Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“FE 83.0038/2018 — Aufbereitung, Auswertung, Hochrechnung und Fortschreibung der Verkehrsmengendaten im Zuge der SVZ 2016-2020
Z5mü - FE 83.0038/2018”
Produkte/Dienstleistungen: Forschungs- und Entwicklungsdienste und zugehörige Beratung📦
Kurze Beschreibung:
“FE 83.0038/2018
Aufbereitung, Auswertung, Hochrechnung und Fortschreibung der Verkehrsmengendaten im Zuge der SVZ 2016-2020”
Geschätzter Wert ohne MwSt: EUR 285714.28 💰
1️⃣
Ort der Leistung: Rheinisch-Bergischer Kreis🏙️
Beschreibung der Beschaffung:
“Aufbereitung, Auswertung, Hochrechnung und Fortschreibung der Verkehrsmengendaten im Zuge der SVZ 2016 - 2020
Zur Ermittlung der Verkehrsentwicklung und...”
Beschreibung der Beschaffung
Aufbereitung, Auswertung, Hochrechnung und Fortschreibung der Verkehrsmengendaten im Zuge der SVZ 2016 - 2020
Zur Ermittlung der Verkehrsentwicklung und Bereitstellung von Verkehrsstärken auf den Bundesfernstraßen erfolgt eine bundesweite Straßenverkehrszählung (SVZ), die nächste im Jahr 2020. Die Art der Datenerhebung ist vielfältig. So werden die Verkehrsmengendaten auf nahezu allen Abschnitten der Bundesfernstraßen durch automatische Dauerzählstellen (DZ), automatische Seitenradargeräte (TM) oder durch manuelle Zählungen (MZ) erfasst. Wobei die gewonnenen Daten aus den DZ aufgrund ihrer kontinuierlichen Erfassung auch als Hochrechnungsgrundlage für TM und MZ dienen. Gegenstand dieser Leistungsbeschreibung ist die Aufbereitung der Verkehrsmengendaten der Dauerzählstellen in den Jahren 2019/20 sowie die, auf Grundlage der DZ, Hochrechnung der manuellen und temporär gemessenen Zähldaten im Jahr 2020 und die Fortschreibung der, durch Seitenradare gemessenen, Daten der Jahre 2016 - 2019. Die Prüfung auf Vollständigkeit und Plausibilität des Zählstellenverzeichnisses ist in der Vorbereitung von besonderer Bedeutung wie auch die Aktualisierung der Richtlinien. Ferner müssen die Zähldaten von der Erhebung an immer wieder auf Plausibilität geprüft werden. Alle für diese Zwecke verwendeten Algorithmen sind als SQL- oder R-Statements in der BASt-Datenbank zu hinterlegen.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Dauer
Datum des Beginns: 2019-03-01 📅
Datum des Endes: 2022-01-31 📅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
“— Eine aktuelle Bankerklärung (nicht älter als 3 Monate nach Ausstellungsdatum),
Körperschaften des öffentlichen Rechts können die finanzielle...”
— Eine aktuelle Bankerklärung (nicht älter als 3 Monate nach Ausstellungsdatum),
Körperschaften des öffentlichen Rechts können die finanzielle Leistungsfähigkeit durch eine Eigenerklärung nachweisen und
— ein aktueller Nachweis über eine bestehende Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung für Personen-, Vermögens- und Sachschäden, die über die Gesamtlaufzeit des Forschungsvorhabens Gültigkeit besitzt oder eine Eigenerklärung, in der der Bieter bestätigt, dass er sich im Fall der Zuschlagserteilung dazu verpflichtet, eine Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung im o. g. Sinne abzuschließen und den entsprechenden Nachweis vorzulegen.
Körperschaften des öffentlichen Rechts können den Rechtsstatus durch eine Eigenerklärung nachweisen.
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Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten):
“— Kenntnisse und Erfahrungen in der Erfassung und Verarbeitung großer Verkehrsmengendaten z.B. Landes- oder Bundesweit. Nachzuweisen durch mindestens ein...”
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten)
— Kenntnisse und Erfahrungen in der Erfassung und Verarbeitung großer Verkehrsmengendaten z.B. Landes- oder Bundesweit. Nachzuweisen durch mindestens ein Projekt aus den letzten 5 Jahren (Referenzliste 1),
— Kenntnisse und Erfahrungen mit der Hochrechnung von Verkehrsmengendaten an Querschnitten auf das (gesamte) Straßennetz. Nachzuweisen durch mindestens ein Projekt aus den letzten 5 Jahren (Referenzliste 2),
— Kenntnisse und Erfahrung mit der Koordinierung unterschiedlicher Akteure z.B. Bund-Länder-Koordinierung. Nachzuweisen durch mindestens ein Projekt aus den letzten 5 Jahren (Referenzliste 3),
— Vorhandensein von Fachpersonal für die Projektdurchführung. Nachzuweisen durch eine Eigenerklärung über die Qualifikation der Mitarbeiter, des Projektleiters und der Hauptbearbeiter (Eigenerklärung 1).
