Lieferung von insgesamt bis zu 27 E-Bussen mit ausschließlich elektrischem Antrieb im Batteriebetrieb in voraussichtlich folgender Staffelung: 7 KOM/5 KOM/5 GOM/10 GOM. Der Auftraggeber strebt eine Auslieferung der ersten 7 E-Busse (KOM) im 4. Quartal 2019 sowie weitere 5 E-Busse (KOM) in 2020 an. 15 E-Busse des Typs GOM bestellt der Auftraggeber optional. Der Auftragnehmer hat nach der allgemeinen Gewährleistungszeit langfristig für antriebs- und batteriebezogene Komponenten der Fahrzeuge einzustehen und diese ggf. nachzuliefern. Der Austausch obliegt dem Auftraggeber, der ggf. als Regiewerkstatt des Auftragnehmers agiert. Die Mitarbeiter des Auftraggebers sind entsprechend zu schulen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-01-08.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-11-23.
Auftragsbekanntmachung (2018-11-23) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Busse für den öffentlichen Verkehr
Referenznummer: 20181030 KBB-Wi
Kurze Beschreibung:
Lieferung von insgesamt bis zu 27 E-Bussen mit ausschließlich elektrischem Antrieb im Batteriebetrieb in voraussichtlich folgender Staffelung: 7 KOM/5 KOM/5 GOM/10 GOM.
Der Auftraggeber strebt eine Auslieferung der ersten 7 E-Busse (KOM) im 4. Quartal 2019 sowie weitere 5 E-Busse (KOM) in 2020 an. 15 E-Busse des Typs GOM bestellt der Auftraggeber optional. Der Auftragnehmer hat nach der allgemeinen Gewährleistungszeit langfristig für antriebs- und batteriebezogene Komponenten der Fahrzeuge einzustehen und diese ggf. nachzuliefern. Der Austausch obliegt dem Auftraggeber, der ggf. als Regiewerkstatt des Auftragnehmers agiert. Die Mitarbeiter des Auftraggebers sind entsprechend zu schulen.
Lieferung von insgesamt bis zu 27 E-Bussen mit ausschließlich elektrischem Antrieb im Batteriebetrieb in voraussichtlich folgender Staffelung: 7 KOM/5 KOM/5 GOM/10 GOM.
Der Auftraggeber strebt eine Auslieferung der ersten 7 E-Busse (KOM) im 4. Quartal 2019 sowie weitere 5 E-Busse (KOM) in 2020 an. 15 E-Busse des Typs GOM bestellt der Auftraggeber optional. Der Auftragnehmer hat nach der allgemeinen Gewährleistungszeit langfristig für antriebs- und batteriebezogene Komponenten der Fahrzeuge einzustehen und diese ggf. nachzuliefern. Der Austausch obliegt dem Auftraggeber, der ggf. als Regiewerkstatt des Auftragnehmers agiert. Die Mitarbeiter des Auftraggebers sind entsprechend zu schulen.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Busse für den öffentlichen Verkehr📦
Zusätzlicher CPV-Code: Batteriesätze📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Städteregion Aachen
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Rückfragen zum Teilnahmeantrag sind ausschließlich über das in Ziffer I.3) genannte Vergabeportal einzureichen. Der Auftraggeber wird alle Fragen und Antworten auf dem in Ziffer I.3) Portal anonymisiert zur Verfügung stellen.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Lieferung von insgesamt bis zu 27 E-Bussen mit ausschließlich elektrischem Antrieb im Batteriebetrieb in voraussichtlich folgender Staffelung: 7 KOM/5 KOM/5 GOM/10 GOM.
Der Auftraggeber strebt eine Auslieferung der ersten 7 E-Busse (KOM) im 4. Quartal 2019 sowie weitere 5 E-Busse (KOM) in 2020 an. 15 E-Busse des Typs GOM bestellt der Auftraggeber optional. Der Auftragnehmer hat nach der allgemeinen Gewährleistungszeit langfristig für antriebs- und batteriebezogene Komponenten der Fahrzeuge einzustehen und diese ggf. nachzuliefern. Der Austausch obliegt dem Auftraggeber, der ggf. als Regiewerkstatt des Auftragnehmers agiert. Die Mitarbeiter des Auftraggebers sind entsprechend zu schulen.
