Lieferung, Montage, elektrischer Anschluss und Inbetriebnahme von 30 Stück DC-Ladesäulen mit einer max. Ladeleistung von ca. 80 kW (möglicher Bereich 60 kW – 100 kW) für die Depotladung von E-Bussen nach Ladebetriebsart 4 entsprechend DIN EN 61851-1 (VDE 0122-1) mit Stecker Combo 2 IEC 62196-3 inklusive Wartungsleistungen und Störungsbeseitigung für den Zeitraum von mindestens 3 Jahren. Diese 30 Stück DC-Ladesäulen werden auf dem BVG-Betriebshof Indira-Gandhi-Straße 98, 13053 Berlin errichtet. Die Beschaffung umfasst neben der Lieferung der 30 Ladesäulen, deren Montage und elektrischen Anschluss an vorhandene 3~400V-Niederspannungs-Hausanschlüsse des Stromnetzbetreibers auf dem Betriebshof, außerdem die Inbetriebsetzung der 30 Ladesäulen inklusive einer Einweisung des Betreiberpersonals zum Betrieb und zur Wartung der Ladesäulen. Als Vertragsbeginn ist der 1.9.2018 vorgesehen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-06-04.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-05-02.
Auftragsbekanntmachung (2018-05-02) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Elektroinstallationsarbeiten
Kurze Beschreibung:
Lieferung, Montage, elektrischer Anschluss und Inbetriebnahme von 30 Stück DC-Ladesäulen mit einer max. Ladeleistung von ca. 80 kW (möglicher Bereich 60 kW – 100 kW) für die Depotladung von E-Bussen nach Ladebetriebsart 4 entsprechend DIN EN 61851-1 (VDE 0122-1) mit Stecker Combo 2 IEC 62196-3 inklusive Wartungsleistungen und Störungsbeseitigung für den Zeitraum von mindestens 3 Jahren. Diese 30 Stück DC-Ladesäulen werden auf dem BVG-Betriebshof Indira-Gandhi-Straße 98, 13053 Berlin errichtet. Die Beschaffung umfasst neben der Lieferung der 30 Ladesäulen, deren Montage und elektrischen Anschluss an vorhandene 3~400V-Niederspannungs-Hausanschlüsse des Stromnetzbetreibers auf dem Betriebshof, außerdem die Inbetriebsetzung der 30 Ladesäulen inklusive einer Einweisung des Betreiberpersonals zum Betrieb und zur Wartung der Ladesäulen. Als Vertragsbeginn ist der 1.9.2018 vorgesehen.
Lieferung, Montage, elektrischer Anschluss und Inbetriebnahme von 30 Stück DC-Ladesäulen mit einer max. Ladeleistung von ca. 80 kW (möglicher Bereich 60 kW – 100 kW) für die Depotladung von E-Bussen nach Ladebetriebsart 4 entsprechend DIN EN 61851-1 (VDE 0122-1) mit Stecker Combo 2 IEC 62196-3 inklusive Wartungsleistungen und Störungsbeseitigung für den Zeitraum von mindestens 3 Jahren. Diese 30 Stück DC-Ladesäulen werden auf dem BVG-Betriebshof Indira-Gandhi-Straße 98, 13053 Berlin errichtet. Die Beschaffung umfasst neben der Lieferung der 30 Ladesäulen, deren Montage und elektrischen Anschluss an vorhandene 3~400V-Niederspannungs-Hausanschlüsse des Stromnetzbetreibers auf dem Betriebshof, außerdem die Inbetriebsetzung der 30 Ladesäulen inklusive einer Einweisung des Betreiberpersonals zum Betrieb und zur Wartung der Ladesäulen. Als Vertragsbeginn ist der 1.9.2018 vorgesehen.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Elektroinstallationsarbeiten📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Berlin
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Referenz Daten
Absendedatum: 2018-05-02 📅
Einreichungsfrist: 2018-06-04 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-05-04 📅
Datum des Beginns: 2018-09-03 📅
Datum des Endes: 2019-02-28 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 086-194171
ABl. S-Ausgabe: 86
Zusätzliche Informationen
1) Der Teilnahmeantrag ist schriftlich und unterschrieben einzureichen. Der Umschlag ist zu versehen mit der Aufschrift: „Teilnahmeantrag zum Vergabeverfahren, Vergabe-Nr.: FEM-SE3/18/00458, Einkauf/Materialwirtschaft, FEM-SE3“, „Lieferung, Montage und Inbetriebnahme von 30 Stück DC-Ladestationen“. Das Einreichen des Teilnahmeantrages per Fax oder als E-Mail ist nicht zugelassen.
2) Der Teilnahmeantrag ist entsprechend zu gliedern und hat die nachgefragten Informationen in den jeweiligen Rubriken zu enthalten.
3) Sofern der Bewerber zum Nachweis seiner Eignung die Kapazitäten eines anderen Unternehmens(Dritter/Nachunternehmer) in Anspruch nehmen will (Eignungsleihe), muss er den Namen dieses anderen Unternehmens benennen und angeben, wofür er die Kapazitäten des anderen Unternehmens in Anspruch nehmen will. Entsprechende Nachweise sind in dem Umfang vorzulegen, wie sie für den Bewerber vorzulegen wären. Außerdem muss der Bewerber durch Vorlage einer Verpflichtungserklärung dieses Unternehmens nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung gestellt werden. Im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit oder die erforderliche berufliche Erfahrung kann ein Bewerber die Kapazitäten anderer Unternehmen gemäß § 47 Abs. 2 SektVO nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistungen erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden.
4) Auskünfte über die Teilnahmeunterlagen müssen bis zum 18.5.2018 ausschließlich per E-Mail bei der in Ziffer I.1) angegebenen Kontaktstelle beantragt werden.
