Dataport betreibt als Dienstleister für Informations- und Kommunikationstechnik der öffentlichen Verwaltungen in Schleswig-Holstein, Bremen, Hamburg und Sachsen-Anhalt sowie für die Steuerverwaltungen in Mecklenburg-Vorpommern und Niedersachsen in diesen Bundesländern ein WAN auf Grundlage von DWDM-Technik. Mithilfe dieses länderübergreifenden Netzes werden mehr als zehn Standorte angebunden, zu denen auch Dataport-eigene Standorte zählen. Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Bereitstellung von passiven und aktiven Verbindungswegen zur Optimierung dieses länderübergreifenden Netzes von Dataport sowie die Anbindung einer weiteren Dataport-Niederlassung in Halle (an der Saale). Die Vergabe erfolgt in zwei Losen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-02-20.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-01-16.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2018-01-16) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Vermietung von Kommunikations-Bodenleitungen
Referenznummer: DP-2017000017
Kurze Beschreibung:
Dataport betreibt als Dienstleister für Informations- und Kommunikationstechnik der öffentlichen Verwaltungen in Schleswig-Holstein, Bremen, Hamburg und Sachsen-Anhalt sowie für die Steuerverwaltungen in Mecklenburg-Vorpommern und Niedersachsen in diesen Bundesländern ein WAN auf Grundlage von DWDM-Technik. Mithilfe dieses länderübergreifenden Netzes werden mehr als zehn Standorte angebunden, zu denen auch Dataport-eigene Standorte zählen.
Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Bereitstellung von passiven und aktiven Verbindungswegen zur Optimierung dieses länderübergreifenden Netzes von Dataport sowie die Anbindung einer weiteren Dataport-Niederlassung in Halle (an der Saale).
Die Vergabe erfolgt in zwei Losen.
Dataport betreibt als Dienstleister für Informations- und Kommunikationstechnik der öffentlichen Verwaltungen in Schleswig-Holstein, Bremen, Hamburg und Sachsen-Anhalt sowie für die Steuerverwaltungen in Mecklenburg-Vorpommern und Niedersachsen in diesen Bundesländern ein WAN auf Grundlage von DWDM-Technik. Mithilfe dieses länderübergreifenden Netzes werden mehr als zehn Standorte angebunden, zu denen auch Dataport-eigene Standorte zählen.
Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Bereitstellung von passiven und aktiven Verbindungswegen zur Optimierung dieses länderübergreifenden Netzes von Dataport sowie die Anbindung einer weiteren Dataport-Niederlassung in Halle (an der Saale).
Der Auftraggeber stellt die Vergabeunterlagen auf seiner Portalseite
(https://fbhh-evergabe.web.hamburg.de/evergabe.bieter/eva/#/supplierportal/dataport) zum Download zur Verfügung. Sollte ein Unternehmen sich zur Teilnahme an dem Vergabeverfahren entscheiden, so hat es sich dazu auf der Portalseite mit seinen Benutzerdaten anzumelden. Sofern für das Unternehmen noch keine Benutzerdaten bestehen sollten, ist dort eine kostenfreie Registrierung möglich. Die weitere Bearbeitung der Vergabeunterlagen erfolgt dann im Bieterassistenten. Nur so ist die Erstellung, Bearbeitung und Abgabe eines Antrages/Angebotes möglich und sichergestellt, dass vom Auftraggeber ggf. weitere Angaben bzw. Hinweise zum Vergabeverfahren rechtzeitig bekanntgemacht werden können.
Erkennt ein Bieter Fehler/Unklarheiten/Widersprüche o.ä. in den Vergabeunterlagen, so ist er verpflichtet, darauf in Form von Bieterfragen im Fragen- und Antwortenforum hinzuweisen. Tut er dies trotz Erkennens oder Erkennenmüssens nicht, so gehen daraus resultierende Nachteile zu seinen Lasten.
Fragen und erbetene zusätzliche Auskünfte zu den Vergabeunterlagen sind bis 5.2.2017 im Fragen- und Antwortenforum jeweils einzeln über die Funktion „Nachricht senden“ einzureichen.