Der Auftraggeber strebt eine Auslieferung der ersten 7 E-Busse (KOM) im 4. Quartal 2019 sowie weitere 5 E-Busse (KOM) in 2020 an. 15 E-Busse des Typs GOM bestellt der Auftraggeber optional. Der Auftragnehmer hat nach der allgemeinen Gewährleistungszeit langfristig für antriebs- und batteriebezogene Komponenten der Fahrzeuge einzustehen und diese ggf. nachzuliefern. Der Austausch obliegt dem Auftraggeber, der ggf. als Regiewerkstatt des Auftragnehmers agiert. Die Mitarbeiter des Auftraggebers sind entsprechend zu schulen.
Auftragsgegenstand ist die Lieferung von insgesamt bis zu 27 E-Bussen mit ausschließlich elektrischem Antrieb im Batteriebetrieb in voraussichtlich folgender Staffelung: 7 KOM (= Niederflurbusse – 12 m)/5 KOM/5 GOM (Gelenkomnibusse – 18 m)/10 GOM.
Die zu liefernden Busse müssen vollelektrisch angetrieben werden, ein fossiler Teilbetrieb des Heizungssystems ist zulässig. Hybride Antriebsformen sind ausgeschlossen.
Während des fahrplanmäßigen Betriebs ist ein Zwischenladen auf der Strecke nicht gestattet.
Der Auftragnehmer hat nach der allgemeinen Gewährleistungszeit langfristig für antriebs- und batteriebezogene Komponenten der Fahrzeuge einzustehen und diese ggf. nachzuliefern. Der Austausch obliegt dem Auftraggeber, der ggf. als Regiewerkstatt des Auftragnehmers agiert. Die Mitarbeiter des Auftraggebers sind entsprechend zu schulen.
Der Auftragnehmer hat nach der allgemeinen Gewährleistungszeit langfristig für antriebs- und batteriebezogene Komponenten der Fahrzeuge einzustehen und diese ggf. nachzuliefern. Der Austausch obliegt dem Auftraggeber, der ggf. als Regiewerkstatt des Auftragnehmers agiert. Die Mitarbeiter des Auftraggebers sind entsprechend zu schulen.
Die E-Busse sollen voraussichtlich dauerhaft mindestens den nachfolgend genannten Grundanforderungen genügen:
Reichweite von mindestens 150 km umgebungsunabhängig, insbesondere temperatur- und topografieunabhängig.
Der Auftraggeber beschafft die zum Betrieb der E-Busse erforderliche Ladeinfrastruktur in einem gesonderten Vergabeverfahren. Dies setzt voraus, dass die in diesem Verfahren zu beschaffenden E-Busse kompatibel mit dem Steckersystem CCS Kombo Typ 2 sind. Die standardisierte Softwareschnittstelle ist von den Bietern in den Angeboten offen zu legen.
Der Auftraggeber beschafft die zum Betrieb der E-Busse erforderliche Ladeinfrastruktur in einem gesonderten Vergabeverfahren. Dies setzt voraus, dass die in diesem Verfahren zu beschaffenden E-Busse kompatibel mit dem Steckersystem CCS Kombo Typ 2 sind. Die standardisierte Softwareschnittstelle ist von den Bietern in den Angeboten offen zu legen.
Eine Ladung über Pantograph ist ausgeschlossen.
Dauer: 30 Monate
Beschreibung der Optionen:
Der Auftraggeber ist berechtigt, bis zu 15 E-Busse des Typs GOM nach den im Vergabeverfahren mit den Bietern festzulegenden Konditionen nachzubestellen.
Zusätzliche Informationen:
Rückfragen zum Teilnahmeantrag sind ausschließlich über das in Ziffer I.3) genannte Vergabeportal einzureichen. Der Auftraggeber wird alle Fragen und Antworten auf dem in Ziffer I.3) Portal anonymisiert zur Verfügung stellen.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Aachen
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Mit dem Teilnahmeantrag sollen die Bewerber möglichst folgende Unterlagen vorlegen (bei Bewerbergemeinschaften von jedem Mitglied):
a) Formlose, unterschriebene Eigenerklärung, aus der hervorgeht, dass
— keine Ausschlussgründe im Sinne des §§ 123, 124 GWB vorliegen bzw. erfolgreiche Selbstreinigungsmaßnahmen im Sinne von § 125 GWB durchgeführt worden sind,
— der Bewerber in das einschlägige Berufsregister oder ein vergleichbares Register (Standeskammern etc.) des Herkunftslandes eingetragen ist sowie für seine Berufshaftpflichtversicherung, seine Krankenkasse(n) und seine Berufsgenossenschaft rückstandslos Beiträge entrichtet hat (Vordruck 1).
