IT-Fortbildung 2019 - 2022 Justiz SH

Land Schleswig Holstein vertreten durch das Ministerium für Justiz, Europa, Verbraucherschutz und Gleichstellung des Landes Schl

Rahmenvertrag über IT-Schulungen für die eGrundakte, die Fachanwendungen (z. B. Folia, Aureg, Eureka-Fach, eJuVa und EGVP), forumSTAR sowie IT-Grundlagen mit Justizbezug für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Gerichte, Staatsanwaltschaften und Justizvollzugsanstalten in Schleswig-Holstein ab dem 20.4.2019 für 2 Jahre mit der Option auf 2 weitere Jahre

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-01-17. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-12-14.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2018-12-14 Auftragsbekanntmachung
2019-02-11 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2018-12-14)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Personalschulung
Referenznummer: DP-2018000041
Kurze Beschreibung:
Rahmenvertrag über IT-Schulungen für die eGrundakte, die Fachanwendungen (z. B. Folia, Aureg, Eureka-Fach, eJuVa und EGVP), forumSTAR sowie IT-Grundlagen mit Justizbezug für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Gerichte, Staatsanwaltschaften und Justizvollzugsanstalten in Schleswig-Holstein ab dem 20.4.2019 für 2 Jahre mit der Option auf 2 weitere Jahre
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Personalschulung 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Personalschulung 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Kiel, Kreisfreie Stadt 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Land Schleswig Holstein vertreten durch das Ministerium für Justiz, Europa, Verbraucherschutz und Gleichstellung des Landes Schleswig-Holstein
Postanschrift: Lorentzendamm 35
Postleitzahl: 24103
Postort: Kiel
Kontakt
Internetadresse: http://www.dataport.de 🌏
E-Mail: dataportvergabe9733@dataport.de 📧
URL der Dokumente: https://fbhh-evergabe.web.hamburg.de/evergabe.Bieter/DownloadTenderFiles.ashx?subProjectId=bSIlzxOducg%3d 🌏
URL der Teilnahme: https://fbhh-evergabe.web.hamburg.de/evergabe.bieter/eva/#/supplierportal/dataport 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2018-12-14 📅
Einreichungsfrist: 2019-01-17 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-12-18 📅
Datum des Beginns: 2019-04-20 📅
Datum des Endes: 2021-04-19 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 243-555855
ABl. S-Ausgabe: 243
Zusätzliche Informationen
Zur Teilnahme an der Kommunikation mit der Vergabestelle sind eine Registrierung des interessierten Unternehmens (siehe Seite 2) sowie die Einrichtung mindestens einer Benutzerkennung in der eVergabe-Software erforderlich. Zur Kommunikation im Vergabeverfahren sowie zur Teilnahmeantrags-/Angebotserstellung und –einreichung können vom Bewerber/Bieter mehrere Benutzerkennungen verwendet werden. Der Bewerber/Bieter ist dafür verantwortlich, dass die Stammdaten und insbesondere die E-Mail- Adresse der Benutzerkennungen aktuell gehalten werden. Die Vergabestelle weist darauf hin, dass aus technischen Gründen im laufenden Vergabeverfahren E-Mail-Benachrichtigungen über eingehende Mitteilungen der Vergabestelle ausschließlich an die E-Mail-Adresse der Benutzerkennung gesendet werden, die die Bearbeitung des Angebotes/des Teilnahmeantrages erstmalig initiiert hat. Der Bewerber/Bieter hat daher dafür Sorge zu tragen, dass die Kenntnisnahme und Bearbeitung eingehender Nachrichten jederzeit sichergestellt ist. Sämtliche Kommunikation im Rahmen des Vergabeverfahrens