FE 08.0261/2018/OGB „Horizontales Schleifen von Betondecken“

Bundesanstalt für Straßenwesen, Referat Z5

FE 08.0261/2018/OGB „Horizontales Schleifen von Betondecken“

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-01-29. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-12-17.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2018-12-17 Auftragsbekanntmachung
2019-04-03 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2018-12-17)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Forschungs- und Entwicklungsdienste und zugehörige Beratung
Referenznummer: Z5g-FE 08.0261/2018/OGB
Kurze Beschreibung: FE 08.0261/2018/OGB „Horizontales Schleifen von Betondecken“
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Forschungs- und Entwicklungsdienste und zugehörige Beratung 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Rheinisch-Bergischer Kreis 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Bundesanstalt für Straßenwesen, Referat Z5
Postanschrift: Brüderstraße 53
Postleitzahl: 51427
Postort: Bergisch Gladbach
Kontakt
Internetadresse: http://www.bast.de 🌏
E-Mail: forschungsvergabe@bast.de 📧
URL der Dokumente: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=231537 🌏
URL der Teilnahme: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=231537 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2018-12-17 📅
Einreichungsfrist: 2019-01-29 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-12-21 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 246-564657
ABl. S-Ausgabe: 246
Zusätzliche Informationen
Die Angebotsöffnung ist nicht öffentlich.

Objekt
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert: 193277.31 EUR 💰
Kurze Beschreibung:
Zur Reduktion des Reifen-Fahrbahngeräusches werden Betonfahrbahnoberflächen derzeit i. d. R. mit einer Waschbetontextur ausgeführt. Die allgemeine Beschreibung des Waschbetons erfolgt über die Kenngröße der „mittleren Texturtiefe“. Für die Gewährleistung einer ausreichenden Griffigkeit sowie zum Erreichen der vorgesehenen Lärmpegelminderung ist eine mittlere Texturtiefe von 0,7 ± 0,1 mm anzustreben. Die Profilspitzenanzahl kann zudem Auskunft über die Oberflächenhomogenität sowie über die Kontaktmöglichkeiten zwischen Reifen und Fahrbahn geben. Diese Kenngrößen weisen jedoch bautechnologisch bedingte Streubreiten auf, die zusätzlich durch äußere Einwirkungen beeinflusst werden können. In der Praxis liegen die Profilspitzen einer Waschbetonoberfläche in vertikaler Richtung mehr oder weniger auf unterschiedlichen Niveaus und stellen keine idealen Plateaus dar. Hieraus lässt sich ein Verbesserungspotenzial in der Makrotextur ableiten, welches in einem Niveauausgleich der Profilspitzen und der Ausbildung idealer Höhenplateaus zu sehen ist. Eine Möglichkeit hierfür stellt das horizontale Schleifen durch rotierende, diamantbesetzte Schleifteller dar. Die Grundidee der Optimierung beinhaltet ein präzises Angleichen und Homogenisieren des Höhenniveaus der Fahrbahnoberfläche in einem nachträglichen Arbeitsschritt. Die damit erreichte Oberflächentextur entspricht dadurch zunehmend dem sog. Plateau mit Schluchten. Ein Abschleifen der Gesteinskornspitzen könnte daher ein zusätzliches Lärmminderungspotential der Bauweise bedeuten. Parallel zur Texturoptimierung kann hiermit eine Verbesserung der Griffigkeit erzielt werden. Ziel des Vorhabens ist es zu klären, inwieweit die lärmmindernden Eigenschaften und die Griffigkeit von Waschbetonfahrbahndecken durch horizontales Schleifen verbessert werden können. Ein alternativer lärmmindernder Fahrbahnbelag der Betonbauweise, der sich derzeit im Stadium der Erprobung befindet, stellt der Offenporige Beton dar. Das Horizontalschleifverfahren ist auch hierfür zur Verbesserung der Griffigkeit sowie der akustischen Eigenschaften zu erproben.
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Geschätzter Wert ohne MwSt: 193277.31 EUR 💰
Dauer: 999 Monate
Beschreibung der Verlängerungen: Die Projektlaufzeit ist anzubieten.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Mindeststandards:
Eine aktuelle Bankerklärung (nicht älter als 3 Monate nach Ausstellungsdatum), Körperschaften des öffentlichen Rechts können die finanzielle Leistungsfähigkeit durch eine Eigenerklärung
Nachweisen und
– ein aktueller Nachweis über eine bestehende Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung für Personen-, Vermögens- und Sachschäden, die über die Gesamtlaufzeit des Forschungsvorhabens Gültigkeit besitzt oder eine Eigenerklärung, in der der Bieter bestätigt, dass er sich im Fall der Zuschlagserteilung dazu verpflichtet, eine Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung im o. g. Sinne abzuschließen und den entsprechenden Nachweis vorzulegen.
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Körperschaften des öffentlichen Rechts können den Rechtsstatus durch eine Eigenerklärung nachweisen.
Anforderung nachzuweisen jeweils durch (Referentliste bzw. Eigenerklärung)
— Erfahrung und Kenntnis in der prüftechnischen Ansprache von Betonen im Labor sowie der Ermittlung der Textureigenschaften und Griffigkeit von Betonfahrbahndecken, mind. 1 Referenzprojekt aus den letzten 5 Jahren oder Nachweis entsprech. Mitarbeit bei der Erstellung von Regelwerken (siehe Referenzliste 1),
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— Erfahrung und Kenntnis in der Fachrichtung Straßenbautechnik, insbesondere im Bereich „Fahrbahnoberflächen“, mind. 1 Referenzprojekt aus den letzten 5 Jahren oder Nachweis entsprech.
Mitarbeit bei der Erstellung von Regelwerken (siehe Referenzliste 2),
— Erfahrung im Erstellen wissenschaftlicher Berichte und der Dokumentationen von komplexen ingenieurwissenschaftlichen Sachverhalten, mind. 1 Referenzprojekt aus den letzten 5 Jahren (siehe Referenzliste 3),
— Notwendige technische Ausstattung für die Durchführung des Projektes Eigenerklärung über Verfügbarkeit der Ausstattung (Bezugszeitpunkt: Auftragsausführung).
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Aufträge werden grundsätzlich nur an fachkundige und leistungsfähige (geeignete) Bieter vergeben, sofern diese nicht nach § 123 GWB und § 124 GWB auszuschließen sind.

