Viele deutsche Verkehrsunternehmen stehen derzeit vor der Aufgabe, einen systematischen Übergang vom dieselbasierten innerstädtischen ÖPNV hin zu umwelt- und klimafreundlichen elektrischen Antrieben zu realisieren. Dieses ist ein grundlegender Wechsel mit nachhaltigen Konsequenzen und Risiken hinsichtlich der Qualität der Verkehrsleistungen und der Wirtschaftlichkeit des Angebotes. Vor diesem Hintergrund kommt diesem Schritt eine grundsätzliche Bedeutung zu. Die Umstellung auf elektrisch angetriebene Busse bezieht sich nicht nur auf die Auswahl geeigneter Fahrzeuge, sondern erfordert ein Systemkonzept, welches auch die Energieversorgung sowie geeignete Instrumente zur Betriebssteuerung- und Überwachung einschließt. Welches System am besten geeignet ist, ist abhängig von den jeweiligen Anforderungsprofilen der Verkehrsunternehmen und den betrieblichen und technischen Rahmenbedingungen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-07-09.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-06-01.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2018-06-01) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Forschungs- und Entwicklungsdienste und zugehörige Beratung
Kurze Beschreibung:
Viele deutsche Verkehrsunternehmen stehen derzeit vor der Aufgabe, einen systematischen Übergang vom dieselbasierten innerstädtischen ÖPNV hin zu umwelt- und klimafreundlichen elektrischen Antrieben zu realisieren. Dieses ist ein grundlegender Wechsel mit nachhaltigen Konsequenzen und Risiken hinsichtlich der Qualität der Verkehrsleistungen und der Wirtschaftlichkeit des Angebotes. Vor diesem Hintergrund kommt diesem Schritt eine grundsätzliche Bedeutung zu. Die Umstellung auf elektrisch angetriebene Busse bezieht sich nicht nur auf die Auswahl geeigneter Fahrzeuge, sondern erfordert ein Systemkonzept, welches auch die Energieversorgung sowie geeignete Instrumente zur Betriebssteuerung- und Überwachung einschließt. Welches System am besten geeignet ist, ist abhängig von den jeweiligen Anforderungsprofilen der Verkehrsunternehmen und den betrieblichen und technischen Rahmenbedingungen.
Viele deutsche Verkehrsunternehmen stehen derzeit vor der Aufgabe, einen systematischen Übergang vom dieselbasierten innerstädtischen ÖPNV hin zu umwelt- und klimafreundlichen elektrischen Antrieben zu realisieren. Dieses ist ein grundlegender Wechsel mit nachhaltigen Konsequenzen und Risiken hinsichtlich der Qualität der Verkehrsleistungen und der Wirtschaftlichkeit des Angebotes. Vor diesem Hintergrund kommt diesem Schritt eine grundsätzliche Bedeutung zu. Die Umstellung auf elektrisch angetriebene Busse bezieht sich nicht nur auf die Auswahl geeigneter Fahrzeuge, sondern erfordert ein Systemkonzept, welches auch die Energieversorgung sowie geeignete Instrumente zur Betriebssteuerung- und Überwachung einschließt. Welches System am besten geeignet ist, ist abhängig von den jeweiligen Anforderungsprofilen der Verkehrsunternehmen und den betrieblichen und technischen Rahmenbedingungen.
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI)
Postanschrift: Invalidenstr. 44
Postleitzahl: 10115
Postort: Berlin
Kontakt
Internetadresse: http://www.bmvi.de🌏
E-Mail: n.rupprecht-sorgalla@fz-juelich.de📧
Fax: +49 30 / 20199-3334 📠
URL der Dokumente: https://www.subreport.de/E58373958🌏
Mit der Abgabe seines Angebotes unterliegt der Bieter auch den Bestimmungen über nicht berücksichtigte Angebote gemäß § 62 VgV.
Weitere Bedingungen insbesondere Vorgaben zur Einreichung von Angeboten, sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen. Die kompletten Vergabeunterlagen werden unter der Plattform „subreport“ unter http://www.subreport.de unter Angabe der ELVIS-ID-Nr. E58373958 (http://www.subreport.de/E58373958) kostenlos zur Verfügung gestellt.
Zusätzliche Fragen über die Vergabeunterlagen und das Anschreiben stellen Sie bitte über die Auftragsplattform „subreport“ unter http://www.subreport.de, mit der ELVIS-ID-Nr. 58373958 ein (http://www.subreport.de/E58373958). Die Vergabestelle wird allen bekannten Interessenten die Auskünfte schnellstmöglich, spätestens sechs Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist über die Auftragsplattform „subreport“ erteilen. Nach diesem Termin ist die Möglichkeit der Auskunftserteilung nicht mehr gegeben. Daher bitten wir darum, die Nachfragen spätestens bis zum 29.6.2018 zu stellen.