Die Fragen und die Antworten werden in anonymisierter Form allen teilnehmenden Bietern unaufgefordert an dem in der Projektinformation genannten Termin „Fragen und Antworten an alle Bieter“ über das Fragen-und Antwortenforum zur Kenntnis gegeben. Im Rahmen der Anonymisierung behält sich der Auftraggeber Umformulierungen in der Fragestellung vor. Abweichend hiervon wird der Auftraggeber Auskünfte, die nur den fragenden Bieter betreffen, nur diesem mitteilen, soweit die Informationen für die anderen Bieter nicht relevant sind oder den Vertrauensschutz des fragenden Bieters verletzen. Ebenso wird der Auftraggeber unter Umständen Auskünfte schon vor dem genannten Datum versenden, wenn auf Grund der Art und des Inhalts der Frage/n eine unverzügliche Beantwortung geboten ist. Bei Fragen, die keine zusätzlichen Informationen im Sinne von § 20 Abs. 3 Nr. 1 VgV darstellen, prüft der Auftraggeber im jeweiligen Einzelfall, ob er Antworten versendet.
Die Vergabeunterlagen beinhalten als Anlagen zum Teil B – Leistungsbeschreibung drei Dokumente, die teilweise vertrauliche Informationen über die technische Infrastruktur des Auftraggebers beinhalten. Diese Dokumente werden interessierten Unternehmen daher erst nach Übersendung einer entsprechenden Vertraulichkeitserklärung zur Verfügung gestellt. Die Vertraulichkeitserklärung ist den Vergabeunterlagen beigefügt und kann dem Auftraggeber wahlweise per E-Mail an das unter I)1. angegebene Postfach oder für bereits registrierte Unternehmen als Nachricht über den Bieterassistenten zugesandt werden. Die Übersendung der Anlagen erfolgt dann spätestens am nachfolgenden Arbeitstag (Montag – Freitag).
Der Auftraggeber bietet interessierten Unternehmen zur Unterstützung bei der Angebotserstellung und Planung Begehungen der Standorte Halle und Magdeburg (Los 1) sowie Halle und Berlin (Los 2) an. Die Teilnahme an einer Begehung ist nicht verpflichtend. Nähere Einzelheiten zu den Terminen sowie zur Anmeldung können dem Teil B – Leistungsbeschreibung der Vergabeunterlagen unter Kapitel 2.2 entnommen werden.
Der Auftraggeber stellt die Vergabeunterlagen auf seiner Portalseite
(https://fbhh-evergabe.web.hamburg.de/evergabe.bieter/eva/#/supplierportal/dataport) zum Download zur Verfügung. Sollte ein Unternehmen sich zur Teilnahme an dem Vergabeverfahren entscheiden, so hat es sich dazu auf der Portalseite mit seinen Benutzerdaten anzumelden. Sofern für das Unternehmen noch keine Benutzerdaten bestehen sollten, ist dort eine kostenfreie Registrierung möglich. Die weitere Bearbeitung der Vergabeunterlagen erfolgt dann im Bieterassistenten. Nur so ist die Erstellung, Bearbeitung und Abgabe eines Antrages/Angebotes möglich und sichergestellt, dass vom Auftraggeber ggf. weitere Angaben bzw. Hinweise zum Vergabeverfahren rechtzeitig bekanntgemacht werden können.
Erkennt ein Bieter Fehler/Unklarheiten/Widersprüche o.ä. in den Vergabeunterlagen, so ist er verpflichtet, darauf in Form von Bieterfragen im Fragen- und Antwortenforum hinzuweisen. Tut er dies trotz Erkennens oder Erkennenmüssens nicht, so gehen daraus resultierende Nachteile zu seinen Lasten.
Fragen und erbetene zusätzliche Auskünfte zu den Vergabeunterlagen sind bis 5.2.2017 im Fragen- und Antwortenforum jeweils einzeln über die Funktion „Nachricht senden“ einzureichen.
Die Fragen und die Antworten werden in anonymisierter Form allen teilnehmenden Bietern unaufgefordert an dem in der Projektinformation genannten Termin „Fragen und Antworten an alle Bieter“ über das Fragen-und Antwortenforum zur Kenntnis gegeben. Im Rahmen der Anonymisierung behält sich der Auftraggeber Umformulierungen in der Fragestellung vor. Abweichend hiervon wird der Auftraggeber Auskünfte, die nur den fragenden Bieter betreffen, nur diesem mitteilen, soweit die Informationen für die anderen Bieter nicht relevant sind oder den Vertrauensschutz des fragenden Bieters verletzen. Ebenso wird der Auftraggeber unter Umständen Auskünfte schon vor dem genannten Datum versenden, wenn auf Grund der Art und des Inhalts der Frage/n eine unverzügliche Beantwortung geboten ist. Bei Fragen, die keine zusätzlichen Informationen im Sinne von § 20 Abs. 3 Nr. 1 VgV darstellen, prüft der Auftraggeber im jeweiligen Einzelfall, ob er Antworten versendet.