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 00:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2019-05-31 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2019-01-30 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:00
Ort des Eröffnungstermins: Bergisch Gladbach
Zusätzliche Informationen: Die Angebotsöffnung ist nicht öffentlich.

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Dokumente URL: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=231537 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
Für die Bewerbung um den Forschungsauftrag gelten die anliegenden Teilnahmebedingungen.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Bundeskartellamt – Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 228-94990 📞
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de 📧
Fax: +49 228-9499163 📠
Internetadresse: http://www.bundeskartellamt.bund.de 🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten folgende Fristen:
— Einlegung einer Rüge als Voraussetzung für den Nachprüfungsantrag, § 160 Abs. 3 S.1 Nr.1 GWB: Innerhalb von 10 Kalendertagen nach Erkennen des Vergabeverstoßes,
— Einlegung eines Nachprüfungsantrages, § 160 Abs. 3 S.1 Nr.4 GWB: spätestens 15 Tage nach Zurückweisung der Rüge durch den öffentlichen Auftraggeber,
— Feststellung der Unwirksamkeit einer Zuschlagserteilung: innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bewerber/Bieter durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung.
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Quelle: OJS 2018/S 246-564657 (2018-12-17)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-04-03)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung: FE 08.0261/2018/OGB „Horizontales Schleifen von Betondecken“.
Gesamtwert des Auftrags: 193277.31 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2019-04-03 📅
Veröffentlichungsdatum: 2019-04-08 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2019/S 069-162886
Verweist auf Bekanntmachung: 2018/S 246-564657
ABl. S-Ausgabe: 69

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Zur Reduktion des Reifen-Fahrbahngeräusches werden Betonfahrbahnoberflächen derzeit i. d. R. mit einer Waschbetontextur ausgeführt. Die allgemeine Beschreibung des Waschbetons erfolgt über die Kenngröße der „mittleren Texturtiefe“. Für die Gewährleistung einer ausreichenden Griffigkeit sowie zum Erreichen der vorgesehenen Lärmpegelminderung ist eine mittlere Texturtiefe von 0,7 ± 0,1 mm anzustreben. Die Profilspitzenanzahl kann zudem Auskunft über die Oberflächenhomogenität sowie über die Kontaktmöglichkeiten zwischen Reifen und Fahrbahn geben. Diese Kenngrößen weisen jedoch bautechnologisch bedingte Streubreiten auf, die zusätzlich durch äußere Einwirkungen beeinflusst werden können. In der Praxis liegen die Profilspitzen einer Waschbetonoberfläche in vertikaler Richtung mehr oder weniger auf unterschiedlichen Niveaus und stellen keine idealen Plateaus dar. Hieraus lässt sich ein Verbesserungspotenzial in der Makrotextur ableiten, welches in einem Niveauausgleich der Profilspitzen und der Ausbildung idealer Höhenplateaus zu sehen ist. Eine Möglichkeit hierfür stellt das horizontale Schleifen durch rotierende, diamantbesetzte Schleifteller dar. Die Grundidee der Optimierung beinhaltet ein präzises Angleichen und Homogenisieren des Höhenniveaus der Fahrbahnoberfläche in einem nachträglichen Arbeitsschritt. Die damit erreichte Oberflächentextur entspricht dadurch zunehmend dem sog. Plateau mit Schluchten. Ein Abschleifen der Gesteinskornspitzen könnte daher ein zusätzliches Lärmminderungspotential der Bauweise bedeuten. Parallel zur Texturoptimierung kann hiermit eine Verbesserung der Griffigkeit erzielt werden. Ziel des Vorhabens ist es zu klären, inwieweit die lärmmindernden Eigenschaften und die Griffigkeit von Waschbetonfahrbahndecken durch horizontales Schleifen verbessert werden können. Ein alternativer lärmmindern der Fahrbahnbelag der Betonbauweise, der sich derzeit im Stadium der Erprobung befindet, stellt der Offenporige Beton dar. Das Horizontalschleifverfahren ist auch hierfür zur Verbesserung der Griffigkeit sowie der akustischen Eigenschaften zu erproben.
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Verfahren
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualität
Qualitätskriterium (Gewichtung): 50
Preis (Gewichtung): 50

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-03-26 📅
Name: IWS Messtechnik GmbH
Postanschrift: Karl-Schiller-Straße 6
Postort: Celle
Postleitzahl: 29225
Land: Deutschland 🇩🇪
Celle 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 193 028 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
— Einlegung einer Rüge als Voraussetzung für den Nachprüfungsantrag, § 160 Abs. 3 S.1 Nr.1 GWB: Innerhalb von 10 Kalendertagen nach Erkennen des Vergabeverstoßes.
— Einlegung eines Nachprüfungsantrages, § 160 Abs. 3 S.1 Nr.4 GWB: spätestens 15 Tage nach Zurückweisung der Rüge durch den öffentlichen Auftraggeber.
— Feststellung der Unwirksamkeit einer Zuschlagserteilung: innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bewerber/ Bieter durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung.
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Quelle: OJS 2019/S 069-162886 (2019-04-03)