Der Auftragnehmer soll die Evaluation des Projekts „Optimierung der Notfallversorgung durch strukturierte Ersteinschätzung mittels intelligenter Assistenzdienste - OPTINOVA“ durchführen, für das die Universitätsmedizin Göättingen als Antragstellerin gemeinsam mit Kooperationspartnern eine Förderung durch den Innovationsfonds nach § 92a Abs. 1 SGB V erhält. Die Evaluation ist entsprechend den konzeptionellen und methodischen Eckpunkten sowie unter Berücksichtigung von Vorgaben und Auflagen, die dem Auftraggeber durch den Innovationsausschuss beim gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) nach § 92b SGB V gemacht werden, durchzuführen. Ferner sind die Hinweise des Innovationsausschusses in dem Leitfaden für die Erstellung von Anträgen zu den Förderbekanntmachungen zur themenspezifischen und themenoffenen Förderung von neuen Versorgungsformen gemäß § 92a Abs. 1 SGB V zur Weiterentwicklung der Versorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung zu beachten.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-03-12.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-02-07.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2018-02-07) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Forschungs- und Entwicklungsdienste und zugehörige Beratung
Referenznummer: L18_004
Kurze Beschreibung:
Der Auftragnehmer soll die Evaluation des Projekts „Optimierung der Notfallversorgung durch strukturierte Ersteinschätzung mittels intelligenter Assistenzdienste - OPTINOVA“ durchführen, für das die Universitätsmedizin Göättingen als Antragstellerin gemeinsam mit Kooperationspartnern eine Förderung durch den Innovationsfonds nach § 92a Abs. 1 SGB V erhält. Die Evaluation ist entsprechend den konzeptionellen und methodischen Eckpunkten sowie unter Berücksichtigung von Vorgaben und Auflagen, die dem Auftraggeber durch den Innovationsausschuss beim gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) nach § 92b SGB V gemacht werden, durchzuführen. Ferner sind die Hinweise des Innovationsausschusses in dem Leitfaden für die Erstellung von Anträgen zu den Förderbekanntmachungen zur themenspezifischen und themenoffenen Förderung von neuen Versorgungsformen gemäß § 92a Abs. 1 SGB V zur Weiterentwicklung der Versorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung zu beachten.
Der Auftragnehmer soll die Evaluation des Projekts „Optimierung der Notfallversorgung durch strukturierte Ersteinschätzung mittels intelligenter Assistenzdienste - OPTINOVA“ durchführen, für das die Universitätsmedizin Göättingen als Antragstellerin gemeinsam mit Kooperationspartnern eine Förderung durch den Innovationsfonds nach § 92a Abs. 1 SGB V erhält. Die Evaluation ist entsprechend den konzeptionellen und methodischen Eckpunkten sowie unter Berücksichtigung von Vorgaben und Auflagen, die dem Auftraggeber durch den Innovationsausschuss beim gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) nach § 92b SGB V gemacht werden, durchzuführen. Ferner sind die Hinweise des Innovationsausschusses in dem Leitfaden für die Erstellung von Anträgen zu den Förderbekanntmachungen zur themenspezifischen und themenoffenen Förderung von neuen Versorgungsformen gemäß § 92a Abs. 1 SGB V zur Weiterentwicklung der Versorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung zu beachten.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Forschungs- und Entwicklungsdienste und zugehörige Beratung📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Göttingen
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: Universitätsmedizin Göttingen (UMG), Georg-August-Universität, Stiftung Öffentlichen Rechts
Postanschrift: Robert-Koch-Str. 40
Postleitzahl: 37075
Postort: Göttingen
Kontakt
Internetadresse: http://www.med.uni-goettingen.de🌏
E-Mail: v.schroeder@med.uni-goettingen.de📧
Telefon: +49 551-394276📞
Fax: +49 551-391304276 📠
URL der Dokumente: https://www.vergabe.rib.de🌏
URL der Teilnahme: https://www.vergabe.rib.de🌏
Referenz Daten
Absendedatum: 2018-02-07 📅
Einreichungsfrist: 2018-03-12 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-02-09 📅
Datum des Beginns: 2018-04-03 📅
Datum des Endes: 2021-09-30 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 028-061048
ABl. S-Ausgabe: 28
Zusätzliche Informationen
Die Evaluation ist entsprechend den in dieser Leistungsbeschreibung dargelegten konzeptionellen und methodischen Eckpunkten sowie unter Berücksichtigung von Vorgaben und Auflagen, die dem Auftraggeber durch den Innovationsausschuss beim gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) nach § 92b SGB V gemacht werden, durchzuführen. Ferner sind die Hinweise des Innovationsausschusses in dem „Leitfaden für die Erstellung von Anträgen zu den Förderbekanntmachungen zur themenspezifischen und themenoffenen Förderung von neuen Versorgungsformen gemäß § 92a Abs. 1 SGB V zur Weiterentwicklung der Versorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung“ zu beachten.
