Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
— Die Eignung ist durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder Eigenerklärungen gem. Formblatt 124 (Eigenerklärungen zur Eignung) nachzuweisen,
— Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt 124 angegebenen Bescheinigungen grundsätzlich vorzulegen,
— Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt 124 auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen,
— Falls das Angebot in die engere Wahl kommt, werde 3 Referenzen mit je einer Referenzbescheinigung und mit mindestens folgenden Angaben verlangt:
—— Ansprechpartner,
—— Art der ausgeführten Leistung,
—— Auftragssumme,
—— Ausführungszeitraum,
—— stichwortartige Benennung des mit eigenem Personal ausgeführten maßgeblichen Leistungsumfanges einschl. Angabe der ausgeführten Mengen,
—— Zahl der hierfür durchschnittlich eingesetzten Arbeitnehmer,
—— stichwortartige Beschreibung der besonderen technischen und gerätespezifischen Anforderungen bzw. (bei Komplettleistung) Kurzbeschreibung der Baumaßnahme einschließlich eventueller Besonderheiten der Ausführung,
—— Angabe zur Art der Baumaßnahme (Neubau, Umbau, Denkmal),
—— Angabe zur vertraglichen Bindung (Hauptauftragnehmer, ARGE-Partner, Nachunternehmer); ggf. Angabe der Gewerke, die mit eigenem Leitungspersonal koordiniert wurden,
—— Bestätigung des Auftraggebers über die vertragsgemäße Ausführung der Leistung.
— Die Vergabestelle behält sich auch bei präqualifizierten Bietern vor, Referenzen über die Angaben im PQ-Verzeichnis hinaus zu fordern. Zudem beschränkt die Vergabestelle die Anzahl der vorzulegenden Referenzen nicht auf eine je Jahr,
— Die Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte gegliedert nach Lohngruppen mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal,
— Von den Angaben in VHB124 unabhängig:
—— Qualifikationsnachweisen bzw. Präqualifikation, ggf. Zertifikate, Nachweise etc.. Entsprechend § 6 EG Abs. 3 Nr. 3 VOB/A, Ausführung vergleichbarer Leistungen (siehe „Art und Umfang der Leistungen“).