FE 15.0652/2017/ERB-„Integration der Handlungsanweisungen zur Beurteilung des Ankündigungsverhaltens (Spannungsrisskorrosion) und der Ermüdungssicherheit in die Nachrechnungsrichtlinie“
FE 15.0652/2017/ERB
Integration der „Handlungsanweisung zur Überprüfung und Beurteilung von älteren Brückenbauwerken, die mit vergütetem, spannungssrisskorrosionsgefährdetem Spannstahl erstellt wurden (Handlungsanweisung Spannungsrisskorrosion)“ in die „Richtlinie zur Nachrechnung von Straßenbrücken im Bestand (Nachrechnungsrichtlinie, Ausgabe 05/2011)“
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-12-19.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-10-31.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“FE 15.0652/2017/ERB-„Integration der Handlungsanweisungen zur Beurteilung des Ankündigungsverhaltens (Spannungsrisskorrosion) und der Ermüdungssicherheit in...”
Titel
FE 15.0652/2017/ERB-„Integration der Handlungsanweisungen zur Beurteilung des Ankündigungsverhaltens (Spannungsrisskorrosion) und der Ermüdungssicherheit in die Nachrechnungsrichtlinie“
Z5sä-FE 15.0652/2017/ERB
FE 15.0652/2017/ERB
Integration der „Handlungsanweisung zur Überprüfung und Beurteilung von älteren Brückenbauwerken, die mit vergütetem, spannungssrisskorrosionsgefährdetem Spannstahl erstellt wurden (Handlungsanweisung Spannungsrisskorrosion)“ in die „Richtlinie zur Nachrechnung von Straßenbrücken im Bestand (Nachrechnungsrichtlinie, Ausgabe 05/2011)“
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Geschätzter Wert ohne MwSt: EUR 168067.23 💰
1️⃣
Ort der Leistung: Rheinisch-Bergischer Kreis🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Bergisch Gladbach
Beschreibung der Beschaffung:
“Für die Beurteilung spezieller Problemstellungen bestehender Spannbetonbrücken verweist die Nachrechnungsrichtlinie auf eigenständige...”
Beschreibung der Beschaffung
Für die Beurteilung spezieller Problemstellungen bestehender Spannbetonbrücken verweist die Nachrechnungsrichtlinie auf eigenständige Handlungsanweisungen.
Die „Handlungsanweisung zur Beurteilung der Dauerhaftigkeit vorgespannter Bewehrung von älteren Spannbetonbrücken“ (Erm.) wurde bereits im Jahr 1998 bekannt gegeben. Sie beschreibt erstmals in deutschen Regelwerken einen expliziten Betriebsfestigkeitsnachweis für Betonbrücken. Im Vergleich zum Nachweisformat des DIN Fachberichts 102 bzw. der DIN EN 1992-2 (Nachrechnungsstufe 1) unterscheidet sich das Vorgehen der Handlungsanweisung jedoch in einigen Punkten.
Die „Handlungsanweisung zur Überprüfung und Beurteilung von älteren Brückenbauwerken, die mit vergütetem, spannungsrisskorrosionsgefährdetem Spannstahl erstellt wurden“ (SpRk) wurde 2011 mit der Nachrechnungsrichtlinie bekannt gegeben. Sie beinhaltet Vorgaben für den Nachweis des Ankündigungsverhaltens auf Querschnittsebene und regelt für die Anwendung in Brückenlängsrichtung ein stochastisches Verfahren für den Nachweis des Ankündigungsverhaltens aus Systemebene. Insbesondere für die Bauwerksquerrichtung, in der Risse in weiten Teilen nicht visuell detektierbar sind, kann ein Ankündigungsverhalten mit den derzeitigen Regeln häufig nicht nachgewiesen werden.
Die genannten Handlungsanweisungen und die Nachrechnungsrichtlinie können derzeit nur als völlig voneinander getrennt geltende Regelwerke angewandt werden, da ihnen unterschiedliche Sicherheitsüberlegungen zugrunde liegen.
Mit der Einführung der nächsten Generation der Eurocodes für den Brückenbau sollen diese als einheitliche Bezugsnormen im Hinblick auf Notation, Nachweis- und Sicherheitsformate für die Nachrechnungsrichtlinie dienen. In diesem Zusammenhang sollen die Handlungsanweisungen (SpRk) und (Erm.) überprüft und dem heutigen Stand der Technik angepasst werden, um sie in die Nachrechnungsrichtlinie zu integrieren.
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Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Beschreibung
Dauer: 999
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen: Die Laufzeit des Vertrages ist anzubieten.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“„ — eine aktuelle Bankerklärung (nicht älter als drei Monate nach Ausstellungsdatum), Körperschaften des öffentlichen Rechts können die finanzielle...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
„ — eine aktuelle Bankerklärung (nicht älter als drei Monate nach Ausstellungsdatum), Körperschaften des öffentlichen Rechts können die finanzielle Leistungsfähigkeit durch eine Eigenerklärung nachweisen und
— ein aktueller Nachweis über eine bestehende Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung für Personen-, Vermögens- und Sachschäden, die über die Gesamtlaufzeit des Forschungsvorhabens Gültigkeit besitzt oder eine Eigenerklärung, in der der Bieter bestätigt, dass er sich im Fall der Zuschlagserteilung dazu verpflichtet, eine Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung im o. g. Sinne abzuschließen und den entsprechenden Nachweis vorzulegen.
