Viele deutsche Verkehrsunternehmen stehen derzeit vor der Aufgabe, einen systematischen Übergang vom dieselbasierten innerstädtischen ÖPNV hin zu umwelt- und klimafreundlichen elektrischen Antrieben zu realisieren. Dieses ist ein grundlegender Wechsel mit nachhaltigen Konsequenzen und Risiken hinsichtlich der Qualität der Verkehrsleistungen und der Wirtschaftlichkeit des Angebotes. Vor diesem Hintergrund kommt diesem Schritt eine grundsätzliche Bedeutung zu. Die Umstellung auf elektrisch angetriebene Busse bezieht sich nicht nur auf die Auswahl geeigneter Fahrzeuge, sondern erfordert ein Systemkonzept, welches auch die Energieversorgung sowie geeignete Instrumente zur Betriebssteuerung- und Überwachung einschließt. Welches System am besten geeignet ist, ist abhängig von den jeweiligen Anforderungsprofilen der Verkehrsunternehmen und den betrieblichen und technischen Rahmenbedingungen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-07-09.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-06-01.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-09-10) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI)
Postanschrift: Invalidenstr. 44
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10115
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Forschungszentrum Jülich GmbH, Projektträger Jülich (PtJ)
E-Mail: n.rupprecht-sorgalla@fz-juelich.de📧
Fax: +49 30 / 20199-3334 📠
Region: Berlin🏙️
URL: http://www.bmvi.de🌏
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Programmbegleitforschung Innovative Antriebe und Fahrzeuge: Innovative Antriebe im straßengebundenen ÖPNV”
Produkte/Dienstleistungen: Forschungs- und Entwicklungsdienste und zugehörige Beratung📦
Kurze Beschreibung:
“Viele deutsche Verkehrsunternehmen stehen derzeit vor der Aufgabe, einen systematischen Übergang vom dieselbasierten innerstädtischen ÖPNV hin zu umwelt-...”
Kurze Beschreibung
Viele deutsche Verkehrsunternehmen stehen derzeit vor der Aufgabe, einen systematischen Übergang vom dieselbasierten innerstädtischen ÖPNV hin zu umwelt- und klimafreundlichen elektrischen Antrieben zu realisieren. Dieses ist ein grundlegender Wechsel mit nachhaltigen Konsequenzen und Risiken hinsichtlich der Qualität der Verkehrsleistungen und der Wirtschaftlichkeit des Angebotes. Vor diesem Hintergrund kommt diesem Schritt eine grundsätzliche Bedeutung zu. Die Umstellung auf elektrisch angetriebene Busse bezieht sich nicht nur auf die Auswahl geeigneter Fahrzeuge, sondern erfordert ein Systemkonzept, welches auch die Energieversorgung sowie geeignete Instrumente zur Betriebssteuerung- und Überwachung einschließt. Welches System am besten geeignet ist, ist abhängig von den jeweiligen Anforderungsprofilen der Verkehrsunternehmen und den betrieblichen und technischen Rahmenbedingungen.
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Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 0.01 💰
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Beratung im Bereich Forschung und Entwicklung📦
Ort der Leistung: Berlin🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Standort des Auftraggebers, des Auftragnehmers und weitere Orte in Deutschland.
Beschreibung der Beschaffung:
“Das Ziel dieses Auftrages ist zum einen die detaillierte Analyse und Bewertung im Einsatz befindlicher Busse mit alternativen Antrieben unter Einbeziehung...”
Beschreibung der Beschaffung
Das Ziel dieses Auftrages ist zum einen die detaillierte Analyse und Bewertung im Einsatz befindlicher Busse mit alternativen Antrieben unter Einbeziehung von nutzungsspezifischen Daten sowie unter Berücksichtigung der Anforderungen an Infrastrukturen, Wirtschaftlichkeitsfragen, den Betrieb und Akzeptanzthemen. Zum anderen soll eine Entscheidungshilfe (z. B. Software-Tool) zur Unterstützung der Verkehrsunternehmen bzw. der Aufgabenträger bereitgestellt werden. Dieses soll Hilfestellung leisten, bei der Auswahl des richtigen Gesamtkonzepts für elektrisch angetriebene Busse im jeweiligen Liniennetz. Das entwickelte Tool ist dabei bewusst als Hilfe und kriteriengestützte Absicherung bei der eigenen Bewertung angelegt. Es erhebt nicht den Anspruch eine objektive und für jeden Standort gültige Detailentscheidung zu erreichen.
