Auftragsgegenstand ist die Beschaffung eines neuen SAP-integrierten Veranlagungsfachverfahrens für die Stadtkämmerei zur optimierten Bearbeitung aller Tätigkeiten, die im Bereich der Veranlagung von Gewerbe-, Grund-, Hunde- und Zweitwohnungsteuer anfallen. Bei dem SAP-integrierten Veranlagungsverfahren sind Produkterweiterungen/-anpassungen an die Anforderungen der Landeshauptstadt München vorzunehmen. Weiterhin gehören auch die Schaffung der notwendigen (externen) Schnittstellen und zum städtischen DMS, die Herbeiführung der Betriebsbereitschaft des Systems, die Migration sämtlicher Bescheide, die Schulung der Nutzer und Administratoren, Service und Wartung über einen Zeitraum von 5 Jahren mit der Möglichkeit zur optionalen Verlängerung um weitere 5 Jahre, Optimierungen und Erweiterungen zur besseren Unterstützung der Geschäftsprozesse, die Erstellung der Fach- und Systemspezifikation sowie die Erstellung von Handbüchern und einer Dokumentation zum Auftragsgegenstand.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-06-11.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-05-04.
Auftragsbekanntmachung (2018-05-04) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Bereitstellung von Software
Referenznummer: 2000005945 / S905504
Kurze Beschreibung:
Auftragsgegenstand ist die Beschaffung eines neuen SAP-integrierten Veranlagungsfachverfahrens für die Stadtkämmerei zur optimierten Bearbeitung aller Tätigkeiten, die im Bereich der Veranlagung von Gewerbe-, Grund-, Hunde- und Zweitwohnungsteuer anfallen. Bei dem SAP-integrierten Veranlagungsverfahren sind Produkterweiterungen/-anpassungen an die Anforderungen der Landeshauptstadt München vorzunehmen. Weiterhin gehören auch die Schaffung der notwendigen (externen) Schnittstellen und zum städtischen DMS, die Herbeiführung der Betriebsbereitschaft des Systems, die Migration sämtlicher Bescheide, die Schulung der Nutzer und Administratoren, Service und Wartung über einen Zeitraum von 5 Jahren mit der Möglichkeit zur optionalen Verlängerung um weitere 5 Jahre, Optimierungen und Erweiterungen zur besseren Unterstützung der Geschäftsprozesse, die Erstellung der Fach- und Systemspezifikation sowie die Erstellung von Handbüchern und einer Dokumentation zum Auftragsgegenstand.
Auftragsgegenstand ist die Beschaffung eines neuen SAP-integrierten Veranlagungsfachverfahrens für die Stadtkämmerei zur optimierten Bearbeitung aller Tätigkeiten, die im Bereich der Veranlagung von Gewerbe-, Grund-, Hunde- und Zweitwohnungsteuer anfallen. Bei dem SAP-integrierten Veranlagungsverfahren sind Produkterweiterungen/-anpassungen an die Anforderungen der Landeshauptstadt München vorzunehmen. Weiterhin gehören auch die Schaffung der notwendigen (externen) Schnittstellen und zum städtischen DMS, die Herbeiführung der Betriebsbereitschaft des Systems, die Migration sämtlicher Bescheide, die Schulung der Nutzer und Administratoren, Service und Wartung über einen Zeitraum von 5 Jahren mit der Möglichkeit zur optionalen Verlängerung um weitere 5 Jahre, Optimierungen und Erweiterungen zur besseren Unterstützung der Geschäftsprozesse, die Erstellung der Fach- und Systemspezifikation sowie die Erstellung von Handbüchern und einer Dokumentation zum Auftragsgegenstand.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Bereitstellung von Software📦
Zusätzlicher CPV-Code: Branchenspezifisches Softwarepaket📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: München, Kreisfreie Stadt🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Landeshauptstadt München, it@M, Geschäftsbereich Zentrale Dienste, Geschäftsleitung, Servicebereich Vergabe
Postanschrift: Marienplatz 8
Postleitzahl: 80331
Postort: München
Kontakt
Internetadresse: http://www.muenchen.de/vgst3🌏
E-Mail: itm.vergabe@muenchen.de📧
Fax: +49 89-233-784990 📠
URL der Dokumente: http://www.muenchen.de/vgst3🌏
