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Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien: Der Auftraggeber hat folgende Mindestkriterien für die technische und berufliche Leistungsfähigkeit eines Bieters festgelegt:
a) Referenzen: [Auswertung der ANLAGE Referenzen je Los]
Der Bieter muss je Los mindestens drei vergleichbare Referenzen einreichen, die die einzelnen Anforderungsblöcke (Leistungsbestandteile) insgesamt mindestes einmal erfüllen.
Anforderungsblöcke (Leistungsbestandteile):
— Fachkonzept,
— Vor-Ort-Service,
— Abholung,
— Transport,
— Indexierung,
— Inventarisierung,
— Scan-Vorbereitung,
— Scannen/Digitalisieren,
— Texterkennung,
— Klassifizierung,
— Scan von Sondergrößen,
— Qualitätssicherung,
— Vollständigkeitsprüfung,
— Qualifizierte elektronische Signatur,
— Datentransfer mit sicherem Übertragungsweg,
— Rücklieferung,
— Vernichtung.
Sollten die eingereichten Referenzen nicht den geforderten Mindestwert erreichen, kann eine positive Prognose, dass der Bieter über die erforderliche technische und berufliche Leistungsfähigkeit für die Ausführung des Auftrags verfügt, nicht gestellt werden; das Angebot ist dann zwingend vom Verfahren auszuschließen.
Der Nachweis Anlage Referenzen ist im Falle von Bietergemeinschaften oder privilegierten Unterauftragnehmern für jedes Mitglied bzw. jedes Unternehmen für jede Referenz nur einmal einzureichen.
b) Techniche Ausrüstung: (ausschließlich für das Los 1 relevant) [Auswertung der ANLAGE Technische Ausrüstung Los 1]
Die ANLAGE Technische Ausrüstung ist mit dem Angebot vollständig ausgefüllt einzureichen. Die Angaben werden daraufhin überprüft, ob die erforderliche technische Ausrüstung vorgehalten wird.
Es ist gemäß den Anforderungen zu Los 1 eine spezielle technische Ausrüstung erforderlich, z. B. der Einsatz von speziellen Buch-Scannern, die schonend und ohne Bruch des Buchrückens digitalisieren. Dazu zählen bspw. Scanner mit Buchwippe oder Aufsicht-Scanner.
Sollte diese Angabe die geforderten Mindestausstattung nicht erreichen bzw. eine gemäß Los 1 vorgebene Leistungserfüllung nicht erwarten lassen, kann eine positive Prognose, dass der Bieter über die erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Kapazitäten für die Ausführung des Auftrags verfügt, nicht gestellt werden; das Angebot ist dann zwingend vom Verfahren auszuschließen.
Der Nachweis Anlage Technische Ausrüstung ist im Falle von Bietergemeinschaften oder privilegierten Unterauftragnehmern für jedes Mitglied bzw. jedes Unternehmen für jede Referenz nur einmal einzureichen. Möglicherweise geforderte Mindeststandards: Fortsetzung Mindestanforderungen:
c) Maßnahmen zur Qualitätssicherung:
— [Auswertung der ANLAGE Qualitätssicherung – IT-Sicherheit].
Anforderungen bei Dienstleistungen unter Nutzung der Datenverarbeitungsinfrastrukturen des Auftragnehmers
(Auszug aus den Anforderungen zur IT-Sicherheit)
Für den Dienstleistungsrahmen ist ein IT-grundschutzkonformes Sicherheitskonzept zu erstellen, mit dem Auftraggeber abzustimmen und umzusetzen. Das Vorgehen sowie die Struktur eines solchen IT-Sicherheitskonzeptes sind im BSI-Standard 100-2 beschrieben. Ferner sind eine Notfallvorsorge sowie ein Notfallmanagement nach BSI-Standard 100-4 erforderlich.
Das IT-Sicherheitskonzept beinhaltet mindestens die Beschreibung der IT-Struktur (ITStrukturanalyse) des Auftragnehmers, der Maßnahmenauswahl (Modellierung) und der Dokumentation des Umsetzungsstandes der Maßnahmen (Basis-Sicherheitscheck).
Defizitäre Grundschutzmaßnahmen sind im Rahmen einer Projektplanung geeignet umzusetzen. Die regelmäßige Aktualisierung des Sicherheitskonzeptes ist gemäß BSIStandard 100-2 sicherzustellen. Darüber hinaus sind auch die Schnittstellen zum Sicherheitsvorfallmanagement, das Notfallvorsorge- und Notfallmanagement von Dataport auszuarbeiten, abzustimmen und zu dokumentieren.
Bei hohem Schutzbedarf der im Rahmen der Dienstleistung verarbeiteten Daten werden zusätzlich die Durchführung eine ergänzenden Sicherheits- und Risikoanalyse (auf Grundlage des BSI-Standards 100-3) erforderlich. D