Die Vergabeunterlagen beinhalten als Anlagen zum Teil B – Leistungsbeschreibung drei Dokumente, die teilweise vertrauliche Informationen über die technische Infrastruktur des Auftraggebers beinhalten. Diese Dokumente werden interessierten Unternehmen daher erst nach Übersendung einer entsprechenden Vertraulichkeitserklärung zur Verfügung gestellt. Die Vertraulichkeitserklärung ist den Vergabeunterlagen beigefügt und kann dem Auftraggeber wahlweise per E-Mail an das unter I)1. angegebene Postfach oder für bereits registrierte Unternehmen als Nachricht über den Bieterassistenten zugesandt werden. Die Übersendung der Anlagen erfolgt dann spätestens am nachfolgenden Arbeitstag (Montag – Freitag).
Der Auftraggeber bietet interessierten Unternehmen zur Unterstützung bei der Angebotserstellung und Planung Begehungen der Standorte Halle und Magdeburg (Los 1) sowie Halle und Berlin (Los 2) an. Die Teilnahme an einer Begehung ist nicht verpflichtend. Nähere Einzelheiten zu den Terminen sowie zur Anmeldung können dem Teil B – Leistungsbeschreibung der Vergabeunterlagen unter Kapitel 2.2 entnommen werden.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Dataport betreibt als Dienstleister für Informations- und Kommunikationstechnik der öffentlichen Verwaltungen in Schleswig-Holstein, Bremen, Hamburg und Sachsen-Anhalt sowie für die Steuerverwaltungen in Mecklenburg-Vorpommern und Niedersachsen in diesen Bundesländern ein WAN auf Grundlage von DWDM-Technik. Mithilfe dieses länderübergreifenden Netzes werden mehr als zehn Standorte angebunden, zu denen auch Dataport-eigene Standorte zählen.
Dataport betreibt als Dienstleister für Informations- und Kommunikationstechnik der öffentlichen Verwaltungen in Schleswig-Holstein, Bremen, Hamburg und Sachsen-Anhalt sowie für die Steuerverwaltungen in Mecklenburg-Vorpommern und Niedersachsen in diesen Bundesländern ein WAN auf Grundlage von DWDM-Technik. Mithilfe dieses länderübergreifenden Netzes werden mehr als zehn Standorte angebunden, zu denen auch Dataport-eigene Standorte zählen.
Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Bereitstellung von passiven und aktiven Verbindungswegen zur Optimierung dieses länderübergreifenden Netzes von Dataport sowie die Anbindung einer weiteren Dataport-Niederlassung in Halle (an der Saale).
Die Vergabe erfolgt in zwei Losen.
Bezeichnung des Loses: Passive Verbindung Dark Fibre von Halle (an der Saale) nach Magdeburg
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung:
Bereitstellung einer passiven Verbindung mittels zweier Lichtwellenleiter (DarkFibre) von Halle (an der Saale) nach Magdeburg (sowie ggf. ergänzende Infrastruktur (Regeneratorstandorte)).
Dauer: 84 Monate
Beschreibung der Verlängerungen: Einmalige Option für den Auftraggeber zur Verlängerung um 12 Monate.
Bezeichnung des Loses: Aktive Verbindung Leased Line 1 Gbit/s von Halle (an der Saale) über Dresden nach Berlin
Losnummer: 2
Kurze Beschreibung:
Bereitstellung einer Point-to-Point Verbindung via Leased Line mit einer konstanten aktiven bidirektionalen Übertragungsgeschwindigkeit von 1 Gbit/s (IEEE 802.3) von Halle (an der Saale) über Dresden nach Berlin mit einer Option für den Auftraggeber für zwei Technikstellflächen in Dresden.
Bereitstellung einer Point-to-Point Verbindung via Leased Line mit einer konstanten aktiven bidirektionalen Übertragungsgeschwindigkeit von 1 Gbit/s (IEEE 802.3) von Halle (an der Saale) über Dresden nach Berlin mit einer Option für den Auftraggeber für zwei Technikstellflächen in Dresden.
Beschreibung der Optionen:
Option für den Auftraggeber zur Beauftragung von zwei Technikstellflächen in Dresden.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Halle (an der Saale), Magdeburg.
Halle (an der Saale), Berlin, Dresden.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Mindeststandards:
Erklärung über die Verfügbarkeit ausreichender Kapazitäten.
Erfahrung mit einem vergleichbaren Auftragsgegenstand (Referenzen).
Maßnahmen zum Informationssicherheitsmanagement.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Deutsche Sprache bei der Auftragsdurchführung,
Keine Anwendung der „Technologie von L. Ron Hubbard“ bei der Auftragsdurchführung,
Erklärungen zu Tariftreue- und Vergabegesetz Schleswig-Holstein (TTG),
Erklärung zur Vertraulichkeit bei der Auftragsdurchführung,
Sicherheitsüberprüfung nach § 34 HmbSÜG für Personal, das bei Dataport eingesetzt wird.