1) Die in nachfolgender Beschreibung genannten zusätzlichen Unterlagen finden sich in dem Dokument „Bewerbungsbedingungen“ mit Anhängen sowie „Eignungsnaforderungen“. Diese werden unter http://www.muenchen.de/vgst3 -> Modernisierung Steuerfachverfahren zum Download bereitgestellt. Die Bewerbungsbedingungen und sonstigen Unterlagen enthalten weiterhin auch Angaben zu Aufbau, Form und Inhalt der einzureichenden Unterlagen;
2) Eventuell auftretende Bewerberfragen sind umgehend, jedoch spätestens bis 23.5.2018, 23.59 an die unter I.1) genannte Kontaktstelle zu richten. Auf eine Beantwortung später eingehender Fragen besteht kein Anspruch;
3) Der Auftraggeber (AG) wird bei der Durchführung des Vergabeverfahrens sowie insb. bei der Bewertung der Teilnahmeanträge und Angebote von Beratungsunternehmen unterstützt. Alle eingereichten Unterlagen werden auch den beteiligten Mitarbeitern der Beratungsunternehmen zugänglich gemacht, diese unterliegen hinsichtl. aller Informationen zu den Bewerbern/Bietern und zu den Inhalten der Teilnahmeanträge/Angebote der Geheimhaltungspflicht und wurden auf das Datengeheimnis verpflichtet. Die Einhaltung der Geheimhaltungspflicht ist innerhalb der Beratungsunternehmen durch Compiance-Maßnahmen abgesichert. Der AG trifft alle relevanten Entscheidungen dieses Verfahrens selbstständig und in alleiniger Verantwortung;
4) Abweichung vom Standardverfahren: Der AG ist lt. §§98 iVm. 99 Nr. 1, 115 iVm. 119 II GWB grundsätzlich an die Anwendung der Verfahrensarten „Offenes und Nicht Offenes Verfahren“ gebunden, es sei denn es liegen begründete Ausnahmefälle lt. §§119 II GWB iVm. 14 II, III, IV VgV vor, die die Wahl eines der nachrangigen Verfahren rechtfertigen. Vorliegend ist der Auftrag die Ersatzbeschaffung eines Veranlagungsfachverfahrens und die dafür erforderliche Migration der Steuerdaten aus den bisherigen 4 Steuerfachverfahren in das neue Veranlagungsfachverfahren. Darüber hinaus müssen andere / dritte Fachverfahren und Systeme, die bislang über Schnittstellen an die 4 Steuerfachverfahren angebunden sind, an das neue Veranlagungsfachverfahren angebunden werden, um den Informationsfluss weiterhin sicherzustellen. Hierbei ist eine auf SAP-Systemkomponenten basierende, in die SAP-Anwendungslandschaft integrierte und die SAP-Basiskomponenten nutzende Lösung anzubieten. Aufgrund dieser Komplexität können die genauen Vertragsinhalte durch den Auftraggeber noch nicht mit ausreichender Genauigkeit beschrieben werden und müssen in den Verhandlungsrunden festgesetzt werden. Die notwendigen technischen Änderungen müssen mit den Bietern erörtert bzw. verhandelt werden und in der Folge durch den Auftraggeber im Rahmen der Leistungsbeschreibung iVm. dem dazugehörigen Kriterienkatalog beschrieben und konkretisiert werden. Die vorgebrachten Umstände lassen in der Konsequenz nur ein Verhandlungsverfahren lt. §14 III Nr. 3 VgV zu;
5) Abweichung vom Grunsatz der Losbildung: Der AG ist sich des Umstands bewusst, dass er als öffentlicher AG gem. §97 IV Satz 2 GWB den Beschaffungsgegenstand im Grundsatz nach Fach- und Teillosen getrennt vergeben muss. Eine Abweichung davon ist nur zulässig, wenn wirtschaftliche oder technische Gründe dies erfodern (§97 IV S. 3 GWB). Von der Bildung von Losen wurde bei der vorliegenden Ausschreibung abgesehen, da die zu beschaffende Software zwingend mit den weiteren Leistungen des Auftragsgegenstands (Customizing, Schulungen, Systemservice etc.) kompatibel sein muss und potenzielle Bewerber/Bieter somit das gesamte Aufgabenspektrum übernehmen müssen. Zudem müssen die einzelnen Schritte nahtlos ohne Verzögerung fortgesetzt werden. Außerdem bestehen schon aufgrund von Urheber- und Nutzungsrechten rechtliche Restriktionen seitens der Anbieter, die eine Erbringung von Customizing- und Pflegeleistungen durch Dritte objektiv unmöglich machen. Eine Bildung von fachlichen oder mengenabhängigen Teillosen ist daher nicht möglich.