Körperschaften des öffentlichen Rechts können den Rechtsstatus durch eine Eigenerklärung nachweisen.“
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Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten):
“Anforderung Nachzuweisen durch (Referenzliste bzw. Eigenerklärung)
Erforderlich sind vertiefte Kenntnisse und Erfahrungen in der Nachrechnung bestehender...”
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten)
Anforderung Nachzuweisen durch (Referenzliste bzw. Eigenerklärung)
Erforderlich sind vertiefte Kenntnisse und Erfahrungen in der Nachrechnung bestehender Betonbrücken (insbesondere Spannbetonbrücken in Deutschland).
Davon mindestens 1x Anwendung der Handlungsanweisung „Spannungsrisskorrosion“ und 1x Anwendung der Handlungsanweisung „Ermüdung“. Nachweis durch mindestens 3 Referenzen in den letzten 5 Jahren.
Erforderlich sind vertiefte Kenntnisse und Erfahrungen in Planung, Umsetzung und Ergebnisbewertung von sensorgestützten Überwachungskonzepten
Davon mindestens 1x Anwendung im Bereich von Koppelfugen einer bestehenden Spannbetonbrücke. Nachweis durch mindestens 3 Referenzen gemäß Referenzblatt in den letzten 5 Jahren.
Projektleiter*in und der Hauptbearbeiter*in sind zu benennen. Eigenerklärung
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Aufträge werden grundsätzlich nur an fachkundige und leistungsfähige (geeignete) Bieter vergeben, sofern diese nicht nach § 123 GWB, § 124 GWB und § 128 GWB...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
Aufträge werden grundsätzlich nur an fachkundige und leistungsfähige (geeignete) Bieter vergeben, sofern diese nicht nach § 123 GWB, § 124 GWB und § 128 GWB auszuschließen sind.
Mehr anzeigen Informationen über das für die Ausführung des Auftrags zuständige Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der mit der Ausführung des Auftrags betrauten Mitarbeiter
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2018-12-19
15:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2019-04-30 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2018-12-19
15:30 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren): Die Angebotsöffnung ist nicht öffentlich.
“Für die Bewerbung um den Forschungsauftrag gelten die anliegenden Teilnahmebedingungen” Körper überprüfen
Name: Bundeskartellamt – Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 4922-894990📞
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de📧
Fax: +49 4922-89499163 📠
URL: http://www.bundeskartellamt.bund.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“„Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten folgende Fristen:
— Einlegung einer Rüge als Voraussetzung für den Nachprüfungsantrag, § 160 Abs. 3 S.1 Nr. 1...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
„Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten folgende Fristen:
— Einlegung einer Rüge als Voraussetzung für den Nachprüfungsantrag, § 160 Abs. 3 S.1 Nr. 1 GWB: innerhalb von 10 Kalendertagen nach Erkennen des Vergabeverstoßes,
— Einlegung eines Nachprüfungsantrages, § 160 Abs. 3 S.1 Nr. 4 GWB: spätestens 15 Tage nach Zurückweisung der Rüge durch den öffentlichen Auftraggeber,
— Feststellung der Unwirksamkeit einer Zuschlagserteilung: innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bewerber/Bieter durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung.“
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Quelle: OJS 2018/S 212-485788 (2018-10-31)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-04-11) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
“FE 15.0652/2017/ERB
Integration der „Handlungsanweisung zur Überprüfung und Beurteilung von älteren Brückenbauwerken, die mit vergütetem,...”
Kurze Beschreibung
FE 15.0652/2017/ERB
Integration der „Handlungsanweisung zur Überprüfung und Beurteilung von älteren Brückenbauwerken, die mit vergütetem, spannungssrisskorrosionsgefährdetem Spannstahl erstellt wurden (Handlungsanweisung Spannungsrisskorrosion)“ in die „Richtlinie zur Nachrechnung von Straßenbrücken im Bestand (Nachrechnungsrichtlinie, Ausgabe 05/2011)“.
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Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 168067.23 💰
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualität
Qualitätskriterium (Gewichtung): 50
Preis (Gewichtung): 50
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2018/S 212-485788
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: Z5sä-FE 15.0652/2017/ERB
Titel:
“FE 15.0652/2017/ERB-„Integration der Handlungsanweisungen zur Beurteilung des Ankündigungsverhaltens (Spannungsrisskorrosion) und der Ermüdungssicherheit in...”
Titel
FE 15.0652/2017/ERB-„Integration der Handlungsanweisungen zur Beurteilung des Ankündigungsverhaltens (Spannungsrisskorrosion) und der Ermüdungssicherheit in die Nachrechnungsrichtlinie“.
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Datum des Vertragsabschlusses: 2019-03-05 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 1
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Zilch + Müller Ingenierue GmbH
Postort: München
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: München, Kreisfreie Stadt🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Geschätzter Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 168067.23 💰
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 166386.55 💰
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“„Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten folgende Fristen:
— Einlegung einer Rüge als Voraussetzung für den Nachprüfungsantrag, § 160 Abs. 3 S.1 Nr.1...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
„Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten folgende Fristen:
— Einlegung einer Rüge als Voraussetzung für den Nachprüfungsantrag, § 160 Abs. 3 S.1 Nr.1 GWB: Innerhalb von 10 Kalendertagen nach Erkennen des Vergabeverstoßes,
— Einlegung eines Nachprüfungsantrages, § 160 Abs. 3 S.1 Nr.4 GWB:
Spätestens 15 Tage nach Zurückweisung der Rüge durch den öffentlichen Auftraggeber.
— Feststellung der Unwirksamkeit einer Zuschlagserteilung:
Innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bewerber/ Bieter durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung.“
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Quelle: OJS 2019/S 074-176150 (2019-04-11)