— der Bewerber in das einschlägige Berufsregister oder ein vergleichbares Register (Standeskammern etc.) des Herkunftslandes eingetragen ist sowie für seine Berufshaftpflichtversicherung, seine Krankenkasse(n) und seine Berufsgenossenschaft rückstandslos Beiträge entrichtet hat (Vordruck 1).
b) Bewerbergemeinschaften sollen zusätzlich eine Erklärung abgeben, aus der hervorgeht, dass kein Verstoß gegen Kartellrecht vorliegt (z. B. durch Angabe der Gründe, die zur Bildung der Bewerbergemeinschaft geführt haben), und dass keine unzulässigen wettbewerbsbeschränkenden Absprachen getroffen wurden. Die Bildung von Bewerbergemeinschaften ist bis zur Abgabe des Teilnahmeantrages möglich. Die Abgabe von Angeboten durch Bietergemeinschaften ist nur bei gesamtschuldnerischer Haftung mit bevollmächtigtem Vertreter zulässig. Hierzu ist eine von allen Mitgliedern unterschriebene Vollmacht mittels einer Bewerbergemeinschaftserklärung vorzulegen. Außerdem haben sämtliche Mitglieder der Bewerbergemeinschaft namentlich mit Anschrift einen bevollmächtigten Vertreter für das Vergabeverfahren sowie den Abschluss und die Duruchführung des Vertrages zu bezeichnen (Vordruck 4).
b) Bewerbergemeinschaften sollen zusätzlich eine Erklärung abgeben, aus der hervorgeht, dass kein Verstoß gegen Kartellrecht vorliegt (z. B. durch Angabe der Gründe, die zur Bildung der Bewerbergemeinschaft geführt haben), und dass keine unzulässigen wettbewerbsbeschränkenden Absprachen getroffen wurden. Die Bildung von Bewerbergemeinschaften ist bis zur Abgabe des Teilnahmeantrages möglich. Die Abgabe von Angeboten durch Bietergemeinschaften ist nur bei gesamtschuldnerischer Haftung mit bevollmächtigtem Vertreter zulässig. Hierzu ist eine von allen Mitgliedern unterschriebene Vollmacht mittels einer Bewerbergemeinschaftserklärung vorzulegen. Außerdem haben sämtliche Mitglieder der Bewerbergemeinschaft namentlich mit Anschrift einen bevollmächtigten Vertreter für das Vergabeverfahren sowie den Abschluss und die Duruchführung des Vertrages zu bezeichnen (Vordruck 4).
Bei der Eignungsprüfung wird die Bewerbergemeinschaft als Ganzes beurteilt. Bewerbergemeinschaften müssen eine(n) einzige(n) Ansprechpartner(in) benennen.
Soweit mehrere Unternehmen im Rahmen der Vergabe miteinander kooperieren (z. B. über ein gemeinsames Tochterunternehmen oder im Rahmen einer Bewerbergemeinschaft), ist darzulegen, dass die Bewerbergemeinschaft als Ganzes sowie die Mitgliedschaft der einzelnen Unternehmen in der Bewerbergemeinschaft zulässig ist, insbesondere keine unzulässige wettbewerbsbeschränkende Abrede getroffen wurde. Für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft ist zu begründen, inwiefern sein Entschluss zur Beteiligung an der Bewerbergemeinschaft eine im Rahmen zweckmäßigen und kaufmännisch vernünftigen Handels liegende Entscheidung ist, z.B. weil das jeweilige Mitglied zur Zeit der Bildung der Bewerbergemeinschaft überhaupt nicht oder jedenfalls zu dieser Zeit nicht über die erforderliche Kapazität zur Durchführung des hier ausgeschriebenen Auftrages verfügt oder aus anderen Gründen erst die Zusammenarbeit der Bewerbergemeinschaft das jeweilige Mitglied in die Lage versetzt, ein erfolgversprechendes Angebot abzugeben.
