Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Aus dem Kreis der Bewerber, die die Anforderungen an die Eignung gemäß den Teilnahmebedingungen unter Abschnitt III.1.1) bis III.1.3) erfüllen, werden 3 bis 5 Bewerber ausgewählt und zur Angebotsabgabe aufgefordert. Eine solche Reduzierung des Teilnehmerkreises erfolgt nur, sofern eine ausreichende Anzahl an (formell und materiell) geeigneten Bewerbern vorhanden ist. Die Vergabestelle behält sich insoweit auch die Aufforderung von weniger als 3 Bewerbern zur Angebotsaufforderung ausdrücklich vor. Sollte die Durchführung des Teilnahmewettbewerbs ergeben, dass mehr als 3 Bewerber die geforderten Eignungsvoraussetzungen erfüllen, wird die Vergabestelle diejenigen Bewerber zur Abgabe eines Angebots auffordern, die die Eignungsvoraussetzungen am besten erfüllen. Ergeben sich auf dieser Basis der Punkteverteilung keine 5 Bewerber, die mehr Punkte haben als andere Bewerber – gleicher Punktwert nach Auswertung – wird die Vergabestelle alle Bewerber, die punktgleich auf dem 5. Platz liegen, zur Abgabe eines Angebots auffordern. In einem solchen Fall führt die Vergabestelle das Vergabeverfahren also mit mehr als 5 Bewerbern fort. Die Auswahl der zur Angebotsabgabe aufzufordernden Bewerber erfolgt objektiv und diskriminierungsfrei anhand folgender Kriterien:
— Gesamtumsatz (Anlage A.9) gem. Abschnitt III.1.2) dieser Bekanntmachung. Gewertet wird der durchschnittliche Gesamtumsatz der 3 letzten abgeschlossenen Geschäftsjahre:
> 15 Mio. durchschnittlicher Gesamtumsatz der 3 letzten abgeschlossenen Geschäftsjahre: 5P,
> 12,5 Mio. durchschnittlicher Gesamtumsatz der 3 letzten abgeschlossenen Geschäftsjahre: 4P,
> 10 Mio. durchschnittlicher Gesamtumsatz der 3 letzten abgeschlossenen Geschäftsjahre: 3P,
> 7,5 Mio. durchschnittlicher Gesamtumsatz der 3 letzten abgeschlossenen Geschäftsjahre: 2P,
> 5 Mio. durchschnittlicher Gesamtumsatz der 3 letzten abgeschlossenen Geschäftsjahre: 1P,
= 5 Mio. durchschnittlicher Gesamtumsatz der 3 letzten abgeschlossenen Geschäftsjahre: 0P,
< 5 Mio. durchschnittlicher Gesamtumsatz der 3 letzten abgeschlossenen Geschäftsjahre: Ausschluss - den mit der Lieferung von Bussen mit einem (teil-) elektrischen Antrieb (Elektro-Batterieantrieb oder Hybridantrieb oder Brennstoffzellenantrieb) erzielten Umsatz des Unternehmens.
Gewertet wird der durchschnittliche Umsatz der 3 letzten abgeschlossenen Geschäftsjahre:
> 10 Mio. durchschnittlicher Umsatz, der mit der Lieferung von Bussen mit einem (teil-) elektrischen Antrieb in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren erzielt wurde: 5P,
> 8 Mio. durchschnittlicher Umsatz, der mit der Lieferung von Bussen mit einem (teil-) elektrischen Antrieb in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren erzielt wurde: 4P,
> 6 Mio. durchschnittlicher Umsatz, der mit der Lieferung von Bussen mit einem (teil-) elektrischen Antrieb in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren erzielt wurde: 3P,
> 4 Mio. durchschnittlicher Umsatz, der mit der Lieferung von Bussen mit einem (teil-) elektrischen Antrieb in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren erzielt wurde: 2P,
> 2 Mio. durchschnittlicher Umsatz, der mit der Lieferung von Bussen mit einem (teil-) elektrischen Antrieb in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren erzielt wurde: 1P,
— Referenzen (Anlage A.10) gemäß Abschnitt III.1.3) (1) dieser Bekanntmachung werden wie folgt gewertet:
> 7 vglb. Projekte: 5P,
= 7 vglb. Projekte: 4P,
= 6 vglb. Projekte: 3P,
= 5 vglb. Projekte: 2P,
= 4 vglb. Projekte: 1P,
= 3 vglb. Projekte: 0P,
< 3 vglb. Projekte: Ausschluss