findet ausschließlich in deutscher Sprache über den Bieterassistenten (Abschnitt „Nachrichten“) statt. Verstöße gegen diese Kommunikationsregel (z. B. telefonische Kontaktaufnahmen) können als Verletzung vergaberechtlicher Grundsätze bewertet werden (Wettbewerbsprinzip, Gleichbehandlungs- und Transparenzgebot) und zum Ausschluss aus dem Verfahren führen. Im Einzelfall können durch die Vergabestelle auch andere elektronische Mittel (z. B. E-Mail über die in der Auftragsbekanntmachung angegebene Kontaktadresse) zur Kommunikation genutzt werden. In diesem Fall wird die Vergabestelle Nachrichten ebenfalls an die im Vergabeverfahren bekannte E-Mail-Adresse des Bewerbers/Bieters (s. o.) senden. Für den Teilnahmeantrag/das Angebot sind nur die von der Vergabestelle zur Verfügung gestellten Vergabeunterlagen zu verwenden. Dem Bewerber obliegt die Pflicht zur Vollständigkeitsprüfung der Vergabeunterlagen gemäß beigefügter Checkliste. Nachteile, die sich daraus ergeben, dass ein Teilnahmeantrag/Angebot auf Grundlage unvollständiger Unterlagen abgegeben wurde, gehen zu Lasten des Bewerbers/Bieters. Erkennt ein Bewerber Fehler/Unklarheiten/Widersprüche o. ä. in den Teilnahmeunterlagen oder bestehen hinsichtlich der Ausführung der Leistung Bedenken, so ist er verpflichtet, darauf in Form von Bewerberfragen hinzuweisen. Tut er dies trotz Erkennens oder Erkennenmüssens nicht, so gehen daraus resultierende Nachteile zu seinen Lasten. Bewerberfragen sind im Rahmen eines Fragen- und Antwortenforums bis zu dem in der Projektinformation als „Schluss Frageforum“ bezeichneten Termin im Ab-schnitt Nachrichten des Bieterassistenten jeweils einzeln über die „Senden“ Funktion einzureichen. Das Einreichen von Fragen durch Beifügung von Anlagen mit einer Zusammenstellung von Fragen ist zu unterlassen. Die Vergabestelle bittet ferner darum, jede Frage eingangs mit einem Betreff zu versehen, aus dem ersichtlich ist, auf welchen Teil der Vergabeunterlagen sich die Frage bezieht (z. B. Teil A – Teilnahmeunterlage). Ist bereits jetzt oder wird im Laufe des Vergabeverfahrens die Eröffnung des Insolvenzverfahrens oder eines vergleichbaren gesetzlichen Verfahrens über das Vermögen des Bewerbers eröffnet oder beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt, oder befindet sich der Bewerber bereits jetzt oder im Laufe des Vergabeverfahrens in Liquidation oder stellt er seine Tätigkeit ein, so ist dies unverzüglich mitzuteilen. Ebenso mitzuteilen ist jeder Umstand, der eine/mehrere Erklärung/en des Teilnahmeantrages nachträglich in Frage stellt.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Es soll ein Rahmenvertrag über die Erbringung von Schulungsleistungen für die Fachanwendungen elektronische Grundakte (eGrundakte), Folia/elektronisches Grundbuch (EGB), automatisiertes Registerverfahren (AUREG), Eureka-Fach (Fachverfahren im Bereich Sozial-, Verwaltungs- und Finanzgerichtsbarkeit), forumSTAR, elektronische Justiz- und Verwaltungsakte (eJuVa), elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) und die IT-Grundlagen (siehe unverbindliche Anlage „Übersicht Kurse“) mit Justizbezug für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Gerichte, Staatsanwaltschaften und Justizvollzugsanstalten geschlossen werden. Hinzu kommen die Schulungen für das Rollout zur Einführung der elektronischen Gerichtsakte (eGerichtsakte) in der Arbeitsgerichtsbarkeit und das Rollout „Elektronische Verwaltungsakte“. Für die Schulungen sollen Pauschalpreise pro Schulungstag festgelegt werden.