Soweit mehrere Unternehmen im Rahmen der Vergabe miteinander kooperieren (z. B. über ein gemeinsames Tochterunternehmen oder im Rahmen einer Bewerbergemeinschaft), ist darzulegen, dass die Bewerbergemeinschaft als Ganzes sowie die Mitgliedschaft der einzelnen Unternehmen in der Bewerbergemeinschaft zulässig ist, insbesondere keine unzulässige wettbewerbsbeschränkende Abrede getroffen wurde. Für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft ist zu begründen, inwiefern sein Entschluss zur Beteiligung an der Bewerbergemeinschaft eine im Rahmen zweckmäßigen und kaufmännisch vernünftigen Handels liegende Entscheidung ist, z.B. weil das jeweilige Mitglied zur Zeit der Bildung der Bewerbergemeinschaft überhaupt nicht oder jedenfalls zu dieser Zeit nicht über die erforderliche Kapazität zur Durchführung des hier ausgeschriebenen Auftrages verfügt oder aus anderen Gründen erst die Zusammenarbeit der Bewerbergemeinschaft das jeweilige Mitglied in die Lage versetzt, ein erfolgversprechendes Angebot abzugeben.
c) Der Auftraggeber behält sich vor, Unterlagen im Rahmen des § 51 Abs. 2 SektVO nachzufordern. Hierauf besteht kein Rechtsanspruch.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Mit dem Teilnahmeantrag sollen die Bewerber möglichst folgende Unterlagen vorlegen (bei Bewerbergemeinschaften von jedem Mitglied):
a) Angabe der Gesamtumsätze der letzten bis zu 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, möglichst durch Jahresabschlüsse und Prüfberichte belegt, sowie die Angabe der Umsätze der letzten 3 Geschäftsjahre mit Leistungen, die mit dem vorliegenden Auftragsgegenstand vergleichbar (Lieferung von Linienbussen, nicht notwendigerweise E-Busse) sind (Vordruck 2);
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
a) Angabe der Gesamtumsätze der letzten bis zu 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, möglichst durch Jahresabschlüsse und Prüfberichte belegt, sowie die Angabe der Umsätze der letzten 3 Geschäftsjahre mit Leistungen, die mit dem vorliegenden Auftragsgegenstand vergleichbar (Lieferung von Linienbussen, nicht notwendigerweise E-Busse) sind (Vordruck 2);
b) Kopie einer Bonitätsauskunft der Creditreform oder eines vergleichbaren Institutes (Bankauskunft genügt nicht), die nicht älter als ein Jahr ist;
c) Geforderte Eignungsnachweise (gem. § 21 Abs. 4 SektVO), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u. a. HPQR) vorliegen, sind im Rahmen ihres Erklärungsumfangs zulässig. Der Auftraggeber behält sich vor, Unterlagen im Rahmen des § 51 Abs. 2 SektVO nachzufordern. Hierauf besteht kein Rechtsanspruch.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
c) Geforderte Eignungsnachweise (gem. § 21 Abs. 4 SektVO), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u. a. HPQR) vorliegen, sind im Rahmen ihres Erklärungsumfangs zulässig. Der Auftraggeber behält sich vor, Unterlagen im Rahmen des § 51 Abs. 2 SektVO nachzufordern. Hierauf besteht kein Rechtsanspruch.
Mindeststandards:
Nachweis über einen Umsatz von mindestens 30 Mio. EUR pro Jahr in den letzten bis zu drei Geschäftsjahren im Linienbusbereich (nicht notwendigerweise E-Busse).
