Die oben genannte Maßnahme umfasst den Umbau und die Erneuerung von vorhandenen Löschwasserpumpen mit Rohrleitungen, die Erneuerung der elektrischen Schaltanlage einschließlich Beleuchtung, Einbindung in das vorhandene Störmeldesystem.
Im Nachfolgenden ein Überblick über die Mengen und Massen:
Pumpenanlage und Zubehör 1) 2 Stück Brunnenpumpen mit Zubehör Betriebsdruck 6 bar – 97 m/h 2) Stahlrohrleitungen DN 15 bis DN 250 – 50 m 3) Erneuerung vorhandene elektrische Schaltanlage mit Schaltfeldern, Kabelbahnen und elektrische Leitungen, Automatisierungstechnik – 1450 m 4) Erneuerung vorhandene Beleuchtung
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-12-21.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-11-15.
Auftragsbekanntmachung (2018-11-15) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE)
Postanschrift: Eschenstr. 55
Postort: Peine
Postleitzahl: 31224
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Jan Christoph Oldenburger
Telefon: +49 5171/431284📞
E-Mail: jan.oldenburger@bge.de📧
Fax: +49 5171/431502 📠
Region: Peine🏙️
URL: www.bge.de🌏 Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben
Kommunikation
Dokumente URL: https://www.subreport.de/E47692267🌏
Teilnahme-URL: https://www.subreport.de/E47692267🌏 Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere Art: Öffentlicher Auftraggeber gem. §99 Nr. 2 GWB
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Gorleben – Umbau Löschwasserpumpe
Produkte/Dienstleistungen: Rohrverlegearbeiten📦
Kurze Beschreibung:
“Die oben genannte Maßnahme umfasst den Umbau und die Erneuerung von vorhandenen Löschwasserpumpen mit Rohrleitungen, die Erneuerung der elektrischen...”
Kurze Beschreibung
Die oben genannte Maßnahme umfasst den Umbau und die Erneuerung von vorhandenen Löschwasserpumpen mit Rohrleitungen, die Erneuerung der elektrischen Schaltanlage einschließlich Beleuchtung, Einbindung in das vorhandene Störmeldesystem.
Im Nachfolgenden ein Überblick über die Mengen und Massen:
Pumpenanlage und Zubehör 1) 2 Stück Brunnenpumpen mit Zubehör Betriebsdruck 6 bar – 97 m/h 2) Stahlrohrleitungen DN 15 bis DN 250 – 50 m 3) Erneuerung vorhandene elektrische Schaltanlage mit Schaltfeldern, Kabelbahnen und elektrische Leitungen, Automatisierungstechnik – 1450 m 4) Erneuerung vorhandene Beleuchtung
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen: Gem. Angebotsformular
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auswahlkriterien wie in den Auftragsunterlagen angegeben
Technische und berufliche Fähigkeiten
Auswahlkriterien wie in den Auftragsunterlagen angegeben
Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung: Gem. Angebotsformular
Informationen über das für die Ausführung des Auftrags zuständige Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der mit der Ausführung des Auftrags betrauten Mitarbeiter
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2018-12-21
12:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2019-04-01 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2018-12-21
13:00 📅
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Bundeskartellamt – Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villmomblerstr. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Zur Einlegung von Rechtsbehelfen ist der nachfolgend zitierte § 160 GWB zu beachten.
§ 160 Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Zur Einlegung von Rechtsbehelfen ist der nachfolgend zitierte § 160 GWB zu beachten.
§ 160 Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht;
Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der VergabevorschrifteneinSchaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegen über dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,
Vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
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Quelle: OJS 2018/S 222-507241 (2018-11-15)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-01-17) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
“Die oben genannte Maßnahme umfasst den Umbau und die Erneuerung von vorhandenen Löschwasserpumpen mit Rohrleitungen, die Erneuerung der elektrischen...”
Kurze Beschreibung
Die oben genannte Maßnahme umfasst den Umbau und die Erneuerung von vorhandenen Löschwasserpumpen mit Rohrleitungen, die Erneuerung der elektrischen Schaltanlage einschließlich Beleuchtung, Einbindung in das vorhandene Störmeldesystem.
Im Nachfolgenden ein Überblick über die Mengen und Massen:
Pumpenanlage und Zubehör 1) 2 St. mit Zubehör Betriebsdruck 6 bar – 97 m/h 2) Stahlrohrleitungen DN 15 bis DN 250 – 50 m) Erneuerung vorhandene elektrische Schaltanlage mit Schaltfeldern, Kabelbahnen und elektrische Leitungen, Automatisierungstechnik – 1 450 m) Erneuerung vorhandene Beleuchtung
Mehr anzeigen Beschreibung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
“Bergwerk Gorleben
ca. 3,5 km südöstlich von Gorleben im Landkreis Lüchow-Dannenberg”
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2018/S 222-507241
Auftragsvergabe
1️⃣ Informationen über nicht gewährte Zuschüsse
Andere Gründe (Abbruch des Verfahrens)
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Zur Einlegung von Rechtsbehelfen ist der nachfolgend zitierte § 160 GWB zu beachten.
§ 160 Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Zur Einlegung von Rechtsbehelfen ist der nachfolgend zitierte § 160 GWB zu beachten.
§ 160 Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht.
Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
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Quelle: OJS 2019/S 014-027872 (2019-01-17)