Mit dem Forschungsvorhaben soll untersucht werden, ob das reiserechtliche Insolvenzsicherungssystem einen effektiven Schutz bewirkt oder ob Änderungen insbesondere hinsichtlich der nach § 651r Abs. 2 S.1 BGB zugelassenen Sicherungsmittel sowie der Möglichkeit einer Haftungsbegrenzung nach § 651r Abs. 3 S. 3 BGB angezeigt sind. Ausgehend von möglichen Änderungen am derzeit bestehenden System sollen schließlich auch denkbare Alternativen in Form eines vollständigen Systemwechsels erörtert werden. Bei der Erörterung und dem Vergleich der verschiedenen Alternativen sollen im Hinblick auf die Effektivität des Insolvenzschutzes auch die tatsächlichen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen und die auf dem Kundengeldabsicherungsmarkt bestehenden Anreize sowie die Auswirkungen auf den Veranstaltermarkt einbezogen und berücksichtigt werden.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-01-31.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-12-14.
Auftragsbekanntmachung (2018-12-14) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Forschungs- und Entwicklungsdienste und zugehörige Beratung
Referenznummer: III 3 - 3003/97 - 33 200/2018
Kurze Beschreibung:
Mit dem Forschungsvorhaben soll untersucht werden, ob das reiserechtliche Insolvenzsicherungssystem einen effektiven Schutz bewirkt oder ob Änderungen insbesondere hinsichtlich der nach § 651r Abs. 2 S.1 BGB zugelassenen Sicherungsmittel sowie der Möglichkeit einer Haftungsbegrenzung nach § 651r Abs. 3 S. 3 BGB angezeigt sind. Ausgehend von möglichen Änderungen am derzeit bestehenden System sollen schließlich auch denkbare Alternativen in Form eines vollständigen Systemwechsels erörtert werden. Bei der Erörterung und dem Vergleich der verschiedenen Alternativen sollen im Hinblick auf die Effektivität des Insolvenzschutzes auch die tatsächlichen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen und die auf dem Kundengeldabsicherungsmarkt bestehenden Anreize sowie die Auswirkungen auf den Veranstaltermarkt einbezogen und berücksichtigt werden.
Mit dem Forschungsvorhaben soll untersucht werden, ob das reiserechtliche Insolvenzsicherungssystem einen effektiven Schutz bewirkt oder ob Änderungen insbesondere hinsichtlich der nach § 651r Abs. 2 S.1 BGB zugelassenen Sicherungsmittel sowie der Möglichkeit einer Haftungsbegrenzung nach § 651r Abs. 3 S. 3 BGB angezeigt sind. Ausgehend von möglichen Änderungen am derzeit bestehenden System sollen schließlich auch denkbare Alternativen in Form eines vollständigen Systemwechsels erörtert werden. Bei der Erörterung und dem Vergleich der verschiedenen Alternativen sollen im Hinblick auf die Effektivität des Insolvenzschutzes auch die tatsächlichen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen und die auf dem Kundengeldabsicherungsmarkt bestehenden Anreize sowie die Auswirkungen auf den Veranstaltermarkt einbezogen und berücksichtigt werden.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Forschungs- und Entwicklungsdienste und zugehörige Beratung📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Berlin🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Objekt Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert: 376 400 EUR 💰
Kurze Beschreibung:
Mit dem Forschungsvorhaben soll untersucht werden, ob das reiserechtliche Insolvenzsicherungssystem einen effektiven Schutz bewirkt oder ob Änderungen insbesondere hinsichtlich der nach § 651r Absatz 2 Satz 1 BGB zugelassenen Sicherungsmittel sowie der Möglichkeit einer Haftungsbegrenzung nach § 651r Absatz 3 Satz 3 BGB angezeigt sind. Ausgehend von möglichen Änderungen am derzeit bestehenden System sollen schließlich auch denkbare Alternativen in Form eines vollständigen Systemwechsels erörtert werden. Bei der Erörterung und dem Vergleich der verschiedenen Alternativen sollen im Hinblick auf die Effektivität des Insolvenzschutzes auch die tatsächlichen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen und die auf dem Kundengeldabsicherungsmarkt bestehenden Anreize sowie die Auswirkungen auf den Veranstaltermarkt einbezogen und berücksichtigt werden. Bei der Durchführung des Forschungsvorhabens soll in einem ersten Schritt der gegenwärtige Insolvenzschutz auf dem Pauschalreisemarkt evaluiert werden. In einem zweiten Schritt ist zu klären, ob das aktuelle reiserechtliche Insolvenzsicherungssystem einen effektiven Schutz zu wirtschaftlich angemessenen Kosten bewirkt. In einem letzten Schritt sind potentielle Veränderungen des derzeitigen Systems zu prüfen, die gegebenenfalls zu einer Steigerung der Effektivität des Insolvenzschutzes führen können.
