Die Berliner Wasserbetriebe beabsichtigen den Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit mehreren Wirtschaftsteilnehmern zur Beschaffung von Herkunftsnachweisen gem. den Anforderungen nach Artikel 3 Absatz 6 der EU-Richtlinie 2003/54/EG.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-12-13.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-11-02.
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Rahmenvererinbarung Herkunftsnachweise 2020-2021
EK-L_EC-2018-0029
Produkte/Dienstleistungen: Stromversorgungsunternehmen und zugehörige Dienste📦
Kurze Beschreibung:
“Die Berliner Wasserbetriebe beabsichtigen den Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit mehreren Wirtschaftsteilnehmern zur Beschaffung von Herkunftsnachweisen...”
Kurze Beschreibung
Die Berliner Wasserbetriebe beabsichtigen den Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit mehreren Wirtschaftsteilnehmern zur Beschaffung von Herkunftsnachweisen gem. den Anforderungen nach Artikel 3 Absatz 6 der EU-Richtlinie 2003/54/EG.
1️⃣
Ort der Leistung: Berlin🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Berliner Wasserbetriebe – Alle Standorte
Beschreibung der Beschaffung:
“Die Berliner Wasserbetriebe beabsichtigen den Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit mehreren Wirtschaftsteilnehmern zur Beschaffung von Herkunftsnachweisen...”
Beschreibung der Beschaffung
Die Berliner Wasserbetriebe beabsichtigen den Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit mehreren Wirtschaftsteilnehmern zur Beschaffung von Herkunftsnachweisen gem. den Anforderungen nach Artikel 3 Absatz 6 der EU-Richtlinie 2003/54/EG. Nähere Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Dauer
Datum des Beginns: 2020-01-01 📅
Datum des Endes: 2021-12-31 📅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Mit dem Angebot hat der Bieter unbedingt zum Nachweis seiner Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit die in den Vergabeunterlagen aufgeführten...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Mit dem Angebot hat der Bieter unbedingt zum Nachweis seiner Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit die in den Vergabeunterlagen aufgeführten Unterlagen einzureichen.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auswahlkriterien wie in den Auftragsunterlagen angegeben
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvereinbarung mit mehreren Betreibern
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2018-12-13
12:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2018-12-14
10:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren): Entfällt
“Frauenförderung:
Gemäß Frauenförderverordnung (FFV) müssen die Bieter eine entsprechende Erklärung abgeben, die den Angebotsunterlagen beigefügt ist....”
Frauenförderung:
Gemäß Frauenförderverordnung (FFV) müssen die Bieter eine entsprechende Erklärung abgeben, die den Angebotsunterlagen beigefügt ist. Angebote, die keine oder unvollständige Erklärungen gemäß § 1 Abs. 2 FFV enthalten, werden nicht berücksichtigt.
Ausbildungsbetriebe:
Angebotswertung
Bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen erhalten im Rahmen der geltenden vergaberechtlichen Bestimmungen bei den Regelungen des § 1, 7 und 8 Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz entsprechenden und sonst gleichwertigen Angeboten die Unternehmen bevorzugt den Zuschlag, die Ausbildungsplätze bereitstellen, sich an tariflichen Umlageverfahren zur Sicherung der beruflichen Erstausbildung oder an Ausbildungsverbünden beteiligen. Als Nachweis wird von dem für den Zuschlag vorgesehenen Bieter eine Bescheinigung der für die Berufsausbildung zuständigen Stellen eingeholt.
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann ein Nachprüfverfahren bei der Vergabekammer beantragt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).