Die Evaluation ist entsprechend den in dieser Leistungsbeschreibung dargelegten konzeptionellen und methodischen Eckpunkten sowie unter Berücksichtigung von Vorgaben und Auflagen, die dem Auftraggeber durch den Innovationsausschuss beim gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) nach § 92b SGB V gemacht werden, durchzuführen. Ferner sind die Hinweise des Innovationsausschusses in dem „Leitfaden für die Erstellung von Anträgen zu den Förderbekanntmachungen zur themenspezifischen und themenoffenen Förderung von neuen Versorgungsformen gemäß § 92a Abs. 1 SGB V zur Weiterentwicklung der Versorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung“ zu beachten.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Ziel des Innovationsvorhabens ist die transsektorale Optimierung der Notfallversorgung durch strukturierte Ersteinschätzung von Notfallpatienten.
In Deutschland ist seit Beginn der letzten Dekade ein rasanter Anstieg der Fallzahlen in den Notaufnahmen der Krankenhäuser zu verzeichnen. Dabei hat insbesondere der Anteil der ambulanten Notfallbehandlungen, die auch hausärztlich versorgt werden könnten, überproportional zugenommen. Wesentliche Ursachen für diese Entwicklung umfassen die demographische Entwicklung, patientenseitig steigende Qualitätsansprüche und Veränderungen der hausärztlichen Versorgungsstrukturen in Verbindung mit einer räumlichen und personellen Erweiterung der Dienstbezirke sowie Allokation von KV-Bereitschaftsdienstpraxen vorzugsweise an Krankenhäusern mit daraus resultierend längeren Wegstrecken für Notfallpatienten. Die Folgen dieser Entwicklung sind rezidivierend auftretende Overcrowding-Szenarien in den Notaufnahmen, eine dadurch bedingte Erhöhung der Risiken der notfallmedizinischen Versorgung bei begrenzten Ressourcen sowie gesundheitsökonomisch steigende Kosten der Notfallbehandlung.
In Deutschland ist seit Beginn der letzten Dekade ein rasanter Anstieg der Fallzahlen in den Notaufnahmen der Krankenhäuser zu verzeichnen. Dabei hat insbesondere der Anteil der ambulanten Notfallbehandlungen, die auch hausärztlich versorgt werden könnten, überproportional zugenommen. Wesentliche Ursachen für diese Entwicklung umfassen die demographische Entwicklung, patientenseitig steigende Qualitätsansprüche und Veränderungen der hausärztlichen Versorgungsstrukturen in Verbindung mit einer räumlichen und personellen Erweiterung der Dienstbezirke sowie Allokation von KV-Bereitschaftsdienstpraxen vorzugsweise an Krankenhäusern mit daraus resultierend längeren Wegstrecken für Notfallpatienten. Die Folgen dieser Entwicklung sind rezidivierend auftretende Overcrowding-Szenarien in den Notaufnahmen, eine dadurch bedingte Erhöhung der Risiken der notfallmedizinischen Versorgung bei begrenzten Ressourcen sowie gesundheitsökonomisch steigende Kosten der Notfallbehandlung.