Mit der Abgabe seines Angebotes unterliegt der Bieter auch den Bestimmungen über nicht berücksichtigte Angebote gemäß § 62 VgV.
Weitere Bedingungen insbesondere Vorgaben zur Einreichung von Angeboten, sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen. Die kompletten Vergabeunterlagen werden unter der Plattform „subreport“ unter http://www.subreport.de unter Angabe der ELVIS-ID-Nr. E58373958 (http://www.subreport.de/E58373958) kostenlos zur Verfügung gestellt.
Zusätzliche Fragen über die Vergabeunterlagen und das Anschreiben stellen Sie bitte über die Auftragsplattform „subreport“ unter http://www.subreport.de, mit der ELVIS-ID-Nr. 58373958 ein (http://www.subreport.de/E58373958). Die Vergabestelle wird allen bekannten Interessenten die Auskünfte schnellstmöglich, spätestens sechs Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist über die Auftragsplattform „subreport“ erteilen. Nach diesem Termin ist die Möglichkeit der Auskunftserteilung nicht mehr gegeben. Daher bitten wir darum, die Nachfragen spätestens bis zum 29.6.2018 zu stellen.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Das Ziel dieses Auftrages ist zum einen die detaillierte Analyse und Bewertung im Einsatz befindlicher Busse mit alternativen Antrieben unter Einbeziehung von nutzungsspezifischen Daten sowie unter Berücksichtigung der Anforderungen an Infrastrukturen, Wirtschaftlichkeitsfragen, den Betrieb und Akzeptanzthemen. Zum anderen soll eine Entscheidungshilfe (z.B. Software-Tool) zur Unterstützung der Verkehrsunternehmen bzw. der Aufgabenträger bereitgestellt werden. Dieses soll Hilfestellung leisten, bei der Auswahl des richtigen Gesamtkonzepts für elektrisch angetriebene Busse im jeweiligen Liniennetz. Das entwickelte Tool ist dabei bewusst als Hilfe und kriteriengestützte Absicherung bei der eigenen Bewertung angelegt. Es erhebt nicht den Anspruch eine objektive und für jeden Standort gültige Detailentscheidung zu erreichen.
Das Ziel dieses Auftrages ist zum einen die detaillierte Analyse und Bewertung im Einsatz befindlicher Busse mit alternativen Antrieben unter Einbeziehung von nutzungsspezifischen Daten sowie unter Berücksichtigung der Anforderungen an Infrastrukturen, Wirtschaftlichkeitsfragen, den Betrieb und Akzeptanzthemen. Zum anderen soll eine Entscheidungshilfe (z.B. Software-Tool) zur Unterstützung der Verkehrsunternehmen bzw. der Aufgabenträger bereitgestellt werden. Dieses soll Hilfestellung leisten, bei der Auswahl des richtigen Gesamtkonzepts für elektrisch angetriebene Busse im jeweiligen Liniennetz. Das entwickelte Tool ist dabei bewusst als Hilfe und kriteriengestützte Absicherung bei der eigenen Bewertung angelegt. Es erhebt nicht den Anspruch eine objektive und für jeden Standort gültige Detailentscheidung zu erreichen.
Der Auftrag gliedert sich wie folgt in sieben Arbeitspakete (AP):
— AP 0: Projektmanagement, Kommunikation und Wissensmanagement,
— AP 1: Datenaufnahme und -aufbereitung,
— AP 2: Datenauswertung,
— AP 3: Bewertung und Vergleich der alternativen Antriebsarten und Infrastrukturen,
— AP 4: Leitfaden und interaktive Entscheidungshilfe zur Unterstützung der Elektrifizierung großer Busflotten im ÖPVN (Elektrifizierungskonzepte),
— AP 5: Unterstützung bei Ad-hoc-Anfragen,
— AP 6: Durchführung und Unterstützung bei Veranstaltungen.
Dauer: 30 Monate
Beschreibung der Verlängerungen: Siehe Optionale Leistung 2: Verlängerung.
