Implementierung einer Innovationsinitiative für systematische Fragestellungen autonomer Verkehrssysteme als Vorstufe für die Etablierung kommerzieller anwendungsorientierter Forschungs- und Entwicklungsstrukturen
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-01-04.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-11-30.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: IIAV
IIAV-2018
Produkte/Dienstleistungen: Forschungs- und Entwicklungsdienste und zugehörige Beratung📦
Kurze Beschreibung:
“Implementierung einer Innovationsinitiative für systematische Fragestellungen autonomer Verkehrssysteme als Vorstufe für die Etablierung kommerzieller...”
Kurze Beschreibung
Implementierung einer Innovationsinitiative für systematische Fragestellungen autonomer Verkehrssysteme als Vorstufe für die Etablierung kommerzieller anwendungsorientierter Forschungs- und Entwicklungsstrukturen
1️⃣
Ort der Leistung: Dahme-Spreewald🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Landkreis Dahme-Spreewald Projektbüro in der Region Schönefelder Kreuz
Beschreibung der Beschaffung:
“Gegenstand des Dienstleistungsauftrages ist die Entwicklung und Umsetzung einer „Innovationsinitiative für systemische Fragestellungen autonomer...”
Beschreibung der Beschaffung
Gegenstand des Dienstleistungsauftrages ist die Entwicklung und Umsetzung einer „Innovationsinitiative für systemische Fragestellungen autonomer Fahrsysteme“ als Vorstufe für die Entwicklung kommerzieller, anwendungsorientierter Forschungs- und Entwicklungsstrukturen inklusive organisatorischer Grundstrukturen mit verbindlicher Einbindung geeigneter Partner. Der Auftragnehmer formuliert Forschungs- und Entwicklungsthemen sowie endgültige Projektansätze. Die erforderlichen technischen, finanziellen und organisatorischen Rahmenbedingungen für kommerzielle Forschungs- und Entwicklungsstrukturen sind umsetzungsreif in einem Konzept auszuarbeiten und zu beschreiben. Es ist ein fester und regelmäßig besetzter „Vor-Ort-Standort“ im regionalen Wachstumskern Schönefelder Kreuz einzurichten. Regelmäßige Abstimmungen und Berichterstattung mit und gegenüber dem AG erfolgen mindestens monatlich. Die zu benennende Projektleitung hat regelmäßig und bei Erreichen wichtiger Meilensteine zu unterrichten und auf Schwierigkeiten hinzuweisen. Erstellung eines Projektablaufplans. Nachvollziehbare und transparente Dokumentation des Erarbeitungsprozesses. Durchführung eines Controllings.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Die folgenden Nachweise sind mit dem Angebot vorzulegen:
1) Auszug aus dem Handelsregister oder eine Kopie desselben, sofern der Bieter im Handelsregister...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Die folgenden Nachweise sind mit dem Angebot vorzulegen:
1) Auszug aus dem Handelsregister oder eine Kopie desselben, sofern der Bieter im Handelsregister eingetragen ist;
2) Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123, 124 GWB;
3) Erklärung über die ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung.