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Geschult werden soll in den justizeigenen Schulungsräumen Amtsgericht Flensburg (AG FL), Amtsgericht Schleswig (AG SL), Amtsgericht Neumünster (AG NMS), Amtsgericht Itzehoe (AG IZ), Landgericht Kiel (LG KI), Landgericht Lübeck (LG HL), Ministerium für Justiz, Europa, Verbraucherschutz und Gleichstellung (MJEVG) und evtl. weitere noch einzurichtende Schulungsräume in den Fachgerichten. Coachings direkt am Arbeitsplatz in den schleswig-holsteinischen Gerichtsstandorten müssen möglich sein.
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Stattfinden werden Ein- und Mehrtagesschulungen mit voraussichtlich 8-10 Teilnehmern, die in der Regel von einem Dozenten geschult werden; in Einzelfällen können die Schulungen aber auch einen Umfang von ca. 30 Personen erreichen. Es können gleichzeitig bis zu fünf parallele Schulungen zum selben Thema stattfinden.
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Die Schulungsunterlagen sollen vom Bieter bzw. in Zusammenarbeit Bieter/MJEVG erstellt werden. Das zukünftige Nutzungsrecht der Schulungsunterlagen liegt sowohl beim Auftraggeber als auch beim Auftragnehmer.
Es handelt sich im Jahr 2019 um voraussichtlich 508 Tage und 2020 um voraussichtlich 581 Tage für die Schulungen im Bereich der Fachanwendungen und IT-Grundlagen. In den Jahren 2021 und 2022 erhöht sich der Bedarf auf voraussichtlich 619 bzw. 659 Tage pro Jahr (siehe unverbindliche Anlage „Übersicht Kurse“).
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Für die Jahre 2019 bis 2022 bedeutet dies ein Gesamtaufkommen an Schulungstagen von voraussichtlich 2 267.
Es handelt sich bei den angegebenen Größenordnungen um Schätzmengen, da der Verlauf der einzelnen Projekte nicht im Detail vorherzusehen ist. Es können Mehr- oder Mindermengen auftreten; für das MJEVG besteht keine Abnahmepflicht in der o. g. Größenordnung.
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Es wird erwartet, dass auf den Schulungsbedarf aus der Justiz flexibel reagiert werden kann; Kurse können wegen Teilnehmermangel kurzfristig abgesagt werden bzw. zu einigen Themen werden Zusatzkurse angeboten werden müssen.
Beschreibung der Verlängerungen:
Der Auftrag verlängert sich automatisch bis zu zwei Mal um weitere 12 Monate, wenn der Auftraggeber nicht drei Monate vor Ablauf kündigt.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Kiel bzw. Schleswig-Holstein

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Als fachkundig ist nur derjenige Bieter anzusehen, der über die Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung verfügt, um den zu vergebenden Auftrag ordnungs-gemäß durchzuführen.
Ein Bieter gilt in diesem Vergabeverfahren als fachkundig, wenn er aufgrund seiner Geschäftstätigkeit, seiner Historie und seiner Position und seiner strategischen Ausrichtung am Markt keinen Anlass zu Zweifeln gibt, den zu vergebenden Auftrag (bzw. den ihn davon betreffenden Teil) fachgerecht ausführen zu können. Bei Bietergemeinschaften oder privilegierten Unterauftragnehmerschaften gilt der stärkste Einzelnachweis eines an der Bietergemeinschaft beteiligten Unternehmens bzw. eines privilegierten Unterauftragnehmers für die Beurteilung des Angebots in dieser Hinsicht.
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Zur Feststellung der Fachkunde werden die Angaben zum Eignungskriterium Unternehmensbeschreibung ausgewertet.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
— der Bieter muss über die erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Kapazitäten für die Ausführung des Auftrags verfügen.