Beschreibung der Optionen:
Option 1: Einbau von Datenloggern a) Der Einbau und Betrieb von 50 Datenloggern ist als Option zu kalkulieren (siehe AP1) b) Der Einbau und Betrieb von 100 Datenloggern ist als Option zu kalkulieren (siehe AP1);
Option 2: Verlängerung Es ist die Option einer Verlängerung der Laufzeit um 6 Monate vorzusehen. Inhaltich sollen im Rahmen der Verlängerung weitere Daten aufgenommen und ausgewertet werden (AP 1 & AP 2), die Bewertungen der Antriebsformen weitergeführt (AP 3) sowie die Entscheidungshilfe (AP 4) gepflegt werden;
Option 2: Verlängerung Es ist die Option einer Verlängerung der Laufzeit um 6 Monate vorzusehen. Inhaltich sollen im Rahmen der Verlängerung weitere Daten aufgenommen und ausgewertet werden (AP 1 & AP 2), die Bewertungen der Antriebsformen weitergeführt (AP 3) sowie die Entscheidungshilfe (AP 4) gepflegt werden;
Option 3: Übersetzung einer erstellten Publikation ins Englische Es ist optional die Übersetzung von zwei im Rahmen von AP 2 bis 4 erstellten Broschüren in Englische zu kalkulieren;
Option 4: Softwarelösung der entwickelten Entscheidungshilfe Für die in AP 4 entwickelte Entscheidungshilfe ist optional eine offline Softwarelösung vorzusehen. Der Installations- und Einrichtungsaufwand ist dabei nach Möglichkeit minimal zu gestalten. Inhaltlich sollen beide Versionen (webbasierte Entscheidungshilfe aus AP 4 und Softwarelösung (Option)) identisch sein;
Option 4: Softwarelösung der entwickelten Entscheidungshilfe Für die in AP 4 entwickelte Entscheidungshilfe ist optional eine offline Softwarelösung vorzusehen. Der Installations- und Einrichtungsaufwand ist dabei nach Möglichkeit minimal zu gestalten. Inhaltlich sollen beide Versionen (webbasierte Entscheidungshilfe aus AP 4 und Softwarelösung (Option)) identisch sein;
Option 5: Bearbeitung einer weiteren Ad-hoc-Anfrage Die Bearbeitung einer weiteren Ad-hoc-Anfrage zusätzlich zu den 30 bereits kalkulierten Ad-hoc-Anfragen ist als Option vorzusehen. Inhaltlicher und zeitlicher Umfang sind dabei analog zur Beschreibung in AP 5.
Option 5: Bearbeitung einer weiteren Ad-hoc-Anfrage Die Bearbeitung einer weiteren Ad-hoc-Anfrage zusätzlich zu den 30 bereits kalkulierten Ad-hoc-Anfragen ist als Option vorzusehen. Inhaltlicher und zeitlicher Umfang sind dabei analog zur Beschreibung in AP 5.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Standort des Auftraggebers,
des Auftragnehmers und weitere Orte in Deutschland
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Angaben zur Eignung bzw. zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen: Anforderungen für Bieter / Bietergemeinschaften / notwendige Unterauftragnehmer Öffentliche Aufträge werden gemäß § 122 Abs. 1 GWB an fachkundige und leistungsfähige (geeignete) Unternehmen vergeben, die nicht nach den §§ 123 oder 124 GWB ausgeschlossen worden sind.
Angaben zur Eignung bzw. zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen: Anforderungen für Bieter / Bietergemeinschaften / notwendige Unterauftragnehmer Öffentliche Aufträge werden gemäß § 122 Abs. 1 GWB an fachkundige und leistungsfähige (geeignete) Unternehmen vergeben, die nicht nach den §§ 123 oder 124 GWB ausgeschlossen worden sind.
Zum Nachweis der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen nach §§ 123 und 124 GWB sind die im Folgenden genannten Unterlagen in Form von Eigenerklärungen mit dem Angebot vorzulegen. Der Auftraggeber behält sich vor, die Richtigkeit der im Angebot abgegebenen Erklärungen durch Vorlage von Nachweisen zu überprüfen.
Zum Nachweis der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen nach §§ 123 und 124 GWB sind die im Folgenden genannten Unterlagen in Form von Eigenerklärungen mit dem Angebot vorzulegen. Der Auftraggeber behält sich vor, die Richtigkeit der im Angebot abgegebenen Erklärungen durch Vorlage von Nachweisen zu überprüfen.
Im Falle einer Zusammenarbeit mit anderen Unternehmen zur Abdeckung des gesamten Leistungsspektrums, z. B. in Form einer Bietergemeinschaft oder bei Einsatz eines notwendigen Unterauftragnehmers (Eignungsleihe nach § 47 VgV), sind die für die Prüfung der persönlichen Lage sowie der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit erforderlichen Unterlagen für jedes Bietergemeinschaftsmitglied sowie für den notwendigen Unterauftragnehmer und die Nachweise der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit für mindestens ein Mitglied der Bietergemeinschaft, den Bieter bzw. für den notwendigen Unterauftragnehmer vorzulegen. Die technische und berufliche Leistungsfähigkeit eines Mitglieds/einzelner Mitglieder einer Bietergemeinschaft, des Bieters bzw. eines notwendigen Unterauftragnehmers reicht zur Annahme der Eignung der Bietergemeinschaft/des Bieters nur aus, wenn dieses Mitglied/diese Mitglieder der Bietergemeinschaft/der Bieter/der notwendige Unterauftragnehmer nach der internen Arbeitsverteilung für die Durchführung der jeweiligen Leistung zuständig sein soll/sollen. Die interne Leistungsverteilung ist mit dem Angebot darzulegen, insbesondere wenn entsprechende Erklärungen nur für ein Mitglied/einzelne Mitglieder der Bietergemeinschaft/den Bieter/den notwendigen Unterauftragnehmer vorgelegt wird. Wird der Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit durch ein Mitglied/einzelne Mitglieder der Bietergemeinschaft/den Bieter/den notwendigen Unterauftragnehmer erbracht, welche/s/r nach der internen Arbeitsverteilung für diesen Leistungsteil im Rahmen der ausgeschriebene Leistung zuständig ist/sind, wird die Bietergemeinschaft/der Bieter als Ganzes als technisch leistungsfähig angesehen.