Das Projekt OPTINOVA verfolgt das Ziel, durch eine strukturierte Ersteinschätzung in Bezug auf Behandlungsdringlichkeit und erforderliche Notfallversorgungsstufe (ambulant vs stationär) eine stringente und differenzierte Steuerung von Notfallpatienten in die verschiedenen Sektoren der ambulanten (KV-ärztlichen) und stationären Behandlung in der Notaufnahme einzuführen. Hierzu sollen für die Zielgruppe der innerklinisch tätigen Notfallmediziner sowie für die niedergelassenen Ärzte im Bereitschaftsdienst ein Prototyp intelligenter Assistenzdienste auf einer im Rahmen des BMBF Projekts A.L.I.N.A. etablierten technologischen Plattform zur strukturierten Ersteinschätzung webbasiert auf mobilen Endgeräten und „in situ“ zur Verfügung gestellt werden. Durch die strukturierte Ersteinschätzung der Notfälle unter Nutzung relevanter Daten in Echtzeit sowie KI-basierter Analysemethoden in Bezug auf Behandlungsdringlichkeit und erforderliche Versorgungsstufe soll in enger Kooperation zwischen KV und Krankenhaus eine transsektorale Koordination der Patientenströme erzielt und gegebenenfalls optimiert werden.
Das Projekt OPTINOVA verfolgt das Ziel, durch eine strukturierte Ersteinschätzung in Bezug auf Behandlungsdringlichkeit und erforderliche Notfallversorgungsstufe (ambulant vs stationär) eine stringente und differenzierte Steuerung von Notfallpatienten in die verschiedenen Sektoren der ambulanten (KV-ärztlichen) und stationären Behandlung in der Notaufnahme einzuführen. Hierzu sollen für die Zielgruppe der innerklinisch tätigen Notfallmediziner sowie für die niedergelassenen Ärzte im Bereitschaftsdienst ein Prototyp intelligenter Assistenzdienste auf einer im Rahmen des BMBF Projekts A.L.I.N.A. etablierten technologischen Plattform zur strukturierten Ersteinschätzung webbasiert auf mobilen Endgeräten und „in situ“ zur Verfügung gestellt werden. Durch die strukturierte Ersteinschätzung der Notfälle unter Nutzung relevanter Daten in Echtzeit sowie KI-basierter Analysemethoden in Bezug auf Behandlungsdringlichkeit und erforderliche Versorgungsstufe soll in enger Kooperation zwischen KV und Krankenhaus eine transsektorale Koordination der Patientenströme erzielt und gegebenenfalls optimiert werden.
Zielgruppe sind alle Notfallpatienten (> 18. Lebensjahr) mit einem der 20 häufigsten Leitsymptome bzw. -diagnosen die zur Aufnahme in eine Notaufnahme führen.
Die Evaluation soll das Erreichen folgender Ziele überprüfen:
Studiendesign: prospektive, multizentrische, cluster-randomisierte Kohortenstudie mit stepped wedge Design über 23 Monate.
Vergleichspopulation: Daten aus Beobachtungsperioden ohne neue Versorgungs-form im stepped wedge Design der Modellkliniken, retrospektive Daten der AOKn.
Stichprobengröße: n= 525 pro Monat pro Modellklinik.
Statistische Analyse: Generalized Mixed Effects Models für Zeitreihendaten, Deskriptive Statistiken.
Primäre Endpunkte:
Der Anteil der ambulanten Notfallbehandlungen an allen Fällen in den Notaufnahmen wird um 30 % reduziert. Der Anteil der Fälle in den Notaufnahmen, die stationär aufgenommen werden (Hospitalisierungsrate), steigt konsekutiv.
Sekundäre Endpunkte:
Reduktion der mittleren Kosten der Notfallbehandlung aller Patienten mit Erstkontakt in der Notaufnahme; Outcome der Notfallbehandlung bei Entlassung/Verlegung; Prozess- und Qualitätsindikatoren der Notaufnahme: Reduktion der Wartezeiten; Reduktion der Verweildauer in der Notaufnahme; Diagnostische Übereinstimmung (dÜ, Systematischer Vergleich der Aufnahme und Entlassungsdiagnose); Diagnostische Effizienz (dEff, dÜ x 100 / Verweildauer); Bewertung der neuen Versorgungsform durch Ärzte in Bezug auf Akzeptanz, Usability und Utility; Bewertung der neuen Versorgungsform durch Ärzte in Bezug auf Akzeptanz, Usability und Utility; Bewertung der neuen Versorgungsform durch Patienten.