Mit Angebotsabgabe erklärt der Bieter, dass er insoweit über die erforderlichen Kapazitäten verfügt.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
— Erfahrung mit einem vergleichbaren Beschaffungsgegenstand, Referenzen – 30 %
Der Bieter benennt vergleichbare Referenzprojekte, die er nach dem 31.12.2015 erfolgreich abgeschlossen hat, bzw. die sich seit mindestens sechs Monaten in der Ausführung befinden. Eine Referenz ist dann mit dem Auftragsgegenstand vergleichbar,
—— wenn sie den sich aus der Leistungsbeschreibung (Teil B der Vergabeunterlagen) ergebenden Rahmenbedingungen im Wesentlichen entspricht,
—— insbesondere wird im Rahmen der Vergleichbarkeit berücksichtigt, in wieweit die Referenzprojekte mit dem Auftraggeber vergleichbare Referenzauftraggeber (das heißt u.a. auch vergleichbare Anzahl von Abrechnungsfällen) beschreiben.
5 Punkte: es liegt mindestens eine Referenz für jedes der folgenden Kriterien vor, die den allgemeinen Anforderungen an eine Referenz entspricht:
—— Schulungen im Bereich Büro-Software (Office etc.) mit einem Umfang von wenigstens 80 Schulungen innerhalb eines Jahres,
—— Schulungen im Bereich Justiz-Software (die hier eingesetzte Software oder vergleichbar) bei öffentlichen Auftraggebern mit einem Umfang von wenigstens 40 Schulungen innerhalb eines Jahres,
—— Schulungen im Bereich der Software ForumStar mit einem Umfang von wenigstens 15 Schulungen innerhalb eines Jahres,
3 Punkte: es liegt mindestens eine Referenz vor, die den allgemeinen Anforderungen an eine Referenz entspricht und entweder,
—— einen Umfang von wenigstens 80 Schulungen im Bereich Büro-Software (Office etc.) innerhalb eines Jahres oder
—— einen Umfang von wenigstens 40 Schulungen im Bereich Justiz-Software (die hier eingesetzte Software oder vergleichbar) bei öffentlichen Auftraggebern innerhalb eines Jahres hat.
0 Punkte: die Anforderungen für die Notenstufe 3 Punkte werden von den eingereichten Referenzen nicht erfüllt.
— Personalkennzahlen, 20 %
5 Punkte erhält der Bieter für eine kontinuierliche Personalentwicklung mit einer Personalstärke, die eine fachgerechte Ausführung der Schulungen erwarten lässt, anderenfalls 0 Punkte. Die Personalentwicklung gilt als kontinuierlich, wenn sie keine Tendenzen zeigt, die einer ordnungsgemäßen Erfüllung der ausgeschriebenen Leistung entgegenstehen könnten.
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— Darstellung Qualifikation des Personals, 50 %
Soll-Maßstab bei der Benotung (= Anforderungen des Auftraggebers) sind die Erwartungen des Auftraggebers an die Qualifikation des Personals, die in der Anlage Qualifikation des einzusetzenden Personals für 5 Dozenten anhand von jeweils mindestens 3 persönlichen Referenzen darzustellen ist, die jeweils mindestens 10 Schulungstage umfassen müssen und seit 2015 erbracht worden sind.
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Die persönlichen Referenzen werden in ihrer Gesamtheit nach dem folgenden Notensystem bewertet:
5 Punkte: der Bieter reicht für mindestens 5 Dozenten jeweils mindestens 3 persönliche Referenzen ein. Mit den persönlichen Referenzen wird nachgewiesen, dass mindestens 5 Dozenten sowohl Erfahrung mit Schulungen im Rahmen von bei öffentlichen Auftraggebern verwendeter Justizsoftware als auch mit Schulungen im Rahmen von Büro-Software haben.
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3 Punkte: der Bieter reicht für mindestens 5 Dozenten jeweils mindestens 3 persönliche Referenzen ein. Mit den persönlichen Referenzen wird nachgewiesen, dass mindestens 3 der Dozenten Erfahrung mit Schulungen im Rahmen von bei öffentlichen Auftraggebern verwendeter Justizsoftware haben und mindestens 2 der Dozenten Erfahrung mit Schulungen im Rahmen von Büro-Software, wobei für jeden Dozenten Erfahrungen in mindestens einem der beiden Gebiete vorhanden sein muss.