Bietergemeinschaften müssen die unter Ziff. lII.1.1) genannten Angaben und Formalitäten für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft vorlegen und müssen zudem mit dem Angebot eine Erklärung vorlegen, in der:
— sämtliche Mitglieder der Bietergemeinschaft namentlich und mit Anschrift benannt sind,
— ein von allen Mitgliedern bevollmächtigtes Mitglied als Vertreter für das Vergabeverfahren sowie den Abschluss und die Durchführung des Vertrages benannt wird,
— die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt wird und,
— in der erklärt wird, dass im Auftragsfall alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
Bedient sich der Auftragnehmer bei der Erfüllung des Auftrages und/oder zum Nachweis seiner Eignung anderer Unternehmen (Eignungsleihe), müssen die unter Ziff. lII.1.1) genannten Angaben und Formalitäten für jeden Nachunternehmer zusammen mit einer Verpflichtungserklärung mit dem vorgelegt werden. Die unter Ziff. III.1.3) genannten Angaben sind für den Nachunternehmer in dem Umfang zu machen, soweit sich der Bieter auf die Kapazitäten eines anderen Unternehmens beruft oder etwas anderes ausdrücklich bestimmt ist.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“1) Eigenerklärung zur Beschäftigtenzahl und Zahl der Führungskräfte (Angabe Gesamt für den Bieter/der Bietergemeinschaft/der verantwortlichen...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
1) Eigenerklärung zur Beschäftigtenzahl und Zahl der Führungskräfte (Angabe Gesamt für den Bieter/der Bietergemeinschaft/der verantwortlichen Nachunternehmer);
2) Benennung des für die Leistungserbringung vorgesehenen Kernteams und deren Befähigung und Berufsbildung unter Nennung des höchsten erreichten Berufsabschlusses und der Anzahl der Berufsjahre sowie Beifügung von fachlichem Lebenslauf mit Referenzen und Zeugnissen.
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Der Auftragnehmer muss eine Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung in angemessener Höhe für die Dauer des Vertrages unterhalten und dies dem AG nach...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
Der Auftragnehmer muss eine Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung in angemessener Höhe für die Dauer des Vertrages unterhalten und dies dem AG nach Vertragsschluss nachweisen.
Mehr anzeigen Informationen über das für die Ausführung des Auftrags zuständige Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der mit der Ausführung des Auftrags betrauten Mitarbeiter
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2019-01-04
14:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2019-02-25 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2019-01-04
14:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort):
“Leinemann und Partner Rechtsanwälte mbB, Friedrichstraße 185 – 190, 10117 Berlin”
Ergänzende Informationen Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXP9YDTDE4F
Körper überprüfen
Name:
“Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft und Energie”
Postanschrift: Heinrich-Mann-Allee 107
Postort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 3318661610📞
Fax: +49 3318661652 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Das deutsche Vergaberecht regelt die Rechtsbehelfe und die Fristen für das Einlegen von Rechtsbehelfen in § 160 GWB:
§ 160 GWB Einleitung, Antrag.
(1) Die...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Das deutsche Vergaberecht regelt die Rechtsbehelfe und die Fristen für das Einlegen von Rechtsbehelfen in § 160 GWB:
§ 160 GWB Einleitung, Antrag.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Landkreis Dahme-Spreewald
Postanschrift: Reutergasse 12
Postort: Lübben
Postleitzahl: 15907
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 3546-201188📞
Fax: +49 3546-201187 📠
URL: http://www.dahme-spreewald.info🌏
Quelle: OJS 2018/S 233-532807 (2018-11-30)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-02-01) Objekt Umfang der Beschaffung
Währungscode: EUR 💰
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.) (niedrigstes Angebot): 312064.00
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.) (höchstes Angebot): 443640.00
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2018/S 233-532807
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: IIAV-2018
Titel: Iiav
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-01-22 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 4
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: TITUS GmbH
Postanschrift: Freiheitsstraße 120c
Postort: Wildau
Postleitzahl: 15745
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Dahme-Spreewald🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Geschätzter Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 446050.42 💰
Währungscode: EUR 💰
Niedrigstes Angebot: 312064.00
Höchstes Angebot: 443640.00
Ergänzende Informationen Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXP9YDTDC2R
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Das deutsche Vergaberecht regelt die Rechtsbehelfe und die Fristen für das Einlegen von Rechtsbehelfen in § 160 GWB:
§ 160 GWB Einleitung, Antrag.
(1) Die...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Das deutsche Vergaberecht regelt die Rechtsbehelfe und die Fristen für das Einlegen von Rechtsbehelfen in § 160 GWB:
§ 160 GWB Einleitung, Antrag.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2019/S 025-056303 (2019-02-01)