Verfahren
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2018-04-03 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2018-02-20 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 12:01
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Leistung
Qualitätskriterium (Gewichtung): 30
Kostenkriterium: Preis
Gewichtung der Kosten: 70
Der Auftraggeber stellt die Vergabeunterlagen auf seiner Portalseite
(https://fbhh-evergabe.web.hamburg.de/evergabe.bieter/eva/#/supplierportal/dataport) zum Download zur Verfügung. Sollte ein Unternehmen sich zur Teilnahme an dem Vergabeverfahren entscheiden, so hat es sich dazu auf der Portalseite mit seinen Benutzerdaten anzumelden. Sofern für das Unternehmen noch keine Benutzerdaten bestehen sollten, ist dort eine kostenfreie Registrierung möglich. Die weitere Bearbeitung der Vergabeunterlagen erfolgt dann im Bieterassistenten. Nur so ist die Erstellung, Bearbeitung und Abgabe eines Antrages/Angebotes möglich und sichergestellt, dass vom Auftraggeber ggf. weitere Angaben bzw. Hinweise zum Vergabeverfahren rechtzeitig bekanntgemacht werden können.
(https://fbhh-evergabe.web.hamburg.de/evergabe.bieter/eva/#/supplierportal/dataport) zum Download zur Verfügung. Sollte ein Unternehmen sich zur Teilnahme an dem Vergabeverfahren entscheiden, so hat es sich dazu auf der Portalseite mit seinen Benutzerdaten anzumelden. Sofern für das Unternehmen noch keine Benutzerdaten bestehen sollten, ist dort eine kostenfreie Registrierung möglich. Die weitere Bearbeitung der Vergabeunterlagen erfolgt dann im Bieterassistenten. Nur so ist die Erstellung, Bearbeitung und Abgabe eines Antrages/Angebotes möglich und sichergestellt, dass vom Auftraggeber ggf. weitere Angaben bzw. Hinweise zum Vergabeverfahren rechtzeitig bekanntgemacht werden können.
Erkennt ein Bieter Fehler/Unklarheiten/Widersprüche o.ä. in den Vergabeunterlagen, so ist er verpflichtet, darauf in Form von Bieterfragen im Fragen- und Antwortenforum hinzuweisen. Tut er dies trotz Erkennens oder Erkennenmüssens nicht, so gehen daraus resultierende Nachteile zu seinen Lasten.
Erkennt ein Bieter Fehler/Unklarheiten/Widersprüche o.ä. in den Vergabeunterlagen, so ist er verpflichtet, darauf in Form von Bieterfragen im Fragen- und Antwortenforum hinzuweisen. Tut er dies trotz Erkennens oder Erkennenmüssens nicht, so gehen daraus resultierende Nachteile zu seinen Lasten.
Fragen und erbetene zusätzliche Auskünfte zu den Vergabeunterlagen sind bis 5.2.2017 im Fragen- und Antwortenforum jeweils einzeln über die Funktion „Nachricht senden“ einzureichen.
Die Fragen und die Antworten werden in anonymisierter Form allen teilnehmenden Bietern unaufgefordert an dem in der Projektinformation genannten Termin „Fragen und Antworten an alle Bieter“ über das Fragen-und Antwortenforum zur Kenntnis gegeben. Im Rahmen der Anonymisierung behält sich der Auftraggeber Umformulierungen in der Fragestellung vor. Abweichend hiervon wird der Auftraggeber Auskünfte, die nur den fragenden Bieter betreffen, nur diesem mitteilen, soweit die Informationen für die anderen Bieter nicht relevant sind oder den Vertrauensschutz des fragenden Bieters verletzen. Ebenso wird der Auftraggeber unter Umständen Auskünfte schon vor dem genannten Datum versenden, wenn auf Grund der Art und des Inhalts der Frage/n eine unverzügliche Beantwortung geboten ist. Bei Fragen, die keine zusätzlichen Informationen im Sinne von § 20 Abs. 3 Nr. 1 VgV darstellen, prüft der Auftraggeber im jeweiligen Einzelfall, ob er Antworten versendet.