Der Auftrag gliedert sich wie folgt in sieben Arbeitspakete (AP):
— AP 0: Projektmanagement, Kommunikation und Wissensmanagement,
— AP 1: Datenaufnahme und -aufbereitung,
— AP 2: Datenauswertung,
— AP 3: Bewertung und Vergleich der alternativen Antriebsarten und Infrastrukturen,
— AP 4: Leitfaden und interaktive Entscheidungshilfe zur Unterstützung der Elektrifizierung großer Busflotten im ÖPVN (Elektrifizierungskonzepte),
— AP 5: Unterstützung bei Ad-hoc-Anfragen,
— AP 6: Durchführung und Unterstützung bei Veranstaltungen.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Inhaltliche Qualität des Angebotes
Qualitätskriterium (Gewichtung): 50
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Organisatorische Umsetzung
Qualitätskriterium (Gewichtung): 20
Preis (Gewichtung): 30
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
“Option 1: Einbau von Datenloggern a) Der Einbau und Betrieb von 50 Datenloggern ist als Option zu kalkulieren (siehe AP1) b) Der Einbau und Betrieb von 100...”
Beschreibung der Optionen
Option 1: Einbau von Datenloggern a) Der Einbau und Betrieb von 50 Datenloggern ist als Option zu kalkulieren (siehe AP1) b) Der Einbau und Betrieb von 100 Datenloggern ist als Option zu kalkulieren (siehe AP1) Option 2: Verlängerung Es ist die Option einer Verlängerung der Laufzeit um 6 Monate vorzusehen. Inhaltich sollen im Rahmen der Verlängerung weitere Daten aufgenommen und ausgewertet werden (AP 1 & AP 2), die Bewertungen der Antriebsformen weitergeführt (AP 3) sowie die Entscheidungshilfe (AP 4) gepflegt werden.
Option 3: Übersetzung einer erstellten Publikation ins Englische Es ist optional die Übersetzung von zwei im Rahmen von AP 2 bis 4 erstellten Broschüren in Englische zu kalkulieren.
Option 4: Softwarelösung der entwickelten Entscheidungshilfe Für die in AP 4 entwickelte Entscheidungshilfe ist optional eine offline Softwarelösung vorzusehen. Der Installations- und Einrichtungsaufwand ist dabei nach Möglichkeit minimal zu gestalten. Inhaltlich sollen beide Versionen (webbasierte Entscheidungshilfe aus AP 4 und Softwarelösung (Option)) identisch sein.
Option 5: Bearbeitung einer weiteren Ad-hoc-Anfrage Die Bearbeitung einer weiteren Ad-hoc-Anfrage zusätzlich zu den 30 bereits kalkulierten Ad-hoc-Anfragen ist als Option vorzusehen. Inhaltlicher und zeitlicher Umfang sind dabei analog zur Beschreibung in AP 5.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2018/S 104-237592
Auftragsvergabe
1️⃣
Titel:
“Programmbegleitforschung Innovative Antriebe und Fahrzeuge: Innovative Antriebe im straßengebundenen ÖPNV”
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-09-04 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 5
Der Auftrag wurde an eine Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern vergeben ✅ Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: thinkstep AG
Postanschrift: Hauptstraße 111-113
Postort: Leinfelden-Echterdingen
Postleitzahl: 80882
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Deutschland🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU
Name: VCDB VerkehrsConsult Dresden-Berlin GbmH
Postort: Dresden
Name: HySolutions GmbH
Postort: Hamburg
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Geschätzter Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 0.01 💰
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 0.01 💰
“Mit der Abgabe seines Angebotes unterliegt der Bieter auch den Bestimmungen über nicht berücksichtigte Angebote gemäß § 62 VgV. Bieter, deren Angebote nicht...”
Mit der Abgabe seines Angebotes unterliegt der Bieter auch den Bestimmungen über nicht berücksichtigte Angebote gemäß § 62 VgV. Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt worden sind, sind vor dem Zuschlag gem. § 134 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) informiert worden.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 22894990📞
E-Mail: info@bundeskartellamt.bund.de📧
Fax: +49 2289499163 📠
URL: http://www.bundekartellamt.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Solange ein wirksamer Zuschlag (Vertragsschluss) noch nicht erteilt ist, kann als Rechtsbehelf ein Nachprüfungsantrag bei der unter VI.3.1) genannten Stelle...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Solange ein wirksamer Zuschlag (Vertragsschluss) noch nicht erteilt ist, kann als Rechtsbehelf ein Nachprüfungsantrag bei der unter VI.3.1) genannten Stelle gestellt werden. Informationen hierzu können §§ 160, 161 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) entnommen werden. Der Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber der unter I.1) genannten Kontaktstelle (Vergabestelle)nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der unter I.1) genannten Kontaktstelle (Vergabestelle) gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der unter I.1) genannten Kontaktstelle (Vergabestelle) gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung bei der unter I.1) genannten Kontaktstelle (Vergabestelle), einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Dies gilt gem. § 160 Abs. 3 GWB nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB.
Die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. (vgl. § 135 Abs. 2 GWB).
Grundsätzlich werden Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden, vor dem Zuschlag gemäß § 134 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) informiert.
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Quelle: OJS 2018/S 174-395333 (2018-09-10)