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Mit dem Teilnahmeantrag sollen die Bewerber möglichst folgende Unterlagen vorlegen (bei Bewerbergemeinschaften von nur einem Mitglied):
a) Vorlage von Referenzen über Aufträge, die mit dem vorliegenden Auftragsgegenstand in Bezug auf die Leistung (Lieferung von Linienbussen, nicht notwendigerweise E-Busse) und das Volumen (über 30 Linienbusse, nicht notwendigerweise E-Busse) vergleichbar sind in den letzten bis zu 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, einschließlich der Angabe eines Ansprechpartners bei dem jeweiligen Auftraggeber der als Referenz genannten Aufträge; hieraus muss sich ergeben, dass der Bewerber in den letzten bis zu 3 Jahren insgesamt mindestens 100 Busse, nicht notwendigerweise E-Busse, in der Europäischen Union für den ÖPNV ausgeliefert (einschließlich Abnahme) hat (Vordruck 3);
a) Vorlage von Referenzen über Aufträge, die mit dem vorliegenden Auftragsgegenstand in Bezug auf die Leistung (Lieferung von Linienbussen, nicht notwendigerweise E-Busse) und das Volumen (über 30 Linienbusse, nicht notwendigerweise E-Busse) vergleichbar sind in den letzten bis zu 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, einschließlich der Angabe eines Ansprechpartners bei dem jeweiligen Auftraggeber der als Referenz genannten Aufträge; hieraus muss sich ergeben, dass der Bewerber in den letzten bis zu 3 Jahren insgesamt mindestens 100 Busse, nicht notwendigerweise E-Busse, in der Europäischen Union für den ÖPNV ausgeliefert (einschließlich Abnahme) hat (Vordruck 3);
b) aussagekräftige Darstellung von mindestens 10 und maximal 20 DIN-A4 Seiten des aktuellen Entwicklungsstandes und Produktionsplans in Bezug auf batteriebetriebene Busse;
c) Vorlage eines allgemeinen konzeptionellen Grundansatzes im Umfang von mindestens 10 und maximal 20 DIN-A4 Seiten, aus dem sich nachvollziehbar und plausibel ergibt, dass der Bewerber in der Lage ist, bis voraussichtlich 4. Quartal 2019 sieben Busse mit den in der Bekanntmachung genannten Spezifikationen herzustellen und auszuliefern;
c) Vorlage eines allgemeinen konzeptionellen Grundansatzes im Umfang von mindestens 10 und maximal 20 DIN-A4 Seiten, aus dem sich nachvollziehbar und plausibel ergibt, dass der Bewerber in der Lage ist, bis voraussichtlich 4. Quartal 2019 sieben Busse mit den in der Bekanntmachung genannten Spezifikationen herzustellen und auszuliefern;
d) Vorlage eines allgemeinen konzeptionellen Grundansatzes im Umfang von mindestens 10 und maximal 20 DIN-A4 Seiten, aus dem sich nachvollziehbar und plausibel ergibt, wie die Homologation in Bezug auf Elektrobusse gewährleistet werden soll;
e) Vorlage eines allgemeinen konzeptionellen Grundansatzes im Umfang von mindestens 10 und maximal 20 DIN-A4 Seiten, aus dem sich nachvollziehbar und plausibel ergibt, wie der Auftragnehmer die Interoperabilität mit verschiedenen Ladegeräteherstellern sicherstellen wird;
e) Vorlage eines allgemeinen konzeptionellen Grundansatzes im Umfang von mindestens 10 und maximal 20 DIN-A4 Seiten, aus dem sich nachvollziehbar und plausibel ergibt, wie der Auftragnehmer die Interoperabilität mit verschiedenen Ladegeräteherstellern sicherstellen wird;
f) Vorlage eines allgemeinen konzeptionellen Grundansatzes um Umfang von mindestens 10 und maximal 20 DIN-A4 Seiten, aus dem sich nachvollziehbar und plausibel ergibt, wie der Auftragnehmer After-Sales abwickelt, insbesondere Reaktionszeit einer Vor-Ort-Hilfe, Lieferzeit von Ersatzteilen;
f) Vorlage eines allgemeinen konzeptionellen Grundansatzes um Umfang von mindestens 10 und maximal 20 DIN-A4 Seiten, aus dem sich nachvollziehbar und plausibel ergibt, wie der Auftragnehmer After-Sales abwickelt, insbesondere Reaktionszeit einer Vor-Ort-Hilfe, Lieferzeit von Ersatzteilen;
g) Beschreibung und Fotografien des Liefergegenstandes.
Mindeststandards:
Erklärung zur Anerkennung der Projektsprache Deutsch einschließlich Benennung eines deutschsprachigen Ansprechpartners.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
Vertragserfüllungs- und Gewährleistungssicherheiten gemäß
Vergabeunterlagen
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Die Vergabestelle wird vor Zuschlagserteilung von dem für den Zuschlag in Aussicht genommenen Bieter einen Gewerbezentralregisterauszug gemäß GewO fordern und Abfragen bei Korruptions- und Vergaberegister vornehmen.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0025
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
Der Auftraggeber wird 3 bis 5 Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften für das weitere Verfahren auswählen, sofern eine entsprechende Anzahl von geeigneten Bewerbern bzw. Bewerbergemeinschaften zur Verfügung steht. Der Auftraggeber wird zur Auswahl der Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften in 3 Stufen vorgehen:
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Der Auftraggeber wird 3 bis 5 Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften für das weitere Verfahren auswählen, sofern eine entsprechende Anzahl von geeigneten Bewerbern bzw. Bewerbergemeinschaften zur Verfügung steht. Der Auftraggeber wird zur Auswahl der Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften in 3 Stufen vorgehen:
1) Formelle Prüfung des Teilnahmeantrags;
2) Überprüfung der Eignung des Bewerbers bzw. der Bewerbergemeinschaft anhand der in der Bekanntmachung genannten Eignungsanforderungen;
3) Auswahl der Bewerber, die die Eignungskriterien am besten erfüllen.