Die Fragen und die Antworten werden in anonymisierter Form allen teilnehmenden Bietern unaufgefordert an dem in der Projektinformation genannten Termin „Fragen und Antworten an alle Bieter“ über das Fragen-und Antwortenforum zur Kenntnis gegeben. Im Rahmen der Anonymisierung behält sich der Auftraggeber Umformulierungen in der Fragestellung vor. Abweichend hiervon wird der Auftraggeber Auskünfte, die nur den fragenden Bieter betreffen, nur diesem mitteilen, soweit die Informationen für die anderen Bieter nicht relevant sind oder den Vertrauensschutz des fragenden Bieters verletzen. Ebenso wird der Auftraggeber unter Umständen Auskünfte schon vor dem genannten Datum versenden, wenn auf Grund der Art und des Inhalts der Frage/n eine unverzügliche Beantwortung geboten ist. Bei Fragen, die keine zusätzlichen Informationen im Sinne von § 20 Abs. 3 Nr. 1 VgV darstellen, prüft der Auftraggeber im jeweiligen Einzelfall, ob er Antworten versendet.
Die Vergabeunterlagen beinhalten als Anlagen zum Teil B – Leistungsbeschreibung drei Dokumente, die teilweise vertrauliche Informationen über die technische Infrastruktur des Auftraggebers beinhalten. Diese Dokumente werden interessierten Unternehmen daher erst nach Übersendung einer entsprechenden Vertraulichkeitserklärung zur Verfügung gestellt. Die Vertraulichkeitserklärung ist den Vergabeunterlagen beigefügt und kann dem Auftraggeber wahlweise per E-Mail an das unter I)1. angegebene Postfach oder für bereits registrierte Unternehmen als Nachricht über den Bieterassistenten zugesandt werden. Die Übersendung der Anlagen erfolgt dann spätestens am nachfolgenden Arbeitstag (Montag – Freitag).
Die Vergabeunterlagen beinhalten als Anlagen zum Teil B – Leistungsbeschreibung drei Dokumente, die teilweise vertrauliche Informationen über die technische Infrastruktur des Auftraggebers beinhalten. Diese Dokumente werden interessierten Unternehmen daher erst nach Übersendung einer entsprechenden Vertraulichkeitserklärung zur Verfügung gestellt. Die Vertraulichkeitserklärung ist den Vergabeunterlagen beigefügt und kann dem Auftraggeber wahlweise per E-Mail an das unter I)1. angegebene Postfach oder für bereits registrierte Unternehmen als Nachricht über den Bieterassistenten zugesandt werden. Die Übersendung der Anlagen erfolgt dann spätestens am nachfolgenden Arbeitstag (Montag – Freitag).
Der Auftraggeber bietet interessierten Unternehmen zur Unterstützung bei der Angebotserstellung und Planung Begehungen der Standorte Halle und Magdeburg (Los 1) sowie Halle und Berlin (Los 2) an. Die Teilnahme an einer Begehung ist nicht verpflichtend. Nähere Einzelheiten zu den Terminen sowie zur Anmeldung können dem Teil B – Leistungsbeschreibung der Vergabeunterlagen unter Kapitel 2.2 entnommen werden.
Der Auftraggeber bietet interessierten Unternehmen zur Unterstützung bei der Angebotserstellung und Planung Begehungen der Standorte Halle und Magdeburg (Los 1) sowie Halle und Berlin (Los 2) an. Die Teilnahme an einer Begehung ist nicht verpflichtend. Nähere Einzelheiten zu den Terminen sowie zur Anmeldung können dem Teil B – Leistungsbeschreibung der Vergabeunterlagen unter Kapitel 2.2 entnommen werden.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Schleswig-Holstein
Postanschrift: Düsternbrooker Weg 94
Postort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 4319884640📞
E-Mail: vergabekammer@wimi.landsh.de📧
Fax: +49 4319884702 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Der Auftraggeber weist auf § 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) hin. Dieser lautet:
„§ 160 GWB Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.“.
Quelle: OJS 2018/S 012-023326 (2018-01-16)
Ergänzende Angaben (2018-01-23) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Dataport betreibt als Dienstleister für Informations- und Kommunikationstechnik der öffentlichen Verwaltungen in Schleswig-Holstein, Bremen, Hamburg und Sachsen-Anhalt sowie für die Steuerverwaltungen in Mecklenburg-Vorpommern und Niedersachsen in diesen Bundesländern ein WAN auf Grundlage von DWDM-Technik. Mithilfe dieses länderübergreifenden Netzes werden mehr als zehn Standorte angebunden, zu denen auch Dataport-eigene Standorte zählen.
Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Bereitstellung von passiven und aktiven Verbindungswegen zur Optimierung dieses länderübergreifenden Netzes von Dataport sowie die Anbindung einer weiteren Dataport-Niederlassung in Halle (an der Saale).
Die Vergabe erfolgt in 2 Losen.