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Die für die drei Kriterien vergebenen Punkte werden mit der der dem jeweiligen Kriterium zugeordneten Gewichtung zugeordneten Zahl multipliziert (Bsp. Referenzen: 5 maximal erreichbare Punkte x 30 % = 1,5 Punkte). Auf diese Weise sind bei den 3 Kriterien maximal 1,5, 1 und 2,5 Punkte, insgesamt also 5 Punkte zu erreichen.
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Mindeststandards:
Der Bieter muss im Bereich „Erfahrung mit einem vergleichbaren Beschaffungsgegenstand“ (Referenzen) nach den bei den Bewertungskriterien vorgegebenen Regeln mindestens 3 Punkte erzielen.
Der Bieter muss im Bereich „Darstellung Qualifikation des Personals“ nach den bei den Bewertungskriterien vorgegebenen Regeln mindestens drei Punkte erzielen.
Der Bieter muss insgesamt mindestens 3,4 gewichtete Punkte erreichen, um als leistungsfähig eingeschätzt zu werden.

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2019-05-31 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2019-01-17 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 12:00
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualität
Qualitätskriterium (Gewichtung): 70 %
Preis (Gewichtung): 30 %

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Klossek, Ilja
Internetadresse: www.dataport.de 🌏
Dokumente URL: https://fbhh-evergabe.web.hamburg.de/evergabe.Bieter/DownloadTenderFiles.ashx?subProjectId=bSIlzxOducg%3d 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
Zur Teilnahme an der Kommunikation mit der Vergabestelle sind eine Registrierung des interessierten Unternehmens (siehe Seite 2) sowie die Einrichtung mindestens einer Benutzerkennung in der eVergabe-Software erforderlich. Zur Kommunikation im Vergabeverfahren sowie zur Teilnahmeantrags-/Angebotserstellung und –einreichung können vom Bewerber/Bieter mehrere Benutzerkennungen verwendet werden. Der Bewerber/Bieter ist dafür verantwortlich, dass die Stammdaten und insbesondere die E-Mail- Adresse der Benutzerkennungen aktuell gehalten werden.
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Die Vergabestelle weist darauf hin, dass aus technischen Gründen im laufenden Vergabeverfahren E-Mail-Benachrichtigungen über eingehende Mitteilungen der Vergabestelle ausschließlich an die E-Mail-Adresse der Benutzerkennung gesendet werden, die die Bearbeitung des Angebotes/des Teilnahmeantrages erstmalig initiiert hat. Der Bewerber/Bieter hat daher dafür Sorge zu tragen, dass die Kenntnisnahme und Bearbeitung eingehender Nachrichten jederzeit sichergestellt ist.
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Sämtliche Kommunikation im Rahmen des Vergabeverfahrens findet ausschließlich in deutscher Sprache über den Bieterassistenten (Abschnitt „Nachrichten“) statt.
Verstöße gegen diese Kommunikationsregel (z. B. telefonische Kontaktaufnahmen) können als Verletzung vergaberechtlicher Grundsätze bewertet werden (Wettbewerbsprinzip, Gleichbehandlungs- und Transparenzgebot) und zum Ausschluss aus dem Verfahren führen.
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Im Einzelfall können durch die Vergabestelle auch andere elektronische Mittel (z. B. E-Mail über die in der Auftragsbekanntmachung angegebene Kontaktadresse) zur Kommunikation genutzt werden. In diesem Fall wird die Vergabestelle Nachrichten ebenfalls an die im Vergabeverfahren bekannte E-Mail-Adresse des Bewerbers/Bieters (s. o.) senden.
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Für den Teilnahmeantrag/das Angebot sind nur die von der Vergabestelle zur Verfügung gestellten Vergabeunterlagen zu verwenden.