6) Sämtliche Unterlagen zu diesem Vergabeverfahren sind direkt, kostenfrei und ausschließlich per Download unter dem in der Bekanntmachung Ziff. I.3) angegebenen Link abrufbar. Auch alle weiteren Informationen wie Änderungen der Vergabeunterlagen, die Beantwortung von Fragen der Bewerber, die spätestens 6 Kalendertage vor Ablauf der Teilnahmefrist erfolgt oder sonstige verfahrensrelevante Informationen werden ebenfalls unter dem Link zum Download zur Verfügung gestellt.
Bis zum Ablauf der Angebotsfrist ist der Bewerber verpflichtet, regelmäßig und selbstständig auf zur Verfügung gestellte, geänderte oder zusätzliche Dokumente und Beantwortungen von Bewerberfragen zu achten. Ein separater Hinweis durch die Vergabestelle erfolgt nicht.
7) Bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen erhalten im Rahmen der geltenden vergaberechtlichen Bestimmungen bei den Regelungen des § 1, 7 und 8 Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz entsprechenden und sonst gleichwertigen Angeboten die Unternehmen bevorzugt den Zuschlag, die Ausbildungsplätze bereitstellen, sich an tariflichen Umlageverfahren zur Sicherung der beruflichen Erstausbildung oder an Ausbildungsverbünden beteiligen. Als Nachweis ist von den für den Zuschlag in Betracht kommenden Bietern eine Bescheinigung der für die Berufsausbildung zuständigen Stelle vorzuhalten.
8) Die Eignung von Subunternehmern, die im Teilnahmeantrag noch nicht benannt wurden, deren Einsatz aber mit Beginn der Leistungserbringung geplant ist, ist mit der Angebotsabgabe anhand der in Ziff. III.1.1) – III.1.3)genannten Eignungskriterien nachzuweisen.
9) Bei Angebotsabgabe sind vom Bieter eine Tarif- und Mindestlohnerklärung i. S. v. § 1 BerlAVG und eine Erklärung zur Förderung von Frauen gem. § 9 BerlAVG, § 1 Frauenförderverordnung Berlin (FFV) für den Bieter sowie für seine Subunternehmer abzugeben.
10) Die Vergabestelle behält sich vor, den Zuschlag auch ohne Verhandlungen auf die eingereichten schriftlichen Angebote zu erteilen.
11) Die Vergabestelle behält sich die Anpassung der Vergabeunterlagen im Verlauf des Verfahrens vor.
1) Der Teilnahmeantrag ist schriftlich und unterschrieben einzureichen. Der Umschlag ist zu versehen mit der Aufschrift: „Teilnahmeantrag zum Vergabeverfahren, Vergabe-Nr.: FEM-SE3/18/00458, Einkauf/Materialwirtschaft, FEM-SE3“, „Lieferung, Montage und Inbetriebnahme von 30 Stück DC-Ladestationen“. Das Einreichen des Teilnahmeantrages per Fax oder als E-Mail ist nicht zugelassen.
2) Der Teilnahmeantrag ist entsprechend zu gliedern und hat die nachgefragten Informationen in den jeweiligen Rubriken zu enthalten.
3) Sofern der Bewerber zum Nachweis seiner Eignung die Kapazitäten eines anderen Unternehmens(Dritter/Nachunternehmer) in Anspruch nehmen will (Eignungsleihe), muss er den Namen dieses anderen Unternehmens benennen und angeben, wofür er die Kapazitäten des anderen Unternehmens in Anspruch nehmen will. Entsprechende Nachweise sind in dem Umfang vorzulegen, wie sie für den Bewerber vorzulegen wären. Außerdem muss der Bewerber durch Vorlage einer Verpflichtungserklärung dieses Unternehmens nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung gestellt werden. Im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit oder die erforderliche berufliche Erfahrung kann ein Bewerber die Kapazitäten anderer Unternehmen gemäß § 47 Abs. 2 SektVO nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistungen erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden.
4) Auskünfte über die Teilnahmeunterlagen müssen bis zum 18.5.2018 ausschließlich per E-Mail bei der in Ziffer I.1) angegebenen Kontaktstelle beantragt werden.
6) Sämtliche Unterlagen zu diesem Vergabeverfahren sind direkt, kostenfrei und ausschließlich per Download unter dem in der Bekanntmachung Ziff. I.3) angegebenen Link abrufbar. Auch alle weiteren Informationen wie Änderungen der Vergabeunterlagen, die Beantwortung von Fragen der Bewerber, die spätestens 6 Kalendertage vor Ablauf der Teilnahmefrist erfolgt oder sonstige verfahrensrelevante Informationen werden ebenfalls unter dem Link zum Download zur Verfügung gestellt.
Bis zum Ablauf der Angebotsfrist ist der Bewerber verpflichtet, regelmäßig und selbstständig auf zur Verfügung gestellte, geänderte oder zusätzliche Dokumente und Beantwortungen von Bewerberfragen zu achten. Ein separater Hinweis durch die Vergabestelle erfolgt nicht.
7) Bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen erhalten im Rahmen der geltenden vergaberechtlichen Bestimmungen bei den Regelungen des § 1, 7 und 8 Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz entsprechenden und sonst gleichwertigen Angeboten die Unternehmen bevorzugt den Zuschlag, die Ausbildungsplätze bereitstellen, sich an tariflichen Umlageverfahren zur Sicherung der beruflichen Erstausbildung oder an Ausbildungsverbünden beteiligen. Als Nachweis ist von den für den Zuschlag in Betracht kommenden Bietern eine Bescheinigung der für die Berufsausbildung zuständigen Stelle vorzuhalten.