Dataport betreibt als Dienstleister für Informations- und Kommunikationstechnik der öffentlichen Verwaltungen in Schleswig-Holstein, Bremen, Hamburg und Sachsen-Anhalt sowie für die Steuerverwaltungen in Mecklenburg-Vorpommern und Niedersachsen in diesen Bundesländern ein WAN auf Grundlage von DWDM-Technik. Mithilfe dieses länderübergreifenden Netzes werden mehr als zehn Standorte angebunden, zu denen auch Dataport-eigene Standorte zählen.
Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Bereitstellung von passiven und aktiven Verbindungswegen zur Optimierung dieses länderübergreifenden Netzes von Dataport sowie die Anbindung einer weiteren Dataport-Niederlassung in Halle (an der Saale).
Die Vergabe erfolgt in 2 Losen.
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben
Ergänzende Angaben (2018-02-15) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Dataport betreibt als Dienstleister für Informations- und Kommunikationstechnik der öffentlichen Verwaltungen in Schleswig-Holstein, Bremen, Hamburg und Sachsen-Anhalt sowie für die Steuerverwaltungen in Mecklenburg-Vorpommern und Niedersachsen in diesen Bundesländern ein WAN auf Grundlage von DWDM-Technik. Mithilfe dieses länderübergreifenden Netzes werden mehr als 10 Standorte angebunden, zu denen auch Dataport-eigene Standorte zählen.
Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Bereitstellung von passiven und aktiven Verbindungswegen zur Optimierung dieses länderübergreifenden Netzes von Dataport sowie die Anbindung einer weiteren Dataport-Niederlassung in Halle (an der Saale).
Die Vergabe erfolgt in 2 Losen.
Dataport betreibt als Dienstleister für Informations- und Kommunikationstechnik der öffentlichen Verwaltungen in Schleswig-Holstein, Bremen, Hamburg und Sachsen-Anhalt sowie für die Steuerverwaltungen in Mecklenburg-Vorpommern und Niedersachsen in diesen Bundesländern ein WAN auf Grundlage von DWDM-Technik. Mithilfe dieses länderübergreifenden Netzes werden mehr als 10 Standorte angebunden, zu denen auch Dataport-eigene Standorte zählen.
Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Bereitstellung von passiven und aktiven Verbindungswegen zur Optimierung dieses länderübergreifenden Netzes von Dataport sowie die Anbindung einer weiteren Dataport-Niederlassung in Halle (an der Saale).
Dataport betreibt als Dienstleister für Informations- und Kommunikationstechnik der öffentlichen Verwaltungen in Schleswig-Holstein, Bremen, Hamburg und Sachsen-Anhalt sowie für die Steuerverwaltungen in Mecklenburg-Vorpommern und Niedersachsen in diesen Bundesländern ein WAN auf Grundlage von DWDM-Technik. Mithilfe dieses länderübergreifenden Netzes werden mehr als 10 Standorte angebunden, zu denen auch Dataport-eigene Standorte zählen.
Dataport betreibt als Dienstleister für Informations- und Kommunikationstechnik der öffentlichen Verwaltungen in Schleswig-Holstein, Bremen, Hamburg und Sachsen-Anhalt sowie für die Steuerverwaltungen in Mecklenburg-Vorpommern und Niedersachsen in diesen Bundesländern ein WAN auf Grundlage von DWDM-Technik. Mithilfe dieses länderübergreifenden Netzes werden mehr als 10 Standorte angebunden, zu denen auch Dataport-eigene Standorte zählen.
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-04-11) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Der Auftraggeber stellt die Vergabeunterlagen auf seiner Portalseite (https://fbhh-evergabe.web.hamburg.de/evergabe.bieter/eva/#/supplierportal/dataport) zum Download zur Verfügung. Sollte ein Unternehmen sich zur Teilnahme an dem Vergabeverfahren entscheiden, so hat es sich dazu auf der Portalseite mit seinen Benutzerdaten anzumelden. Sofern für das Unternehmen noch keine Benutzerdaten bestehen sollten, ist dort eine kostenfreie Registrierung möglich. Die weitere Bearbeitung der Vergabeunterlagen erfolgt dann im Bieterassistenten. Nur so ist die Erstellung, Bearbeitung und Abgabe eines Antrages/Angebotes möglich und sichergestellt, dass vom Auftraggeber ggf. weitere Angaben bzw. Hinweise zum Vergabeverfahren rechtzeitig bekanntgemacht werden können.