1) Die in nachfolgender Beschreibung genannten zusätzlichen Unterlagen finden sich in dem Dokument „Bewerbungsbedingungen“ mit Anhängen sowie „Eignungsnaforderungen“. Diese werden unter http://www.muenchen.de/vgst3 -> Modernisierung Steuerfachverfahren zum Download bereitgestellt. Die Bewerbungsbedingungen und sonstigen Unterlagen enthalten weiterhin auch Angaben zu Aufbau, Form und Inhalt der einzureichenden Unterlagen;
2) Eventuell auftretende Bewerberfragen sind umgehend, jedoch spätestens bis 23.5.2018, 23.59 an die unter I.1) genannte Kontaktstelle zu richten. Auf eine Beantwortung später eingehender Fragen besteht kein Anspruch;
3) Der Auftraggeber (AG) wird bei der Durchführung des Vergabeverfahrens sowie insb. bei der Bewertung der Teilnahmeanträge und Angebote von Beratungsunternehmen unterstützt. Alle eingereichten Unterlagen werden auch den beteiligten Mitarbeitern der Beratungsunternehmen zugänglich gemacht, diese unterliegen hinsichtl. aller Informationen zu den Bewerbern/Bietern und zu den Inhalten der Teilnahmeanträge/Angebote der Geheimhaltungspflicht und wurden auf das Datengeheimnis verpflichtet. Die Einhaltung der Geheimhaltungspflicht ist innerhalb der Beratungsunternehmen durch Compiance-Maßnahmen abgesichert. Der AG trifft alle relevanten Entscheidungen dieses Verfahrens selbstständig und in alleiniger Verantwortung;
4) Abweichung vom Standardverfahren: Der AG ist lt. §§98 iVm. 99 Nr. 1, 115 iVm. 119 II GWB grundsätzlich an die Anwendung der Verfahrensarten „Offenes und Nicht Offenes Verfahren“ gebunden, es sei denn es liegen begründete Ausnahmefälle lt. §§119 II GWB iVm. 14 II, III, IV VgV vor, die die Wahl eines der nachrangigen Verfahren rechtfertigen. Vorliegend ist der Auftrag die Ersatzbeschaffung eines Veranlagungsfachverfahrens und die dafür erforderliche Migration der Steuerdaten aus den bisherigen 4 Steuerfachverfahren in das neue Veranlagungsfachverfahren. Darüber hinaus müssen andere / dritte Fachverfahren und Systeme, die bislang über Schnittstellen an die 4 Steuerfachverfahren angebunden sind, an das neue Veranlagungsfachverfahren angebunden werden, um den Informationsfluss weiterhin sicherzustellen. Hierbei ist eine auf SAP-Systemkomponenten basierende, in die SAP-Anwendungslandschaft integrierte und die SAP-Basiskomponenten nutzende Lösung anzubieten. Aufgrund dieser Komplexität können die genauen Vertragsinhalte durch den Auftraggeber noch nicht mit ausreichender Genauigkeit beschrieben werden und müssen in den Verhandlungsrunden festgesetzt werden. Die notwendigen technischen Änderungen müssen mit den Bietern erörtert bzw. verhandelt werden und in der Folge durch den Auftraggeber im Rahmen der Leistungsbeschreibung iVm. dem dazugehörigen Kriterienkatalog beschrieben und konkretisiert werden. Die vorgebrachten Umstände lassen in der Konsequenz nur ein Verhandlungsverfahren lt. §14 III Nr. 3 VgV zu;
5) Abweichung vom Grunsatz der Losbildung: Der AG ist sich des Umstands bewusst, dass er als öffentlicher AG gem. §97 IV Satz 2 GWB den Beschaffungsgegenstand im Grundsatz nach Fach- und Teillosen getrennt vergeben muss. Eine Abweichung davon ist nur zulässig, wenn wirtschaftliche oder technische Gründe dies erfodern (§97 IV S. 3 GWB). Von der Bildung von Losen wurde bei der vorliegenden Ausschreibung abgesehen, da die zu beschaffende Software zwingend mit den weiteren Leistungen des Auftragsgegenstands (Customizing, Schulungen, Systemservice etc.) kompatibel sein muss und potenzielle Bewerber/Bieter somit das gesamte Aufgabenspektrum übernehmen müssen. Zudem müssen die einzelnen Schritte nahtlos ohne Verzögerung fortgesetzt werden. Außerdem bestehen schon aufgrund von Urheber- und Nutzungsrechten rechtliche Restriktionen seitens der Anbieter, die eine Erbringung von Customizing- und Pflegeleistungen durch Dritte objektiv unmöglich machen. Eine Bildung von fachlichen oder mengenabhängigen Teillosen ist daher nicht möglich.