8) Die Eignung von Subunternehmern, die im Teilnahmeantrag noch nicht benannt wurden, deren Einsatz aber mit Beginn der Leistungserbringung geplant ist, ist mit der Angebotsabgabe anhand der in Ziff. III.1.1) – III.1.3)genannten Eignungskriterien nachzuweisen.
9) Bei Angebotsabgabe sind vom Bieter eine Tarif- und Mindestlohnerklärung i. S. v. § 1 BerlAVG und eine Erklärung zur Förderung von Frauen gem. § 9 BerlAVG, § 1 Frauenförderverordnung Berlin (FFV) für den Bieter sowie für seine Subunternehmer abzugeben.
10) Die Vergabestelle behält sich vor, den Zuschlag auch ohne Verhandlungen auf die eingereichten schriftlichen Angebote zu erteilen.
11) Die Vergabestelle behält sich die Anpassung der Vergabeunterlagen im Verlauf des Verfahrens vor.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Ergänzung zu Ziffer II.1.4)
Beträgt die maximale Ladeleistung mehr als 60 kW, so ist die Möglichkeit der Anpassung der max. Ladeleistung auf den Wert des netzseitig zur Verfügung stehenden Leistungskontingentes erforderlich. (Reduzierung der eingangsseitigen Leistungsaufnahme auf einen definierten Maximalwert).
Beträgt die maximale Ladeleistung mehr als 60 kW, so ist die Möglichkeit der Anpassung der max. Ladeleistung auf den Wert des netzseitig zur Verfügung stehenden Leistungskontingentes erforderlich. (Reduzierung der eingangsseitigen Leistungsaufnahme auf einen definierten Maximalwert).
Die Ladesäulen müssen den für den geplanten Anwendungsfall geltenden deutschen DIN-VDE-Normen und anwendbaren europäischen Regelungen vollständig genügen und müssen geeignet sein, die Ladeenergie in der beschriebenen Ladebetriebsart für batterieelektrische Linienomnibusse in funktionell einwandfreier, sicherer und energetisch günstiger Weise zu übertragen.
Die Ladesäulen müssen den für den geplanten Anwendungsfall geltenden deutschen DIN-VDE-Normen und anwendbaren europäischen Regelungen vollständig genügen und müssen geeignet sein, die Ladeenergie in der beschriebenen Ladebetriebsart für batterieelektrische Linienomnibusse in funktionell einwandfreier, sicherer und energetisch günstiger Weise zu übertragen.
Zu liefern sind vorzugsweise einteilige Ladesäulen, das heißt: alle geforderten Funktionen sind möglichst in einem Gehäuse abzubilden. Diese Ladesäulen werden entsprechend IEC 61851-23 zum Laden der Traktionsbatterie von E-Bussen (Spannungsbereich deren Batterien: 450 – 750V) verwendet. Werden Konfigurationen angeboten, bei denen Leistungsteil und Ladesäule getrennt ausgeführt sind, so sind alle technischen Kennwerte gesondert für jedes Anlagenteil anzugeben.
Zu liefern sind vorzugsweise einteilige Ladesäulen, das heißt: alle geforderten Funktionen sind möglichst in einem Gehäuse abzubilden. Diese Ladesäulen werden entsprechend IEC 61851-23 zum Laden der Traktionsbatterie von E-Bussen (Spannungsbereich deren Batterien: 450 – 750V) verwendet. Werden Konfigurationen angeboten, bei denen Leistungsteil und Ladesäule getrennt ausgeführt sind, so sind alle technischen Kennwerte gesondert für jedes Anlagenteil anzugeben.
Es ist eine Gewährleistungszeit von mindestens 3 Jahren nach Übergabe der Ladesäulen anzubieten, innerhalb derer die planmäßige Wartung und Störungsbeseitigung innerhalb vereinbarten Zeitgrenzen durch den Anbieter sichergestellt werden. Dies ist im Angebot vollumfänglich zu kalkulieren.
Es ist eine Gewährleistungszeit von mindestens 3 Jahren nach Übergabe der Ladesäulen anzubieten, innerhalb derer die planmäßige Wartung und Störungsbeseitigung innerhalb vereinbarten Zeitgrenzen durch den Anbieter sichergestellt werden. Dies ist im Angebot vollumfänglich zu kalkulieren.
Die Ladesäulen werden im Freien aufgestellt und müssen für einen sicheren Dauerbetrieb bei Umgebungstemperaturen mindestens zwischen -25
Die Ladesäulen werden auf einer vorhandenen Betonplatte aufgestellt. Sieht die Konstruktion der angebotenen Ladesäulen ein separates Fundament vor, so ist die Lieferung und Errichtung eines solchen Fundamentes zwingend mit anzubieten und im Angebot vollumfänglich zu kalkulieren.
Die Ladesäulen werden auf einer vorhandenen Betonplatte aufgestellt. Sieht die Konstruktion der angebotenen Ladesäulen ein separates Fundament vor, so ist die Lieferung und Errichtung eines solchen Fundamentes zwingend mit anzubieten und im Angebot vollumfänglich zu kalkulieren.
Die Ladesäulen müssen über Möglichkeiten der bidirektionalen Datenübertragung von Mess- und Abrechnungsdaten der Ladeprozesse und von Melde- und Steuerungsdaten zwischen den Ladesäulen und dem künftigen Backend-System der BVG verfügen. Die Kommunikation hat über eine aktuelle Version des Open Charge Point Protocol (z. B. Version OCPP 1.6) zu erfolgen. Die Datenübertragung erfolgt über ein LAN-Netzwerk (Ethernet auf Basis Cisco-Komponenten).