Mit dem Forschungsvorhaben soll untersucht werden, ob das reiserechtliche Insolvenzsicherungssystem einen effektiven Schutz bewirkt oder ob Änderungen insbesondere hinsichtlich der nach § 651r Absatz 2 Satz 1 BGB zugelassenen Sicherungsmittel sowie der Möglichkeit einer Haftungsbegrenzung nach § 651r Absatz 3 Satz 3 BGB angezeigt sind. Ausgehend von möglichen Änderungen am derzeit bestehenden System sollen schließlich auch denkbare Alternativen in Form eines vollständigen Systemwechsels erörtert werden. Bei der Erörterung und dem Vergleich der verschiedenen Alternativen sollen im Hinblick auf die Effektivität des Insolvenzschutzes auch die tatsächlichen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen und die auf dem Kundengeldabsicherungsmarkt bestehenden Anreize sowie die Auswirkungen auf den Veranstaltermarkt einbezogen und berücksichtigt werden. Bei der Durchführung des Forschungsvorhabens soll in einem ersten Schritt der gegenwärtige Insolvenzschutz auf dem Pauschalreisemarkt evaluiert werden. In einem zweiten Schritt ist zu klären, ob das aktuelle reiserechtliche Insolvenzsicherungssystem einen effektiven Schutz zu wirtschaftlich angemessenen Kosten bewirkt. In einem letzten Schritt sind potentielle Veränderungen des derzeitigen Systems zu prüfen, die gegebenenfalls zu einer Steigerung der Effektivität des Insolvenzschutzes führen können.
Das Forschungsvorhaben sollte nach Möglichkeit durch ein fächerübergreifendes Forscherteam (Rechtswissenschaft/Wirtschaftswissenschaften/Versicherungsmathematik) durchgeführt werden. Im Rahmen des Forschungsvorhabens sind Befragungen von Kundengeldabsicherern, Rückversicherern und Versicherungsexperten sowie von Unternehmen der Tourismuswirtschaft, insbesondere Reiseveranstaltern unterschiedlicher Größe, Reisebüros und sonstigen Unternehmen, welche Pauschalreisen oder verbundene Reiseleistungen anbieten, z. B. Luftverkehrsunternehmen, und Verbraucherschutzverbänden durchzuführen. Außerdem ist eine rechtsvergleichende Untersuchung anzustellen und es sind insoweit auch Experten zu befragen. Darüber hinaus bedarf es der mathematischen Modellierung sowie der statistischen Schätzung der versicherten Risiken. Mit Blick auf den Umfang der Befragungen und Auswertungen ist von einer Dauer des Vorhabens von etwa zweieinhalb Jahren auszugehen.
Das Forschungsvorhaben sollte nach Möglichkeit durch ein fächerübergreifendes Forscherteam (Rechtswissenschaft/Wirtschaftswissenschaften/Versicherungsmathematik) durchgeführt werden. Im Rahmen des Forschungsvorhabens sind Befragungen von Kundengeldabsicherern, Rückversicherern und Versicherungsexperten sowie von Unternehmen der Tourismuswirtschaft, insbesondere Reiseveranstaltern unterschiedlicher Größe, Reisebüros und sonstigen Unternehmen, welche Pauschalreisen oder verbundene Reiseleistungen anbieten, z. B. Luftverkehrsunternehmen, und Verbraucherschutzverbänden durchzuführen. Außerdem ist eine rechtsvergleichende Untersuchung anzustellen und es sind insoweit auch Experten zu befragen. Darüber hinaus bedarf es der mathematischen Modellierung sowie der statistischen Schätzung der versicherten Risiken. Mit Blick auf den Umfang der Befragungen und Auswertungen ist von einer Dauer des Vorhabens von etwa zweieinhalb Jahren auszugehen.