Objekt Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert: 4 003 300 EUR 💰
Kurze Beschreibung:
Die Landeshauptstadt München (LHM) erhebt als Realsteuer die Grundsteuer und die Gewerbesteuer und als örtliche Aufwandssteuer eine Hundesteuer und eine Zweitwohnungsteuer. Die Veranlagung der Steuern wird mit IT unterstützt. Hierzu hat die Landeshauptstadt München die eigenentwickelten und eigenprogrammierten Anwendungskomponenten Gewerbesteuer (GWS C/S), Grundsteuer (GRU), Zweitwohnungsteuer (ZWS) und Hundesteuer (WAU) im Einsatz. Das Kassen- und Steueramt (KaStA) ist zuständig für die Festsetzung, Erhebung und Vollstreckung dieser Steuern. Auftragsgegenstand ist die Beschaffung eines neuen SAP-integrierten Veranlagungsfachverfahrens für die Stadtkämmerei zur optimierten Bearbeitung aller Tätigkeiten, die im Bereich der Veranlagung von Gewerbe-, Grund-, Hunde- und Zweitwohnungsteuer anfallen. Leistungsgegenstand sind mithin:
Die Landeshauptstadt München (LHM) erhebt als Realsteuer die Grundsteuer und die Gewerbesteuer und als örtliche Aufwandssteuer eine Hundesteuer und eine Zweitwohnungsteuer. Die Veranlagung der Steuern wird mit IT unterstützt. Hierzu hat die Landeshauptstadt München die eigenentwickelten und eigenprogrammierten Anwendungskomponenten Gewerbesteuer (GWS C/S), Grundsteuer (GRU), Zweitwohnungsteuer (ZWS) und Hundesteuer (WAU) im Einsatz. Das Kassen- und Steueramt (KaStA) ist zuständig für die Festsetzung, Erhebung und Vollstreckung dieser Steuern. Auftragsgegenstand ist die Beschaffung eines neuen SAP-integrierten Veranlagungsfachverfahrens für die Stadtkämmerei zur optimierten Bearbeitung aller Tätigkeiten, die im Bereich der Veranlagung von Gewerbe-, Grund-, Hunde- und Zweitwohnungsteuer anfallen. Leistungsgegenstand sind mithin:
a) Beschaffung eines Add-on für das SAP-ERP des Auftraggebers mit den Hauptkomponenten Grund-, Gewerbe-, Zweitwohung- und Hundesteuerveranlagung;
b) Produkterweiterungen/-anpassungen: Fachkonzeption, Systemkonzeption, Programmierung und Customizing der ggf. nötigen Produkterweiterungen/-anpassungen des Veranlagungsfachverfahrens an die Anforderungen des Auftraggebers gemäß Leistungsbeschreibung;
b) Produkterweiterungen/-anpassungen: Fachkonzeption, Systemkonzeption, Programmierung und Customizing der ggf. nötigen Produkterweiterungen/-anpassungen des Veranlagungsfachverfahrens an die Anforderungen des Auftraggebers gemäß Leistungsbeschreibung;
c) Schaffung der notwendigen Schnittstellen zum Bayerischen Landesamt für Steuern, dem Einwohnermeldewesen und einer Schnittstelle im CMIS-Standard zum DMS des Auftraggebers;
d) Herbeiführung der Betriebsbereitschaft des Systems entsprechend den Anforderungen aus der Leistungsbeschreibung. Hierunter fallen u. a.
— Verantwortung für die Installation und Konfiguration des Veranlagungsfachverfahrens bis zur Herstellung der Betriebsbereitschaft in der Infrastruktur des Auftraggebers,
— Unterstützung der Installation und Konfiguration auf sämtlichen Umgebungen (z. B. Test-, Migrations-, Produktiv- und Schulungsumgebungen) auch vor Ort beim Auftraggeber,
— Integration in die vorhandene Systemlandschaft des Auftraggebers, sowohl des serverseitigen Anteils in der Infrastruktur von it@M als auch des clientseitigen Anteils in der Stadtkämmerei,
— Inbetriebnahme der Schnittstellen (extern und intern),
— Test und Fehlerbehebung des Veranlagungsfachverfahrens und seiner Schnittstellen,
— Auskunfts- und Mitwirkungspflichten bei der Umsetzung der IT-sicherheitstechnischen und datenschutzrechtlichen Anforderungen,
— Unterstützung der Einführung (Go-Live, Early-Live Support).
e) Migration der kompletten Fachverfahrensdaten und Wiedervorlagedaten aus den bisherigen vier Steuerfachverfahren in das neue Veranlagungsfachverfahren. Diese Tätigkeit erfordert eine Unterstützung vor Ort (it@M und Stadtkämmerei). Hierunter fallen u. a.
e) Migration der kompletten Fachverfahrensdaten und Wiedervorlagedaten aus den bisherigen vier Steuerfachverfahren in das neue Veranlagungsfachverfahren. Diese Tätigkeit erfordert eine Unterstützung vor Ort (it@M und Stadtkämmerei). Hierunter fallen u. a.
— Erstellung eines Migrationskonzepts,
— Erstellung einer Mapping-Tabelle auf Feldebene zwischen den Fachverfahrensdatenmodellen der bisherigen vier Steuerfachverfahren und dem neuen Veranlagungsfachverfahren,
— automatisierte Migration der Daten,
— Test und Qualitätssicherung der durchgeführten Datenmigration.
