Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Jeder Bieter und jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft müssen mit dem Angebot folgende Eigenerklärungen abgeben:
— Eigenerklärung, dass die gewerberechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der angebotenen Leistung erfüllt wird,
— Eigenerklärung, dass für das Unternehmen kein Ausschlussgrund i. S. v. § 21 Abs. 1 des Arbeitnehmerentsendegesetzes (AEntG), § 98c des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG), § 19 Abs. 1 des Mindestlohngesetzes (MiLoG) oder § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes (Schwarz-ArbG) vorliegt,
— Angaben zu Insolvenzverfahren und Liquidation (§ 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB),
— Eigenerklärung, dass das Unternehmen seine Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung, soweit es der Pflicht zur Beitragszahlung unterfällt, ordnungsgemäß erfüllt hat (§ 123 Abs. 4 GWB),
— Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe i.S.v. § 123 Abs. 1 bis 3 GWB vorliegen,
— Eigenerklärung, dass im Rahmen der beruflichen Tätigkeit keine schwere Verfehlung begangen wurde, durch die die Integrität des Unternehmens in Frage gestellt wird (§ 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB),
— Eigenerklärung, dass keine Vereinbarung mit anderen Unternehmen getroffen wurde, die eine Verhinderung, eine Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezweckt oder bewirkt (§ 124 Abs. 1 Nr.4 GWB),
— Eigenerklärung, dass über gute Deutschkenntnisse verfügt wird und die Korrespondenz in deutscher Sprache erfolgt,
— Angabe zur Eintragung in das Berufs-/Handelsregister,
— nur bei Bietergemeinschaften: Bietergemeinschaftserklärung.
Auf Verlangen des Auftraggebers, d.h. noch nicht mit dem Angebot, müssen geeignete Nachweise zu den Eigenerklärungen vorgelegt werden. Im Angebot müssen zudem die Unterauftragnehmer namentlich benannt werden und mit dem Angebot auch für die Unterauftragnehmer die oben genannten Eigenerklärungen vorgelegt werden.