Dem Bewerber obliegt die Pflicht zur Vollständigkeitsprüfung der Vergabeunterlagen gemäß beigefügter Checkliste. Nachteile, die sich daraus ergeben, dass ein Teilnahmeantrag/Angebot auf Grundlage unvollständiger Unterlagen abgegeben wurde, gehen zu Lasten des Bewerbers/Bieters.
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Erkennt ein Bewerber Fehler/Unklarheiten/Widersprüche o. ä. in den Teilnahmeunterlagen oder bestehen hinsichtlich der Ausführung der Leistung Bedenken, so ist er verpflichtet, darauf in Form von Bewerberfragen hinzuweisen. Tut er dies trotz Erkennens oder Erkennenmüssens nicht, so gehen daraus resultierende Nachteile zu seinen Lasten.
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Bewerberfragen sind im Rahmen eines Fragen- und Antwortenforums bis zu dem in der Projektinformation als „Schluss Frageforum“ bezeichneten Termin im Ab-schnitt Nachrichten des Bieterassistenten jeweils einzeln über die „Senden“ Funktion einzureichen. Das Einreichen von Fragen durch Beifügung von Anlagen mit einer Zusammenstellung von Fragen ist zu unterlassen. Die Vergabestelle bittet ferner darum, jede Frage eingangs mit einem Betreff zu versehen, aus dem ersichtlich ist, auf welchen Teil der Vergabeunterlagen sich die Frage bezieht (z. B. Teil A – Teilnahmeunterlage).
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Ist bereits jetzt oder wird im Laufe des Vergabeverfahrens die Eröffnung des Insolvenzverfahrens oder eines vergleichbaren gesetzlichen Verfahrens über das Vermögen des Bewerbers eröffnet oder beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt, oder befindet sich der Bewerber bereits jetzt oder im Laufe des Vergabeverfahrens in Liquidation oder stellt er seine Tätigkeit ein, so ist dies unverzüglich mitzuteilen.
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Ebenso mitzuteilen ist jeder Umstand, der eine/mehrere Erklärung/en des Teilnahmeantrages nachträglich in Frage stellt.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Schleswig-Holstein
Postanschrift: Düsternbrooker Weg 94
Postort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 4319884640 📞
E-Mail: vergabekammer@wimi.landsh.de 📧
Fax: +49 4319884702 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Der Auftraggeber weist auf § 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) hin. Dieser lautet:
„§ 160 GWB Einleitung, Antrag.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
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(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
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2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit.
Quelle: OJS 2018/S 243-555855 (2018-12-14)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-02-11)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Rahmenvertrag über IT-Schulungen für die eGrundakte, die Fachanwendungen (z. B. FOLIA, AUREG, EUREKA-Fach, eJuVa und EGVP), forumSTAR sowie IT-Grundlagen mit Justizbezug für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Gerichte, Staatsanwaltschaften und Justizvollzugsanstalten in Schleswig-Holstein ab dem 20.4.2019 für 2 Jahre mit der Option auf 2 weitere Jahre
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Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2019-02-11 📅
Veröffentlichungsdatum: 2019-02-13 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2019/S 031-070102
Verweist auf Bekanntmachung: 2018/S 243-555855
ABl. S-Ausgabe: 31
Zusätzliche Informationen
