FE 07.0300/2018/MGB – Untersuchungen zum Schichtenverbund beim Einbau von Walzasphaltschichten und -lagen unter Einsatz eines Straßenfertigers mit integrierter Sprühvorrichtung
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“FE 07.0300/2018/MGB – Untersuchungen zum Schichtenverbund beim Einbau von Walzasphaltschichten und -lagen unter Einsatz eines Straßenfertigers mit...”
Titel
FE 07.0300/2018/MGB – Untersuchungen zum Schichtenverbund beim Einbau von Walzasphaltschichten und -lagen unter Einsatz eines Straßenfertigers mit integrierter Sprühvorrichtung
Z5kä - FE 07.0300/2018/MGB
1️⃣
Ort der Leistung: Rheinisch-Bergischer Kreis🏙️
Beschreibung der Beschaffung:
“Ein anforderungsgerechter Verbund zwischen Asphaltschichten und -lagen, ist eine wesentliche Voraussetzung für eine lange Nutzungsdauer von...”
Beschreibung der Beschaffung
Ein anforderungsgerechter Verbund zwischen Asphaltschichten und -lagen, ist eine wesentliche Voraussetzung für eine lange Nutzungsdauer von Verkehrsflächenbefestigungen aus Asphalt. Die Verklebung wird u. a. durch das gleichmäßige und vollflächige Ansprühen der Unterlage mit einer bitumenhaltigen Emulsion erreicht. Die aufgebrachte Bitumenemulsion muss nach Technischem Regelwerk vor Einbau der Walzasphaltschicht gebrochen und das Emulsionswasser verdunstet sein. Das Ansprühen vor dem Überbauen birgt die Gefahr der Verschmutzung und des Ablösens bzw. Abfahrens vom Bindemittel in beanspruchten Bereichen. Die hierdurch fehlende Verklebung kann sich insbesondere auf die Bereiche der Rollspuren konzentrieren.
Ein Verfahren, diese ungünstigen Einflüsse auf den Schichtenverbund zu reduzieren, ist der Einsatz eines Straßenfertigers mit integrierter Sprühvorrichtung (Sprühfertiger), der bei der Bauweise DSH-V gemäß ZTV BEA-StB angewendet wird. Bei einem Einsatz von Straßenfertigern mit integrierter Sprühvorrichtung ist jedoch sicherzustellen, dass hierdurch keine schädigenden Auswirkungen wie z. B. Blasenbildungen in den einzubauenden Walzasphalten entstehen. Unter welchen Bedingungen ein sich aus Emulsionswasser möglicherweise bildender Wasserdampf entweichen kann bzw. auch bei dicker einzubauenden Asphaltschichten überhaupt entweichen muss, ist nicht bekannt. Unklar ist auch, ob und inwieweit sich Restwasser einer nicht vollständig gebrochenen Bitumenemulsion nachteilig auf die Verdichtung der neuen, konventionellen Asphaltschicht und somit auf den Schichtenverbund auswirkt.
Ziel des Forschungsprojektes ist es, Kriterien für den Einsatz eines Straßenfertigers mit integrierter Sprühvorrichtung für Bauweisen nach ZTV Asphalt-StB bzw. auf gefräster Unterlage zu formulieren.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert ohne MwSt: EUR 168067.23 💰
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Beschreibung
Dauer: 999
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen: Die Laufzeit des Vertrages ist anzubieten.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
“— Eine aktuelle Bankerklärung (nicht älter als drei Monate nach Ausstellungsdatum), Körperschaften des öffentlichen Rechts können die finanzielle...”
— Eine aktuelle Bankerklärung (nicht älter als drei Monate nach Ausstellungsdatum), Körperschaften des öffentlichen Rechts können die finanzielle Leistungsfähigkeit durch eine Eigenerklärung nachweisen,
und
— ein aktueller Nachweis über eine bestehende Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung für Personen-, Vermögens- und Sachschäden, die über die Gesamtlaufzeit des Forschungsvorhabens Gültigkeit besitzt oder eine Eigenerklärung, in der der Bieter bestätigt, dass er sich im Fall der Zuschlagserteilung dazu verpflichtet, eine Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung im o. g. Sinne abzuschließen und den entsprechenden Nachweis vorzulegen.
Körperschaften des öffentlichen Rechts können den Rechtsstatus durch eine Eigenerklärung nachweisen.
Mehr anzeigen
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten):
“Nr. 1 Erfahrungen und Kenntnisse bei der Anlage und Begleitung von Untersuchungsstrecken.
Nachzuweisen durch mindestens ein Referenzprojekt aus den letzten...”
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten)
Nr. 1 Erfahrungen und Kenntnisse bei der Anlage und Begleitung von Untersuchungsstrecken.