Im Falle einer Zusammenarbeit mit anderen Unternehmen zur Abdeckung des gesamten Leistungsspektrums, z. B. in Form einer Bietergemeinschaft oder bei Einsatz eines notwendigen Unterauftragnehmers (Eignungsleihe nach § 47 VgV), sind die für die Prüfung der persönlichen Lage sowie der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit erforderlichen Unterlagen für jedes Bietergemeinschaftsmitglied sowie für den notwendigen Unterauftragnehmer und die Nachweise der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit für mindestens ein Mitglied der Bietergemeinschaft, den Bieter bzw. für den notwendigen Unterauftragnehmer vorzulegen. Die technische und berufliche Leistungsfähigkeit eines Mitglieds/einzelner Mitglieder einer Bietergemeinschaft, des Bieters bzw. eines notwendigen Unterauftragnehmers reicht zur Annahme der Eignung der Bietergemeinschaft/des Bieters nur aus, wenn dieses Mitglied/diese Mitglieder der Bietergemeinschaft/der Bieter/der notwendige Unterauftragnehmer nach der internen Arbeitsverteilung für die Durchführung der jeweiligen Leistung zuständig sein soll/sollen. Die interne Leistungsverteilung ist mit dem Angebot darzulegen, insbesondere wenn entsprechende Erklärungen nur für ein Mitglied/einzelne Mitglieder der Bietergemeinschaft/den Bieter/den notwendigen Unterauftragnehmer vorgelegt wird. Wird der Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit durch ein Mitglied/einzelne Mitglieder der Bietergemeinschaft/den Bieter/den notwendigen Unterauftragnehmer erbracht, welche/s/r nach der internen Arbeitsverteilung für diesen Leistungsteil im Rahmen der ausgeschriebene Leistung zuständig ist/sind, wird die Bietergemeinschaft/der Bieter als Ganzes als technisch leistungsfähig angesehen.
Befähigung zur Berufsausübung:
— Beschreibung des Anbieters und der Partner.
Im Falle des Einsatzes eines Nachunternehmers zum Nachweis der Leistungsfähigkeit und Fachkunde zur Abdeckung des gesamten Leistungsspektrums ist eine Eigenerklärung über die Zusammenarbeit mit dem notwendigen Unterauftragnehmer im Falle eines Zuschlags mit dem Angebot vorzulegen.
Im Falle des Einsatzes eines Nachunternehmers zum Nachweis der Leistungsfähigkeit und Fachkunde zur Abdeckung des gesamten Leistungsspektrums ist eine Eigenerklärung über die Zusammenarbeit mit dem notwendigen Unterauftragnehmer im Falle eines Zuschlags mit dem Angebot vorzulegen.
— Im Falle von Bietergemeinschaften sind im Angebot der Name der Bietergemeinschaft, die Mitglieder der Bietergemeinschaft und das geschäfts- und federführende Bietergemeinschaftsmitglied zu benennen,
— Erklärung mit Originalunterschrift, dass beim Bieter/Konsortialpartner/notwendigen Unterauftragnehmer sämtliche Ausschlussgründe des §…
Die Vergabestelle behält sich vor, fehlende Erklärungen und Nachweise gemäß § 56 Abs. 2 VgV nachzufordern. Die Nichtvorlage der geforderten bzw. nachgeforderten Unterlagen führt gemäß § 57 Abs. 1 Nr. 2 VgV zum Ausschluss des Angebotes.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit Erklärung über den Gesamtumsatz des Bieters/Konsortialpartners/notwendigen Unterauftragnehmers bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre, getrennt nach Jahren. Sofern aus einem berechtigten Grund keine entsprechenden Angaben verfügbar sind, so kann die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit durch andere geeignete Unterlagen (z.B. Auszug aus dem Businessplan mit Umsatzprognose, erwartete oder vorläufige Umsatzzahl) belegt werden.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit Erklärung über den Gesamtumsatz des Bieters/Konsortialpartners/notwendigen Unterauftragnehmers bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre, getrennt nach Jahren. Sofern aus einem berechtigten Grund keine entsprechenden Angaben verfügbar sind, so kann die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit durch andere geeignete Unterlagen (z.B. Auszug aus dem Businessplan mit Umsatzprognose, erwartete oder vorläufige Umsatzzahl) belegt werden.