Die Ladesäulen müssen über Möglichkeiten der bidirektionalen Datenübertragung von Mess- und Abrechnungsdaten der Ladeprozesse und von Melde- und Steuerungsdaten zwischen den Ladesäulen und dem künftigen Backend-System der BVG verfügen. Die Kommunikation hat über eine aktuelle Version des Open Charge Point Protocol (z. B. Version OCPP 1.6) zu erfolgen. Die Datenübertragung erfolgt über ein LAN-Netzwerk (Ethernet auf Basis Cisco-Komponenten).
Es ist optional eine Überwachungssoftware anzubieten, mit welcher der technisch-betriebliche Status jeder der 30 Ladesäulen an bis zu 3 Standard-Arbeitsplatz-PCs des AG überwacht werden kann und Störmeldungen optisch auffällig angezeigt werden.
Die Lieferfrist nach Zuschlagserteilung beträgt 4 Monate, innerhalb derer mindestens 3 Ladesäulen geliefert, montiert und in Betrieb genommen sein müssen. Die vollständige Lieferung, Montage und Inbetriebnahme aller übrigen Ladesäulen muss innerhalb von 6 Monaten nach Zuschlagserteilung abgeschlossen sein muss. Der AG behält sich vor, die Lieferfristen in begrenztem Umfang zu verlängern. In diesem Fall findet eine besondere Bewertung der vorgegebenen Mindestfristen im Rahmen der Angebotsauswertung statt.
Die Lieferfrist nach Zuschlagserteilung beträgt 4 Monate, innerhalb derer mindestens 3 Ladesäulen geliefert, montiert und in Betrieb genommen sein müssen. Die vollständige Lieferung, Montage und Inbetriebnahme aller übrigen Ladesäulen muss innerhalb von 6 Monaten nach Zuschlagserteilung abgeschlossen sein muss. Der AG behält sich vor, die Lieferfristen in begrenztem Umfang zu verlängern. In diesem Fall findet eine besondere Bewertung der vorgegebenen Mindestfristen im Rahmen der Angebotsauswertung statt.
Beschreibung der Optionen:
Grundleistung:
Lieferung, Montage, elektrischer Anschluss und Inbetriebnahme von 30 Stück DC-Ladesäulen mit einer max. Ladeleistung von ca. 80 kW (möglicher Bereich 60 kW – 100 kW) für die Depotladung von E-Bussen nach Ladebetriebsart 4 entsprechend DIN EN 61851-1 (VDE 0122-1) mit Stecker Combo 2 IEC 62196-3 inklusive Wartungsleistungen und Störungsbeseitigung für den Zeitraum von mindestens 3 Jahren.
Lieferung, Montage, elektrischer Anschluss und Inbetriebnahme von 30 Stück DC-Ladesäulen mit einer max. Ladeleistung von ca. 80 kW (möglicher Bereich 60 kW – 100 kW) für die Depotladung von E-Bussen nach Ladebetriebsart 4 entsprechend DIN EN 61851-1 (VDE 0122-1) mit Stecker Combo 2 IEC 62196-3 inklusive Wartungsleistungen und Störungsbeseitigung für den Zeitraum von mindestens 3 Jahren.
Option 1:
Es ist optional eine Überwachungssoftware anzubieten, mit welcher der technisch-betriebliche Status jeder der 30 Ladesäulen an bis zu 3 Standard-Arbeitsplatz-PCs des AG überwacht werden kann und Störmeldungen optisch auffällig angezeigt werden.
Die BVG behält sich vor, den für die Durchführung der Leistungen vorgesehenen Auftragnehmer bereits im Rahmen der Zuschlagserteilung oder auch erst während der Vertragsdurchführung mit der Erbringung der Optionsleistung zu beauftragen, wobei kein Rechtsanspruch des AN auf die Beauftragung weiterer, über die Grundleistung hinausgehender Optionen besteht (freie Optionen).
Die BVG behält sich vor, den für die Durchführung der Leistungen vorgesehenen Auftragnehmer bereits im Rahmen der Zuschlagserteilung oder auch erst während der Vertragsdurchführung mit der Erbringung der Optionsleistung zu beauftragen, wobei kein Rechtsanspruch des AN auf die Beauftragung weiterer, über die Grundleistung hinausgehender Optionen besteht (freie Optionen).
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Omnibus-Betriebshof Indira-Gandhi-Straße
Indira-Gandhi-Straße 100
13053 Berlin
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Alle unter Ziff. III.1.1) – III.1.3) aufgeführten Nachweise und Erklärungen (ggf. von den zuständigen Stellen/Behörden des jeweiligen Herkunftslandes ausgestellte Bescheinigungen) sind zusammen mit dem Teilnahmeantrag einzureichen.
Hierfür ist das Formblatt „Eigenerklärungen zur Eignung Varianten 1-3“, das direkt über den unter Ziff. I.3) genannten Link zur Verfügung gestellt ist und selbständig heruntergeladen werden kann, zwingend zu verwenden. Das Formblatt ist für den Bewerber/die Bewerbergemeinschaft vollständig ausgefüllt und rechtsverbindlich unterschrieben mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen.
Hierfür ist das Formblatt „Eigenerklärungen zur Eignung Varianten 1-3“, das direkt über den unter Ziff. I.3) genannten Link zur Verfügung gestellt ist und selbständig heruntergeladen werden kann, zwingend zu verwenden. Das Formblatt ist für den Bewerber/die Bewerbergemeinschaft vollständig ausgefüllt und rechtsverbindlich unterschrieben mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen.
Dabei gilt:
— Variante 2 für alle Bewerber, die im ULV-Berlin eingetragen sind,
— Variante 3 für alle Bewerber, die in der Präqualifizierungsdatenbank für den Liefer- und Dienstleistungsbereich eingetragen sind und,
— Variante 1 für alle Bewerber, die in keiner der genannten Datenbanken eingetragen sind.