f) Vor-Ort-Schulung der ca. 300 Fachanwender (ohne Auszubildende) im KaStA als auch der ca. 20 Fach- und technischen Administratoren im dIKA-MKRw und bei it@M;
g) Service und Wartung ab der ersten Teilabnahme für eine Mindestvertragsdauer von 5 Jahren mit der Möglichkeit einer optionalen Verlängerung um weitere 5 Jahre. Im Rahmen des Service und der Wartung muss der Auftragnehmer alle zukünftig ergehenden gesetzlichen Anforderungen vor dem Zeitpunkt der Wirksamkeit ohne gesonderte Beauftragung durch den Auftraggeber von sich aus zur Verfügung stellen;
g) Service und Wartung ab der ersten Teilabnahme für eine Mindestvertragsdauer von 5 Jahren mit der Möglichkeit einer optionalen Verlängerung um weitere 5 Jahre. Im Rahmen des Service und der Wartung muss der Auftragnehmer alle zukünftig ergehenden gesetzlichen Anforderungen vor dem Zeitpunkt der Wirksamkeit ohne gesonderte Beauftragung durch den Auftraggeber von sich aus zur Verfügung stellen;
h) Dienstleistungskontingent über die Vertragslaufzeit (Bedarfsposition ohne Anspruch auf Abnahme). Das Dienstleistungskontingent ist für die gesamte Vertragslaufzeit anzubieten und umfasst ca. 50 Personentage pro Jahr ohne Anspruch auf Abnahme;
i) Dokumentation: Fachkonzept, Systemspezifikation, Betriebshandbuch, Administrationshandbuch, Anwenderhandbuch für das angepasste Verfahren nach Vorlagen des Auftraggebers, Migrationskonzept.
Geschätzter Wert ohne MwSt: 4 003 300 EUR 💰
Dauer: 60 Monate
Beschreibung der Verlängerungen:
Nach Ablauf der fünfjährigen Vertragslaufzeit ist eine einmalige optionale Verlängerung des Vertrages für weitere 5 Jahre möglich.
Beschreibung der Optionen:
a) Verlängerung der Systemserviceleistungen nach Ablauf der fünfjährigen Laufzeit um weitere 5 Jahre. Im Rahmen des Service und der Wartung muss der Auftragnehmer alle zukünftig ergehenden gesetzlichen Anforderungen vor dem Zeitpunkt des Inkrafttretens ohne gesonderte Beauftragung durch den Auftraggeber von sich aus zur Verfügung stellen;
a) Verlängerung der Systemserviceleistungen nach Ablauf der fünfjährigen Laufzeit um weitere 5 Jahre. Im Rahmen des Service und der Wartung muss der Auftragnehmer alle zukünftig ergehenden gesetzlichen Anforderungen vor dem Zeitpunkt des Inkrafttretens ohne gesonderte Beauftragung durch den Auftraggeber von sich aus zur Verfügung stellen;
b) Dienstleistungskontingent über die gesamte Vertragslaufzeit (Bedarfsposition ohne Anspruch auf Abnahme): Optimierungen und Erweiterungen zur besseren Unterstützung der Geschäftsprozesse im Umfang von ca. 50 Personentagen pro Jahr
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Stadtgebiet der Landeshauptstadt München
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen www.muenchen.de/vgst3 -> Modernisierung Steuerfachverfahren. Der Link gilt auch für III.1.2 und III.1.3.
Verfahren
Voraussichtliche Anzahl von Bewerbern: 3
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
Es ist beabsichtigt, im Ergebnis des Teilnahmewettbewerbs 3 geeignete Bewerber zur Angebotsabgabe aufzufordern. Sofern im Teilnahmewettbewerb mehr als 3 Bewerber als geeignet festgestellt werden, werden die 3 Bewerber mit den meisten Eignungspunkten zur Angebotsabgabe aufgefordert.
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Es ist beabsichtigt, im Ergebnis des Teilnahmewettbewerbs 3 geeignete Bewerber zur Angebotsabgabe aufzufordern. Sofern im Teilnahmewettbewerb mehr als 3 Bewerber als geeignet festgestellt werden, werden die 3 Bewerber mit den meisten Eignungspunkten zur Angebotsabgabe aufgefordert.
Soweit der Abstand des Nächstplatzierten zum Drittplatzierten weniger als 5 % der Eignungspunkte des Drittplatzierten beträgt, so wird auch derjenige Bewerber zur Angebotsabgabe aufgefordert, der den vierten Platz belegt.
Zur Wertung gelangen nur Angebote von Bietern, die zur Angebotsabgabe aufgefordert wurden. Angebote, die ohne vorherige Aufforderung abgegeben werden, werden im Verfahren nicht berücksichtigt.