Die Vergabestelle behält sich vor, fehlende Erklärungen und Nachweise gemäß § 56 Abs. 2 VgV nachzufordern. Die Nichtvorlage der geforderten bzw. nachgeforderten Unterlagen führt gemäß § 57 Abs. 1 Nr. 2 VgV zum Ausschluss des Angebotes.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit • Liste mit Darstellung der zu diesem Auftrag vergleichbaren Arbeiten/Referenzaufträge des Bieters/Konsortialpartners/notwendigen Unterauftragnehmers (bezogen auf das Unternehmen bzw. die Einrichtung):
Aussagekräftige Darstellung von Referenzen, die mit dem Ausschreibungsgegenstand vergleichbar sind und nicht älter als 3 Jahre sind. Als geeignete Referenzen gelten vom Bieter/Konsortialpartner/notwendigen Unterauftragnehmer durchgeführte Aufträge bzw. bearbeitete Projekte.
Aussagekräftige Darstellung von Referenzen, die mit dem Ausschreibungsgegenstand vergleichbar sind und nicht älter als 3 Jahre sind. Als geeignete Referenzen gelten vom Bieter/Konsortialpartner/notwendigen Unterauftragnehmer durchgeführte Aufträge bzw. bearbeitete Projekte.
— Nachweise zur Qualifikation des Projektteams und des Projektleiters:
—— Abschließende Benennung aller vorgesehenen Mitglieder des Kernteams und des Projektleiters mit Angabe, wer welche Leistung erbringt o Angabe ihrer Qualifikationen (Angaben zum beruflichen Werdegang und Abschluss, Erfahrungen wie z. B. entsprechende Vorarbeiten und Veröffentlichungen) Insgesamt müssen entweder durch die Referenzen des Bieters oder die Qualifikation des Projektteams folgende Voraussetzungen/Eignungskriterien erfüllt sein, damit die Referenzen als vergleichbar angesehen werden und die technische und berufliche Leistungsfähigkeit insgesamt erfüllt ist:
—— Abschließende Benennung aller vorgesehenen Mitglieder des Kernteams und des Projektleiters mit Angabe, wer welche Leistung erbringt o Angabe ihrer Qualifikationen (Angaben zum beruflichen Werdegang und Abschluss, Erfahrungen wie z. B. entsprechende Vorarbeiten und Veröffentlichungen) Insgesamt müssen entweder durch die Referenzen des Bieters oder die Qualifikation des Projektteams folgende Voraussetzungen/Eignungskriterien erfüllt sein, damit die Referenzen als vergleichbar angesehen werden und die technische und berufliche Leistungsfähigkeit insgesamt erfüllt ist:
1. Fachkompetenz und Erfahrungen im Bereich konventioneller und alternativer Antriebe und Infrastrukturen im straßengebundenen ÖPNV (u. a. technische Bewertung und Anforderungen an betriebliche Abläufe);
2. Erfahrungen im Bereich der Verkehrs- und Infrastrukturplanung, z. B. Verkehrsmodellierung und – simulation oder Fahrtverlaufsanalysen;
3. Fachkompetenz auf dem Gebiet der Datenaufnahme, des Datenhandlings (auch Einordnung und Plausibilisierung von Daten und Informationen sowie Erstellung und Pflege von Datenbanken) sowie der der Datenanalyse unter Verwendung gängiger statistischer Methoden (u.a. technische Betriebsdaten von Fahrzeugen und Infrastrukturen);
3. Fachkompetenz auf dem Gebiet der Datenaufnahme, des Datenhandlings (auch Einordnung und Plausibilisierung von Daten und Informationen sowie Erstellung und Pflege von Datenbanken) sowie der der Datenanalyse unter Verwendung gängiger statistischer Methoden (u.a. technische Betriebsdaten von Fahrzeugen und Infrastrukturen);
4. Fachkompetenz auf dem Gebiet der Bewertung der zukünftigen Auswirkungen von Technologien und Dienstleistungen (z. B. durch Szenario-Analysen);
5. Fachkompetenz auf dem Gebiet der Stromerzeugung sowie der Produktion und Bereitstellung alternativer Energieträger, wie z. B. Wasserstoff;
6. Fachkompetenz auf dem Gebiet ökologischen (Energie- und Ökobilanzierung inkl. Emissionsbewertung) und ökonomischen Bewertung von Technologien und Dienstleistungen (Fahrzeugen mit alternativen Antrieben und Infrastrukturen);
7. Erfahrungen in der Erstellung von Marktübersichten oder Leitfäden zum Technologievergleich;
8. Erfahrungen rund um die Konzeptionierung und Umsetzung von webbasierten, interaktiven Softwarelösungen;