Zur Teilnahme an der Kommunikation mit der Vergabestelle sind eine Registrierung des interessierten Unternehmens (siehe Seite 2) sowie die Einrichtung mindestens einer Benutzerkennung in der eVergabe-Software erforderlich. Zur Kommunikation im Vergabeverfahren sowie zur Teilnahmeantrags- /Angebotserstellung und -einreichung können vom Bewerber/Bieter mehrere Benutzerkennungen verwendet werden. Der Bewerber/Bieter ist dafür verantwortlich, dass die Stammdaten und insbesondere die E-Mail-Adresse der Benutzerkennungen aktuell gehalten werden. Die Vergabestelle weist darauf hin, dass aus technischen Gründen im laufenden Vergabeverfahren E-Mail-Benachrichtigungen über eingehende Mitteilungen der Vergabestelle ausschließlich an die E-Mail-Adresse der Benutzerkennung gesendet werden, die die Bearbeitung des Angebotes/des Teilnahmeantrages erstmalig initiiert hat. Der Bewerber / Bieter hat daher dafür Sorge zu tragen, dass die Kenntnisnahme und Bearbeitung eingehender Nachrichten jederzeit sichergestellt ist. Sämtliche Kommunikation im Rahmen des Vergabeverfahrens findet ausschließlich in deutscher Sprache über den Bieterassistenten (Abschnitt „Nachrichten“) statt. Verstöße gegen diese Kommunikationsregel (z. B. telefonische Kontaktaufnahmen) können als Verletzung vergaberechtlicher Grundsätze bewertet werden (Wettbewerbsprinzip, Gleichbehandlungs- und Transparenzgebot) und zum Ausschluss aus dem Verfahren führen. Im Einzelfall können durch die Vergabestelle auch andere elektronische Mittel (z. B. E-Mail über die in der Auftragsbekanntmachung angegebene Kontaktadresse) zur Kommunikation genutzt werden. In diesem Fall wird die Vergabestelle Nachrichten ebenfalls an die im Vergabeverfahren bekannte E-Mail-Adresse des Bewerbers/Bieters (s. o.) senden. Für den Teilnahmeantrag/das Angebot sind nur die von der Vergabestelle zur Verfügung gestellten Vergabeunterlagen zu verwenden. Dem Bewerber obliegt die Pflicht zur Vollständigkeitsprüfung der Vergabeunterlagen gemäß beigefügter Checkliste. Nachteile, die sich daraus ergeben, dass ein Teilnahmeantrag/Angebot auf Grundlage unvollständiger Unterlagen abgegeben wurde, gehen zu Lasten des Bewerbers/Bieters. Erkennt ein Bewerber Fehler/Unklarheiten/Widersprüche o. ä. in den Teilnahmeunterlagen oder bestehen hinsichtlich der Ausführung der Leistung Bedenken, so ist er verpflichtet, darauf in Form von Bewerberfragen hinzuweisen. Tut er dies trotz Erkennens oder Erkennenmüssens nicht, so gehen daraus resultierende Nachteile zu seinen Lasten. Bewerberfragen sind im Rahmen eines Fragen- und Antwortenforums bis zu dem in der Projektinformation als ‚Schluss Frageforum‘ bezeichneten Termin im Abschnitt Nachrichten des Bieterassistenten jeweils einzeln über die „Senden“ Funktion einzureichen. Das Einreichen von Fragen durch Beifügung von Anlagen mit einer Zusammenstellung von Fragen ist zu unterlassen. Die Vergabestelle bittet ferner darum, jede Frage eingangs mit einem Betreff zu versehen, aus dem ersichtlich ist, auf welchen Teil der Vergabeunterlagen sich die Frage bezieht (z. B. Teil A –Teilnahmeunterlage). Ist bereits jetzt oder wird im Laufe des Vergabeverfahrens die Eröffnung des Insolvenzverfahrens oder eines vergleichbaren gesetzlichen Verfahrens über das Vermögen des Bewerbers eröffnet oder beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt, oder befindet sich der Bewerber bereits jetzt oder im Laufe des Vergabeverfahrens in Liquidation oder stellt er seine Tätigkeit ein, so ist dies unverzüglich mitzuteilen. Ebenso mitzuteilen ist jeder Umstand, der eine/mehrere Erklärung/en des Teilnahmeantrages nachträglich in Frage stellt.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Es soll ein Rahmenvertrag über die Erbringung von Schulungsleistungen für die Fachanwendungen elektronische Grundakte (eGrundakte), FOLIA/elektronisches Grundbuch (EGB), automatisiertes Registerverfahren (AUREG), EUREKA-Fach (Fachverfahren im Bereich Sozial-, Verwaltungs- und Finanzgerichtsbarkeit), forumSTAR, elektronische Justiz- und Verwaltungsakte (eJuVa), elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) und die IT-Grundlagen (siehe unverbindliche Anlage „Übersicht Kurse“) mit Justizbezug für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Gerichte, Staatsanwaltschaften und Justizvollzugsanstalten geschlossen werden. Hinzu kommen die Schulungen für das Rollout zur Einführung der elektronischen Gerichtsakte (eGerichtsakte) in der Arbeitsgerichtsbarkeit und das Rollout „Elektronische Verwaltungsakte“. Für die Schulungen sollen Pauschalpreise pro Schulungstag festgelegt werden.