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 23:59
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2018-07-18 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2019-04-30 📅
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: Landeshauptstadt München, it@M, Geschäftsbereich Zentrale Dienste, Geschäftsleitung, Servicebereich Vergabe
Adresse des Käuferprofils: http://www.muenchen.de/vgst3🌏
Dokumente URL: http://www.muenchen.de/vgst3🌏
Referenz Zusätzliche Informationen
1) Die in nachfolgender Beschreibung genannten zusätzlichen Unterlagen finden sich in dem Dokument „Bewerbungsbedingungen“ mit Anhängen sowie „Eignungsnaforderungen“. Diese werden unter http://www.muenchen.de/vgst3 -> Modernisierung Steuerfachverfahren zum Download bereitgestellt. Die Bewerbungsbedingungen und sonstigen Unterlagen enthalten weiterhin auch Angaben zu Aufbau, Form und Inhalt der einzureichenden Unterlagen;
1) Die in nachfolgender Beschreibung genannten zusätzlichen Unterlagen finden sich in dem Dokument „Bewerbungsbedingungen“ mit Anhängen sowie „Eignungsnaforderungen“. Diese werden unter http://www.muenchen.de/vgst3 -> Modernisierung Steuerfachverfahren zum Download bereitgestellt. Die Bewerbungsbedingungen und sonstigen Unterlagen enthalten weiterhin auch Angaben zu Aufbau, Form und Inhalt der einzureichenden Unterlagen;
2) Eventuell auftretende Bewerberfragen sind umgehend, jedoch spätestens bis 23.5.2018, 23.59 an die unter I.1) genannte Kontaktstelle zu richten. Auf eine Beantwortung später eingehender Fragen besteht kein Anspruch;
3) Der Auftraggeber (AG) wird bei der Durchführung des Vergabeverfahrens sowie insb. bei der Bewertung der Teilnahmeanträge und Angebote von Beratungsunternehmen unterstützt. Alle eingereichten Unterlagen werden auch den beteiligten Mitarbeitern der Beratungsunternehmen zugänglich gemacht, diese unterliegen hinsichtl. aller Informationen zu den Bewerbern/Bietern und zu den Inhalten der Teilnahmeanträge/Angebote der Geheimhaltungspflicht und wurden auf das Datengeheimnis verpflichtet. Die Einhaltung der Geheimhaltungspflicht ist innerhalb der Beratungsunternehmen durch Compiance-Maßnahmen abgesichert. Der AG trifft alle relevanten Entscheidungen dieses Verfahrens selbstständig und in alleiniger Verantwortung;
3) Der Auftraggeber (AG) wird bei der Durchführung des Vergabeverfahrens sowie insb. bei der Bewertung der Teilnahmeanträge und Angebote von Beratungsunternehmen unterstützt. Alle eingereichten Unterlagen werden auch den beteiligten Mitarbeitern der Beratungsunternehmen zugänglich gemacht, diese unterliegen hinsichtl. aller Informationen zu den Bewerbern/Bietern und zu den Inhalten der Teilnahmeanträge/Angebote der Geheimhaltungspflicht und wurden auf das Datengeheimnis verpflichtet. Die Einhaltung der Geheimhaltungspflicht ist innerhalb der Beratungsunternehmen durch Compiance-Maßnahmen abgesichert. Der AG trifft alle relevanten Entscheidungen dieses Verfahrens selbstständig und in alleiniger Verantwortung;
4) Abweichung vom Standardverfahren: Der AG ist lt. §§98 iVm. 99 Nr. 1, 115 iVm. 119 II GWB grundsätzlich an die Anwendung der Verfahrensarten „Offenes und Nicht Offenes Verfahren“ gebunden, es sei denn es liegen begründete Ausnahmefälle lt. §§119 II GWB iVm. 14 II, III, IV VgV vor, die die Wahl eines der nachrangigen Verfahren rechtfertigen. Vorliegend ist der Auftrag die Ersatzbeschaffung eines Veranlagungsfachverfahrens und die dafür erforderliche Migration der Steuerdaten aus den bisherigen 4 Steuerfachverfahren in das neue Veranlagungsfachverfahren. Darüber hinaus müssen andere / dritte Fachverfahren und Systeme, die bislang über Schnittstellen an die 4 Steuerfachverfahren angebunden sind, an das neue Veranlagungsfachverfahren angebunden werden, um den Informationsfluss weiterhin sicherzustellen. Hierbei ist eine auf SAP-Systemkomponenten basierende, in die SAP-Anwendungslandschaft integrierte und die SAP-Basiskomponenten nutzende Lösung anzubieten. Aufgrund dieser Komplexität können die genauen Vertragsinhalte durch den Auftraggeber noch nicht mit ausreichender Genauigkeit beschrieben werden und müssen in den Verhandlungsrunden festgesetzt werden. Die notwendigen technischen Änderungen müssen mit den Bietern erörtert bzw. verhandelt werden und in der Folge durch den Auftraggeber im Rahmen der Leistungsbeschreibung iVm. dem dazugehörigen Kriterienkatalog beschrieben und konkretisiert werden. Die vorgebrachten Umstände lassen in der Konsequenz nur ein Verhandlungsverfahren lt. §14 III Nr. 3 VgV zu;