9. Erfahrungen in der Planung und Durchführung (inkl. Moderation und Auswertung) von Arbeitstreffen und Veranstaltungen (Teilnehmer ~ 50 Personen) Es sind zu den Punkten 1. bis 9. jeweils mindestens 1 Referenz (entweder im Rahmen der Darstellung der Referenzaufträge des Bieters oder im Rahmen der Qualifikation des Projektteams und des Projektleiters) auf je max. 1 DIN A4-Seiten aussagekräftig zu beschreiben. Die Referenzen sind den einzelnen Eignungskriterien zuzuordnen. Bei der Beschreibung der Referenzen sind folgende Angaben erforderlich (eine einfache Auflistung der Referenzen ist nicht ausreichend):
9. Erfahrungen in der Planung und Durchführung (inkl. Moderation und Auswertung) von Arbeitstreffen und Veranstaltungen (Teilnehmer ~ 50 Personen) Es sind zu den Punkten 1. bis 9. jeweils mindestens 1 Referenz (entweder im Rahmen der Darstellung der Referenzaufträge des Bieters oder im Rahmen der Qualifikation des Projektteams und des Projektleiters) auf je max. 1 DIN A4-Seiten aussagekräftig zu beschreiben. Die Referenzen sind den einzelnen Eignungskriterien zuzuordnen. Bei der Beschreibung der Referenzen sind folgende Angaben erforderlich (eine einfache Auflistung der Referenzen ist nicht ausreichend):
— Projektbezeichnung,
— Projektinhalt,
— Projektlaufzeit,
— erbrachte Leistungen innerhalb des Projektes,
— Vergleichbarkeit mit dem hier ausgeschriebenem Auftragsgegenstand (ggf. Bezug zum Arbeitspaket/Arbeitsschritt).
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder Verweis auf die maßgeblichen Vorschriften:
Der Vertrag wird auf Basis des den Vergabeunterlagen beigefügten Mustervertragsentwurfs geschlossen. Zu den Vertragsbestandteilen zählen insbesondere die Leistungsbeschreibung, die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B) sowie das Angebot des Auftragsnehmers. Zusätzlich gilt – soweit zutreffend – die Anlage Hinweise für Zahlungsempfänger. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers werden nicht Bestandteil des Vertrages.
Der Vertrag wird auf Basis des den Vergabeunterlagen beigefügten Mustervertragsentwurfs geschlossen. Zu den Vertragsbestandteilen zählen insbesondere die Leistungsbeschreibung, die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B) sowie das Angebot des Auftragsnehmers. Zusätzlich gilt – soweit zutreffend – die Anlage Hinweise für Zahlungsempfänger. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers werden nicht Bestandteil des Vertrages.
Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird:
Bietergemeinschaften müssen eine gesamtschuldnerische Haftungserklärung abgeben (siehe Vergabeunterlagen).
Sonstige besondere Bedingungen:
Für die Ausführung des Auftrags gelten besondere Bedingungen: Ja.
Darlegung der besonderen Bedingungen: Die Bedingungen sind in den Vergabeunterlagen festgelegt.
Verfahren
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 11:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2018-09-30 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2018-07-09 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 12:00
Mit der Abgabe seines Angebotes unterliegt der Bieter auch den Bestimmungen über nicht berücksichtigte Angebote gemäß § 62 VgV.
Weitere Bedingungen insbesondere Vorgaben zur Einreichung von Angeboten, sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen. Die kompletten Vergabeunterlagen werden unter der Plattform „subreport“ unter http://www.subreport.de unter Angabe der ELVIS-ID-Nr. E58373958 (http://www.subreport.de/E58373958) kostenlos zur Verfügung gestellt.
Weitere Bedingungen insbesondere Vorgaben zur Einreichung von Angeboten, sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen. Die kompletten Vergabeunterlagen werden unter der Plattform „subreport“ unter http://www.subreport.de unter Angabe der ELVIS-ID-Nr. E58373958 (http://www.subreport.de/E58373958) kostenlos zur Verfügung gestellt.
Zusätzliche Fragen über die Vergabeunterlagen und das Anschreiben stellen Sie bitte über die Auftragsplattform „subreport“ unter http://www.subreport.de, mit der ELVIS-ID-Nr. 58373958 ein (http://www.subreport.de/E58373958). Die Vergabestelle wird allen bekannten Interessenten die Auskünfte schnellstmöglich, spätestens sechs Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist über die Auftragsplattform „subreport“ erteilen. Nach diesem Termin ist die Möglichkeit der Auskunftserteilung nicht mehr gegeben. Daher bitten wir darum, die Nachfragen spätestens bis zum 29.6.2018 zu stellen.