Mehr anzeigen
Geschult werden soll in den justizeigenen Schulungsräumen Amtsgericht Flensburg (AG FL), Amtsgericht Schleswig (AG SL), Amtsgericht Neumünster (AG NMS), Amtsgericht Itzehoe (AG IZ), Landgericht Kiel (LG KI), Landgericht Lübeck (LG HL), Ministerium für Justiz, Europa, Verbraucherschutz und Gleichstellung (MJEVG)und evtl. weitere noch einzurichtende Schulungsräume in den Fachgerichten. Coachings direkt am Arbeitsplatz in den schleswig-holsteinischen Gerichtsstandorten müssen möglich sein.
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Stattfinden werden Ein- und Mehrtagesschulungen mit voraussichtlich 8 – 10 Teilnehmern, die in der Regel von einem Dozenten geschult werden; in Einzelfällen können die Schulungen aber auch einen Umfang von ca. 30 Personen erreichen. Es können gleichzeitig bis zu fünf parallele Schulungen zum selben Thema stattfinden.
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Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-02-11 📅
Name: Reese IT System & Service GmbH
Postanschrift: Pretzer Chaussee 55
Postort: Schwentinental
Postleitzahl: 24222
Land: Deutschland 🇩🇪
00 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1

Referenz
Zusätzliche Informationen
Zur Teilnahme an der Kommunikation mit der Vergabestelle sind eine Registrierung des interessierten Unternehmens (siehe Seite 2) sowie die Einrichtung mindestens einer Benutzerkennung in der eVergabe-Software erforderlich. Zur Kommunikation im Vergabeverfahren sowie zur Teilnahmeantrags- /Angebotserstellung und -einreichung können vom Bewerber/Bieter mehrere Benutzerkennungen verwendet werden. Der Bewerber/Bieter ist dafür verantwortlich, dass die Stammdaten und insbesondere die E-Mail-Adresse der Benutzerkennungen aktuell gehalten werden.
Mehr anzeigen
Die Vergabestelle weist darauf hin, dass aus technischen Gründen im laufenden Vergabeverfahren E-Mail-Benachrichtigungen über eingehende Mitteilungen der Vergabestelle ausschließlich an die E-Mail-Adresse der Benutzerkennung gesendet werden, die die Bearbeitung des Angebotes/des Teilnahmeantrages erstmalig initiiert hat. Der Bewerber / Bieter hat daher dafür Sorge zu tragen, dass die Kenntnisnahme und Bearbeitung eingehender Nachrichten jederzeit sichergestellt ist.
Mehr anzeigen
Bewerberfragen sind im Rahmen eines Fragen- und Antwortenforums bis zu dem in der Projektinformation als ‚Schluss Frageforum‘ bezeichneten Termin im Abschnitt Nachrichten des Bieterassistenten jeweils einzeln über die „Senden“ Funktion einzureichen. Das Einreichen von Fragen durch Beifügung von Anlagen mit einer Zusammenstellung von Fragen ist zu unterlassen. Die Vergabestelle bittet ferner darum, jede Frage eingangs mit einem Betreff zu versehen, aus dem ersichtlich ist, auf welchen Teil der Vergabeunterlagen sich die Frage bezieht (z. B. Teil A –Teilnahmeunterlage).
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Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.“
Quelle: OJS 2019/S 031-070102 (2019-02-11)