Der Auftraggeber wird zur Abgabe eines Angebotes die Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften auffordern, die die Eignungsvoraussetzungen am besten erfüllen (Ranking). Er behält sich vor, nur die 3 besten Bewerber aufzufordern, auch wenn mehr Bewerber die Eignungsanforderungen erfüllen. Um das Ranking zu ermitteln, wird der Auftraggeber insbesondere folgende von den Bewerbern mit dem Teilnahmeantrag eingereichten Konzepte berücksichtigen:
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Der Auftraggeber wird zur Abgabe eines Angebotes die Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften auffordern, die die Eignungsvoraussetzungen am besten erfüllen (Ranking). Er behält sich vor, nur die 3 besten Bewerber aufzufordern, auch wenn mehr Bewerber die Eignungsanforderungen erfüllen. Um das Ranking zu ermitteln, wird der Auftraggeber insbesondere folgende von den Bewerbern mit dem Teilnahmeantrag eingereichten Konzepte berücksichtigen:
— Interoperabilität (vgl. Ziffer III.1.3) lit. e)), wobei eine hohe Interoperabilität zu einer hohen Punktzahl führt,
— After-Sales (vgl. Ziffer III.1.3) lit. f)), wobei insbesondere kurze Reaktionszeiten und kurze Lieferzeiten zu einer hohen Punktzahl führen.
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
1) Die Teilnahmeanträge sind elektronisch über das in Ziffer I.3) genannte Vergabeportal einzureichen. Eine eingescannte Unterschrift ist ausreichend. Bieter werden gebeten, im Teilnahmeantrag einen Ansprechpartner mit Namen, Adresse, E-Mail, Telefon- und Faxnummer zu benennen.
1) Die Teilnahmeanträge sind elektronisch über das in Ziffer I.3) genannte Vergabeportal einzureichen. Eine eingescannte Unterschrift ist ausreichend. Bieter werden gebeten, im Teilnahmeantrag einen Ansprechpartner mit Namen, Adresse, E-Mail, Telefon- und Faxnummer zu benennen.
2) Die gesamte Kommunikation zwischen Auftraggeber und Bewerbern (auch Rückfragen zum Teilnahmeantrag) findet ausschließlich über das in Ziffer I.3) genannte Vergabeportal statt. Der Auftraggeber wird alle Fragen und Antworten auf dem in Ziffer I.3) genannten Vergabeportal anonymisiert zur Verfügung stellen.
2) Die gesamte Kommunikation zwischen Auftraggeber und Bewerbern (auch Rückfragen zum Teilnahmeantrag) findet ausschließlich über das in Ziffer I.3) genannte Vergabeportal statt. Der Auftraggeber wird alle Fragen und Antworten auf dem in Ziffer I.3) genannten Vergabeportal anonymisiert zur Verfügung stellen.
3) Mehrfachbewerbungen, als Einzelbewerber sowie als Mitglied einer/mehrerer Bewerbergemeinschaften sind nicht zulässig. Die Angaben zur Zusammensetzung der Bewerbergemeinschaften sind grundsätzlich bindend. Ein Austausch einzelner Mitglieder der Bewerbergemeinschaft vor Auftragsvergabe bedarf der Zustimmung des Auftraggebers.
3) Mehrfachbewerbungen, als Einzelbewerber sowie als Mitglied einer/mehrerer Bewerbergemeinschaften sind nicht zulässig. Die Angaben zur Zusammensetzung der Bewerbergemeinschaften sind grundsätzlich bindend. Ein Austausch einzelner Mitglieder der Bewerbergemeinschaft vor Auftragsvergabe bedarf der Zustimmung des Auftraggebers.