Zusätzliche Fragen über die Vergabeunterlagen und das Anschreiben stellen Sie bitte über die Auftragsplattform „subreport“ unter http://www.subreport.de, mit der ELVIS-ID-Nr. 58373958 ein (http://www.subreport.de/E58373958). Die Vergabestelle wird allen bekannten Interessenten die Auskünfte schnellstmöglich, spätestens sechs Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist über die Auftragsplattform „subreport“ erteilen. Nach diesem Termin ist die Möglichkeit der Auskunftserteilung nicht mehr gegeben. Daher bitten wir darum, die Nachfragen spätestens bis zum 29.6.2018 zu stellen.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 22894990📞
E-Mail: info@bundeskartellamt.bund.de📧
Fax: +49 2289499163 📠
Internetadresse: http://www.bundekartellamt.de🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Solange ein wirksamer Zuschlag (Vertragsschluss) noch nicht erteilt ist, kann als Rechtsbehelf ein Nachprüfungsantrag bei der unter VI. 4.1 genannten Stelle gestellt werden. Informationen hierzu können §§ 160, 161 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) entnommen werden.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Solange ein wirksamer Zuschlag (Vertragsschluss) noch nicht erteilt ist, kann als Rechtsbehelf ein Nachprüfungsantrag bei der unter VI. 4.1 genannten Stelle gestellt werden. Informationen hierzu können §§ 160, 161 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) entnommen werden.
Bieter müssen Vergaberechtsverstöße gegenüber der Kontaktstelle des Auftraggebers innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen bei der unter I.1) genannten Kontaktstelle (Vergabestelle) gerügt haben, bevor sie einen Nachprüfungsantrag stellen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung bzw. erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber (o. g. Kotaktstelle) zu rügen.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Bieter müssen Vergaberechtsverstöße gegenüber der Kontaktstelle des Auftraggebers innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen bei der unter I.1) genannten Kontaktstelle (Vergabestelle) gerügt haben, bevor sie einen Nachprüfungsantrag stellen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung bzw. erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber (o. g. Kotaktstelle) zu rügen.
Der Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Dies gilt gemäß § 160 Abs. 3 Satz 2 GWB nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des öffentlichen Auftrag nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Der Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Dies gilt gemäß § 160 Abs. 3 Satz 2 GWB nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des öffentlichen Auftrag nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB.
Ein Nachprüfungsantrag auf Feststellung der Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB ist nach § 135 Abs. 2 GWB innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss, geltend zu machen. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag auf Feststellung der Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB ist nach § 135 Abs. 2 GWB innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss, geltend zu machen. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden, werden grundsätzlich vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB informiert.
Quelle: OJS 2018/S 104-237592 (2018-06-01)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-09-10) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Mit der Abgabe seines Angebotes unterliegt der Bieter auch den Bestimmungen über nicht berücksichtigte Angebote gemäß § 62 VgV. Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt worden sind, sind vor dem Zuschlag gem. § 134 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) informiert worden.
Mit der Abgabe seines Angebotes unterliegt der Bieter auch den Bestimmungen über nicht berücksichtigte Angebote gemäß § 62 VgV. Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt worden sind, sind vor dem Zuschlag gem. § 134 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) informiert worden.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Das Ziel dieses Auftrages ist zum einen die detaillierte Analyse und Bewertung im Einsatz befindlicher Busse mit alternativen Antrieben unter Einbeziehung von nutzungsspezifischen Daten sowie unter Berücksichtigung der Anforderungen an Infrastrukturen, Wirtschaftlichkeitsfragen, den Betrieb und Akzeptanzthemen. Zum anderen soll eine Entscheidungshilfe (z. B. Software-Tool) zur Unterstützung der Verkehrsunternehmen bzw. der Aufgabenträger bereitgestellt werden. Dieses soll Hilfestellung leisten, bei der Auswahl des richtigen Gesamtkonzepts für elektrisch angetriebene Busse im jeweiligen Liniennetz. Das entwickelte Tool ist dabei bewusst als Hilfe und kriteriengestützte Absicherung bei der eigenen Bewertung angelegt. Es erhebt nicht den Anspruch eine objektive und für jeden Standort gültige Detailentscheidung zu erreichen.