Reduktion der mittleren Kosten der Notfallbehandlung aller Patienten mit Erstkontakt in der Notaufnahme; Outcome der Notfallbehandlung bei Entlassung/Verlegung; Prozess- und Qualitätsindikatoren der Notaufnahme: Reduktion der Wartezeiten; Reduktion der Verweildauer in der Notaufnahme; Diagnostische Übereinstimmung (dÜ, Systematischer Vergleich der Aufnahme und Entlassungsdiagnose); Diagnostische Effizienz (dEff, dÜ x 100 / Verweildauer); Bewertung der neuen Versorgungsform durch Ärzte in Bezug auf Akzeptanz, Usability und Utility; Bewertung der neuen Versorgungsform durch Ärzte in Bezug auf Akzeptanz, Usability und Utility; Bewertung der neuen Versorgungsform durch Patienten.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Universitätsmedizin Göttingen (UMG), Robert-Koch-Str. 40, 37075 Göttingen.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
— Die Bieter haben ihrem Angebot gemäß § 44 VGV einen aktuellen Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister beizufügen (bei Bietern aus einem anderen Mitgliedsstaat eine gleichwertige aktuelle Bescheinigung des Ursprungs- oder Herkunftslandes des Bieters mit Übersetzung ins Deutsche,
— Die Bieter haben ihrem Angebot gemäß § 44 VGV einen aktuellen Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister beizufügen (bei Bietern aus einem anderen Mitgliedsstaat eine gleichwertige aktuelle Bescheinigung des Ursprungs- oder Herkunftslandes des Bieters mit Übersetzung ins Deutsche,
— Falls keine Eintragungspflicht im Handelsregister besteht, eine formlose Erklärung, weshalb für den Bieter keine Eintragungspflicht besteht und darüber, wer die vertretungsberechtigten Personen sind. Hierfür ausreichend ist eine Eigenerklärung,
— Angaben zu Auftragsanteilen, welche der Bewerber/Bieter als Unterauftrag zu vergeben beabsichtigt. Unterzeichnete Verpflichtungserklärung des/der Nachunternehmer(s).
Die nicht rechtzeitige Vorlage der in Ziffer III.1.1) - III.1.3) genannten Unterlagen kann zum Ausschluss aus dem Verfahren führen. Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende Unterlagen nachzufordern und Bewerber oder Bewerbergemeinschaften vom Verfahren auszuschließen, die auf einmalige Nachforderung keine oder nur unvollständige Unterlagen nachreichen. Ein Anspruch auf Nachreichung von Unterlagen besteht jedoch nicht. Im Rahmen der Gleichbehandlung kann die Vergabestelle entscheiden, von keinem Bieter fehlende Unterlagen nachzufordern.
Die nicht rechtzeitige Vorlage der in Ziffer III.1.1) - III.1.3) genannten Unterlagen kann zum Ausschluss aus dem Verfahren führen. Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende Unterlagen nachzufordern und Bewerber oder Bewerbergemeinschaften vom Verfahren auszuschließen, die auf einmalige Nachforderung keine oder nur unvollständige Unterlagen nachreichen. Ein Anspruch auf Nachreichung von Unterlagen besteht jedoch nicht. Im Rahmen der Gleichbehandlung kann die Vergabestelle entscheiden, von keinem Bieter fehlende Unterlagen nachzufordern.
Die Vergabestelle behält sich vor, zusätzlich zu den Eigenerklärungen vor Vergabe des Auftrags entsprechende Bescheinigungen der zuständigen behördlichen Stellen zu verlangen.
Die von den Bewerbern einzureichenden Unterlagen ergeben sich aus den Ziffern III.1.1) - III.1.3).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Zum Nachweis der Eignung werden nachfolgend benannte Unterlagen gemäß §§ 44-46-VgV gefordert.
Grundsätzlich sind Eigenerklärungen vorzulegen (§ 48 Abs.2 VgV).
Mit dem Angebot sind die nachfolgenden Nachweise und Erklärungen vorzulegen:
— Erklärung gemäß § 48 VGV zum ´Nichtvorliegen der Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB,
— Erklärung des Bieters über den Gesamtumsatz des Unternehmens für die drei letzten Geschäftsjahre (§ 45 VgV),
— Nachweis einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung (§ 45 VgV),
— Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen.
Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen wird die einheitliche europäische Eigenerklärung (EEE) gem. § 50 VgV akzeptiert.
Anstelle von Einzelnachweisen genügt der Nachweis in deutscher Sprache, dass das Unternehmen in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in gleichgestellten Staaten für die ausgeschriebene Leistung präqualifiziert ist und die Unterlagen über eine für den öffentlichen Auftraggeber kostenfreie Datenbank innerhalb der EU im Rahmen eines Präqualifikationssystems abrufbar sind.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Anstelle von Einzelnachweisen genügt der Nachweis in deutscher Sprache, dass das Unternehmen in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in gleichgestellten Staaten für die ausgeschriebene Leistung präqualifiziert ist und die Unterlagen über eine für den öffentlichen Auftraggeber kostenfreie Datenbank innerhalb der EU im Rahmen eines Präqualifikationssystems abrufbar sind.
Bei nicht deutschsprachigen Nachweisen und Belegen ist eine Übersetzung in deutscher Sprache beizufügen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
— Erklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten drei Jahren ersichtlich ist. (§ 46 VgV),
— Nachweis von Referenzen vergleichbarer Struktur und Größenordnung.
Verfahren
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2018-03-31 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2018-03-12 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 12:00
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Niedersachsen beim Niersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr, Regierungsvertretung Lüneburg
Postanschrift: Auf der Hude 2
Postort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland 🇩🇪
Fax: +49 4131/15-2943 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Es wird auf §§ 160 ff. GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen) hingewiesen:
Erkannte Vergabeverstöße im Vergabeverfahren sind unverzüglich, jedoch spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe zu rügen.
Anträge auf Vergabenachprüfungsverfahren sind unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Quelle: OJS 2018/S 028-061048 (2018-02-07)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-04-17) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Der Auftragnehmer soll die Evaluation des Projekts „Optimierung der Notfallversorgung durch strukturierte Ersteinschätzung mittels intelligenter Assistenzdienste – OPTINOVA“ durchführen, für das die Universitätsmedizin Göttingen als Antragstellerin gemeinsam mit Kooperationspartnern eine Förderung durch den Innovationsfonds nach § 92a Abs. 1 SGB V erhält. Die Evaluation ist entsprechend den konzeptionellen und methodischen Eckpunkten sowie unter Berücksichtigung von Vorgaben und Auflagen, die dem Auftraggeber durch den Innovationsausschuss beim gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) nach § 92b SGB V gemacht werden, durchzuführen. Ferner sind die Hinweise des Innovationsausschusses in dem Leitfaden für die Erstellung von Anträgen zu den Förderbekanntmachungen zur themenspezifischen und themenoffenen Förderung von neuen Versorgungsformen gemäß § 92a Abs. 1 SGB V zur.
Weiterentwicklung der Versorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung zu beachten.
Der Auftragnehmer soll die Evaluation des Projekts „Optimierung der Notfallversorgung durch strukturierte Ersteinschätzung mittels intelligenter Assistenzdienste – OPTINOVA“ durchführen, für das die Universitätsmedizin Göttingen als Antragstellerin gemeinsam mit Kooperationspartnern eine Förderung durch den Innovationsfonds nach § 92a Abs. 1 SGB V erhält. Die Evaluation ist entsprechend den konzeptionellen und methodischen Eckpunkten sowie unter Berücksichtigung von Vorgaben und Auflagen, die dem Auftraggeber durch den Innovationsausschuss beim gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) nach § 92b SGB V gemacht werden, durchzuführen. Ferner sind die Hinweise des Innovationsausschusses in dem Leitfaden für die Erstellung von Anträgen zu den Förderbekanntmachungen zur themenspezifischen und themenoffenen Förderung von neuen Versorgungsformen gemäß § 92a Abs. 1 SGB V zur.
Weiterentwicklung der Versorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung zu beachten.
Gesamtwert des Auftrags: 317 800 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Der Auftragnehmer soll die Evaluation des Projekts „Optimierung der Notfallversorgung durch strukturierte Ersteinschätzung mittels intelligenter Assistenzdienste – OPTINOVA“ durchführen, für das die Universitätsmedizin Göttingen als Antragstellerin gemeinsam mit Kooperationspartnern eine Förderung durch den Innovationsfonds nach § 92a Abs. 1 SGB V erhält. Die Evaluation ist entsprechend den konzeptionellen und methodischen Eckpunkten sowie unter Berücksichtigung von Vorgaben und Auflagen, die dem Auftraggeber durch den Innovationsausschuss beim gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) nach § 92b SGB V gemacht werden, durchzuführen. Ferner sind die Hinweise des Innovationsausschusses in dem Leitfaden für die Erstellung von Anträgen zu den Förderbekanntmachungen zur themenspezifischen und themenoffenen Förderung von neuen Versorgungsformen gemäß § 92a Abs. 1 SGB V zur.
Der Auftragnehmer soll die Evaluation des Projekts „Optimierung der Notfallversorgung durch strukturierte Ersteinschätzung mittels intelligenter Assistenzdienste – OPTINOVA“ durchführen, für das die Universitätsmedizin Göttingen als Antragstellerin gemeinsam mit Kooperationspartnern eine Förderung durch den Innovationsfonds nach § 92a Abs. 1 SGB V erhält. Die Evaluation ist entsprechend den konzeptionellen und methodischen Eckpunkten sowie unter Berücksichtigung von Vorgaben und Auflagen, die dem Auftraggeber durch den Innovationsausschuss beim gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) nach § 92b SGB V gemacht werden, durchzuführen. Ferner sind die Hinweise des Innovationsausschusses in dem Leitfaden für die Erstellung von Anträgen zu den Förderbekanntmachungen zur themenspezifischen und themenoffenen Förderung von neuen Versorgungsformen gemäß § 92a Abs. 1 SGB V zur.
Weiterentwicklung der Versorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung zu beachten.
Zielgruppe sind alle Notfallpatienten (> 18. Lebensjahr)mit einem der 20 häufigsten Leitsymptome bzw. -diagnosen die zur Aufnahme in eine Notaufnahme führen.
Primäre Endpunkte: Der Anteil der ambulanten Notfallbehandlungen an allen Fällen in den Notaufnahmen wird um 30 % reduziert. Der Anteil der Fälle in den Notaufnahmen, die stationär aufgenommen werden (Hospitalisierungsrate), steigt konsekutiv.
Sekundäre Endpunkte: Reduktion der mittleren Kosten der Notfallbehandlung aller Patienten mit Erstkontakt in der Notaufnahme; Outcome der Notfallbehandlung bei Entlassung/Verlegung; Prozess- und Qualitätsindikatoren der Notaufnahme: Reduktion der Wartezeiten; Reduktion der Verweildauer in der Notaufnahme; Diagnostische Übereinstimmung (dÜ, Systematischer Vergleich der Aufnahme und Entlassungsdiagnose); Diagnostische Effizienz (dEff, dÜ x 100 / Verweildauer); Bewertung der neuen Versorgungsform durch Ärzte in Bezug auf Akzeptanz, Usability und Utility; Bewertung der neuen Versorgungsform durch Ärzte in Bezug auf Akzeptanz, Usability und Utility; Bewertung der neuen Versorgungsform durch Patienten.
Sekundäre Endpunkte: Reduktion der mittleren Kosten der Notfallbehandlung aller Patienten mit Erstkontakt in der Notaufnahme; Outcome der Notfallbehandlung bei Entlassung/Verlegung; Prozess- und Qualitätsindikatoren der Notaufnahme: Reduktion der Wartezeiten; Reduktion der Verweildauer in der Notaufnahme; Diagnostische Übereinstimmung (dÜ, Systematischer Vergleich der Aufnahme und Entlassungsdiagnose); Diagnostische Effizienz (dEff, dÜ x 100 / Verweildauer); Bewertung der neuen Versorgungsform durch Ärzte in Bezug auf Akzeptanz, Usability und Utility; Bewertung der neuen Versorgungsform durch Ärzte in Bezug auf Akzeptanz, Usability und Utility; Bewertung der neuen Versorgungsform durch Patienten.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Universitätsmedizin Göttingen (UMG)
Robert-Koch-Str. 40
37075 Göttingen
Verfahren Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Erfüllung formaler Kriterien
Qualitätskriterium (Gewichtung): 20
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Verständnis der Aufgabe und Fragestellung
Methode/Vorgehensweise
Ergebnisse
Projektorganisation
Qualitätskriterium (Gewichtung): 50
Gewichtung des Preises: 30
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-04-03 📅
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren: Es wird auf §§160 ff. GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen) hingewiesen:
Quelle: OJS 2018/S 075-167674 (2018-04-17)