Nachzuweisen durch mindestens ein Referenzprojekt aus den letzten 5 Jahren.
(einzutragen in die Referenzliste zu Anforderung Nr. 1)
Nr. 2 Erfahrung und Kenntnisse im Erstellen wissenschaftlicher Berichte und Dokumentationen von komplexen Sachverhalten.
Nachzuweisen durch mindestens ein Referenzprojekt aus den letzten 5 Jahren.
(einzutragen in die Referenzliste zu Anforderung Nr. 2)
Nr. 3 Erfahrungen und Kenntnisse bei der Organisation und Durchführung von Prüfungen zum Schichtenverbund gemäß TP Asphalt-StB, Teil 80.
Nachzuweisen durch mindestens ein Referenzprojekt aus den letzten 5 Jahren.
(einzutragen in die Referenzliste zu Anforderung Nr. 3)
Nr. 4 Gerät(e) zur Durchführung von Versuchen gemäß TP Asphalt-StB, Teil 80.
Eigenerklärung über die Verfügbarkeit der Ausstattung und Vorlage eines Nachweises der Prüfmittelüberwachung.
(Bezugszeitpunkt für die Erklärung: Auftragsausführung)
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Aufträge werden grundsätzlich nur an fachkundige und leistungsfähige (geeignete) Bieter vergeben, sofern diese nicht nach § 123 GWB, § 124 GWB und § 128 GWB...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
Aufträge werden grundsätzlich nur an fachkundige und leistungsfähige (geeignete) Bieter vergeben, sofern diese nicht nach § 123 GWB, § 124 GWB und § 128 GWB auszuschließen sind.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2019-01-31
12:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2019-04-30 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2019-01-31
15:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren): Die Angebotsöffnung ist nicht öffentlich.
“Für die Bewerbung um den Forschungsauftrag gelten die anliegenden Teilnahmebedingungen.” Körper überprüfen
Name: Bundeskartellamt – Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 228-94990📞
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de📧
Fax: +49 228-9499163 📠
URL: http://www.bundeskartellamt.bund.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten folgende Fristen:
— Einlegung einer Rüge als Voraussetzung für den Nachprüfungsantrag, § 160 Abs. 3 S.1 Nr. 1...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten folgende Fristen:
— Einlegung einer Rüge als Voraussetzung für den Nachprüfungsantrag, § 160 Abs. 3 S.1 Nr. 1 GWB: innerhalb von 10 Kalendertagen nach Erkennen des Vergabeverstoßes,
— Einlegung eines Nachprüfungsantrages, § 160 Abs. 3 S.1 Nr.4 GWB: spätestens 15 Tage nach Zurückweisung der Rüge durch den öffentlichen Auftraggeber,
— Feststellung der Unwirksamkeit einer Zuschlagserteilung: innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bewerber/Bieter durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2018/S 213-488495 (2018-11-02)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-05-24) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung: FE 07.0300/2018/MGB.
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 168067.23 💰
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualitätskriterien
Qualitätskriterium (Gewichtung): 50
Preis (Gewichtung): 50
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2018/S 213-488495
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: Z5kä - FE 07.0300/2018/MGB
Titel:
“FE 07.0300/2018/MGB – Untersuchungen zum Schichtenverbund beim Einbau von Walzasphaltschichten und -lagen unter Einsatz eines Straßenfertigers mit...”
Titel
FE 07.0300/2018/MGB – Untersuchungen zum Schichtenverbund beim Einbau von Walzasphaltschichten und -lagen unter Einsatz eines Straßenfertigers mit integrierter Sprühvorrichtung.
Mehr anzeigen
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-04-16 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 2
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Technische Universität Darmstadt
Postanschrift: Karolinenplatz 5
Postort: Darmstadt
Postleitzahl: 64289
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Darmstadt, Kreisfreie Stadt🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Geschätzter Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 168067.23 💰
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 0.01 💰
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten folgende Fristen:
— Einlegung einer Rüge als Voraussetzung für den Nachprüfungsantrag, § 160 Abs. 3 S.1 Nr. 1...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten folgende Fristen:
— Einlegung einer Rüge als Voraussetzung für den Nachprüfungsantrag, § 160 Abs. 3 S.1 Nr. 1 GWB: Innerhalb von 10 Kalendertagen nach Erkennen des Vergabeverstoßes,
— Einlegung eines Nachprüfungsantrages, § 160 Abs. 3 S.1 Nr.4 GWB:
Spätestens 15 Tage nach Zurückweisung der Rüge durch den öffentlichen Auftraggeber.
— Feststellung der Unwirksamkeit einer Zuschlagserteilung:
Innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bewerber/Bieter durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2019/S 102-247993 (2019-05-24)