Das Ziel dieses Auftrages ist zum einen die detaillierte Analyse und Bewertung im Einsatz befindlicher Busse mit alternativen Antrieben unter Einbeziehung von nutzungsspezifischen Daten sowie unter Berücksichtigung der Anforderungen an Infrastrukturen, Wirtschaftlichkeitsfragen, den Betrieb und Akzeptanzthemen. Zum anderen soll eine Entscheidungshilfe (z. B. Software-Tool) zur Unterstützung der Verkehrsunternehmen bzw. der Aufgabenträger bereitgestellt werden. Dieses soll Hilfestellung leisten, bei der Auswahl des richtigen Gesamtkonzepts für elektrisch angetriebene Busse im jeweiligen Liniennetz. Das entwickelte Tool ist dabei bewusst als Hilfe und kriteriengestützte Absicherung bei der eigenen Bewertung angelegt. Es erhebt nicht den Anspruch eine objektive und für jeden Standort gültige Detailentscheidung zu erreichen.
Beschreibung der Optionen:
Option 1: Einbau von Datenloggern a) Der Einbau und Betrieb von 50 Datenloggern ist als Option zu kalkulieren (siehe AP1) b) Der Einbau und Betrieb von 100 Datenloggern ist als Option zu kalkulieren (siehe AP1) Option 2: Verlängerung Es ist die Option einer Verlängerung der Laufzeit um 6 Monate vorzusehen. Inhaltich sollen im Rahmen der Verlängerung weitere Daten aufgenommen und ausgewertet werden (AP 1 & AP 2), die Bewertungen der Antriebsformen weitergeführt (AP 3) sowie die Entscheidungshilfe (AP 4) gepflegt werden.
Option 1: Einbau von Datenloggern a) Der Einbau und Betrieb von 50 Datenloggern ist als Option zu kalkulieren (siehe AP1) b) Der Einbau und Betrieb von 100 Datenloggern ist als Option zu kalkulieren (siehe AP1) Option 2: Verlängerung Es ist die Option einer Verlängerung der Laufzeit um 6 Monate vorzusehen. Inhaltich sollen im Rahmen der Verlängerung weitere Daten aufgenommen und ausgewertet werden (AP 1 & AP 2), die Bewertungen der Antriebsformen weitergeführt (AP 3) sowie die Entscheidungshilfe (AP 4) gepflegt werden.
Option 3: Übersetzung einer erstellten Publikation ins Englische Es ist optional die Übersetzung von zwei im Rahmen von AP 2 bis 4 erstellten Broschüren in Englische zu kalkulieren.
Option 4: Softwarelösung der entwickelten Entscheidungshilfe Für die in AP 4 entwickelte Entscheidungshilfe ist optional eine offline Softwarelösung vorzusehen. Der Installations- und Einrichtungsaufwand ist dabei nach Möglichkeit minimal zu gestalten. Inhaltlich sollen beide Versionen (webbasierte Entscheidungshilfe aus AP 4 und Softwarelösung (Option)) identisch sein.
Option 4: Softwarelösung der entwickelten Entscheidungshilfe Für die in AP 4 entwickelte Entscheidungshilfe ist optional eine offline Softwarelösung vorzusehen. Der Installations- und Einrichtungsaufwand ist dabei nach Möglichkeit minimal zu gestalten. Inhaltlich sollen beide Versionen (webbasierte Entscheidungshilfe aus AP 4 und Softwarelösung (Option)) identisch sein.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Standort des Auftraggebers, des Auftragnehmers und weitere Orte in Deutschland.
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-09-04 📅
Name: thinkstep AG
Postanschrift: Hauptstraße 111-113
Postort: Leinfelden-Echterdingen
Postleitzahl: 80882
Land: Deutschland 🇩🇪
Name: VCDB VerkehrsConsult Dresden-Berlin GbmH
Postort: Dresden
Name: HySolutions GmbH
Postort: Hamburg
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 5
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Solange ein wirksamer Zuschlag (Vertragsschluss) noch nicht erteilt ist, kann als Rechtsbehelf ein Nachprüfungsantrag bei der unter VI.3.1) genannten Stelle gestellt werden. Informationen hierzu können §§ 160, 161 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) entnommen werden. Der Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit:
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Solange ein wirksamer Zuschlag (Vertragsschluss) noch nicht erteilt ist, kann als Rechtsbehelf ein Nachprüfungsantrag bei der unter VI.3.1) genannten Stelle gestellt werden. Informationen hierzu können §§ 160, 161 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) entnommen werden. Der Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber der unter I.1) genannten Kontaktstelle (Vergabestelle)nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber der unter I.1) genannten Kontaktstelle (Vergabestelle)nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der unter I.1) genannten Kontaktstelle (Vergabestelle) gerügt werden,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der unter I.1) genannten Kontaktstelle (Vergabestelle) gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der unter I.1) genannten Kontaktstelle (Vergabestelle) gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung bei der unter I.1) genannten Kontaktstelle (Vergabestelle), einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Dies gilt gem. § 160 Abs. 3 GWB nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB.
Die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. (vgl. § 135 Abs. 2 GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. (vgl. § 135 Abs. 2 GWB).
Grundsätzlich werden Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden, vor dem Zuschlag gemäß § 134 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) informiert.