Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: ITDZ Berlin: Rahmenvereinbarung zu ANÜ Servicecenter
02_2018
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen im Personalwesen, außer Stellenvermittlung und Ausleih von Arbeitnehmern📦
Kurze Beschreibung:
“Gegenstand dieses Vergabeverfahrens ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit 2 Rahmenvertragspartnern zu ANÜ im Bereich Servicecenter.”
Ergänzende Informationen Referenz der ursprünglichen Mitteilung
Nummer der Bekanntmachung im Amtsblatt S: 2018/S 080-178648
Änderungen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: II.1.4
Alter Wert
Text:
“Gegenstand dieses Vergabeverfahrens ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit 2 Rahmenvertragspartnern zu ANÜ im Bereich Servicecenter.” Neuer Wert
Text:
“Gegenstand dieses Vergabeverfahrens ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit 3 Rahmenvertragspartnern zu ANÜ im Bereich Servicecenter.”
Quelle: OJS 2018/S 082-184105 (2018-04-26)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-01-31) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: IT-Dienstleistungszentrum Berlin
Kontaktperson: Fachbereich Ausschreibungen
Telefon: +49 30902226027📞
Fax: +49 30 / 9028-3055 📠
URL: www.itdz-berlin.de🌏
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: ANÜ Service-Center
02_2018
Kurze Beschreibung:
“Gegenstand dieses Vergabeverfahrens ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit Rahmenvertragspartnern zu ANÜ im Bereich Servicecenter.”
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 1 200 000 💰
1️⃣
Ort der Leistung: Berlin🏙️
Beschreibung der Beschaffung:
“Gegenstand dieses Vergabeverfahrens ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit 3 Rahmenvertragspartnern zu Arbeitnehmerüberlassung im Bereich...”
Beschreibung der Beschaffung
Gegenstand dieses Vergabeverfahrens ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit 3 Rahmenvertragspartnern zu Arbeitnehmerüberlassung im Bereich Servicecenter des ITDZ Berlin.
Verfahren Art des Verfahrens
Eingeschränktes Verfahren
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2018/S 080-178648
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: 02_2018
Los-Identifikationsnummer: 1-1
Titel: ANÜ-Servicecenter
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-08-20 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 6
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Office Professional Personalmanagement GmbH
Postort: Berlin
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Berlin🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 1 200 000 💰
2️⃣
Los-Identifikationsnummer: 1-2
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Randstad Deutschland GmbH & Co. KG
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 1 200 000 💰
3️⃣
Los-Identifikationsnummer: 1-3
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: ZAA - Zeitarbeitsagentur GmbH
Postort: Ludwigsfelde
Region: Teltow-Fläming🏙️ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 1 200 000 💰
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
I) Ein Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer ist gemäß § 160 Absatz 3 GWB unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertage gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
II. Gemäß § 135 Absatz 2 GWB kann die von Anfang an bestehende Unwirksamkeit eines Vertrags gemäß § 135 Absatz 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekanntgemacht,endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: IT-Dienstleistungszentrum Berlin (AöR)
Postanschrift: Berliner Straße 112-115
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10713
Land: Deutschland 🇩🇪
Fax: +49 3090283055 📠
Quelle: OJS 2019/S 024-053458 (2019-01-31)