Bei Bewerbergemeinschaften sind die Erklärungen und Nachweise für alle an der Bewerbergemeinschaft beteiligten Unternehmen abzugeben. Dasselbe gilt für Subunternehmer, die von einem Bewerber bereits im Teilnahmeantrag benannt werden.
Beabsichtigt der Bewerber/Bieter zum Nachweis seiner Eignung auf die Kapazitäten eines anderen Unternehmens zu verweisen (Eignungsleihe), so muss der Bewerber/Bieter auch für den (jeweiligen) Eignungsleihgeber eine zutreffende Eigenerklärung gemäß den Varianten 1 bis 3 für dieses Unternehmen vorlegen sowie seine tatsächliche Zugriffsmöglichkeit auf dieses Unternehmen durch Vorlage einer Verpflichtungserklärung des Eignungsleihgebers nachweisen (§ 47 Abs. 1 SektVO). Für die Verpflichtungserklärung des Eignungsleihgebers ist das Formular „Verpflichtungserklärung gem. § 47 SektVO“ zu verwenden, welches ebenfalls unter dem in Ziff. 1.3) angegebenen URL abrufbar ist.
Beabsichtigt der Bewerber/Bieter zum Nachweis seiner Eignung auf die Kapazitäten eines anderen Unternehmens zu verweisen (Eignungsleihe), so muss der Bewerber/Bieter auch für den (jeweiligen) Eignungsleihgeber eine zutreffende Eigenerklärung gemäß den Varianten 1 bis 3 für dieses Unternehmen vorlegen sowie seine tatsächliche Zugriffsmöglichkeit auf dieses Unternehmen durch Vorlage einer Verpflichtungserklärung des Eignungsleihgebers nachweisen (§ 47 Abs. 1 SektVO). Für die Verpflichtungserklärung des Eignungsleihgebers ist das Formular „Verpflichtungserklärung gem. § 47 SektVO“ zu verwenden, welches ebenfalls unter dem in Ziff. 1.3) angegebenen URL abrufbar ist.
Hinweis: Auf Verlangen des Auftraggebers sind die Eigenerklärungen durch Bescheinigungen der zuständigen Stellen zu bestätigen.
Von den Bewerbern sind in der oben beschriebenen Form („Eigenerklärung zur Eignung Varianten 1-3“) u. a. Erklärungen zu folgenden Themen abzugeben:
— Kenntnis von etwaigen Eintragungen im Berliner Korruptionsregister,
— Eintragung in das Berufs-/Handelsregister,
— Zugehörigkeit zu Handwerk, Industrie, Handel, Versorgungsunternehmen oder Sonstigem,
— Anmeldung zur und Zahlung von Beiträgen an die Berufsgenossenschaft,
— Zahlung der Beiträge an sonstige Sozialversicherungsträger,
— Zahlung von Steuern.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Von den Bewerbern sind in der oben unter III.1.1) am Anfang beschriebenen Form (Eigenerklärung zur Eignung Varianten 1-3) Erklärungen abzugeben zu:
— Bestehen und Höhe einer Betriebshaftpflicht-/Berufshaftpflichtversicherung,
— Umsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren bzgl. Gesamtumsatz und bezogen auf den Ausschreibungsgegenstand bzgl. vergleichbarer Leistungen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Von den Bewerbern sind in der oben unter III.1.1) am Anfang beschriebenen Form (Eigenerklärung zur Eignung Varianten 1-3) Erklärungen abzugeben zu:
— Anzahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte,
— Ausführung von Leistungen in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, die mit der zu vergebenden Leistung nach Art und Umfang vergleichbar sind (Referenzen bezogen auf den Ausschreibungsgegenstand).
Mindeststandards:
Es sind mindestens 3 Referenzen gem. Ziffer III.1.3) über die Errichtung (Lieferung + Montage) von Ladesäulen für ein „Heavy Vehicle Loading“ gem. IEC61851-23 Norm einzureichen.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Die Bewerber sind zunächst aufgefordert, in einem Teilnahmewettbewerb seinen Eignung unter Beweis zustellen. Hierfür werden sie zur Abgabe eines Teilnahmeantrags aufgefordert. Die Einzelheiten der Teilnahmeregeln und -kriterien ergeben sich aus den unter der angegebenen URL (Ziffer I.3) zum Download verfügbaren Teilnahmeantrags- und Vergabeunterlagen. Sofern die im ersten Schritt eingereichten Unterlagen die Zuverlässigkeit, Fachkunde und Leistungsfähigkeit aus den Ziffern III.1.1) bis III.1.3) des Bewerbers bestätigt, erhält dieser im zweiten Schritt die finalen Vergabeunterlagen mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Die Bewerber sind zunächst aufgefordert, in einem Teilnahmewettbewerb seinen Eignung unter Beweis zustellen. Hierfür werden sie zur Abgabe eines Teilnahmeantrags aufgefordert. Die Einzelheiten der Teilnahmeregeln und -kriterien ergeben sich aus den unter der angegebenen URL (Ziffer I.3) zum Download verfügbaren Teilnahmeantrags- und Vergabeunterlagen. Sofern die im ersten Schritt eingereichten Unterlagen die Zuverlässigkeit, Fachkunde und Leistungsfähigkeit aus den Ziffern III.1.1) bis III.1.3) des Bewerbers bestätigt, erhält dieser im zweiten Schritt die finalen Vergabeunterlagen mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien: Siehe Vergabeunterlagen
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Siehe Vergabeunterlagen
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Bewerbergemeinschaften haben eine gemeinsame, rechtsverbindlich unterschriebene Erklärung über die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall, über alle Mitglieder und deren bevollmächtigten Vertreter über die rechtsverbindliche Vertretung der Bevollmächtigten gegenüber dem Auftraggeber und über die Haftung aller Mitglieder als Gesamtschuldner mit dem Teilnahmeantrag zu stellen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
Bewerbergemeinschaften haben eine gemeinsame, rechtsverbindlich unterschriebene Erklärung über die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall, über alle Mitglieder und deren bevollmächtigten Vertreter über die rechtsverbindliche Vertretung der Bevollmächtigten gegenüber dem Auftraggeber und über die Haftung aller Mitglieder als Gesamtschuldner mit dem Teilnahmeantrag zu stellen.