Dauer: 30 Monate Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Besprechungen des Auftragnehmers/der Auftragnehmerin mit Vertretern der Auftraggeberin finden in den Räumlichkeiten der Auftraggeberin in Berlin statt.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Die Eignungskriterien und ihre jeweilige Bewertung sind dem Dokument mit der Bezeichnung „Anlage 3_Eignungskriterien“ zu entnehmen. Das Dokument ist ist auf der e-Vergabe-Plattform des Bundes abrufbar. Folgen Sie dazu dem oben unter I.3) eingefügten Link und klicken Sie dort auf „Ausschreibungsunterlagen einsehen“.
Die Eignungskriterien und ihre jeweilige Bewertung sind dem Dokument mit der Bezeichnung „Anlage 3_Eignungskriterien“ zu entnehmen. Das Dokument ist ist auf der e-Vergabe-Plattform des Bundes abrufbar. Folgen Sie dazu dem oben unter I.3) eingefügten Link und klicken Sie dort auf „Ausschreibungsunterlagen einsehen“.
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Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 7
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
Nach Ablauf der Teilnahmefrist prüft die Auftraggeberin die Eignung der Bewerber/innen, die einen Teilnahmeantrag eingereicht haben, und wählt nach Maßgabe der unter Ziffer 4.3.4. der Vergabeunterlagen in Verbindung mit Anlage 3 festgelegten Eignungskriterien diejenigen aus, die sie zur Abgabe eines Angebotes auffordert. Sofern genügend Bewerber/innen zur Verfügung stehen, behält sich die Auftraggeberin vor, die Zahl geeigneter Bewerber/innen, die zur Angebotsabgabge aufgefordert werden, auf maximal 7 zu begrenzen (§ 51 VgV).
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Nach Ablauf der Teilnahmefrist prüft die Auftraggeberin die Eignung der Bewerber/innen, die einen Teilnahmeantrag eingereicht haben, und wählt nach Maßgabe der unter Ziffer 4.3.4. der Vergabeunterlagen in Verbindung mit Anlage 3 festgelegten Eignungskriterien diejenigen aus, die sie zur Abgabe eines Angebotes auffordert. Sofern genügend Bewerber/innen zur Verfügung stehen, behält sich die Auftraggeberin vor, die Zahl geeigneter Bewerber/innen, die zur Angebotsabgabge aufgefordert werden, auf maximal 7 zu begrenzen (§ 51 VgV).
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 14:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 4 Monate Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Forschungsgegenstand, Forschungsmethodik, organisatorische Aspekte bzgl. der Bearbeitung, Kostenplanung, Aufbau und Präsentation des Angebots
Qualitätskriterium (Gewichtung): 70
Preis (Gewichtung): 30
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Die Vergabekammern des Bundes
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Sieht sich eine am Auftrag interessierte natürliche oder juristische Person durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in ihren Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen bei dem Vertreter der Auftraggeberin/der Vergabestelle
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Sieht sich eine am Auftrag interessierte natürliche oder juristische Person durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in ihren Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen bei dem Vertreter der Auftraggeberin/der Vergabestelle
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz
— Referat I B 3 –
Mohrenstraße 37
10117 Berlin
Fax: +49 3018580-9525
oder
Bundesamt für Justiz
— Referat III 3 –
Adenauerallee 99-103
53113 Bonn
Fax: +49 22899410-5592
Zu rügen, § 160 Absatz 3 Satz 1 Nummer 1 GWB. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die bereits aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen bis zum Ende der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung gerügt werden, § 160 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 und Nummer 3 GWB. Teilt die Auftraggeberin der interessierten natürlichen oder juristischen Person mit, ihrer Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann diese gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 Nummer 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung bei der zuständigen Stelle für das Nachprüfungsverfahren (VI.4.1) einen Antrag auf Einleitung des Nachprüfungsverfahrens stellen.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Zu rügen, § 160 Absatz 3 Satz 1 Nummer 1 GWB. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die bereits aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen bis zum Ende der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung gerügt werden, § 160 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 und Nummer 3 GWB. Teilt die Auftraggeberin der interessierten natürlichen oder juristischen Person mit, ihrer Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann diese gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 Nummer 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung bei der zuständigen Stelle für das Nachprüfungsverfahren (VI.4.1) einen Antrag auf Einleitung des Nachprüfungsverfahrens stellen.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Bundesamt für Justiz
Postanschrift: Adenauerallee 99-103
Postleitzahl: 53113
E-Mail: forschung@bfj.bund.de📧
Fax: +49 228-994105592 📠
Quelle: OJS 2018/S 244-558529 (2018-12-14)
Ergänzende Angaben (2018-12-19) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben