Zu Ziffer II.2.5) wird ergänzend darauf hingewiesen, dass für den Fall wirtschaftlich gleichwertiger Angebote§ 18 Abs. 3 bis 6 des Tariftreue- und Vergabegesetzes Schleswig-Holstein TTG Sonderregelungen für dieZuschlagserteilung vorsieht (Bevorzugung von Bietern, die nachweislich bestimmte soziale Kriterien erfüllen).