4) Abweichung vom Standardverfahren: Der AG ist lt. §§98 iVm. 99 Nr. 1, 115 iVm. 119 II GWB grundsätzlich an die Anwendung der Verfahrensarten „Offenes und Nicht Offenes Verfahren“ gebunden, es sei denn es liegen begründete Ausnahmefälle lt. §§119 II GWB iVm. 14 II, III, IV VgV vor, die die Wahl eines der nachrangigen Verfahren rechtfertigen. Vorliegend ist der Auftrag die Ersatzbeschaffung eines Veranlagungsfachverfahrens und die dafür erforderliche Migration der Steuerdaten aus den bisherigen 4 Steuerfachverfahren in das neue Veranlagungsfachverfahren. Darüber hinaus müssen andere / dritte Fachverfahren und Systeme, die bislang über Schnittstellen an die 4 Steuerfachverfahren angebunden sind, an das neue Veranlagungsfachverfahren angebunden werden, um den Informationsfluss weiterhin sicherzustellen. Hierbei ist eine auf SAP-Systemkomponenten basierende, in die SAP-Anwendungslandschaft integrierte und die SAP-Basiskomponenten nutzende Lösung anzubieten. Aufgrund dieser Komplexität können die genauen Vertragsinhalte durch den Auftraggeber noch nicht mit ausreichender Genauigkeit beschrieben werden und müssen in den Verhandlungsrunden festgesetzt werden. Die notwendigen technischen Änderungen müssen mit den Bietern erörtert bzw. verhandelt werden und in der Folge durch den Auftraggeber im Rahmen der Leistungsbeschreibung iVm. dem dazugehörigen Kriterienkatalog beschrieben und konkretisiert werden. Die vorgebrachten Umstände lassen in der Konsequenz nur ein Verhandlungsverfahren lt. §14 III Nr. 3 VgV zu;
5) Abweichung vom Grunsatz der Losbildung: Der AG ist sich des Umstands bewusst, dass er als öffentlicher AG gem. §97 IV Satz 2 GWB den Beschaffungsgegenstand im Grundsatz nach Fach- und Teillosen getrennt vergeben muss. Eine Abweichung davon ist nur zulässig, wenn wirtschaftliche oder technische Gründe dies erfodern (§97 IV S. 3 GWB). Von der Bildung von Losen wurde bei der vorliegenden Ausschreibung abgesehen, da die zu beschaffende Software zwingend mit den weiteren Leistungen des Auftragsgegenstands (Customizing, Schulungen, Systemservice etc.) kompatibel sein muss und potenzielle Bewerber/Bieter somit das gesamte Aufgabenspektrum übernehmen müssen. Zudem müssen die einzelnen Schritte nahtlos ohne Verzögerung fortgesetzt werden. Außerdem bestehen schon aufgrund von Urheber- und Nutzungsrechten rechtliche Restriktionen seitens der Anbieter, die eine Erbringung von Customizing- und Pflegeleistungen durch Dritte objektiv unmöglich machen. Eine Bildung von fachlichen oder mengenabhängigen Teillosen ist daher nicht möglich.
5) Abweichung vom Grunsatz der Losbildung: Der AG ist sich des Umstands bewusst, dass er als öffentlicher AG gem. §97 IV Satz 2 GWB den Beschaffungsgegenstand im Grundsatz nach Fach- und Teillosen getrennt vergeben muss. Eine Abweichung davon ist nur zulässig, wenn wirtschaftliche oder technische Gründe dies erfodern (§97 IV S. 3 GWB). Von der Bildung von Losen wurde bei der vorliegenden Ausschreibung abgesehen, da die zu beschaffende Software zwingend mit den weiteren Leistungen des Auftragsgegenstands (Customizing, Schulungen, Systemservice etc.) kompatibel sein muss und potenzielle Bewerber/Bieter somit das gesamte Aufgabenspektrum übernehmen müssen. Zudem müssen die einzelnen Schritte nahtlos ohne Verzögerung fortgesetzt werden. Außerdem bestehen schon aufgrund von Urheber- und Nutzungsrechten rechtliche Restriktionen seitens der Anbieter, die eine Erbringung von Customizing- und Pflegeleistungen durch Dritte objektiv unmöglich machen. Eine Bildung von fachlichen oder mengenabhängigen Teillosen ist daher nicht möglich.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Regierung von Oberbayern, Vergabekammer Südbayern
Postort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 89-2176-2411📞
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de📧
Fax: +49 89-2176-2847 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Es wird darauf hingewiesen, dass bei Beanstandungen im Hinblick auf das hiesige Vergabeverfahren die Bewerber/Bieter Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sie erkannt haben, gegenüber der Vergabestelle innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen zu rügen haben und weiterhin Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, von den Bewerbern/Bietern spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Abgabe der Teilnahmeanträge (Teilnahmefrist) oder Angebote (Angebotsfrist) gegenüber der Vergabestelle zu rügen sind (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 und Nr. 3 GWB), damit die Bewerber/Bieter für den Fall, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer anstreben können.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Es wird darauf hingewiesen, dass bei Beanstandungen im Hinblick auf das hiesige Vergabeverfahren die Bewerber/Bieter Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sie erkannt haben, gegenüber der Vergabestelle innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen zu rügen haben und weiterhin Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, von den Bewerbern/Bietern spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Abgabe der Teilnahmeanträge (Teilnahmefrist) oder Angebote (Angebotsfrist) gegenüber der Vergabestelle zu rügen sind (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 und Nr. 3 GWB), damit die Bewerber/Bieter für den Fall, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer anstreben können.