4) Der Auftraggeber wird den Vorgaben in § 41 SektVO dadurch nachkommen, dass er auf dem in Ziffer I.3) genannten Vergabeportal einen Teil der Vergabeunterlagen, insbesondere die wesentlichen Vertragseckpunkte (Anlage 1) sowie weitere Unterlagen im Entwurf zur Verfügung stellt. Da der Auftraggeber wegen nicht abschließend beschreibbarer Leistung ein Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb durchführt, erfüllt dies die Anforderungen des § 41 SektVO. Ziel des Verhandlungsverfahrens ist, die konkreten Anforderungen an die Leistung mit den Bietern gemeinsam im Rahmen eines dynamischen Prozesses zu konkretisieren. Zum jetzigen Zeitpunbkt stehen deshalb zahlreiche Unterlagen noch nicht fest;
4) Der Auftraggeber wird den Vorgaben in § 41 SektVO dadurch nachkommen, dass er auf dem in Ziffer I.3) genannten Vergabeportal einen Teil der Vergabeunterlagen, insbesondere die wesentlichen Vertragseckpunkte (Anlage 1) sowie weitere Unterlagen im Entwurf zur Verfügung stellt. Da der Auftraggeber wegen nicht abschließend beschreibbarer Leistung ein Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb durchführt, erfüllt dies die Anforderungen des § 41 SektVO. Ziel des Verhandlungsverfahrens ist, die konkreten Anforderungen an die Leistung mit den Bietern gemeinsam im Rahmen eines dynamischen Prozesses zu konkretisieren. Zum jetzigen Zeitpunbkt stehen deshalb zahlreiche Unterlagen noch nicht fest;
5) Beabsichtigt ein Bieter bereits bei Angebotsabgabe, für wesentliche Hauptleistungen Drittunternehmen (z. B. Nachunternehmer, verbundene Unternehmen oder sonstige Dritte) vorzusehen, so ist das Drittunternehmen im Angebot zu benennen und Art und Umfang der für den Dritten vorgesehenen Leistungen zu bezeichnen. Auf Verlangen des Auftraggebers sind für die Drittunternehmen die in der Vergabebekanntmachung geforderten Nachweise, Erklärungen und Angaben einzureichen. Der Auftraggeber kann dieses Verlangen auf bestimmte Nachweise, Erklärungen und Angaben sowie auf einzelne Drittunternehmen beschränken.
5) Beabsichtigt ein Bieter bereits bei Angebotsabgabe, für wesentliche Hauptleistungen Drittunternehmen (z. B. Nachunternehmer, verbundene Unternehmen oder sonstige Dritte) vorzusehen, so ist das Drittunternehmen im Angebot zu benennen und Art und Umfang der für den Dritten vorgesehenen Leistungen zu bezeichnen. Auf Verlangen des Auftraggebers sind für die Drittunternehmen die in der Vergabebekanntmachung geforderten Nachweise, Erklärungen und Angaben einzureichen. Der Auftraggeber kann dieses Verlangen auf bestimmte Nachweise, Erklärungen und Angaben sowie auf einzelne Drittunternehmen beschränken.
6) Der Auftraggeber vergibt die Leistungen im Wege des Verhandlungsverfahrens mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb. Der Auftraggeber wird zwischen den Bewerbern anhand der unter Ziffer II.2.9) der Bekanntmachung genannten Kriterien eine Auswahl treffen und die ausgewählten Bewerber im Anschluss zur Abgabe indikativer Angebote sowie von Optimierungsvorschlägen auffordern. Die indikativen Angebote wird der Auftraggeber nicht werten. Die Angebote und Optimierungsvorschläge dienen dem Auftraggeber vielmehr dazu, mit den Bietern Verhandlungsgespräche zu führen und die Vergabeunterlagen weiter zu konkretisieren. Bieter haben über Optimierungsvorschläge die Möglichkeit, das Verfahren aktiv mitzugestalten. Nach Abschluss der Verhandlungsgespräche stellt der Auftraggeber den Bietern aktualisierte Vergabeunterlagen zur Verfügung und fordert die Bieter auf Grundlage der aktualisierten und konkretisierten Vergabeunterlagen zur Abgabe eines letztverbindlichen Angebotes auf. Der Auftraggeber beabsichtigt, den Zuschlag im 2. Quartal 2019 zu erteilen.