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Gemäß Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz (BerlAVG) gelten die „Besonderen Vertragsbedingungen zu Tariftreue, Mindestentlohnung und Sozialversicherungsbeiträgen“. Die Bieter müssen mit ihren Angeboten eine Verpflichtungserklärung zu Tariftreue, Mindestentlohnung und Sozialversicherungsbeiträgen (Formblatt)einreichen. Auf die Sanktionen nach § 6 BerlAVG wird hingewiesen.
Gemäß Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz (BerlAVG) gelten die „Besonderen Vertragsbedingungen zu Tariftreue, Mindestentlohnung und Sozialversicherungsbeiträgen“. Die Bieter müssen mit ihren Angeboten eine Verpflichtungserklärung zu Tariftreue, Mindestentlohnung und Sozialversicherungsbeiträgen (Formblatt)einreichen. Auf die Sanktionen nach § 6 BerlAVG wird hingewiesen.
Außerdem wird auf die Verpflichtung nach § 13 Abs. 1 Landesgleichstellungsgesetz Berlin in Verbindung mit der Frauenförderverordnung (FFV), insbesondere §§ 1 bis 4 FFV und zugehörige Sanktionen nach § 7 FFV verwiesen. Es gelten die „Besonderen Vertragsbedingungen zur Frauenförderung“. Die Bieter müssen mit ihren Angeboten insoweit eine Verpflichtungserklärung gemäß § 1 Abs. 2 FFV (Formblatt) einreichen.
Außerdem wird auf die Verpflichtung nach § 13 Abs. 1 Landesgleichstellungsgesetz Berlin in Verbindung mit der Frauenförderverordnung (FFV), insbesondere §§ 1 bis 4 FFV und zugehörige Sanktionen nach § 7 FFV verwiesen. Es gelten die „Besonderen Vertragsbedingungen zur Frauenförderung“. Die Bieter müssen mit ihren Angeboten insoweit eine Verpflichtungserklärung gemäß § 1 Abs. 2 FFV (Formblatt) einreichen.
Weitere Einzelheiten ergeben sich aus den unter der angegebenen URL (Ziffer I.3) zum Download verfügbaren Vergabeunterlagen.
Verfahren
Mindestzahl der Bewerber: 1
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
Die Prüfung und Wertung der Teilnahmeanträge erfolgt nach den einschlägigen Vorschriften der Sektorenverordnung und des GWB. Der Prüfung und Wertung der Teilnahmeanträge wird folgendes Systemzugrunde gelegt:
1) Der Auftraggeber wird die fristgerecht eingegangenen Teilnahmeanträge summarisch auf Vollständigkeit und Fehlerlosigkeit prüfen. Soweit sich daraus ergibt, dass Teilnahmeanträge unvollständig oder fehlerhaft sind, kann der Auftraggeber den Bewerber im Rahmen des rechtlich Zulässigen nach pflichtgemäßem Ermessen unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Angaben, Erklärungen und Nachweise innerhalb einer für alle Bewerber einheitlichen Nachfrist nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren (fristwahrend auch per Fax oder E-Mail).
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
1) Der Auftraggeber wird die fristgerecht eingegangenen Teilnahmeanträge summarisch auf Vollständigkeit und Fehlerlosigkeit prüfen. Soweit sich daraus ergibt, dass Teilnahmeanträge unvollständig oder fehlerhaft sind, kann der Auftraggeber den Bewerber im Rahmen des rechtlich Zulässigen nach pflichtgemäßem Ermessen unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Angaben, Erklärungen und Nachweise innerhalb einer für alle Bewerber einheitlichen Nachfrist nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren (fristwahrend auch per Fax oder E-Mail).
2) Der Auftraggeber behält sich vor, von den Bewerbern zusätzliche Unterlagen zur Aufklärung, Verifizierung und Validierung der mit den Teilnahmeanträgen eingereichten Angaben, Erklärungen und Nachweisen anzufordern.
3) Darauf erfolgt eine Prüfung der Teilnahmeanträge auf Vorliegen von Ausschlussgründen. Ein zwingender Ausschluss des Bewerbers erfolgt bei Vorliegen eines Ausschlussgrundes nach § 123 GWB. Davon kann gegebenenfalls unter den in § 123 Abs. 4 S. 2, Abs. 5, § 125, § 126 GWB geregelten Voraussetzungen abgesehen werden. Des Weiteren kann ein Ausschluss erfolgen bei Vorliegen eines Ausschlussgrundes nach § 124 GWB, nach § 21 AEntG nach § 98c AufenthG nach § 19 MiLoG und nach § 21 SchwarzArbG. Davon kann nach pflichtgemäßem Ermessen und gegebenenfalls unter den in § 125, § 126 GWB geregelten Voraussetzungen abgesehen werden. Ein zwingender Ausschluss des Bewerbers erfolgt weiterhin bei Nichterfüllung der aufgestellten Mindeststandards, die sich aus Ziffer III.1.1) bis III.1.3) dieser Bekanntmachung ergeben.
