MwSt: EUR 252100.84 💰
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Beschreibung
Dauer: 999
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen: Die Laufzeit des Vertrages ist anzubieten.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
“— Eine aktuelle Bankerklärung (nicht älter als drei Monate nach Ausstellungsdatum), Körperschaften des öffentlichen Rechts können die finanzielle...”
— Eine aktuelle Bankerklärung (nicht älter als drei Monate nach Ausstellungsdatum), Körperschaften des öffentlichen Rechts können die finanzielle Leistungsfähigkeit durch eine Eigenerklärung nachweisen und
— ein aktueller Nachweis über eine bestehende Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung für Personen-, Vermögens- und Sachschäden, die über die Gesamtlaufzeit des Forschungsvorhabens Gültigkeit besitzt oder eine Eigenerklärung, in der der Bieter bestätigt, dass er sich im Fall der Zuschlagserteilung dazu verpflichtet, eine Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung im o. g. Sinne abzuschließen und den entsprechenden Nachweis vorzulegen.
Körperschaften des öffentlichen Rechts können den Rechtsstatus durch eine Eigenerklärung nachweisen
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Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten):
“Nr. 1 Erfahrungen und Kenntnisse bei der Organisation und Durchführung von Zug- und Abkühlversuchen gemäß TP Asphalt-StB, Teil 46.
Nachzuweisen durch...”
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten)
Nr. 1 Erfahrungen und Kenntnisse bei der Organisation und Durchführung von Zug- und Abkühlversuchen gemäß TP Asphalt-StB, Teil 46.
Nachzuweisen durch mindestens ein Referenzprojekt aus den letzten 5 Jahren (einzutragen in die Referenzliste zu Anforderung Nr. 1)
Nr. 2 Erfahrungen und Kenntnisse bei der Organisation und Durchführung von Ermüdungsversuchen gemäß TP Asphalt-StB, Teil 24 und Versuchen zur Bestimmung der Steifigkeit gemäß TP Asphalt-StB, Teil 26.
Nachzuweisen durch mindestens ein Referenzprojekt aus den letzten 5 Jahren (einzutragen in die Referenzliste zu Anforderung Nr. 2)
Nr. 3 Technische Ausstattung Gerät(e) zur Durchführung von Versuchen gemäß TP Asphalt-StB, Teil 46.
Nachzuweisen durch Eigenerklärung über die Verfügbarkeit der Ausstattung und Vorlage eines Nachweises zur Prüfmittelüberwachung. (Bezugszeitpunkt für die Erklärung: Auftragsausführung)
Nr. 4 Technische Ausstattung
Gerät(e) zur Durchführung von Versuchen gemäß TP Asphalt-StB, Teil 24 und Versuchen gemäß TP Asphalt-StB, Teil 26.
Nachzuweisen durch Eigenerklärung über die Verfügbarkeit der Ausstattung und Vorlage eines Nachweises zur Prüfmittelüberwachung. (Bezugszeitpunkt für die Erklärung: Auftragsausführung)
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Aufträge werden grundsätzlich nur an fachkundige und leistungsfähige (geeignete) Bieter vergeben, sofern diese nicht nach § 123 GWB, § 124 GWB und § 128 GWB...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
Aufträge werden grundsätzlich nur an fachkundige und leistungsfähige (geeignete) Bieter vergeben, sofern diese nicht nach § 123 GWB, § 124 GWB und § 128 GWB auszuschließen sind.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2018-12-18
15:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2019-03-31 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2018-12-19
15:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren): Die Angebotsöffnung ist nicht öffentlich.
“Für die Bewerbung um den Forschungsauftrag gelten die anliegenden Teilnahmebedingungen.” Körper überprüfen
Name: Bundeskartellamt – Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 228-94990📞
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de📧
Fax: +49 228-9499163 📠
URL: http://www.bundeskartellamt.bund.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten folgende Fristen:
— Einlegung einer Rüge als Voraussetzung für den Nachprüfungsantrag, § 160 Abs. 3 S.1 Nr.1...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten folgende Fristen:
— Einlegung einer Rüge als Voraussetzung für den Nachprüfungsantrag, § 160 Abs. 3 S.1 Nr.1 GWB: Innerhalb von 10 Kalendertagen nach Erkennen des Vergabeverstoßes,
— Einlegung eines Nachprüfungsantrages, § 160 Abs. 3 S.1 Nr.4 GWB: spätestens 15 Tage nach Zurückweisung der Rüge durch den öffentlichen Auftraggeber,
— Feststellung der Unwirksamkeit einer Zuschlagserteilung:
Innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bewerber/Bieter durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung.
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Quelle: OJS 2018/S 207-472638 (2018-10-24)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-05-13) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“FE 07.0299/2018/LGB - Gebrauchsverhalten von Heißasphalt mit Asphaltgranulat unterschiedlicher Art und Menge sowie Ableitung eines einfachen...”