Erkennt ein Bieter Fehler/Unklarheiten/Widersprüche o.ä. in den Vergabeunterlagen, so ist er verpflichtet, darauf in Form von Bieterfragen im Fragen- und Antwortenforum hinzuweisen. Tut er dies trotz Erkennens oder Erkennenmüssens nicht, so gehen daraus resultierende Nachteile zu seinen Lasten.
Fragen und erbetene zusätzliche Auskünfte zu den Vergabeunterlagen sind bis 7.2.2017 im Fragen- und Antwortenforum jeweils einzeln über die Funktion „Nachricht senden“ einzureichen.
Die Fragen und die Antworten werden in anonymisierter Form allen teilnehmenden Bietern unaufgefordert an dem in der Projektinformation genannten Termin „Fragen und Antworten an alle Bieter“ über das Fragen-und Antwortenforum zur Kenntnis gegeben. Im Rahmen der Anonymisierung behält sich der Auftraggeber Umformulierungen in der Fragestellung vor. Abweichend hiervon wird der Auftraggeber Auskünfte, die nur den fragenden Bieter betreffen, nur diesem mitteilen, soweit die Informationen für die anderen Bieter nicht relevant sind oder den Vertrauensschutz des fragenden Bieters verletzen. Ebenso wird der Auftraggeber unter Umständen Auskünfte schon vor dem genannten Datum versenden, wenn auf Grund der Art und des Inhalts der Frage/n eine unverzügliche Beantwortung geboten ist. Bei Fragen, die keine zusätzlichen Informationen im Sinne von § 20 Abs. 3 Nr. 1 VgV darstellen, prüft der Auftraggeber im jeweiligen Einzelfall, ob er Antworten versendet.
Die Vergabeunterlagen beinhalten als Anlagen zum Teil B – Leistungsbeschreibung drei Dokumente, die teilweise vertrauliche Informationen über die technische Infrastruktur des Auftraggebers beinhalten. Diese Dokumente werden interessierten Unternehmen daher erst nach Übersendung einer entsprechenden Vertraulichkeitserklärung zur Verfügung gestellt. Die Vertraulichkeitserklärung ist den Vergabeunterlagen beigefügt und kann dem Auftraggeber wahlweise per E-Mail an das unter I)1. angegebene Postfach oder für bereits registrierte Unternehmen als Nachricht über den Bieterassistenten zugesandt werden. Die Übersendung der Anlagen erfolgt dann spätestens am nachfolgenden Arbeitstag (Montag – Freitag).
Der Auftraggeber bietet interessierten Unternehmen zur Unterstützung bei der Angebotserstellung und Planung Begehungen der Standorte Halle und Magdeburg (Los 1) sowie Halle und Berlin (Los 2) an. Die Teilnahme an einer Begehung ist nicht verpflichtend. Nähere Einzelheiten zu den Terminen sowie zur Anmeldung können dem Teil B – Leistungsbeschreibung der Vergabeunterlagen unter Kapitel 2.2 entnommen werden.
Der Auftraggeber stellt die Vergabeunterlagen auf seiner Portalseite (https://fbhh-evergabe.web.hamburg.de/evergabe.bieter/eva/#/supplierportal/dataport) zum Download zur Verfügung. Sollte ein Unternehmen sich zur Teilnahme an dem Vergabeverfahren entscheiden, so hat es sich dazu auf der Portalseite mit seinen Benutzerdaten anzumelden. Sofern für das Unternehmen noch keine Benutzerdaten bestehen sollten, ist dort eine kostenfreie Registrierung möglich. Die weitere Bearbeitung der Vergabeunterlagen erfolgt dann im Bieterassistenten. Nur so ist die Erstellung, Bearbeitung und Abgabe eines Antrages/Angebotes möglich und sichergestellt, dass vom Auftraggeber ggf. weitere Angaben bzw. Hinweise zum Vergabeverfahren rechtzeitig bekanntgemacht werden können.
Erkennt ein Bieter Fehler/Unklarheiten/Widersprüche o.ä. in den Vergabeunterlagen, so ist er verpflichtet, darauf in Form von Bieterfragen im Fragen- und Antwortenforum hinzuweisen. Tut er dies trotz Erkennens oder Erkennenmüssens nicht, so gehen daraus resultierende Nachteile zu seinen Lasten.
Fragen und erbetene zusätzliche Auskünfte zu den Vergabeunterlagen sind bis 7.2.2017 im Fragen- und Antwortenforum jeweils einzeln über die Funktion „Nachricht senden“ einzureichen.