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
3) Darauf erfolgt eine Prüfung der Teilnahmeanträge auf Vorliegen von Ausschlussgründen. Ein zwingender Ausschluss des Bewerbers erfolgt bei Vorliegen eines Ausschlussgrundes nach § 123 GWB. Davon kann gegebenenfalls unter den in § 123 Abs. 4 S. 2, Abs. 5, § 125, § 126 GWB geregelten Voraussetzungen abgesehen werden. Des Weiteren kann ein Ausschluss erfolgen bei Vorliegen eines Ausschlussgrundes nach § 124 GWB, nach § 21 AEntG nach § 98c AufenthG nach § 19 MiLoG und nach § 21 SchwarzArbG. Davon kann nach pflichtgemäßem Ermessen und gegebenenfalls unter den in § 125, § 126 GWB geregelten Voraussetzungen abgesehen werden. Ein zwingender Ausschluss des Bewerbers erfolgt weiterhin bei Nichterfüllung der aufgestellten Mindeststandards, die sich aus Ziffer III.1.1) bis III.1.3) dieser Bekanntmachung ergeben.
4) Darauf folgt die Prüfung der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung, der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit und der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit des Bewerbers gemessen an der zu vergebenden Leistung anhand der vom Bewerber eingereichten Angaben, Erklärungen und Nachweise. Der Auftraggeber behält sich zudem vor, im Rahmen des rechtlich Zulässigen Erfahrungen mit dem Bewerber beider Bewertung zu berücksichtigen.
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
4) Darauf folgt die Prüfung der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung, der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit und der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit des Bewerbers gemessen an der zu vergebenden Leistung anhand der vom Bewerber eingereichten Angaben, Erklärungen und Nachweise. Der Auftraggeber behält sich zudem vor, im Rahmen des rechtlich Zulässigen Erfahrungen mit dem Bewerber beider Bewertung zu berücksichtigen.
5) Alle Bewerber, die daraufhin als für die Auftragsausführung geeignet befunden werden, werden anschließend zur Angebotsabgabe aufgefordert.
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2018-09-30 📅
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Nationale Registrierungsnummer: Submissionsstelle, Holzmarktstraße 15-17, 10179 Berlin
Kontakt
Kontaktperson: Bereich Einkauf/Materialwirtschaft, FEM-SE3 (IPLZ 42300)
Internetadresse: www.BVG.de🌏
Adresse des Käuferprofils: http://unternehmen.bvg.de/de/Unternehmen/BVG-Business/Auftragsvergabe/Europaweite-Vergaben🌏
Dokumente URL: http://unternehmen.bvg.de/de/Unternehmen/BVG-Business/Auftragsvergabe/Europaweite-Vergaben🌏
Name des öffentlichen Auftraggebers: Berliner Verkehrsbetriebe AöR, Bereich Einkauf/Materialwirtschaft, Abteilung Operativer Einkauf und Services, FEM-OE2
Postanschrift: Bereich Einkauf/Materialwirtschaft, Abteilung Operativer Einkauf und Services, FEM-OE2, Submissionsstelle (IPLZ 42200) Holzmarktstr. 15-17
Kontaktperson: BVG, Bereich Einkauf/Materialwirtschaft, Abteilung Strategischer Einkauf Infrastruktur, FEM-SE3 (IPLZ 42300)
Land: Berlin
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Referenz Zusätzliche Informationen
1) Der Teilnahmeantrag ist schriftlich und unterschrieben einzureichen. Der Umschlag ist zu versehen mit der Aufschrift: „Teilnahmeantrag zum Vergabeverfahren, Vergabe-Nr.: FEM-SE3/18/00458, Einkauf/Materialwirtschaft, FEM-SE3“, „Lieferung, Montage und Inbetriebnahme von 30 Stück DC-Ladestationen“. Das Einreichen des Teilnahmeantrages per Fax oder als E-Mail ist nicht zugelassen.
1) Der Teilnahmeantrag ist schriftlich und unterschrieben einzureichen. Der Umschlag ist zu versehen mit der Aufschrift: „Teilnahmeantrag zum Vergabeverfahren, Vergabe-Nr.: FEM-SE3/18/00458, Einkauf/Materialwirtschaft, FEM-SE3“, „Lieferung, Montage und Inbetriebnahme von 30 Stück DC-Ladestationen“. Das Einreichen des Teilnahmeantrages per Fax oder als E-Mail ist nicht zugelassen.
2) Der Teilnahmeantrag ist entsprechend zu gliedern und hat die nachgefragten Informationen in den jeweiligen Rubriken zu enthalten.
3) Sofern der Bewerber zum Nachweis seiner Eignung die Kapazitäten eines anderen Unternehmens(Dritter/Nachunternehmer) in Anspruch nehmen will (Eignungsleihe), muss er den Namen dieses anderen Unternehmens benennen und angeben, wofür er die Kapazitäten des anderen Unternehmens in Anspruch nehmen will. Entsprechende Nachweise sind in dem Umfang vorzulegen, wie sie für den Bewerber vorzulegen wären. Außerdem muss der Bewerber durch Vorlage einer Verpflichtungserklärung dieses Unternehmens nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung gestellt werden. Im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit oder die erforderliche berufliche Erfahrung kann ein Bewerber die Kapazitäten anderer Unternehmen gemäß § 47 Abs. 2 SektVO nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistungen erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden.