Titel
FE 07.0299/2018/LGB - Gebrauchsverhalten von Heißasphalt mit Asphaltgranulat unterschiedlicher Art und Menge sowie Ableitung eines einfachen Performance-Kriteriums
Z5kä - FE 07.0299/2018/LGB
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Kurze Beschreibung:
“FE 07.0299/2018/LGB - Gebrauchsverhalten von Heißasphalt mit Asphaltgranulat unterschiedlicher Art und Menge sowie Ableitung eines einfachen Performance-Kriteriums.”
Kurze Beschreibung
FE 07.0299/2018/LGB - Gebrauchsverhalten von Heißasphalt mit Asphaltgranulat unterschiedlicher Art und Menge sowie Ableitung eines einfachen Performance-Kriteriums.
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Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 252100.84 💰
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Die bisherige Forschung und die Praxis zur Wiederverwendung von Asphalt haben gezeigt, dass bei sorgfältigem Asphaltgranulat-Management eine...”
Beschreibung der Beschaffung
Die bisherige Forschung und die Praxis zur Wiederverwendung von Asphalt haben gezeigt, dass bei sorgfältigem Asphaltgranulat-Management eine Wiederverwendung auf hohem Niveau der Wertschöpfung möglich ist. Von unterschiedlichen Forschungsstellen wurden sogar Vorteile bei der Kälteflexibilität, den Verdichtungseigenschaften und punktuell auch bei den Ermüdungseigenschaften festgestellt. Eine Ursache für diese Verbesserung der Kälte- und Ermüdungseigenschaften wird im Zusammenhang mit der Dominanz des im Regelfall weicheren Zugabebitumens gesehen: Das Asphaltgranulatstück bzw. das Mörtelkonglomerat wird beim Mischprozess nicht vollständig aufgeschlossen, was zu einer unvollständigen Vermischung des neuen und „alten“ Bitumens, bzw. der neuen und „alten“ insbesondere feinen Gesteinskörnungen und des Füllers und zu einer Umhüllung des Asphaltgranulatstücks mit dem neuen Bitumen führen kann. Die variierenden Ermüdungseigenschaften - mal begünstigt, mal indifferent und mal verschlechtert - sind im Zusammenhang mit der Art und Menge des Asphaltgranulats und der Mischdauer zu sehen und sind bisher nicht zielsicher vorherzusagen. Auch die meist verbesserte Verformungsbeständigkeit kann mit dem o. g. beschriebenen Effekt der Doppelumhüllung nicht begründet sondern eher infrage gestellt werden.
Das Ziel des Forschungsprojektes ist eine zielsichere Beurteilung des Einflusses der Zugabe von Asphaltgranulat nach Art, Menge und Mischdauer auf die Ermüdungseigenschaft und auch auf die Kälteflexibilität. Dabei ist auch die Intensität des Aufschlusses des Asphaltgranulates zu untersuchen.
Zweifel an der Wiederverwendung mit der Begründung einer zweifelhaften Asphaltperformance müssen konsequent beseitigt werden.
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2018/S 207-472638
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: Z5kä - FE 07.0299/2018/LGB
Titel:
“FE 07.0299/2018/LGB - Gebrauchsverhalten von Heißasphalt mit Asphaltgranulat unterschiedlicher Art und Menge sowie Ableitung eines einfachen Performance-Kriteriums”
Titel
FE 07.0299/2018/LGB - Gebrauchsverhalten von Heißasphalt mit Asphaltgranulat unterschiedlicher Art und Menge sowie Ableitung eines einfachen Performance-Kriteriums
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Datum des Vertragsabschlusses: 2019-04-01 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 5
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 1
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 5
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Ruhr-Universität Bochum
Postanschrift: Universitätsstraße 150
Postort: Bochum
Postleitzahl: 44801
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Bochum, Kreisfreie Stadt🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Geschätzter Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 252100.84 💰
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 0.01 💰
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten folgende Fristen:
— Einlegung einer Rüge als Voraussetzung für den Nachprüfungsantrag, § 160 Abs. 3 S.1 Nr.1...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten folgende Fristen:
— Einlegung einer Rüge als Voraussetzung für den Nachprüfungsantrag, § 160 Abs. 3 S.1 Nr.1 GWB: Innerhalb von 10 Kalendertagen nach Erkennen des Vergabeverstoßes,
— Einlegung eines Nachprüfungsantrages, § 160 Abs. 3 S.1 Nr.4 GWB: Spätestens 15 Tage nach Zurückweisung der Rüge durch den öffentlichen Auftraggeber,
— Feststellung der Unwirksamkeit einer Zuschlagserteilung: Innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bewerber/ Bieter durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung.
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Quelle: OJS 2019/S 093-225466 (2019-05-13)