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Aufträge werden grundsätzlich nur an fachkundige und leistungsfähige (geeignete) Bieter vergeben, sofern diese nicht nach § 123 GWB, § 124 GWB und § 128 GWB...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
Aufträge werden grundsätzlich nur an fachkundige und leistungsfähige (geeignete) Bieter vergeben, sofern diese nicht nach § 123 GWB, § 124 GWB und § 128 GWB auszuschließen sind.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2019-01-31
12:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2019-03-31 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2019-01-31
12:30 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren): Die Angebotsöffnung ist nicht öffentlich.
“Für die Bewerbung um den Forschungsauftrag gelten die anliegenden Teilnahmebedingungen.” Körper überprüfen
Name: Bundeskartellamt – Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 4922-894990📞
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de📧
Fax: +49 4922-89499163 📠
URL: http://www.bundeskartellamt.bund.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten folgende Fristen:
— Einlegung einer Rüge als Voraussetzung für den Nachprüfungsantrag, § 160 Abs. 3 S.1 Nr.1...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten folgende Fristen:
— Einlegung einer Rüge als Voraussetzung für den Nachprüfungsantrag, § 160 Abs. 3 S.1 Nr.1 GWB: Innerhalb von 10 Kalendertagen nach Erkennen des Vergabeverstoßes,
— Einlegung eines Nachprüfungsantrages, § 160 Abs. 3 S.1 Nr.4 GWB:
Spätestens 15 Tage nach Zurückweisung der Rüge durch den öffentlichen Auftraggeber.
— Feststellung der Unwirksamkeit einer Zuschlagserteilung:
Innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bewerber/ Bieter durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung.
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Quelle: OJS 2018/S 246-565038 (2018-12-19)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-03-19) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“FE 83.0038/2018 - Aufbereitung, Auswertung, Hochrechnung und Fortschreibung der Verkehrsmengendaten im Zuge der SVZ 2016-2020
Z5mü - FE 83.0038/2018”
Kurze Beschreibung:
“FE 83.0038/2018
Aufbereitung, Auswertung, Hochrechnung und Fortschreibung der Verkehrsmengendaten im Zuge der SVZ 2016-2020.”
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 285714.28 💰
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Aufbereitung, Auswertung, Hochrechnung und Fortschreibung der Verkehrsmengendaten im Zuge der SVZ 2016 – 2020
Zur Ermittlung der Verkehrsentwicklung und...”
Beschreibung der Beschaffung
Aufbereitung, Auswertung, Hochrechnung und Fortschreibung der Verkehrsmengendaten im Zuge der SVZ 2016 – 2020
Zur Ermittlung der Verkehrsentwicklung und Bereitstellung von Verkehrsstärken auf den Bundesfernstraßen erfolgt eine bundesweite Straßenverkehrszählung (SVZ), die nächste im Jahr 2020. Die Art der Datenerhebung ist vielfältig. So werden die Verkehrsmengendaten auf nahezu allen Abschnitten der Bundesfernstraßen durch automatische Dauerzählstellen (DZ), automatische Seitenradargeräte (TM) oder durch manuelle Zählungen (MZ) erfasst. Wobei die gewonnenen Daten aus den DZ aufgrund ihrer kontinuierlichen Erfassung auch als Hochrechnungsgrundlage für TM und MZ dienen. Gegenstand dieser Leistungsbeschreibung ist die Aufbereitung der Verkehrsmengendaten der Dauerzählstellen in den Jahren 2019/20 sowie die, auf Grundlage der DZ, Hochrechnung der manuellen und temporär gemessenen Zähldaten im Jahr 2020 und die Fortschreibung der, durch Seitenradare gemessenen, Daten der Jahre 2016 – 2019. Die Prüfung auf Vollständigkeit und Plausibilität des Zählstellenverzeichnisses ist in der Vorbereitung von besonderer Bedeutung wie auch die Aktualisierung der Richtlinien. Ferner müssen die Zähldaten von der Erhebung an immer wieder auf Plausibilität geprüft werden. Alle für diese Zwecke verwendeten Algorithmen sind als SQL- oder R-Statements in der BASt-Datenbank zu hinterlegen.
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2018/S 246-565038
Auftragsvergabe
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Vertragsnummer: Z5mü - FE 83.0038/2018
Titel:
“FE 83.0038/2018 – Aufbereitung, Auswertung, Hochrechnung und Fortschreibung der Verkehrsmengendaten im Zuge der SVZ 2016-2020.”
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-02-25 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 2
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: AVISO GmbH
Postanschrift: Am Hasselholz 15
Postort: Aachen
Postleitzahl: 52074
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Städteregion Aachen🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Geschätzter Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 285714.28 💰
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 0.01 💰
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten folgende Fristen:
— Einlegung einer Rüge als Voraussetzung für den Nachprüfungsantrag, § 160 Abs. 3 S.1 Nr. 1...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten folgende Fristen:
— Einlegung einer Rüge als Voraussetzung für den Nachprüfungsantrag, § 160 Abs. 3 S.1 Nr. 1 GWB: Innerhalb von 10 Kalendertagen nach Erkennen des Vergabeverstoßes,
— Einlegung eines Nachprüfungsantrages, § 160 Abs. 3 S.1 Nr.4 GWB:
Spätestens 15 Tage nach Zurückweisung der Rüge durch den öffentlichen Auftraggeber.
— Feststellung der Unwirksamkeit einer Zuschlagserteilung:
Innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bewerber/ Bieter durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung.
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Quelle: OJS 2019/S 057-132175 (2019-03-19)