6) Der Auftraggeber vergibt die Leistungen im Wege des Verhandlungsverfahrens mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb. Der Auftraggeber wird zwischen den Bewerbern anhand der unter Ziffer II.2.9) der Bekanntmachung genannten Kriterien eine Auswahl treffen und die ausgewählten Bewerber im Anschluss zur Abgabe indikativer Angebote sowie von Optimierungsvorschlägen auffordern. Die indikativen Angebote wird der Auftraggeber nicht werten. Die Angebote und Optimierungsvorschläge dienen dem Auftraggeber vielmehr dazu, mit den Bietern Verhandlungsgespräche zu führen und die Vergabeunterlagen weiter zu konkretisieren. Bieter haben über Optimierungsvorschläge die Möglichkeit, das Verfahren aktiv mitzugestalten. Nach Abschluss der Verhandlungsgespräche stellt der Auftraggeber den Bietern aktualisierte Vergabeunterlagen zur Verfügung und fordert die Bieter auf Grundlage der aktualisierten und konkretisierten Vergabeunterlagen zur Abgabe eines letztverbindlichen Angebotes auf. Der Auftraggeber beabsichtigt, den Zuschlag im 2. Quartal 2019 zu erteilen.
7) Der Auftraggeber beabsichtigt, die zu beschaffende Leistung teilweise mit Fördermitteln zu finanzieren. In Betracht kommt insbesondere eine Förderung über das „Sofortprogramm Saubere Luft 2017-2020“. Die Beauftragung der ausgeschriebenen Leistungen steht unter dem Vorbehalt, dass der bzw. die Förderanträge positiv beschieden werden. Der Auftraggeber behält sich ausdrücklilch vor, das Vergabeverfahren ganz oder teilweise aufzuheben, wenn und soweit Zuwendungen nicht gewährt werden sollten.
7) Der Auftraggeber beabsichtigt, die zu beschaffende Leistung teilweise mit Fördermitteln zu finanzieren. In Betracht kommt insbesondere eine Förderung über das „Sofortprogramm Saubere Luft 2017-2020“. Die Beauftragung der ausgeschriebenen Leistungen steht unter dem Vorbehalt, dass der bzw. die Förderanträge positiv beschieden werden. Der Auftraggeber behält sich ausdrücklilch vor, das Vergabeverfahren ganz oder teilweise aufzuheben, wenn und soweit Zuwendungen nicht gewährt werden sollten.
Bekanntmachungs-ID: CXQ1YDLYELM
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Rheinland bei der Bezirksregierung Köln – Spruchkörper Köln
Postort: Köln
Postleitzahl: 50606
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 2211472954📞
E-Mail: vkrhld-k@bezreg-koeln.nrw.de📧
Fax: +49 2211472889 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Das Verfahren für Verstöße gegen diese Vergabe richtet sich nach den Vorschriften der §§ 160 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Zur Wahrung der Fristen wird auf die §§ 160 ff. GWB verwiesen.
Insbesondere weisen wir darauf hin, dass der Nachprüfungsantrag gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB spätestens 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, zu stellen ist. Vergabeverstöße sind nach § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB vor Einreichen des Nachprüfungsantrages innerhalb von 10 Kalendertagen, nachdem der Bieter den Verstoß erkannt hat, bei dem Auftraggeber zu rügen. Vergabeverstöße, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der Teilnahmefrist nach Ziffer IV.2.2. bei dem Auftraggeber zu rügen.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Insbesondere weisen wir darauf hin, dass der Nachprüfungsantrag gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB spätestens 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, zu stellen ist. Vergabeverstöße sind nach § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB vor Einreichen des Nachprüfungsantrages innerhalb von 10 Kalendertagen, nachdem der Bieter den Verstoß erkannt hat, bei dem Auftraggeber zu rügen. Vergabeverstöße, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der Teilnahmefrist nach Ziffer IV.2.2. bei dem Auftraggeber zu rügen.
Quelle: OJS 2018/S 228-522709 (2018-11-23)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-07-20) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Lieferung von insgesamt bis zu 27 Elektrobussen mit ausschließlich elektrischem Antrieb im Batteriebetrieb in voraussichtlich folgender Staffelung: 7 KOM/5 KOM/5 GOM/10 GOM.
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Aachener Straßenbahn und Energieversorgungs- AG (ASEAG), vertreten durch die E. V. A. Energieversorgungs- und Verkehrsgesellschaft mbH Aachen
Postanschrift: Lombardenstraße 12-22
Kontakt
E-Mail: eu-beschaffung@eva-aachen.de📧