Sofern die Vergabestelle einer Rüge in ihrem Antwortschreiben nicht abhilft, kann der betreffende Bewerber/Bieter nur innerhalb von längstens 15 Kalendertagen nach Eingang des Antwortschreiebens der Vergabestelle diesbezüglich ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer einleiten (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Sofern die Vergabestelle einer Rüge in ihrem Antwortschreiben nicht abhilft, kann der betreffende Bewerber/Bieter nur innerhalb von längstens 15 Kalendertagen nach Eingang des Antwortschreiebens der Vergabestelle diesbezüglich ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer einleiten (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Quelle: OJS 2018/S 087-195023 (2018-05-04)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-04-23) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Das Vergabeverfahren wurde aufgrund des Beschlusses des Oberlandesgerichts München vom 25.2.2019 (Verg 11/18) in den Stand vor der Auftragsbekanntmachung zurückversetzt.
Damit ist die EU-Bekanntmachung vom 5.5.2018 (2018/066877) als hinfällig zu betrachten.
Das Vergabeverfahren wurde aufgrund des Beschlusses des Oberlandesgerichts München vom 25.2.2019 (Verg 11/18) in den Stand vor der Auftragsbekanntmachung zurückversetzt.
Damit ist die EU-Bekanntmachung vom 5.5.2018 (2018/066877) als hinfällig zu betrachten.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
a) Beschaffung eines Add-on für das SAP-ERP des Auftraggebers mit den Hauptkomponenten Grund-, Gewerbe-, Zweitwohung- und Hundesteuerveranlagung
b) Produkterweiterungen/-anpassungen: Fachkonzeption, Systemkonzeption, Programmierung und Customizing der ggf. nötigen Produkterweiterungen/-anpassungen des Veranlagungsfachverfahrens an die Anforderungen des Auftraggebers gemäß Leistungsbeschreibung.
b) Produkterweiterungen/-anpassungen: Fachkonzeption, Systemkonzeption, Programmierung und Customizing der ggf. nötigen Produkterweiterungen/-anpassungen des Veranlagungsfachverfahrens an die Anforderungen des Auftraggebers gemäß Leistungsbeschreibung.
c) Schaffung der notwendigen Schnittstellen zum Bayerischen Landesamt für Steuern, dem Einwohnermeldewesen und einer Schnittstelle im CMIS-Standard zum DMS des Auftraggebers.
d) Herbeiführung der Betriebsbereitschaft des Systems entsprechend den Anforderungen aus der Leistungsbeschreibung. Hierunter fallen u.a.
— Automatisierte Migration der Daten,
— Test und Qualitätssicherung der durchgeführten Datenmigration;
f) Vor-Ort-Schulung der ca. 300 Fachanwender (ohne Auszubildende) im KaStA als auch der ca. 20 Fach- und technischen Administratoren im dIKA-MKRw und bei it@M.
g) Service und Wartung ab der ersten Teilabnahme für eine Mindestvertragsdauer von fünf Jahren mit der Möglichkeit einer optionalen Verlängerung um weitere fünf Jahre. Im Rahmen des Service und der Wartung muss der Auftragnehmer alle zukünftig ergehenden gesetzlichen Anforderungen vor dem Zeitpunkt der Wirksamkeit ohne gesonderte Beauftragung durch den Auftraggeber von sich aus zur Verfügung stellen;
g) Service und Wartung ab der ersten Teilabnahme für eine Mindestvertragsdauer von fünf Jahren mit der Möglichkeit einer optionalen Verlängerung um weitere fünf Jahre. Im Rahmen des Service und der Wartung muss der Auftragnehmer alle zukünftig ergehenden gesetzlichen Anforderungen vor dem Zeitpunkt der Wirksamkeit ohne gesonderte Beauftragung durch den Auftraggeber von sich aus zur Verfügung stellen;
Beschreibung der Optionen:
b) Dienstleistungskontingent über die gesamte Vertragslaufzeit (Bedarfsposition ohne Anspruch auf Abnahme): Optimierungen und Erweiterungen zur besseren Unterstützung der Geschäftsprozesse im Umfang von ca. 50 Personentagen pro Jahr.
Verfahren Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Erweiterte Richtwertmethode nach UfAB VI, Version 1.0 – Leistung
Qualitätskriterium (Gewichtung): 100
Kostenkriterium (Name): Erweiterte Richtwertmethode nach UfAB VI, Version 1.0 – Preis
Kostenkriterium (Gewichtung): 100
Referenz Zusätzliche Informationen
Das Vergabeverfahren wurde aufgrund des Beschlusses des Oberlandesgerichts München vom 25.2.2019 (Verg 11/18) in den Stand vor der Auftragsbekanntmachung zurückversetzt.
Damit ist die EU-Bekanntmachung vom 5.5.2018 (2018/066877) als hinfällig zu betrachten.
Ergänzende Informationen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: entfällt
Postort: entfällt
Quelle: OJS 2019/S 081-193398 (2019-04-23)