Beschreibung der Beschaffung
Das BMVI erteilt der BASt Aufträge zur Erstellung von Expertisen und gutachterlichen Stel-lungnahmen zu verschiedenen Fragestellungen des Themenkomplexes Fahranfängervorbe-reitung (Fahrausbildung, Fahrlehrerausbildung, Fahrerlaubnisprüfung und Maßnahmen für Fahranfänger nach Fahrerlaubniserwerb).
Bei einigen dieser Aufträge kommen aufgrund des Umfangs und der Fragestellungen weder BASt-interne Bearbeitungen noch Vergaben im Rahmen externer Forschungsprojekte in Frage.
Mit dem vorliegenden Rahmenvertrag soll die Möglichkeit geschaffen werden, Expertisen und gutachterliche Stellungnahmen zum o. g. Themenkomplex zeitnah von einer fachlich geeignete Stelle oder eine Gemeinschaft mehrerer fachlich geeigneter Stellen erarbeiten zu lassen.
Zum gegenwärtigen Zeitpunkt stehen 2 Aufträge (Aufruf) zur Bearbeitung an:
1) Die Einordnung des Fahrlehrerberufs in den Deutschen Qualifizierungsrahmen (DQR).
Bei diesem Auftrag soll die Einordnung des kürzlich reformierten Berufs der Fahrlehrerin und des Fahrlehrers in den DQR vorgenommen werden. Der DQR ist ein Instrument zur Einordnung und Vergleichbarkeit beruflicher Qualifikationen des deutschen Bildungssystems. Er definiert acht Niveaus, die den acht Niveaus des Europäischen Qualifikationsrahmens (EQR) zugeordnet werden können.
2) „Leichte Sprache“ in der theoretischen Fahrerlaubnisprüfung.
Vor dem Hintergrund des Leitbildes der Inklusion soll geprüft werden, inwiefern es ohne Verschlechterung der Prüfungsqualität und ohne Einschränkung der Verkehrssicherheit möglich ist, die Fragen der theoretischen Fahrerlaubnisprüfung – getrennt nach Fahrerlaubnisklassen – auch in der „Leichten Sprache“ zur Verfügung zu stellen.
Dabei sollen insbesondere folgende Gesichtspunkte betrachtet werden:
— Was ist genau unter dem Begriff „Leichte Sprache“ zu verstehen?,
— Für welche und wie viele Personen käme eine solche Prüfung in Betracht?,
— Wäre eine Prüfung in „Leichter Sprache“ ebenso valide wie die gegenwärtige Prüfung?,
— Welcher Aufwand würde für die Übersetzung der Fragen und die Durchführung der Prüfung in leichter Sprache entstehen?,
— Gibt es Alternativen?.
In Abstimmung mit der BASt sind abschließende Berichte zu erstellen und vorzulegen.
Mit dem Angebot sind konkrete Angebote für Abruf 1 und Abruf 2 vorzulegen. Die Summe dieser Angebote bilden zusammen den Bewertungspreis (siehe auch Vergabeunterlage).
Finanzielle Abwicklung
Für das Projekt steht ein maximales Gesamtbudget von 200 000,00 EUR inkl. MwSt. zur Verfügung. Die Vergütung erfolgt nach Aufwand bis zur Höhe des maximalen Gesamtbudgets.
Dabei werden
—— angefallene Arbeitsstunden und
—— die Sitzungen pauschal je teilgenommene Person
Vergütet.
Maßgeblich für die Abrechnung sind die Angaben im Preisblatt. Es besteht kein Anspruch auf vollständige Ausschöpfung des Gesamtbudgets.
Kalkulationsvorgaben
Im Preisblatt sind Stundensätze differenziert nach folgenden Kategorien anzugeben:
Kategorie A: Projektleiter, weitere wiss. Leiter
Kategorie B: weitere Wissenschaftler
Kategorie C: wiss. Hilfskräfte, Administration
Die Stundensätze sollen alle weiteren Aufwendungen für Gemeinkosten, Sachkosten, Gewinnzuschläge etc. enthalten.
Die zu kalkulierenden Kosten zu den Sitzungen umfassen je Teilnehmer die Teilnahme an der eintägigen Sitzung sowie die notwendigen Reisekosten. Räumlichkeiten stehen beim AG in Bonn/Berlin/Bergisch Gladbach zur Verfügung, so dass keine Aufwände hierfür kalkuliert werden sollen.
Reisezeiten werden nicht gesondert vergütet. Vor- und Nachbereitungszeiten werden über die Arbeitsstunden abgedeckt.
Zeitrahmen: 4 Jahre