3) Sofern der Bewerber zum Nachweis seiner Eignung die Kapazitäten eines anderen Unternehmens(Dritter/Nachunternehmer) in Anspruch nehmen will (Eignungsleihe), muss er den Namen dieses anderen Unternehmens benennen und angeben, wofür er die Kapazitäten des anderen Unternehmens in Anspruch nehmen will. Entsprechende Nachweise sind in dem Umfang vorzulegen, wie sie für den Bewerber vorzulegen wären. Außerdem muss der Bewerber durch Vorlage einer Verpflichtungserklärung dieses Unternehmens nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung gestellt werden. Im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit oder die erforderliche berufliche Erfahrung kann ein Bewerber die Kapazitäten anderer Unternehmen gemäß § 47 Abs. 2 SektVO nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistungen erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden.
4) Auskünfte über die Teilnahmeunterlagen müssen bis zum 18.5.2018 ausschließlich per E-Mail bei der in Ziffer I.1) angegebenen Kontaktstelle beantragt werden.
6) Sämtliche Unterlagen zu diesem Vergabeverfahren sind direkt, kostenfrei und ausschließlich per Download unter dem in der Bekanntmachung Ziff. I.3) angegebenen Link abrufbar. Auch alle weiteren Informationen wie Änderungen der Vergabeunterlagen, die Beantwortung von Fragen der Bewerber, die spätestens 6 Kalendertage vor Ablauf der Teilnahmefrist erfolgt oder sonstige verfahrensrelevante Informationen werden ebenfalls unter dem Link zum Download zur Verfügung gestellt.
6) Sämtliche Unterlagen zu diesem Vergabeverfahren sind direkt, kostenfrei und ausschließlich per Download unter dem in der Bekanntmachung Ziff. I.3) angegebenen Link abrufbar. Auch alle weiteren Informationen wie Änderungen der Vergabeunterlagen, die Beantwortung von Fragen der Bewerber, die spätestens 6 Kalendertage vor Ablauf der Teilnahmefrist erfolgt oder sonstige verfahrensrelevante Informationen werden ebenfalls unter dem Link zum Download zur Verfügung gestellt.
Bis zum Ablauf der Angebotsfrist ist der Bewerber verpflichtet, regelmäßig und selbstständig auf zur Verfügung gestellte, geänderte oder zusätzliche Dokumente und Beantwortungen von Bewerberfragen zu achten. Ein separater Hinweis durch die Vergabestelle erfolgt nicht.
Bis zum Ablauf der Angebotsfrist ist der Bewerber verpflichtet, regelmäßig und selbstständig auf zur Verfügung gestellte, geänderte oder zusätzliche Dokumente und Beantwortungen von Bewerberfragen zu achten. Ein separater Hinweis durch die Vergabestelle erfolgt nicht.
7) Bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen erhalten im Rahmen der geltenden vergaberechtlichen Bestimmungen bei den Regelungen des § 1, 7 und 8 Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz entsprechenden und sonst gleichwertigen Angeboten die Unternehmen bevorzugt den Zuschlag, die Ausbildungsplätze bereitstellen, sich an tariflichen Umlageverfahren zur Sicherung der beruflichen Erstausbildung oder an Ausbildungsverbünden beteiligen. Als Nachweis ist von den für den Zuschlag in Betracht kommenden Bietern eine Bescheinigung der für die Berufsausbildung zuständigen Stelle vorzuhalten.
7) Bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen erhalten im Rahmen der geltenden vergaberechtlichen Bestimmungen bei den Regelungen des § 1, 7 und 8 Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz entsprechenden und sonst gleichwertigen Angeboten die Unternehmen bevorzugt den Zuschlag, die Ausbildungsplätze bereitstellen, sich an tariflichen Umlageverfahren zur Sicherung der beruflichen Erstausbildung oder an Ausbildungsverbünden beteiligen. Als Nachweis ist von den für den Zuschlag in Betracht kommenden Bietern eine Bescheinigung der für die Berufsausbildung zuständigen Stelle vorzuhalten.
8) Die Eignung von Subunternehmern, die im Teilnahmeantrag noch nicht benannt wurden, deren Einsatz aber mit Beginn der Leistungserbringung geplant ist, ist mit der Angebotsabgabe anhand der in Ziff. III.1.1) – III.1.3)genannten Eignungskriterien nachzuweisen.
8) Die Eignung von Subunternehmern, die im Teilnahmeantrag noch nicht benannt wurden, deren Einsatz aber mit Beginn der Leistungserbringung geplant ist, ist mit der Angebotsabgabe anhand der in Ziff. III.1.1) – III.1.3)genannten Eignungskriterien nachzuweisen.
9) Bei Angebotsabgabe sind vom Bieter eine Tarif- und Mindestlohnerklärung i. S. v. § 1 BerlAVG und eine Erklärung zur Förderung von Frauen gem. § 9 BerlAVG, § 1 Frauenförderverordnung Berlin (FFV) für den Bieter sowie für seine Subunternehmer abzugeben.
9) Bei Angebotsabgabe sind vom Bieter eine Tarif- und Mindestlohnerklärung i. S. v. § 1 BerlAVG und eine Erklärung zur Förderung von Frauen gem. § 9 BerlAVG, § 1 Frauenförderverordnung Berlin (FFV) für den Bieter sowie für seine Subunternehmer abzugeben.
10) Die Vergabestelle behält sich vor, den Zuschlag auch ohne Verhandlungen auf die eingereichten schriftlichen Angebote zu erteilen.
11) Die Vergabestelle behält sich die Anpassung der Vergabeunterlagen im Verlauf des Verfahrens vor.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes unternehmen, dass ein Interesse an einem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Antragsbefugt ist jedes unternehmen, dass ein Interesse an einem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB (Informations- und Wartepflicht) bleibt unberührt;
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB (Informations- und Wartepflicht) bleibt unberührt;
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, eine Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2018/S 086-194171 (2018-05-02)