Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten)
Anforderung
1) Erfahrung mit der Organisation, Durchführung, Moderation und Auswertung von Kommunikationsprozessen und Fachworkshops mit unterschiedlichen Entscheidungsträgern. Nachzuweisen durch mindestens ein Projekt aus den letzten 5 Jahren.
Unter Angabe zu: Leistungszeitpunkt, Auftragswert, Auftraggeber
(Diese Anforderung kann auch gesamtheitlich durch die Angabe von mehreren Projekten erfüllt werden) – Siehe Referenzliste 1
2) Kompetenzen bezüglich Verkehrssicherheitsmaßnahmen aus dem Bereich Fahrzeugtechnik.
Nachzuweisen durch mindestens ein Projekt/Kooperation aus den letzten 5 Jahren.
Unter Angabe zu: Leistungszeitpunkt, Auftragswert, Auftraggeber – Siehe Referenzliste 2
3) Kompetenzen bezüglich Verkehrssicherheitsmaßnahmen aus dem Bereich Straßeninfrastruktur.
Nachzuweisen durch mindestens ein Projekt/Kooperation aus den letzten 5 Jahren.
Unter Angabe zu: Leistungszeitpunkt, Auftragswert, Auftraggeber – Siehe Referenzliste 3
4) Kompetenzen bezüglich Verkehrssicherheitsmaßnahmen aus dem Bereich Sicherheitskommunikation, Verkehrsaufklärung, Verkehrserziehung, Verkehrspsychologie oder Verkehrsmedizin.
Nachzuweisen durch mindestens ein Projekt/Kooperation aus den letzten 5 Jahren.
Unter Angabe zu: Leistungszeitpunkt, Auftragswert, Auftraggeber – Siehe Referenzliste 4
5) Kenntnisse der rechtlichen Rahmenbedingungen für den Straßenverkehr.
Nachzuweisen durch mindestens ein Projekt/Kooperation aus den letzten 5 Jahren.
Unter Angabe zu: Leistungszeitpunkt, Auftragswert, Auftraggeber – Siehe Referenzliste 5