Die Fragen und die Antworten werden in anonymisierter Form allen teilnehmenden Bietern unaufgefordert an dem in der Projektinformation genannten Termin „Fragen und Antworten an alle Bieter“ über das Fragen-und Antwortenforum zur Kenntnis gegeben. Im Rahmen der Anonymisierung behält sich der Auftraggeber Umformulierungen in der Fragestellung vor. Abweichend hiervon wird der Auftraggeber Auskünfte, die nur den fragenden Bieter betreffen, nur diesem mitteilen, soweit die Informationen für die anderen Bieter nicht relevant sind oder den Vertrauensschutz des fragenden Bieters verletzen. Ebenso wird der Auftraggeber unter Umständen Auskünfte schon vor dem genannten Datum versenden, wenn auf Grund der Art und des Inhalts der Frage/n eine unverzügliche Beantwortung geboten ist. Bei Fragen, die keine zusätzlichen Informationen im Sinne von § 20 Abs. 3 Nr. 1 VgV darstellen, prüft der Auftraggeber im jeweiligen Einzelfall, ob er Antworten versendet.
Die Vergabeunterlagen beinhalten als Anlagen zum Teil B – Leistungsbeschreibung drei Dokumente, die teilweise vertrauliche Informationen über die technische Infrastruktur des Auftraggebers beinhalten. Diese Dokumente werden interessierten Unternehmen daher erst nach Übersendung einer entsprechenden Vertraulichkeitserklärung zur Verfügung gestellt. Die Vertraulichkeitserklärung ist den Vergabeunterlagen beigefügt und kann dem Auftraggeber wahlweise per E-Mail an das unter I)1. angegebene Postfach oder für bereits registrierte Unternehmen als Nachricht über den Bieterassistenten zugesandt werden. Die Übersendung der Anlagen erfolgt dann spätestens am nachfolgenden Arbeitstag (Montag – Freitag).
Der Auftraggeber bietet interessierten Unternehmen zur Unterstützung bei der Angebotserstellung und Planung Begehungen der Standorte Halle und Magdeburg (Los 1) sowie Halle und Berlin (Los 2) an. Die Teilnahme an einer Begehung ist nicht verpflichtend. Nähere Einzelheiten zu den Terminen sowie zur Anmeldung können dem Teil B – Leistungsbeschreibung der Vergabeunterlagen unter Kapitel 2.2 entnommen werden.
Objekt Umfang der Beschaffung
Beschreibung der Optionen:
Option für den Auftraggeber zur Beauftragung von 2 Technikstellflächen in Dresden.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Halle (an der Saale),
Magdeburg.
Berlin,
Dresden.
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-04-11 📅
Referenz Zusätzliche Informationen
Der Auftraggeber stellt die Vergabeunterlagen auf seiner Portalseite (https://fbhh-evergabe.web.hamburg.de/evergabe.bieter/eva/#/supplierportal/dataport) zum Download zur Verfügung. Sollte ein Unternehmen sich zur Teilnahme an dem Vergabeverfahren entscheiden, so hat es sich dazu auf der Portalseite mit seinen Benutzerdaten anzumelden. Sofern für das Unternehmen noch keine Benutzerdaten bestehen sollten, ist dort eine kostenfreie Registrierung möglich. Die weitere Bearbeitung der Vergabeunterlagen erfolgt dann im Bieterassistenten. Nur so ist die Erstellung, Bearbeitung und Abgabe eines Antrages/Angebotes möglich und sichergestellt, dass vom Auftraggeber ggf. weitere Angaben bzw. Hinweise zum Vergabeverfahren rechtzeitig bekanntgemacht werden können.
Der Auftraggeber stellt die Vergabeunterlagen auf seiner Portalseite (https://fbhh-evergabe.web.hamburg.de/evergabe.bieter/eva/#/supplierportal/dataport) zum Download zur Verfügung. Sollte ein Unternehmen sich zur Teilnahme an dem Vergabeverfahren entscheiden, so hat es sich dazu auf der Portalseite mit seinen Benutzerdaten anzumelden. Sofern für das Unternehmen noch keine Benutzerdaten bestehen sollten, ist dort eine kostenfreie Registrierung möglich. Die weitere Bearbeitung der Vergabeunterlagen erfolgt dann im Bieterassistenten. Nur so ist die Erstellung, Bearbeitung und Abgabe eines Antrages/Angebotes möglich und sichergestellt, dass vom Auftraggeber ggf. weitere Angaben bzw. Hinweise zum Vergabeverfahren rechtzeitig bekanntgemacht werden können.
Fragen und erbetene zusätzliche Auskünfte zu den Vergabeunterlagen sind bis 7.2.2017 im Fragen- und Antwortenforum jeweils einzeln über die Funktion „Nachricht senden“ einzureichen.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
„§ 160 GWB Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antrags befugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Antrags befugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;